Muss ich die Summe von meiner kindergeldnachzahlung zurückzahlen?

2 Antworten

Ich nehme doch an, dass dem Jobcenter bei der Antragstellung angegeben wurde das ein Antrag auf Kindergeld läuft, wenn auch ggf.ein eigener Abzweigungsantrag von dir.

Wenn das Jobcenter dir Leistungen ohne Berücksichtigung von Kindergeld gezahlt hat, stellt das Jobcenter im Regelfall bei der Familienkasse einen Erstattungsantrag und lässt sich dann ihre Vorleistung von der Nachzahlung des Kindergeldes erstatten.

Dann würde z.B.die Nachzahlung des Kindergeldes bis April ans Jobcenter gehen, wenn sie deinen Bedarf ohne Berücksichtigung des Kindergeldes als Einkommen gezahlt haben und einen Erstattungsantrag bei der Familienkasse gestellt haben.

Sollte dann weiterhin Anspruch auf Leistungen vom Jobcenter bestehen, dann würde es entsprechend ab Mai dann Kindergeld von der Familienkasse geben und vom Jobcenter weniger Leistungen.

Man müsste also wissen was genau das Jobcenter als Einkommen bei dir berücksichtigt hat und was Du an Leistungen vom Jobcenter erhalten hast.

Kindergeld wird auf Bürgergeld angerechnet.

Ggf. mußt Du tatsächlich Bürgergeld zurückzahlen oder ein Teil der Nachzahlung geht direkt an das Jobcenter.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Ich war selber schon arbeitslos.