Erstattungsanspruch Jobcenter?

2 Antworten

Ja, das Kindergeld wird mit eingerechnet. Dein Sohn ist ja auch berücksichtigt. Du bekommst es nicht "On top".

LEMI2223 
Fragesteller
 06.05.2023, 18:53

ich wollte ja auch nichts „ on top „ .
meine Tochter wurde jedoch in den Bescheid nicht eingerechnet und ich hätte ja auch ab der Geburt eine neue Berechnung erhalten müssen mit eventuell mehr Geld durch das zweite Kind. Das erfolgte nicht .daher wollte ich wissen ob das seine Richtigkeit hat.
das Kindergeld sonst angerechnet wird ist mir bewusst.

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Genau deshalb, wird ja der Erstattungsanspruch direkt bei der Wohngeldstelle geltend gemacht. Wenn das Sozialamt/JobCenter in Vorleistung gegangen ist, wird das mit der möglichen Nachzahlung zuerst abgeglichen.

LEMI2223 
Fragesteller
 06.05.2023, 12:52

Der Bescheid bzw. Berechnung war nur für mich und meinen Sohn … meine Tochter war nicht mit einberechnet …. Weil sie erst im Januar geboren ist …. Und ich habe bis heute auch kein Kindergeld erhalten …..

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DerHans  06.05.2023, 12:53
@LEMI2223

Dann wurde jedenfalls dem JobCenter ja irgendwie bereits mitgeteilt, dass du ein weiteres Kind hast.

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LEMI2223 
Fragesteller
 06.05.2023, 12:55
@DerHans

ja das wusste das Jobcenter das ich erneut schwanger bin ….

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LEMI2223 
Fragesteller
 06.05.2023, 12:56
@DerHans

Aber das beantwortet meine Frage leider nicht wirklich …. 🙈

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