Erstattungsanspruch Jobcenter?
Ich hatte bis März eine Aufstockung vom Jobcenter zu meinen Elterngeld …. Das Jobcenter macht jetzt einen erstattungsanspruch bei der Kindergeld Kasse geltend für meine Tochter …. Meine Tochter ist Ende Januar geboren und war in dem im Vorfeld bewilligten Bescheid nicht mit einberechnet, nur mein Sohn und ich ….. darf dann das Kindergeld welches ich bis heute noch nicht erhalten habe ( immer noch in Bearbeitung ) das Jobcenter Ansprüche geltend machen bei der Familienkasse ….. ???
2 Antworten
Ja, das Kindergeld wird mit eingerechnet. Dein Sohn ist ja auch berücksichtigt. Du bekommst es nicht "On top".
ich wollte ja auch nichts „ on top „ .
meine Tochter wurde jedoch in den Bescheid nicht eingerechnet und ich hätte ja auch ab der Geburt eine neue Berechnung erhalten müssen mit eventuell mehr Geld durch das zweite Kind. Das erfolgte nicht .daher wollte ich wissen ob das seine Richtigkeit hat.
das Kindergeld sonst angerechnet wird ist mir bewusst.
Genau deshalb, wird ja der Erstattungsanspruch direkt bei der Wohngeldstelle geltend gemacht. Wenn das Sozialamt/JobCenter in Vorleistung gegangen ist, wird das mit der möglichen Nachzahlung zuerst abgeglichen.
Der Bescheid bzw. Berechnung war nur für mich und meinen Sohn … meine Tochter war nicht mit einberechnet …. Weil sie erst im Januar geboren ist …. Und ich habe bis heute auch kein Kindergeld erhalten …..