Rückzahlung ans Jobcenter?

4 Antworten

Entweder das, oder das Jobcenter stellt einen Erstattungsantrag und sie verrechnen das unter sich.

Hast Du vorher gearbeitet ?

Wenn ja, dann stünden dir auf dein Elterngeld bis zu 300 Euro Freibetrag zu, die Du dann mehr pro Monat haben könntest.

Würdest Du das Elterngeld aber aufteilen, also nicht auf 1 sondern auf 2 Jahre beziehen, dann würde dir auch nur ein Freibetrag von 150 Euro zustehen.

Peachy999 
Fragesteller
 18.09.2021, 17:50

Habe vorher gearbeitet jedoch nur auf Teilzeit

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isomatte  18.09.2021, 18:21
@Peachy999

Das spielt keine Rolle, selbst wenn Du nur eine geringfügige Beschäftigung ausgeübt hättest, würde man dann den Durchschnitt aus 12 Monaten vor der Geburt berechnen.

Kommst Du dann auf min. 300 Euro im Durchschnitt und würdest das Elterngeld auf 1 und nicht 2 Jahre beziehen, dann stünden dir 300 Euro und nicht nur 150 Euro Freibetrag zu.

Liegt dein Elterngeld dann über 300 Euro pro Monat auf 1 Jahr bezogen, dann kann vom übersteigenden Betrag min.noch 30 Euro Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

Die würde dann das voraussichtliche anrechenbare Einkommen nochmals verringern.

Würde man vorher kein Erwerbseinkommen erzielt haben und nur diese staatlichen 300 Euro min. Elterngeld bekommen, oder dann auf 2 Jahre bezogen 150 Euro, dann könnten nur diese min. 30 Euro Versicherungspauschale geltend gemacht werden.

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überzahltes muss zurück gezahlt werden, sonst würdest Du Leistungen doppelt beziehen

ggffls. hat das Jobcenter einen Erstattungsanpruch angemeldet - dann wird eben nur das Dir zustehende an Dich ausgezahlt

Natürlich.

Mittlerweile tauschen die sich untereinander aus so das die ihr Geld sofort von denen zurück bekommen.

Schorenmeister  18.09.2021, 17:14

Antwort is gut aber mal nh andere Frage wieso hast du ein richtiges Foto von dir drinen

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