Werde ich Kindergeld an die Familienkasse zurückzahlen müssen?

Hallo:))

Ich bin aufgrund meiner chronischen Krankheit (seit Mai 2023 aktiver, schwerer Schub) seit Ende August krank geschrieben und erhalte zurzeit noch Bürgergeld, da ich in einer schulischen Ausbildung bin und das Bafög eingestellt wurde. Kurz gesagt: ich befinde mich seit Ende August 2023 in einer Ausbildungsunterbrechung, bin also noch angemeldet und würde im August 2024 ins neue Jahr wieder mit einsteigen.

Nun zur Familienkasse: Lange wurde geprüft ob ich noch Anspruch auf Kindergeld habe. Nach einigen Monaten habe ich eine Nachzahlung erhalten und mir wurde es weiterhin genehmigt (wie gesagt: ich befinde mich ja in einer Unterbrechung, und habe nicht abgebrochen).

Nun ist allerdings mein Problem, dass ich einfach so unheimlich viel über mich und meinen Körper dazu gelernt habe.. Ich muss einfach mehr auf mich achten, das habe ich extrem vernachlässigt. Und in mir sträubt sich alles diese Ausbildung ab August wieder aufzunehmen. Zumal man ja auch nicht weiß, ob bis dahin meine Krankheit in Remission ist... Allein der Gedanke macht mir Stress... Die Schule betreten, neue Klasse, neue Menschen, Prüfungsstress, Facharbeit... ich fühle mich dazu nicht (mehr) gewachsen... 😔

Nun ist meine Frage: Müsste ich das ganze Kindergeld zurückzahlen? Ich würde ja natürlich sofort den Abbruch der Ausbildung dort melden. Nur ich wüsste auch nicht wie ich das machen sollte, wenn es so wäre....

Kündigung, Arbeitsamt, Familienkasse, Jobcenter, Kindergeld, Rückzahlung, Ausbildungsabbruch
Mahnverfahren trotz geringem Betrag sinnvoll?

Guten Tag liebe Community,

ich habe im Dezember einen Artikel bei einem Online Unternehmen bestellt und die Variante Vorkasse per Online Überweisung getätigt.

Leider ist mir bei der Bezahlung ein Missgeschick passiert und statt der 54,90 habe ich nur 54,00 Euro überwiesen. Nach einer Woche habe ich eine Zahlungserinnerung erhalten und diese dann mit einem Konto verglichen und gesehen, dass 90ct fehlen. Habe ich dann ebenfalls noch überwiesen. Wieder eine Woche später wurde die Bestellung vom Händler dann storniert, da die Zahlung nicht eingegangen sei.

Ich habe dann dort angerufen und nachgefragt, aufgrund der nicht passenden Zahlung habe das System die Zahlung nicht automatisch erfasst und jetzt ist der Artikel ausverkauft, eine Rückerstattung wird aber eingeleitet.

Das war am 07.12.2022. Ich habe daraufhin per Mail Kontoauszüge von der Überweisung geschickt, damit diese sehen können, dass das Geld überwiesen wurde.

Ich habe dann bis zum 20.02.2023 nichts mehr gehört und selbst auch vergessen, dann habe ich mir mein Konto noch einmal angeschaut und keine Rückzahlung gefunden.

Bei einem weiteren Telefonat stellte sich dann heraus, dass die Finanzabteilung meine Zahlungen nicht finden konnte, sie hatten sich aber eigenständig auch nicht mehr bei mir gemeldet. Sie baten dann darum, einen Auszug der Bank zu übersenden.

Ich schrieb meine Sparkasse an, diese sendeten mir einen Auszug der Überweisungen mit Sparkassenstempel zu und ich leitete diese weitere an den Händler mit einer Frist von 14 Tagen, das Geld zurückzuüberweisen.

Jetzt sind 14 Tage vorbei, ich habe immer noch kein Geld gesehen. Das ist über 3 Monate her, ich muss aktiv meinem Geld hinterherrennen und es passiert gar nichts.

Jetzt habe ich eben noch einmal angerufen und die meinten, dass das Geld immer noch nicht aufgefunden ist, die Finanzabteilung aber die Ausdrucke meiner Bank noch nicht erhalten habe, weil die Kollegin die es bearbeitet habe sie zwar erhalten und gespeichert, aber nicht weitergeleitet habe. Das ist ja grundsätzlich nicht mein Problem.

Jetzt die Frage: Lohnt sich hierbei ein Online Mahnverfahren einzuleiten, der Betrag ist zwar gering, allerdings geht es mir extrem auf die Nerven wie unfähig ein Unternehmen sein kann. Allerdings habe ich ebenso wenig Lust am Ende auf den Kosten (und ggf. noch mehr durch eine Zivilverhandlung) sitzen zu bleiben.

Gibt's da Erfahrungen dazu?

Liebe Grüße

Rechnung, Betrug, Recht, Klage, Mahnverfahren, Online-Banking, Rechtsschutz, Rückzahlung, Überweisung, Zivilrecht, Zahlungsverzug
Studium Polizei abbrechen? (Polizeiuntauglich/psychische Belastung…)?

Servus!
Momentan studiere ich bei der Polizei im 4. Semester. Derzeit bin ich im ersten großen Praktikum und merke, dass ich mich mit der Arbeit überhaupt nicht identifizieren kann und will. Mir liegt zum einen die Arbeit nicht. Bisher hatte ich meist nur theoretisches. Zum anderen finde ich die Art, wie dort mit Menschen umgegangen wird, scheußlich.

Natürlich will ich eigentlich nichts abbrechen und am Ende ohne Abschluss dastehen. Jedoch möchte ich nicht so unglücklich sein. Ich habe durch den ganzen negativen Stress eine Therapie begonnen, da ich seit einem Jahr depressive Verstimmungen und körperliche Symptome habe. Die Therapie muss ich selbst bezahlen, da ich ansonsten nicht zum Polizeidienst zugelassen werde.

Problem ist, dass ich höchstens meinen Bachelor machen möchte, um am Ende nicht nichts vorweisen zu können. 2 Semester hätte ich noch. Mit diesem Bachelor kann man aber ansonsten nichts groß anfangen, außer dass es besser auf dem Lebenslauf aussieht.
Problem ist nur, dass ich Angst habe, die Ausbildungskosten zurückzahlen zu müssen.

Musste jemand den selben Weg wählen? Habt ihr Tipps wie ich am besten verfahren sollte? Sollte ich lieber direkt abbrechen oder den Bachelor machen?
Wie kommt man am besten aus der Sache raus, ohne Geld zahlen zu müssen?

danke!

Therapie, Studium, Schule, Polizei, Psyche, Rückzahlung, Studium abbrechen, Ausbildung und Studium, Gehobener Dienst Polizei, Beruf und Büro
EBay Kleinanzeigen- Ware unbewusst defekt verschickt?

Hallo alle zusammen,

Folgender Vorfall.

Ich habe einen Artikel verkauft, bei dem ich in die Beschreibung geschrieben habe, dass sich das Lammfell an einigen Stellen löst. Käufer hat daraufhin nachgefragt was gemeint sei, ich hab’s erklärt.

Käufer hat Ware gekauft und schrieb nun:

Das ganze Lammfell würde sich lösen wenn man mit dem Finger dran geht.

Grund dafür seien wohl Motten, die sich dort eingenistet hätten. Sie hätte das selbe Problem damals mit einem eigenen Artikel gehabt. Der Artikel ist nun vollständig zerstört da die Dame das gesamte Lammfell abgezogen/gerubbelt hat. Sie möchten nun das Geld wieder.
Wie sieht das aus ?

Den Artikel bekomme ich jetzt nicht wieder, bzw. ist er nun kaputt, weshalb ich selber damit nichts mehr anfangen kann. Auf den Mangel habe ich hingewiesen, nur die Ursache wusste ich nicht, ich dachte es liegt am Alter des Artikels.

Ich hätte den Artikel im selben Zustand zurück genommen, wie ich ihn versendet habe und der Dame das Geld erstattet. So kann ich aber selber absolut nichts mehr damit anfangen. Sie will den Artikel wegschmeißen und das Geld wieder.

Muss ich es ihr zurück zahlen? Der Mangel war ihr ja bekannt, wenn sie selbst diesen Fall mal hatte, hätte sie das ja im Voraus ahnen können und ich hätte nachschauen können ob es wirklich an den Motten liegt.

Ich war mir zu keinem Zeitpunkt darüber bewusst was die Ursache war…

verkaufen, Recht, Kleinanzeigen, Rückzahlung
Sofa hat Mängel Rücktritt hilfe?

Hallo, ich habe bei einer Möbelkette ein Sofa gekauft. Es war natürlich kein Sofa was 2000€ kostet jedoch habe ich mit diesem Probleme es fusselt sehr stark kaum setzt man sich auf dieses bilden sich in den Bereichen sofort Fussel auch mehrmaliges absaugen brachte keine Besserung. Das Möbelhaus gesteht diesen Fehler ein und hält Rücksprache mit dem Hersteller diese sicherten eine Nachlieferung Mitte September zu, demnach habe ich ein Schreiben Mitte September an das Möbelhaus geschickt mit der Bitte um Nachbesserung innerhalb 10 Tagen sollte diese Nachbesserung nicht stattfinden werde ich vom Kaufvertrag zurücktreten dies habe ich aufgrund des Versprechens (Lieferung Mitte September) als Sicherheit gesendet da ich zu diesem Zeitpunkt schon 2 1/2 Monate gewartet habe. Die Zeit ist schon lange verstrichen .

heute rief das Möbelhaus an, und sagte mir die Couch wäre da ich sagte dazu : Das ich ein Schreiben habe zukommen lassen und damit vom Vertrag nun zurückgetreten bin was auch im Schreiben steht.

der Verkäufer sagte na jetzt ist die Couch aber da sollen wir diese liefern oder holen sie diese ab?

ich wiederholte mich nochmal und der Verkäufer meinte das dies gar nicht geht da Sie erstmal nachbessern dürften. Die Frist zur Rückzahlung des Kaufvertrages wurde auch ignoriert was kann ich denn jetzt tun :/ ich möchte von diesem Unternehmen keine Möbel mehr nie wieder.

Möbel, Recht, kaufen, Händler, Rückzahlung, Sofa, Frist
Erstattung von Hartz 4 nach Arbeitsaufnahme?

Hallo,

ich bin mir nicht sicher, ob die Erstattung, die ich leisten soll, so richtig ist und bitte euch um Hilfe.

Ich habe am 15.07 eine Arbeit aufgenommen. Dort sollte mein erstes Gehalt dann am 01.08 kommen. Da ich wusste, dass dieses Gehalt nicht für den Monat reicht, weil es durch den halben Monat ja nur die Hälfte des eigentlichen Lohns ist, habe ich auch noch für den August Leistungen vom Jobcenter bezogen. Ich habe dann damit gerechnet, dass ich diese Leistungen eines Monats zur Hälfte, weil ich ja den halben Monat beschäftigt war, zurückzahlen muss. Nun soll ich aber für einen vollen Monat und einen halben, insgesamt 1153,-EUR zurückzahlen.

Habe Leistungen für Juli vom Jobcenter Ende Juni bezogen. Arbeitsaufnahme 15.07, Lohn sollte 01.08 kommen, kam allerdings schon 30.07 600€ da nur halber Monat gearbeitet und Leistungen vom Jobcenter für August erhalten. Nächster Lohn, der am 01.09 kommen sollte, kam am 30.08 1200€.

Aber ich hätte es ja nicht anders machen können, ich benötigte ja das Geld vom Jobcenter für den August, weil der Lohn durch die Arbeitsaufnahme in der Hälfte des Monats hier ja nur zur Hälfte bezahlt wurde. Ich würde verstehen, wenn ich für einen diesen Monat etwas zurückzahlen muss, aber nicht den Regelbedarf fast komplett für Juli und komplett Regelbedarf mit Miete für August. Es kann doch nicht der Grund sein, dass ich statt dem 01.08 es doch am 30.07 erhalten habe, dass ich nun einen kompletten Monat mehr zurückzahlen muss. Ich bitte um Hilfe und hoffe jemand blickt hier durch. Vielen Dank!

Finanzen, Recht, Erstattung, Hartz IV, Jobcenter, Rückzahlung, Arbeitsaufnahme, Rückforderung, Ausbildung und Studium
PayPal: "eine Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen"?

Hi,

ich hatte jemandem als Dienstleistung in die Niederlande Geld gesendet, aber wir haben uns auf eine Stornierung des Auftrags geeinigt (privat, nicht ebay), sodass der Verkäufer eine Rückzahlung durchgeführt hat. Der Verkäufer an sich kommt seriös rüber. Nun heißt es heute Nachmittag (4 Tage nach der Rückkzahlung), dass die Rückzahlung nicht erfolgreich verarbeitet wurde (in der Historie steht "STORNIERT"). Gleichzeitig bekam ich heute ja auch die E-Mail von Paypal (s.u.), "Rückzahlung an Sie ist fehlgeschlagen". Sofort habe ich mich an den Verkäufer gewandt und ihm die Situation geschildert, allerdings hat dieser mir ein Foto der Transaktion (bei der ebenso "fehlgeschlagen" steht) geschickt (Bild 2); von meiner Ansicht aus sieht das so aus wie bei Bild 3 (letztes).

Der Telefon-Support von PayPal konnte mir anscheinend auch nicht helfen, weil es hieß, dass "er es ja versucht hat zurückzuzahlen", was so viel heißen soll, dass er keine betrügerischen Absichten hat. Aber ich bin der Meinung, dass man auch nach einer Rückzahlung die Lastschrift seitens der Bank stoppen kann.. Das kann doch nicht sein, dass man so über PayPal betrügen kann...

Mein Geld kann doch nicht einfach weg sein (was der Support aber auch meinte).

Habe noch nie gesehen, dass sowas überhaupt möglich ist, und diesen Fall hatte ich auch noch nie. Hat jemand eine Ahnung?

Grüße

Bild zu Frage
Geld, Bank, Käuferschutz, PayPal, Rückzahlung, fehlgeschlagen, Storno, Wirtschaft und Finanzen
Kann ich bei Auszug die Ablösegebühr vom Hauptmieter zurückfordern?

Hallo zusammen,

ich bin vor 3 Jahren in eine WG eingezogen, wo Jahre vorher einiges für die Sozialräume zusammen angeschafft wurde (Schränke, Geschirr, Elektrogeräte).

Ich durfte nur einziehen, wenn ich eine Ablösegebühr an den Jungen gezahlt habe, der auszieht. Das wurde auch vertraglich so festgehalten. Im Untermietvertrag mit der Hauptmieterin steht diese Vereinbarung drin, dass man sich zu einem Drittel an den Kosten beteiligt und die Gebühr an den Ausziehenden zahlt. Nun sind einige Geräte kaputt gegangen und wurden von der Hauptmieterin bereits für mich kostenlos ersetzt. Außerdem darf man bei Auszug nichts mitnehmen. Der Betrag war auch in ihren Augen zu viel, aber der Ausziehende wollte das so.

Ich will jetzt gerne ausziehen. Kann ich von meiner Hauptmieterin eine Ablösegebühr zurückverlangen? Weil eigentlich habe ich ja nicht an sie gezahlt sondern an den Vormieter.

Laut Untermietvertrag hat sie sich nicht dazu verpflichtet bei meinem Auszug wenn auch nur anteilig was zurückzuzahlen.

Gibt es ein Gesetz, was sie zwingt? Sie sagt selbst, sie verlangt keine Ablösegebühr mehr von dem Nachmieter, weil das eh alles altes Zeug ist und sicher keine 400Euro mehr. Aber es soll alles in der WG bleiben.

Wortlaut Vertrag:

"Der Mieter verpflichtet sich, bei Übernahme ein Ablöseentgelt in Höhe von 400,00€ an den Vormieter A. J. zu entrichten. Diese beinhaltet zu 1/3 einen Anteil an XYZ in den Sozialräumen. Eine Mitnahme dieser Gegenstände bei Auszug ist nicht möglich."

Recht, Mietrecht, Rückzahlung, Hauptmieter, Untermietvertrag, Wirtschaft und Finanzen

Meistgelesene Fragen zum Thema Rückzahlung