Darf Jobcenter geliehenes und in raten zurückgezahltes Geld anrechnen?

Seit einiger Zeit wurmt mich eine Frage ganz besonders.

Ich habe vor einigen Jahren durch bestimmte Ereignisse ein Schmerzensgeld von 45.000€ zugesprochen bekommen wärend ich (damals noch Arbeitslosengeld 2) bezogen habe und zudem noch eine Opferentschädigungsrente fortlaufend bekommen.

Als mein Vater noch lebte habe ich meinen Eltern Geld vorgestreckt für Garten, Wohnzimmereinrichtung und Urlaub auf Sylt mit der Vereinbarung das sie mir in monatlichen Raten wieder zurück zahlen was wir auch wegen dem Jobcenter schriftlich festgehalten haben mit Betrag, anfang und Ende der Zahlung so wie Unterschrifft und alles drum und dran.

Es ist schon fast alles Beglichen und ich bekam ein Schreiben vom Jobcenter warum wieso weshalb ich jeden Monat einen gleichen Betrag erhalte von meiner Mutter.

Ich dem Jobcenter geschrieben gehabt und auch die Vereinbarung der Ratenzahlung rüber geschickt, dieser Betrag wurde seit dem verrechnet mit meinem Anrechnungsfreien Freibetrag (Ratenzahlung war in gleicher höhe)

Nun stelle ich mir die Frage: Darf eine Ratenzahlung für vorgestrecktes Geld überhaupt angerechnet werden? Denn im Grunde ist es ja mein Eigenes Geld worauf ich nicht einmal Zinsen bekomme, der Selbe Betrag wandert wieder zu mir zurück.

Wäre die Ratenzahlung höher ausgefallen hätte ich dann weniger ALG 2 vom Jobcenter bekommen, ist das so denn überhaupt rechtens weil mir hier eigentlich dann Geld genommen wird oder habe ich da einen Denkfehler?

Geld, Arbeitslosengeld, ALG II, Hartz IV, leihen, Ratenzahlung, Rückzahlung, Ratenzahlungsvereinbarung

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