Guten Tag,
wir hatten hier im November einen Wasserschaden in der Mietwohnung. Nach dem die Wand geöffnet wurde und das Rohr ausgetauscht wurden, bekamen wir einen Bautrockner der zwei Wochen anbleiben sollte, an unserem Stromnetz.
Es wurde zu Beginn der Zählerstand von den Handwerkern am Gerät abfotografiert (im November) und der Endstand bei Abholung (im Januar).
Im März bekamen wir unsere Abbrechnung vom Strom-Gas-Anbieter und ich sendete den Teil über den Stromverbrauch der Hausverwaltung zu (siehe Bilder).
Nach Nachfragung meinerseits nach dem Bearbeitungsstand, bekam ich nun diese Mail von unserer Hausverwaltung (Ausschnitte):
"Das Trocknungsgerät hat 220 kWh im Zeitraum vom 15.11.24-30.01.25 verbraucht. Dies entspricht 77 Tage. Wir haben somit einen Tagesverbrauch von 2,86 kWh.
15.11.2024-31.12.2024 = 47 Tage x 2,86 kWh = 134,42 kWh
01.01.2025-30.01.2025 = 30 Tage x 2,86 kWh = 85,8 kWh
[Der Stromanbieter] hatte eine Preiserhöhung zum 01.01.2025:
134,42 kWh x 7,73 ct/ kWh = 10,39 EUR
85,08 kWh x 8,87 ct/ kWh = 7,61 EUR
Demnach bekommen Sie eine Erstattung von 18,00 EUR."
Meine Fragen dazu:
1. Der Bautrockner war nur (wie mit dem Handwerker abgesprochen), zwei Wochen, also 14 Tage, im Betrieb, keine 77 Tage. Ich weiß aber nicht, wie relevant das für die Berechnung ist??
Denn 2. wundere ich mich über die geringe Kostenerstattung:
Die Dame von der Hausverwaltung hat zur Berechnung die Zahlen von Seite 4 von 10 genommen (Preis für Netznutzung: Arbeitspreis 2024 7,73 ct/kWh (netto) / Arbeitspreis 2025 8,87 ct/kWh (netto))
Sind das überhaupt die richtigen Zahlen, die da zur Berechnung verwendet wurden? Müsste nicht eher der Preis von Seite 3 von 10 (Informationen zu Ihren Produkten: Arbeispreis (ct/kWh) im Jahr 2024/25: 34,12 (brutto)) für die Berechnung genommen werden??
Ich danke schon einmal für die Antworten!
Seite 3 von 10:
Seite 4 von 10: