Spannungsfall 3%, Rechnung geht nicht auf?

2 Antworten

Das eine sind die Forderungen aus den TAB (die schreibt der Netzbetreiber) und der 18015. Das andere die Forderung aus der 0100-520, der der Zählerschrank quasi egal ist und die in Hinsicht auf dem Spannungsfall etwas "laxer" zu sein scheint.

Wenn TAB und die 18015 eingehalten werden, wird auch die 0100-520 eingehalten.

Woher ich das weiß:Recherche

Heyyyyy du liebe Maus 🐭

Ich verstehe deine Verwirrung voll – der Punkt ist folgender:

Die 0,5 % von HAK zum Zählerschrank sind, soweit ich weiss, eine Empfehlung, kein zwingender Grenzwert. Sie dienen dazu, möglichst viel Puffer für die eigentliche Kundenanlage zu lassen. Die 3 % von Zählerschrank bis zum Endstromkreis sind auch ein Richtwert zur sinnvollen Auslegung.

Verbindlich ist nur, dass der gesamte Spannungsfall von HAK bis zum Verbraucher maximal 4 % der Nennspannung betragen darf.

Wenn du das nun ausrechnest:

  • HAK → Zählerschrank (10 m, 10 mm2 Cu):
  • Spannungsfall = 0,875 V → 0,38 %
  • Zählerschrank → Verbraucher (20 m, 2,5 mm2 Cu):
  • Spannungsfall = 7 V → 3,04 %

in toto : 7,875 V / 230 V = 3,42 % → Alles im grünen Bereich.

Somit besteht in meinen Augen kein Problem. Lasse mich aber gerne eines Besseren belehren.🥹😍