Wie findet ihr diese Anzeige, worauf soll ich achten als Interessanter?

Genial geeignet u. a. auch für Studenten (in diesem Fall nur über / bei Bürgschaft der Eltern) da es nur unweit der Fachhochschule liegt oder auch für Berufspendler auf Grund der günstigen Verkehrsanbindung.

Das DG wurde 1995 mit einer zusätzlichen großen Gaube ausgestattet und „entkernt“ und als Wohnraum ausgebaut. Wie Sie auf dem Grundriss hoffentlich erkennen können, ist das Badezimmer sowie das Schlafzimmer mit Wänden abgetrennt. Die komplette Wohnung ist hell gefliest, sowie auch das Badezimmer am Boden und den Wänden. Die üppigen Lampeneinbauten, sowie das große Fenster im Wohn- Küchenraum geben der Wohnung ihre Helligkeit.

Die Wohnung befindet sich im 2. Obergeschoss eines Hauses mit drei Wohnetagen und ist über eine Außentreppe aus Stahl im Innenhof zu begehen. (s Querschnitt).

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Das Vollbad ist mit Spiegelschrank Bad, Durchlauferhitzer Bad, Badewanne, Duschwand, Waschbecken, Toilette, Handtuchhalter, Papierrollenhalter, Isolierverglasung Fenster, komplette Beleuchtung, teilweise Fensterdekoration, Sprechanlage &&&& was mir im Moment nicht einfällt.

Die Waschmaschine kann nur im Badezimmer genutzt werden da die Wohnung KEINEN Kellerraum hat.

Zusätzliche Abstellmöglichkeiten bestehen nur auf dem Spitzboden und einer kleinen „Kammer“ im Vorflur.

Beigefügt Grundrisszeichnung der Wohnung und Querschnitt des Hauses. Der Auszug vom Energieausweis und die auszufüllende Selbstauskunft sind ebenfalls in dieser Anzeige. Die ausgefüllte Selbstauskunft mit Kopie vom Personalausweis, aktuellen Einkommensnachweis und dem aktuellen Schufa-Bonitätscheck per Mail, Mailadresse beim jetzigen Mieter erfragen, an die Hausverwaltung.

Die auf der Parzelle befindliche Terrasse, sowie ein Innenhof können von allen Mietern in Absprache genutzt werden.

Für Strom & Gas sind für diese Wohnungen 1. OG & DG in diesem Haus Hauptzähler installiert, der Verbrauch vom Dachgeschoß wird über geeichte Zwischenzähler erfasst. Ein Zwischenzähler für den Wasserverbrauch ist ebenfalls vorhanden.

Abrechnung über Vermieter: (Betriebskosten nach § 2 BetrVK)

Grundsteuer

Abfallentsorgung

Allgemeinbeleuchtung

Haftpflichtversicherung

Gebäudeversicherung

Dachwartung

Wartung Durchlauferhitzer

Wartung Gas-Therme

Wartung Rückstauklappen

Schornsteinfeger

Wasserversorgung & Entwässerung

Kosten der Zwischenzählerumbauten, verteilt auf die Laufzeit der Eichung

sonstige Wartungsverträge & -arbeiten

Abschlag 100€/monatlich

Strom Wohnung gemäß Zwischenzählerverbrauch

Abschlag 90€/monatlich

Gas Wohnung gemäß Zwischenzählerverbrauch

Abschlag 80€/monatlich

Summe NK-Abschlag 270€/ monatlich

Kaution> 1.155,- Euro in Form von:

> einer selbstschuldnerischen Bürgschaft als Mietkaution für Wohnraum

oder als

> Mietkautionssparbuch mit Verpfändung auf den Vermieter

Beim Unterschreiben des Mietvertrages ist eine Anzahlung von 540€ als Abschlag auf die Nebenkosten der Wohnung zur Absicherung des Vermieters auf Grund schlechter Erfahrungen fällig.

Je ein Schlüssel der Wohnung sowie von der DG-Außentüre verbleibt beim Vermieter zur Absicherung, auf Grund schlechter Erfahrungen :-(.

Für mich klingt es nach einem strengen Vermieter. Was meint ihr? Worauf soll ich achten als Interessanter für die Wohnung.

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nicht geeichte Stromzähler?

Hallo, ich habe eine Frage bezüglich der Stromzähler und deren Eichpflicht. Meine Oma lebt in einem Hochhaus, das von der Diakonie betrieben wird. Sie zahlt dort Miete sowie alle anfallenden Nebenkosten. Im Zuge einer Prüfung oder Nachfrage wurde festgestellt, dass die installierten Stromzähler für die einzelnen Wohnungen seit 2003 nicht mehr geeicht wurden. Es handelt sich hierbei um ältere Drehscheiben-Stromzähler. Aber wiederrum die Hauptzähler eine gültige Eichung haben.

Leider konnte niemand eine klare Auskunft darüber geben, ob in der Zwischenzeit eine Eichung oder zumindest eine Überprüfung der Zähler stattgefunden hat. Nun stellt sich mir die Frage: Ist in einem solchen Fall überhaupt eine Eichung vorgeschrieben?

Nach meinem Wissen kauft die Diakonie den Strom zentral ein und die Mieter beziehen diesen direkt. Der Verbrauch wird anhand der Werte auf den Stromzählern ermittelt, und basierend darauf werden die Kosten für den einzelnen Mieter berechnet.

Da die Zähler also aktiv zur Ermittlung des Stromverbrauchs und der Abrechnung verwendet werden, stellt sich mir die Frage: Müssen diese Stromzähler nicht geeicht sein, um eine rechtlich korrekte Abrechnung sicherzustellen? Falls ja, welche Konsequenzen könnten sich daraus ergeben, dass die Zähler offenbar seit über 20 Jahren nicht mehr geeicht wurden? Und gibt es Sonderregelungen, die für solche Fälle gelten könnten?

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Darf ich dem Hinterhaus den Gashahn zudrehen, wenn die nach mehrmaligem Auffordern die Gasrechnung an uns nicht zahlen?

Folgende Situation: wir besitzen das Vorderhaus, das Hinterhaus wurde leider verkauft und die neuen Nachbarn dahinter sind katastrophal. Es wird versucht, uns vorne rauszuekeln. Selbst auf der Straße werde ich schon hysterisch angeschrieben, da die nicht normal kommunizieren können.

Nun ist das so, dass Gas und Wasser über uns gehen. Also ich bin der Vertragspartner der Gas/ Wasseranbieter. Diese fließen über unseren Hauptzähler, Zweigen dann ab zu einem Zwischenzähler in deren Haus.

Somit muss ich für die in Vorkasse gehen und jedes Jahr eine Abrechnung aus der Abrechnung die ich bekomme, für ihren Gas- und Stromverbrauch machen.

Nun haben wir Worge, das sie sich bei der nächsten Abrechnung weigern werden, den Betrag zu zahlen, da sie es möglicherweise als ne Art Betrug betiteln und sie hätten ja niemals soviel verbraucht. Angaben in diese Richtung gab es schon.

Was sind meine Rechte in diesem Fall? Darf ich den Gashahn einfach zudrehen, wenn sie der Rechnung nicht nachkommen? Hat da irgendeiner Ahnung von?

Mir den alten Besitzern hatten wie null Probleme. Da lief das ohne Komplikationen. Die Neuen verstehen nicht, das sie - trotz eigenem Haus - abhängig sind vom Vorderhaus, machen uns dafür verantwortlich, daß sie davon nichts wussten, dabei haben wir denen ja nicht das hintere Haus verkauft. Sollte also nicht unser Problem sein, wenn sie nicht in Kenntnis gesetzt wurden. Leider sind die etwas hysterisch und man kann wirklich null mit denen sprechen.

Heizkosten, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung

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