Sehr hohe Nachzahlung 2000€ kann das stimmen?

bwhoch2  18.03.2025, 14:27

Was meinst Du mit 3 Jahre später? Wann seid Ihr eingezogen und wann seid Ihr ausgezogen?

160523 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:32

Dez 2022 eingezogen und Jan 2025 Ausgezogen und bisher nie eine Nachzahlung bekommen

4 Antworten

Mietende also Jan 2025. Habt Ihr für 2022 und 2023 die Jahresabrechnungen bekommen? Ohne Nachzahlungen?

Und für 2024 nun plötzlich so hohe Nachzahlungen?

Wie ist denn er Unterschied der Beträge bei den einzelnen Abrechnungspositionen für die Jahre 22, 23 und 24? Da müsste doch irgendwo ein sehr großer Unterschied sein.


160523 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:47

Wir haben nie iwelche Rechnungen oder Abrechnungen bekommen auch die Jahre davor nicht. Also gingen wir davon aus das es passt...auch für 222 und 2023 nicht. Für Jahr 2024 würden uns 1200€ berechnet Nachzahlung für Wasser und heizen und Hausmeisterkosten...Strom war seperat. Für 2022 bis 2024 wurden ca 850 € Nachzahlung berechnet

bwhoch2  18.03.2025, 14:52
@160523

Wenn Ihr jetzt erst die Abrechnung für 2022 und 2023 bekommen habt, sind die Nachzahlungen dafür sowieso hinfällig. Innerhalb von 12 Monaten nach Ende der Abrechnungsperiode muss abgerechnet werden für 2022 also spätestens am 31.12.2022 und für 2023 spätestens am 31.12.2024. Somit kann der Vermieter also nur die 1200 € für 2024 von Euch verlangen, sofern die Abrechnung korrekt ist.

Dass er Euch trotzdem auch die Abrechnungen für 2022 und 2023 vorgelegt hat, ist in Ordnung. Es ist auch in Ordnung, dass er Euch bittet, die Nachzahlung zu leisten. Wenn Ihr das aber nicht wollt, schaut er in die Röhre.

Problem ist nur, dass er vermutlich den Betrag von der Kaution einbehalten wird. Ihr braucht also ggf. einen Rechtsanwalt, um die Rückzahlung der Kaution, zumindest in der Höhe, die Euch zusteht, zu verlangen und ggf. auch darauf zu klagen, wenn sich Euer Vermieter sträubt. Davon unabhängig sind natürlich die Abrechnungen auf Korrektheit zu prüfen.

Alles, was die Zeiten bis 31.12.2023 betrifft, ist verjährt.
Da können keine Nachforderungen mehr an Euch gestellt werden.

Und die Abrechnung für 2024 kann meist erst in den ersten Monaten 2025 erstellt werden, weil dem Hauseigentümer manche Daten noch nicht vorliegen.

Im Endeffekt ist nur die Abrechnung für 2024 für Euch noch relevant.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

160523 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:52

Dankeschön

Puh, 2.000€ ist für zwei Personen natürlich eine Hausnummer. Also, eigl müssen Nebenkostenabrechnungen innerhalb eines Jahres nach Ende des Abrechnungszeitraums zugestellt werden. Wenn die Abrechnung drei Jahre nach dem Auszug erfolgt ist, ist das zu spät. Ich würde mal im Mietvertrag nachschauen, ob diese Kostenarten im Vertrag festgelegt sind und ob es Regelungen gibt, die dir solche Nachzahlungen auferlegen. Stimmen die Zählerstände?

Für welchen Abrechnungszeitraum hast Du die Nachzahlung bekommen? Für 2023 wäre diese nicht mehr fällig.

Ansonsten sind die Kosten natürlich umlagefähig, wenn sie vereinbart waren und es im Sinne der Betriebskostenveroordunung auch Betriebskosten sind.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

160523 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:33

Ich habe sie für alle Jahre bekommen von dez 2022 bis Dezember 2024😂 auf einen Schlag

160523 
Beitragsersteller
 18.03.2025, 14:34
@160523

Sie meinte noch Jan 2025 wird erst 2026 abgerechnet wahrscheinlich auch wieder hunderte von € ...

Elektroheizer  18.03.2025, 14:54
@160523

Das ist nicht zulässig. Ein Abrechnungszeitraum muss zwingend 12 Monate lang sein. Die Abrechnungsfrist beträgt weitere 12 Monate. Also alles was 2023 betrifft und älter ist verfristet. Eine Nachzahlung kann nicht mehr eingefordert werden. Für 2024 kann noch abgerechnet werden. Die muss aber neu erstellt werden.