Zu den vielen guten Antworten, die Du schon bekommen hast:

Früher gab es Pornoblätter oder -videos meist nur unter der Theke. Also in Zeitschriftenläden oder Videotheken musste man direkt fragen oder bestimmte Signale senden und dann kam man an das Angebot ran. Unter 18 normalerweise keine Chance und das aus gutem Grund.

Dann gab es die Zeit, wo es mit Pornos im Internet anfing. Strenge Altersprüfung und viel Geld. Auch das wurde letztlich aufgeweicht, denn die Pornoproduzenten/-anbieter wollten natürlich, dass möglichst schon Kinder oder sehr junge Jugendliche angefixt werden, um dann die fette Kohle zu machen. Darin liegt das Problem. Der Zugang zu Porno ist praktisch nicht mehr begrenzt und Deine Frage, ob man das nicht verbieten könnte, ist vollkommen zurecht, nur werden die weltweiten Anbieter immer irgendwelche Mittel und Wege finden, ihr Angebot (vorwiegend) an den auch recht jungen, meist viel zu jungen Mann zu bringen.

Frauen, wie Du, haben am Ende darunter zu leiden, dass da Erwartungen geweckt werden, die sie gar nicht erfüllen wollen, selbst wenn sie könnten.

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Steht im Übergabeprotokoll, dass Du 270 € für den Vorhang bezahlst und hast Du das Protokoll unterschrieben?

Wenn ja, hast Du dem schon zugestimmt und dann zahl das auch.

Hast Du das Protokoll nicht unterschrieben, ist noch alles offen.

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Du zahlst anscheinend eine monatliche Pauschale für die Nebenkosten. Der Betrag von 67,83 ist keine Vorauszahlung. Somit bekommst Du auch keine Jahresabrechnung. Du müsstest also die Stadt davon überzeugen, dass Du eine Pauschale bezahlst und dass es deswegen keine Vorauszahlungen und keine Jahresabrechnung gibt.

Da die Heizkosten fehlen, nehme ich an, dass Du selbst einen Gasvertrag mit einem Anbieter hast oder kommt die Heizkostenabrechnung separat.

Zahlt man eine Pauschale für Betriebskosten, kann diese erhöht werden, wenn der bisherige Betrag nicht mehr kostendeckend ist und der Vermieter das mit einer Aufstellung nachweist. Allerdings gehört in eine solche Aufstellung dann auch, worauf sich Dein Anteil begründet.

Dein Anteil ist rund 10 % der Gesamtkosten je Monat. Somit wäre die Wohnfläche Deiner Wohnung 10 % der Gesamtwohnfläche des Hauses. Auf die Abrechnung müsste also nicht nur der Gesamtbetrag, sondern auch die Gesamtwohnfläche. Deine Wohnfläche davon sollte sinnvollerweise auch drauf, würde sich aber auch aus dem Mietvertrag ergeben.

Im Übrigen ist die Pauschale gar nicht so hoch, auch wenn die Heizkosten fehlen.

Soll das aber die monatliche Vorauszahlung sein, wäre die Abrechnung tatsächlich völlig verkehrt.

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Keine Sorge, die Onkel seine Frau ist/war nur Vermittlerin. Sie kann so schlecht reden über Dich, wie sie will, solange das Vertragsverhältnis zwischen Dir und der Vermieterin in Ordnung ist, also Miete immer ordentlich und pünktlich bezahlt, keine Reklamationen etc. musst Du keine Angst haben.

Glaubst Du, Deine Vermieterin hätte gerne andere Mieter, nur weil ihre Bekannte das meint?

Ein Mieterwechsel ist für Vermieter immer schlecht, wenn alles passt. Unnötige Arbeit und man weiß nie, was nachkommt.

Dass Dein Freund fast immer bei Dir ist? Weiß Deine Vermieterin das nicht? Wäre es evtl. fair, Deiner Vermieterin das mitzuteilen, wenn dadurch z. B. erhöhte Kosten umzulegen wären? So vermeidest Du Ärger.

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Die Kündigungsfrist kannst Du nicht umgehen und Du musst doch auch erst einmal eine andere Wohnung finden.

Hat Dir Deine Mutter nichts vererbt, ein Bankkonto, Schmuck oder ähnlich wertvolles, sodass Du den Umzug und ggf. auch doppelte Miete damit finanzieren könntest?

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Ihr habt schon ein zu enges Verhältnis Vermieter-Mieter. Das kann auf Dauer auch schief gehen, aber für alle auch sehr schön. In der Regel halten wir zu Mietern, auch wenn das Verhältnis noch so gut ist, immer etwas Distanz. Es gibt aber auch Ausnahmen.

Wenn auch Deine Nachbarn es wünschen, noch enger mit Dir zu werden: Lade sie zu Deinem Geburtstag ein. Lade sie zu anderen Familienfeiern ein, wenn es solche gibt. Unternehmt gemeinsame Ausflüge, gemeinsam shoppen gehen, gemeinsam Essen gehen, Biergarten etc. etc.

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Arbeitslose

Wir hatten alle Gruppen schon als Mieter und dementsprechend Erfahrungen.

Raucher: Wenn sie behaupten sie rauchen nicht und rauchen dann doch? Wenn Raucher nicht innerhalb der Wohnung rauchen, ist das ok, aber auch da kann man natürlich nicht sicher sein.

Bei allen anderen genannten Personenkreisen kommt es auf die Umstände an, sowohl bei der Wohnung, wie beim Haus, wie auch bei den Bewerbern.

Nur eine Gruppe kommt absolut nicht in Frage, denn dafür sind andere zuständig:

Leute, die ihr Geld nicht selbst verdienen. Selbst, wenn das Amt direkt zahlt, ist man am Ende der Dumme, wenn beim Auszug Schäden hinterlassen werden, für die der/die AL nicht aufkommen kann. Da kann es schnell auch um hohe 4-stellige Beträge oder sogar mehr gehen.

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Starke Kochgerüche aus Bistro beeinträchtigt Wohnqualität?

Liebe Community,

es geht um ein Haus, welches 2 Eigentümer hat.

Eigentümer A hatte ein Café im EG, welches jetzt als Bistro vermietet wurde. Eigentümer B bewohnt das 1. OG und vermietet das 2. OG als Wohnraum.

Seit kurzem hat der Bistro-Betrieb begonnen und im 1. EG drückt es die Kochgerüche "durch die Decke", es riecht hauptsächlich nach Frittierfett und Schnitzel (das Fett ist frisch).

Im gemeinsamen Keller ist eine Fettabscheide-Anlage eingebaut, auch diese dünstet unangenehme Fettgerüche ins Treppenhaus aus.

Wenn man die Fenster aufmachen möchte zum lüften, dass macht man diese sehr gerne wieder zu, denn auch hier Frittierfett und Schnitzel. Auch der Balkon ist nicht wirklich nutzbar, es sei denn man liebt diesen Geruch. Leider Eigentümer B auch so nur am Ruhetag die Wäsche auf dem Balkon trocknen, da sonst alles nach den beschriebenen Gerüchen "stinkt".

Es wurde mit dem Eigentümer A das Gespräch gesucht, welcher die Räumlichkeiten für das Bistro vermietet. Da kam lediglich die Aussage, dass er vor der Vermietung die Absauganlage in der Küche hat prüfen lassen und es wäre alles ok. Leider ist diese Aussage etwas fragwürdig. Jedoch fühlt sich Eigentümer A nicht weiter zuständig.

Ebenfalls wurde mir dem Betreiber des Bistros das Gespräch gesucht. Dessen Aussage ist, dass die Räumlichkeiten für eine Gastronomie vermietet wurden und sich somit nicht wirklich als Zuständig ansieht.

Grundsätzlich möchte man keinen Streit und Eigentümer B versucht eine Lösung zu finden. Jedoch fühlt sich weder Eigentümer A noch der Betreiber des Bistros zuständig und jeder schiebt es auf den anderen.

Muss Eigentümer B damit leben?

Oder welche Handhabe hat man da?

Wie würdet ihr vorgehen?

Liebe Grüße

Seelee

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Nein, Eigentümer B muss nicht damit leben. Er kann die von ihm bewohnte Wohnung vermieten und selbst woanders hin ziehen.

Da aber womöglich auch sein Mieter reklamieren würde, wäre es doch am Sinnvollsten, wenn beide Eigentümer des Gebäudes eine gemeinschaftliche Lösung anstreben würden. Absaugung ok, aber wohin? Gibt es die Möglichkeit, die abgesaugte Luft nach oben über das Gebäude abzuführen, also durch einen Luftschacht/-rohr bis über das Dach?

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Die fallen mit dem anderen Stromnetz zusammen, denn die Wechselrichter, die dafür verantwortlich sind, den Strom entweder zur speichern oder aber als Wechselstrom ins Netz einzuspeisen gehen dann nicht mehr, denn sie werden ausschließlich vom Netz "am Leben" gehalten.

Ausnahme: Wenn die PV-Anlage auch als Notstromversorgung eingerichtet ist.

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Eine hohe Nachzahlung kann auch an viel zu niedriger Vorauszahlung liegen.

Ob Deine Abrechnung in Ordnung ist oder nicht, kann man hier sowieso nur einschätzen, wenn Du mal ein Bild davon reinstellst.

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Ihr seid Verkäufer?

Eine genaue Beschreibung der Nutzung wäre z. B. "als PKW-Stellplatz oder für andere Zwecke, wie z. B. als Grillplatz oder Lagerplatz ohne Bebauung".

Damit wäre z. B. eine Gemüse- oder Blumenbeet ausgeschlossen. Auch eine Bebauung ist nicht möglich, es sei denn, so mobil, dass sie jederzeit entfernt werden kann. (Pavillon etc.)

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Das glaubst Du doch wohl selbst nicht, dass der Mietvertrag noch bis 31.4. läuft! Schau mal auf den Kalender!

Am Wochenende habt Ihr übergeben? Also am 26.4.? Dann habt Ihr Anspruch auf Rückzahlung für 4 Tage Miete. Also wohl auf irgendwie 50 bis 100 €. Dann macht das mal Eurem Vermieter klar. Die soll er Euch zusätzlich zu Eurer Kaution überweisen.

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Ja, so ungefähr ist es

Bei Sex mit Liebe geht es sehr viel mehr darum, die innere Verbindung zum Ausdruck zu bringen, Rücksicht auf den Partner zu nehmen und die Befriedigung des Partners in den Vordergrund zu rücken, aber natürlich ohne dabei selbst zu kurz zu kommen.

Beim ONS stelle ich mir vor, dass der Leistungsgedanke, also die Performance, die man abzuliefern hat, im Vordergrund steht. Schließlich will man am Ende auch hierbei gut da stehen und nicht von der Bettkante geschubst werden. Gefühle kommen dabei natürlich zu kurz und oft bleibt am Ende wohl eher Enttäuschung.

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Schmerzen welcher Art? Harte Stöße bis zum Anschlag, z. B. bei Doggy?

Vielleicht ist Dein Penis zu lang für sie und Du musst bei bestimmten Stellungen vorsichtiger damit umgehen. Oder sie reitet auf Dir und bestimmt selbst, Tempo, Tiefe und Härte der Stöße.

Oder ist es die Reibung? Dann würde vielleicht Gleitgel helfen.

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hatten wir den Plan einen einmaligen Abschlag in Höhe von 900€ vom Mieter zu fordern, da wir eine neue Küche kaufen und einbauen lassen.

Der Plan wäre sowieso schräg gewesen. Kein Mieter zahlt auf etwas einen Abschlag, was ihm am Ende nicht gehört. Entweder - oder!

Und das gilt auch für Deine Mama. Wenn Du weißt, dass Deine Mama noch viele Jahre in der Wohnung wohnen wird und ordentlich mit der Sache umgeht, könnt Ihr ihr eine Küche "spendieren" und dafür ein paar Euro mehr Miete verlangen.

Werdet Ihr bei der Miethöhe die Familienzugehörigkeit berücksichtigen? Dann denkt daran, dass die Miete mindestens 60 % der Marktmiete beträgt, damit Ihr dennoch alle Kosten steuerlich absetzen könnt. Vermietet Ihr mit der Küche, ist die Marktmiete entsprechend höher. Bezahlt die Mutter die Küche, weil sie ein ordentlich gefülltes Bankkonto hat, könnt Ihr also die Miete evtl. ein wenig niedriger ansetzen.

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Hat irgendwer ein ärztliches Gutachten gefordert, bevor sie mit Fahrstunden begonnen hat oder während dessen?

Nur dann käme überhaupt ein Facharzt ins Spiel.

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