Sag beiden Männern, dass Du schwanger bist und nimm den als Vater der darüber jubelt und nicht den, der darüber einschnappt.
Wenn beide jubeln oder beide sauer sind, dann hilft Dir am Ende ein Vaterschaftstest.
Sag beiden Männern, dass Du schwanger bist und nimm den als Vater der darüber jubelt und nicht den, der darüber einschnappt.
Wenn beide jubeln oder beide sauer sind, dann hilft Dir am Ende ein Vaterschaftstest.
Wenn Frau erst mit 28 angefangen hat zu masturbieren, ist sie mit Sicherheit kein Mann und es ist durchaus denkbar, dass sie auch noch nie eine Freundin im Sinne von Liebespartnerin hatte und auch gut möglich, dass sie sonst nie Sex hatte.
Wenn Mann erst mit diesen Dingen mit 28 begonnen hat, ist er trotzdem ein Mann.
Wenn sie auf der Schüssel sitzt, sieht man sowieso nichts. Man hört es höchstens plätschern und das hab ich auch, wenn ich einfach nur den Wasserhahn aufdrehe.
Pinkelt sie mal im Freien, bleibe ich in ihrer Nähe. Ich habe sie dann schon öfters beobachtet, aber das gibt mir nichts. Ich positioniere mich dann höchstens so, dass evtl. vorbei kommende Passanten von mir abgelenkt werden und nicht unnötig in Richtung meiner Partnerin schauen. So schütze ich sie ein wenig.
40 Stunden hat sich doch bewährt.
Viele, die weniger als 40 Stunden hatten, machten Überstunden und viele davon unbezahlt.
40 Stunden lassen sich auch gut einteilen: 5 Tage a 8 Stunden oder z. B. 4 Tage a 10 Stunden und dadurch einen weiteren freien Tag.
Ja, es ist eine Schande, was da so in Deutschland vor sich hin rottet.
Viele Bäder mussten schon geschlossen werden, weil die Technik erneuert werden muss oder das Gebäude einer dringenden Sanierung bedarf. Über viele Jahre und Jahrzehnte konnten die Städte und Gemeinden ihre Schwimmbäder unterhalten. In den letzten 10 bis 15 Jahren mussten immer mehr Schwimmbäder stillgelegt werden, weil das Geld für die notwendige Sanierung nicht mehr vorhanden ist.
Den Kommunen wurden immer mehr Lasten übertragen und gleichzeitig die finanziellen Mittel dafür nicht ausreichend mitgegeben.
Das große Infrastrukturpaket, das angekündigt wurde, muss vor allem den Kommunen die Möglichkeit geben, die Infrastruktur wieder herzustellen oder neu zu bauen, die allen Bürgern direkt zu Gute kommt. Marode Schulen müssen saniert werden, marode Sportanlagen, wozu auch Schwimmbäder gehören, logischerweise auch Straßen und Anlagen, die runter gekommen, um nicht zu sagen in den letzten Jahren verkommen sind.
Dass man Autobahnbrücken und Eisenbahnstrecken sanieren muss, ist klar, aber das sind Projekte, die die Bürger oft nicht unmittelbar betreffen und somit auch nicht spüren, wenn sich da was tut. Somit bleibt dann der Eindruck, wie er hier in verschiedenen Antworten auch schon durchkommt, dass man für "Fremde" immer genug Geld hat, aber für die Bedürfnisse der eigenen Bürger nicht.
Selbst, wenn Du Anspruch auf den Vertrag hast, wie willst Du den durchsetzen?
Du hast einen 6 Monatsvertrag über bspw. voraussichtlich 1500 kwh. Macht beim Grundversorger bei 40 Cent rund 600 € Arbeitskosten und bei einem guten Vertragsanbieter bei 28 Cent 420 €.
Es geht also um 180 € Mehrkosten. Da Du aber auch jetzt nicht beim Grundversorger bleiben musst, sondern direkt einen Vertrag bei einem günstigen Anbieter machen kannst, reduziert sich Dein Schaden auf vielleicht 50 oder 60 €. Lohnt es sich dafür, ein Fass aufzumachen? Eigentlich nur wenn man eine Rechtsschutzversicherung ohne Selbstbeteiligung hat.
Ansonsten einfach diesen Anbieter künftig meiden.
Da ich viel Erfahrung in dem Bereich schon gesammelt habe, wer ist denn der Anbieter, der Dich jetzt so hängen läßt?
Es wäre noch interessant zu wissen, ob das Rohr das darin enthaltene Warmwasser in ein anderes Zimmer Deiner Wohnung transportiert oder in eine benachbarte Wohnung.
Gibt es solche Messgeräte auch an Rohren in anderen Zimmern oder dort nur an Heizkörpern? Und sind die anderen Wohnungen auch so ausgestattet?
Grundsätzlich kann man sagen, wenn alle Wohnungen gleich mit solchen Messgeräten auch an Heizungsrohren ausgestattet sind, spielt es für die Kostenverteilung am Ende keine Rolle.
Dennoch finde ich diese Form der Messung alles andere als korrekt, denn am Heizkörper findet Wärmeabgabe in den Raum statt. Dafür ist der HK da. Die Oberflächentemperatur, die Fläche des HK und auch der Wärmeübergang am Heizkörper spielen eine Rolle. Hier erfährst Du in einfachen Worten etwas mehr:
Bewertungsfaktoren für Heizkostenverteiler – EAS
Mag sein, dass die Einstellungen des Geräts am Rohr auch darauf abgestimmt sind, aber dann passen die dort gemessenen Einheiten nicht. Man stelle sich mal vor, das Rohr geht weiter in die Nachbarwohnung, aber gemessen wird nur bei Dir. Das Rohr gibt nur wenig Wärme bei Dir ab, aber mindestens genauso viel in der Nachbarwohnung. Dann wäre es tatsächlich so, dass Du mehr zu bezahlen hast, als Dein Nachbar.
Mir ist das genauso suspekt, wie Dir und ich würde über die Abrechnungsfirma das nochmal genauer ergründen, wie sich die Messung am Rohr auswirkt.
Als ich Deine Frage mit großer Verwunderung gelesen habe, habe ich auch alle Deine anderen Fragen aus den letzten 5 Monaten durchgesehen. Ich bemerke, dass Du offenbar ein Mensch bist, der sich von einer Dummheit in die andere stürzt.
Weshalb willst Du in den Mietvertrag? Das wird Dir am Ende nur großen Ärger machen, wenn es nicht ganz so gut läuft.
Sei also froh, wenn Du weiterhin bei Deinem Freund wohnen kannst. Sollte es Probleme geben, hast Du es ganz leicht, Dich wieder von ihm zu trennen, indem Du einfach ausziehst. Sollte er ausziehen wollen und Dir die Wohnung überlassen wollen, könnt Ihr immer noch mit dem Vermieter sprechen, ob er mit Dir einen Vertrag machen würde. Womöglich besser für ihn, weil er Dich dann schon kennt, als wenn er wieder neu vermieten muss.
Im Übrigen: Eine Schufa-Auskunft würde ich als Vermieter auf jeden Fall von Dir vor Aufnahme in das Mietverhältnis wollen, denn es besteht bei einer schlechten Schufa immer die Angst, dass Dein Partner mal auszieht und Dich mit der Wohnung zurück lässt, die Du womöglich allein nicht bezahlen kannst. Dann hätte ich das volle Risiko, wenn ich an Deinen Freund nicht mehr ran komme. Normalerweise ist es zwar gut, wenn man im Mietvertrag einen weiteren Vollhafter hat, aber das bringt nur was, wenn diese/r finanziell zuverlässig ist.
Wenn Du mal eine Freundin hast, darfst Du nicht davon ausgehen, dass es auch ihr erstes Mal wäre. Insofern würdest Du für Dich erst einmal nicht wirklich was gewinnen, wenn Du darauf wartest. Es könnte auch sein, dass Du eine Frau kennenlernst, mit der Du unbedingt eine Beziehung anfangen willst, weil Du endlich mal Dein erstes Mal haben willst. Kurz darauf folgt irgend eine Enttäuschung und das war es dann mit der Beziehung. Was hättest Du dann gewonnen?
Fühlst Du Dich dann nicht mehr unter dem Druck, bist Du vielleicht in der Auswahl der Partnerin für eine feste Beziehung etwas vorsichtiger und wirst andere Kriterien womöglich viel mehr gewichten, was letztlich für die beginnende Partnerschaft sehr positiv sein kann.
Das andere:
Du willst eine F+ mit einer Bekannten? Oder soll es ein ONS mit einer Bekannten werden?
F+ bedeutet doch, Du hast eine gute Freundschaft zu einer sehr vertrauten und vertrauenswürdigen Person und gemeinsam wollt Ihr das + hinzu fügen, ohne sich aber dann wirklich zu verlieben und eine Beziehung anzufangen. In dem Moment, wo auch nur einer von Euch schon vorher oder nach dem sexuellen Kontakt das Gefühlt hat, mehr zu wollen, während der/die andere nach wie vor nicht mehr will, könnte es die freundschaftliche Beziehung sehr beeinträchtigen. Sei Dir also wirklich im Klaren, dass es "nur" F+ bleiben soll und kläre das auch mit der Bekannten. Dann macht es vielleicht Sinn.
Leben die noch? Oder ist dort jemand verstorben?
Nach was riecht es denn?
Ist doch schön, wenn die Fläche so angewachsen ist in den letzten 4 Jahren, ohne dass es Deine Wohnung betraf. Dein Anteil ist bei weiterhin 60 m² gleich deutlich niedriger.
Die Aufteilung 30 Prozent zu 70 Prozent gibt es nicht bei Warmwasser. Das gilt nur bei den Heizkosten. Also jetzt 100 Prozent nach Verbrauch wäre auf jeden Fall richtig.
Mach doch einfach mal ein Foto von den verschlossenen Umschlägen mit den seltsamen Namen drauf und schicke es dem Vermieter. Wenn die so offen im Foyer rumliegen, darfst Du das. Nur nicht das Postgeheimnis verletzen!
Zuerst musst Du unterscheiden zwischen Schäden und Defekten. Die Reparatur eines Schadens, den der Mieter verursacht hat, muss der Mieter auch bezahlen. Die normale Abnutzung ist durch die Miete gedeckt. Übermäßige Abnutzung, z. B. ein total verkrusteter Backofen bei der Rückgabe der Wohnung ist durch den Mieter zu verantworten. Ggf. muss er einen neuen Backofen bezahlen (Kaution!).
Dazu braucht es keine spezielle Regelung im Mietvertrag.
Defekte an Geräten sind bei einer neuen Küche zumindest in den ersten 5 Jahren (meistens) durch die Herstellergarantie oder Gewährleistung abgedeckt. Als Vermieter wärst Du also auch weitgehend außen vor.
Als Vermieter kommst Du da nicht raus, es sei denn, Du schenkst die Küche Deinem Mieter. Aber wer verschenkt schon gerne eine neue Einbauküche. Das ist ein erhöhtes Risiko, das nur über eine entsprechend hohe Miete abgedeckt werden kann.
Du wohnst schon in einer WG, aber Dir geht es dort nicht gut.
Du könntest bei der Oma einziehen, aber das magst Du nicht.
Du möchtest deswegen eine eigene Wohnung haben, die soll Dir aber der Staat bezahlen.
So lange Du in der WG ein Dach über dem Kopf hast, geht es Dir sehr viel besser, als sehr vielen anderen bei uns. Du bist jung und gesund und kannst arbeiten. Du bekommst einen Job, wenn Du nur willst und nach spätestens drei Monaten, wenn die Probezeit vorbei ist und Du drei Gehaltsnachweise vorlegen kannst, wird das auch mit der Wohnung klappen.
Als Bürgergeld-Empfänger würde ich Dich schon gar nicht zur Besichtigung einladen. Da gibt es immer viele andere Bewerber, die sich ihre Miete selbst finanzieren können. Das ist dann auch der Grund, warum Du nicht zum Zug kommen wirst.
Also, such Dir als erstes eine Arbeit!
Was sind schon die 5 Milliarden, wenn man sie dem Gesamthaushalt gegenüber stellt und wenn man mal vergleicht, wie Spahn beim Maskenkauf mit den Milliarden umgegangen ist.
Das größte Problem, das ich jetzt sehe, ist die weitere Stärkung der AfD. Man war gerade auf einem guten Weg nach den Koalitionsverhandlungen mit dem ersten Bruch eines wesentlichen Wahlversprechens, gute Zustimmung in der Bevölkerung zu erreichen. Dieser Bruch eines Wahlversprechens, auch wenn es jeden Haushalt "nur" mit ca. 40 bis 100 € pro Jahr entlastet hätte, zeigt erneut, dass man eigentlich die Wähler nur täuschen und verarschen will.
Wer zuvor schon ein Problem hatte und der AfD zugeneigt, aber sich nicht sicher war, wird nun erst recht aus Protest zu den Blauen überlaufen. Die nächsten Wahlen sind bereits in 3 1/2 Jahren!
Nein, dann hat sie sich was eingefangen. Eine Geschlechtskrankheit oder einen Scheidenpilz.
Zunächst einmal müsste der neue Eigentümer erst einmal eine Teilung in einzelne Einheiten beim Grundbuchamt vornehmen lassen.
Wenn das erledigt ist, kann er tatsächlich die einzelnen Einheiten zum Kauf anbieten. Ab dem Verkauf einer Wohnung ist jedoch eine Kündigungssperrfrist von 3 Jahren drauf, die der Erwerber beachten muss. Zudem haben alle Mieter ein Vorkaufsrecht.
So ist es rechtlich, was auf eine ziemlich langwierige Sache hindeutet. Du hättest also noch ordentlich Zeit.
Natürlich steht es dem jeweiligen Eigentümer frei, jedem Mieter ein Angebot zu machen für einen freiwilligen Aufhebungsvertrag.
Muss die Wohnung von Dir renoviert werden, weil das im Mietvertrag und per Gesetz so festgelegt ist und Du erfüllst diese Pflicht nicht, kann der Vermieter natürlich einen Maler beauftragen, der das dann für Dich macht. Sollte der Vermieter dann die Kaution dafür verwenden, um den Maler zu bezahlen und das dem Insolvenzverwalter mitteilen, sobald dieser nach Rückzahlung der Kaution fragt.
Dann wird der Insolvenzverwalter bestreiten, dass das Malern 1. notwendig war und 2. so viel gekostet hat. Dann kann man sich mit ihm darüber auseinander setzen, verliert womöglich einen Gerichtsprozess und muss die Kaution am Ende doch raus rücken.
Insofern wäre es klüger vom Vermieter, wenn er nicht auf Deine Anweisungen hört, sondern direkt mit dem Insolvenzverwalter Kontakt aufnimmt, um zu klären, wie der Sachverhalt ist und dass das Streichen unbedingt nötig ist und dafür darf trotz Insolvenz die Kaution verwendet werden.
Also, Dein Vermieter tut gut daran, in diesem Fall nicht auf Dich zu hören.
Nein, sie spielt mit Dir und Deinen Gefühlen.
Dein Pflichtteil am Erbe Deines Vaters übersteigt auf jeden Fall die 5000 € Darlehen.
Dein finanzieller Vorteil könnte sein, dass Du Dich künftig an den Stromkosten nicht mehr oder nur mehr ganz wenig beteiligst.
Du verlangst keine Rückzahlung für das Darlehen, wenn Du davon ausgehst, dass Du später mal das Haus ganz oder zu einem wesentlichen Teil erben wirst.
Um das wenigstens abzusichern, sollte Dein Vater eine Grundschuld zu Deinen Gunsten eintragen lassen. Für den Fall, dass er das Haus verkaufen will, müsste er dann erst das Darlehen zurück zahlen oder aber Du bekommst es als Anteil am Verkaufspreis, sodass die Grundschuld wieder gelöscht werden kann.