Du schreibst, es ist alles geklärt. Offenbar aber nicht, sonst würdest Du nicht fragen.
Wenn Du also die einzige in der Familie bist, die gerne in der Wohnung der Oma wohnen möchte und die Oma tatsächlich wegen Dir auf Eigenbedarf kündigen würde und sie Dir die Wohnung tatsächlich recht günstig geben will, so ist das kein Problem.
In der Kündigung auf Eigenbedarf würde als Begründung stehen, dass ihre Enkelin "Staratmidnight" diese Wohnung beziehen soll.
Das reicht als Begründung aus, auch wenn Du schon eine andere Wohnung hast. Eine Abwägung durch ein Gericht käme nur dann in Frage, wenn die bisherigen Mieter einen Härtefall geltend machen könnten und das dürfte bei 2 Studentinnen wohl kaum der Fall sein. Die jetzigen Mieterinnen hätten drei Monate Kündigungsfrist, wenn sie noch nicht länger als 5 Jahre in der Wohnung wohnen.
Für die Miethöhe gilt, dass Deine Oma alle Ausgaben, die sie hat nur dann steuerlich geltend machen kann, wenn sie (lt. meinem Steuerberater) 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen würde. Verlangt sie weniger, dann auch entsprechend weniger und verlangt sie gar nichts, kann sie eben keine Werbungskosten geltend machen, wobei die Frage ist, welche Kosten sie überhaupt hätte:
Alle umlegbaren Nebenkosten wirst sowieso Du bezahlen, auch wenn Du keine Miete zahlst.
Alle nicht umlegbaren Kosten, aber normalerweise absetzbaren Kosten, wie z. B. Hausverwaltung könnte sie dann eben nur anteilsmäßig geltend machen, aber das fällt nicht so sehr ins Gewicht, zumal Ihr Euch auch darauf verständigen könntet, dass Du diese Kosten auch übernimmst, wenn Du schon keine Miete zahlst. Sozusagen als Minimalmiete. Dann wäre Deine Oma nicht mit Kosten belastet und hätte aber aus der "Vermietung" kein Einkommen zu versteuern.
Das geht aber Fremde gar nichts an, was ich mit meiner Oma für "Deals" mache. Ich erbe den Bums eh früher oder später
Fremde habe ich auch gar nicht gemeint, sondern Deine sonstigen Familienangehörigen, die für sich das gleiche Recht ableiten könnten, so von der Oma begünstigt zu werden. Gut, gibt es nicht, alles klar! Der Gesichtspunkt, dass Du das früher oder später sowieso erben wirst, sollte für Dich zumindest Anlass sein, dass Du alle Kosten, wie oben beschrieben übernimmst, wenn Du ansonsten mietfrei in der Wohnung wohnen kannst, damit Deine Oma, die Dich nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen ausstatten will, nicht auch noch was zahlen muss dafür, dass sie Dich günstig wohnen läßt.