Das ist nun wohl so. Bist Du Sugar-Baby und er Dein Sugar-Daddy?
Verdient man dort mehr als in der BuLi?
Davon ist wohl auszugehen.
So sieht sinnvolles, kostensparendes Bauen aus:
Wohnen - Max Bögl
Serielle, industrielle Fertigung und an der Baustelle zusammen setzen. Nicht immer alles individuell geplant und gebaut. Klingt zwar irgendwie nach Plattenbauten, aber wenn es schon darum geht, wirklich Baukosten zu sparen, könnte das ein geeignetes Modell sein, ohne dass Qualität und Ausstattung am Ende darunter leiden müssten.
Mir fällt dazu nur ein Wort ein: Zauberlehrling
Sehe ich das richtig, dass Du vor rund 15 Jahren einen mündlichen Mietvertrag gemacht hast? Mit dem Zugeständnis des Vermieters, dass er Dir die Renovierungen erstattet, die Du machst?
Du hast für alles Quittungen? Mit Datum aus der Zeit von ca. 2009/2010?
Und nun hast Du einen Mietvertrag unterschrieben, der 5 Jahre zurück datiert war? Kann man machen, aber wenn es raus kommt...
Ich gehe mal davon aus, dass Dein Vermieter nichts davon wissen wird, was Ihr damals vereinbart habt und Deine Forderungen sind bestimmt alle schon verjährt.
Er hat das Finanzamt schon am Hals und da wirst du ihm kaum noch irgendwie aus seiner Misere raushelfen können.
Gehe zum Anwalt und lass Dich beraten. Viel wird er nicht für Dich tun können.
Kurz gesagt: Gar nichts! Es ist völlig egal, wie lange er und wie lange sie schon drin wohnt und wer im Außenverhältnis zum Vermieter als Zahler auftritt.
Wenn sie die notwendige, gemeinsame Kündigung nicht unterschreibt, kann auch der Vermieter nichts machen. Man kann sie verklagen, der gemeinsamen Kündigung zu zu stimmen, aber dann muss auch Dein bester Freund am Ende raus.
Warum hat Dein Freund auch diesen riesigen Fehler gemacht, sie in den Mietvertrag aufzunehmen? Aber, ist nun mal passiert!
In der Anzeige steht also das letzte wesentliche Jahr für einen massiven Umbau.
Wer sich für das Haus interessiert, wird sich alles genau ansehen u. a. Grundbuchauszüge und Bauplan von der ersten Genehmigung etc. etc. Dabei lässt sich dann das wahre Alter nicht mehr verschweigen.
Ich würde die Anzeige daher nicht als Betrug werten.
Ganz einfach: Wer noch nie woanders war.
Meine Reihenfolge, wobei die Plätze untereinander auch vertauscht sein können und ich habe bei weitem noch nicht alle Städte gesehen, deshalb können auch viele fehlen, die andere sehr schön finden:
Passau - Regensburg - Kontanz - Bamberg - Dresden - München - Augsburg - Nürnberg - Ulm - Freiburg - Hamburg - Bremen - ... - ... - ... - ... Essen - Duisburg - Oberhausen - Dortmund - ... - ...
Die Punkte stehen für sehr viele andere Städte, die auch sehr schön sind und erst dann kommt irgendwann Essen und die anderen genannten Städte. Gut möglich dass es noch einige gibt, die nach Dortmund noch kommen würden.
Das dürfte einigermaßen normal sein bevor dann in den nächsten Jahren die Menopause so richtig einsetzt. Genieße davon, was geht, denn es kann gut sein, dass Dein Verlangen später stark nachlässt. Klar kann es sein, dass Du Deinen Mann mit Deinem Verlangen etwas überforderst, aber auch er sollte bereit sein, so oft und so gut es geht, es mit Dir zu treiben. Er muss ja nicht jedes Mal kommen oder gehört das bei Dir unbedingt dazu?
Solltet Ihr beide das Gefühl haben, dass er allein zu wenig ist, könntet Ihr Euch immer noch überlegen, in wieweit es möglich wäre, dass auch andere zu Deiner Befriedigung beitragen. Z. B. durch Besuch von Swingerclubs, bei denen Du dann aktiver bist, als Dein Mann, der aber dabei ein Auge auf Dich haben könnte.
Ja, wenn die Solarthermieanlage schon auf dem Dach installiert ist, bevor man weitere Flächen mit PV-Modulen bestückt. Warum sollte man eine gut funktionierende Solarthermieanlage abbauen?
Im anderen Fall, wenn man noch gar nichts hat, macht es eigentlich keinen Sinn. Lieber dann mit der PV und einer Wärmepumpe das Warmwasser aufheizen. Es gibt Wettersituationen, in denen eine Solarthermie nichts bringt, während die PV jede Menge Strom liefert. Beispiel ist Schnee auf den Flächen der Solarthermie, während der Schnee von den PV-Modulen längst abgerutscht ist und diese somit wieder frei sind.
Man könnte nun mit den Pumpen der Solarthermie warmes Wasser nach oben pumpen und so den Schnee abtauen, aber das kostet wiederum so viel Strom, dass es sich nicht lohnt.
Ganz wichtig ist bei einer solchen Bürgschaft, dass diese freiwillig erfolgt und nicht nur auf ausdrückliches Verlangen des Vermieters angeboten wird. Der Hinweis, dass der Vermieter gerne eine Bürgschaft sieht, ist also als Aufforderung des Maklers zu verstehen, dass Dein Vater schon im Voraus ein Schreiben macht, in dem er erklärt, dass er auf jeden Fall bereit ist, für alle Ausfälle und Schäden, die im Rahmen des Mietverhältnisses durch Dich entstehen, aufkommen wird.
Das ist zwar einerseits ein großes Risiko, aber andererseits erst einmal noch keine Verpflichtung für irgendwas. Eine Verpflichtung wird es erst, wenn ein Vertrag zustande kommt, in dem eine solche unbegrenzte Bürgschaft seitens Deines Vaters erklärt wird.
Die Freiwilligkeit ist deshalb wichtig, weil eine Bürgschaft ansonsten begrenzt ist auf die maximal mögliche Höhe der Kaution und auch nur als Ersatz für eine Kaution gestellt wird.
Noch mehr Sicherheit hätte Dein künftiger Vermieter, wenn Dein Vater als Mitmieter in den Mietvertrag aufgenommen wird.
Generell zeigt die Bereitschaft zu so einer Bürgschaft oder auch die Rolle als Mitmieter, dass Dein Vater Dir in jeder Hinsicht vertraut. Das schafft auf jeden Fall auch von Anfang an ein Vertrauen durch den Vermieter.
Wenn wir eine Wohnung vermieten, in der noch die Küche des aktuellen Mieters ist und Mieter und Nachmieter wollen eine Ablöse vereinbaren, so ist das zum Zeitpunkt des Mietvertrag-Abschlusses meist noch nicht bekannt oder endgültig klar.
Somit schreiben wir in das Übernahmeprotokoll mit Vormieter und in das Übergabeprotokoll mit Nachmieter, was zu diesem Zeitpunkt Sache ist. Es mus also nicht im Mietvertrag stehen.
Du unterschreibst damit, dass Dich der Vermieter informiert hat darüber, dass die Wohnung entweder
a) in den letzten drei Jahren umfassend saniert wurde
b) erst nach 2014 erstmals bezogen wurde.
Ganz grob gesagt.
Du hast die Wohnung besichtigt und kannst davon ausgehend jetzt sicher beurteilen, ob sie in einem Neubau ist oder erst vor nicht allzu langer Zeit saniert wurde.
Ist das der Fall gelten die Ausnahmen zur Mietpreisbremse.
Da die Wohnung anscheinend immer noch relativ günstig ist, kannst Du jetzt bedenkenlos unterschreiben. Die jetzt vereinbarte Miete muss 1 Jahr fest bleiben. Erst dann könnte Dein Vermieter eine Mieterhöhung von Dir verlangen, bzw. die Zustimmung dazu. Und erst dann prüfst Du, ob die erhöhte Miete immer noch passt. Du hättest dann immer noch bis zu drei Monate Zeit zu überlegen, ob Du wieder umziehst oder lieber in der Wohnung bleibst. Nach einem Jahr hast Du Dich entweder eingelebt oder noch nicht. Wenn Du gut angekommen bist und Dir die Umgebung gefällt und auch sonst alles passt, wirst Du lieber wieder eine Erhöhung akzeptieren.
Nicht der Strompreis ist das Problem, sondern nach wie vor die Akkus, die das teuerste Einzelteil an so einem E-Auto sind und damit das größte Risiko für den E-Auto-Käufer.
Was würde es nützen, wenn der Strompreis bei normaler Aufladung unter dem des Benzinpreises liegt, wenn nach einigen Jahren der Akku am Ende ist und getauscht werden muss.
Meine Meinung ist weiterhin, dass nur ein Akkutausch-Konzept einen für die Masse wirtschaftlichen Betrieb von E-Autos ermöglicht. Ist der Akku leer fährt man an eine Akkustation und tauscht in wenigen Minuten aus. Dafür wird dann bezahlt, nämlich für Strom- und Akkunutzung. E-Autos könnten sehr günstig angeboten werden. Man hätte immer einen guten Akku im Fahrzeug. Man könnte das Auto jederzeit ohne Diskussion über die Haltbarkeit des Akkus weiter verkaufen und man bezahlt pro Akkutausch einen Betrag der in etwa einer Tankfüllung Diesel oder Benzin entspricht. Vielleicht ein wenig teurer, da dafür das Auto und dessen Wartung etc. deutlich günstiger wäre.
Finanzierung von Großveranstaltungen? Nein, auf gar keinen Fall!
Verzicht auf solche Prestigeevents: Auf jeden Fall
Die Silvesterparty hat nichts mit einer Kulturveranstaltung zu tun.
Überall im Land veranstalten Vereine solche Traditionsveranstaltungen und sehen zu, dass sie das nötige Geld dafür einnehmen, ohne in die Stadtkasse o. ä. greifen zu müssen. Überschüsse werden dann auch noch oft versteuert.
Gerade eine Stadt, wie Berlin, die Milliarden aus dem Länder Finanzausgleich bezieht, muss besonders verantwortungsvoll mit ihrem Geld umgehen, denn es ist nicht nur das Geld das diese Stadt selbst über Steuereinnahmen erwirtschaftet, sondern das Geld, das in ein paar wenigen Bundesländern über die dort erbrachten Leistungen erarbeitet wurde.
Als Nicht-Berliner, der mit zur Finanzierung der Stadt beiträgt, möchte ich doch ganz gerne, dass man hört und liest, dass die maroden Schulen endlich instand gesetzt werden und dass das Geld für sinnvolle Infrastruktur und deren Erhalt verwendet wird und nicht für ein paar Stunden Silvester-Feier verschleudert wird.
Warum machst Du Dich vom Jobcenter abhängig. Such Dir einen Job, in dem Du ausreichend verdienst, dann ist das Problem gelöst.
In der Regel läuft es wohl so, dass ein schlauer Vermieter, im ersten Monat bei Ausfall der Miete nichts sagt. Der Mieter meint dann, dass der Vermieter wohl gar nicht darauf achtet und unterlässt daher die Zahlung auch im Folgemonat und ehe er es sich versieht, hat der Mieter dann die fristlose Kündigung auf dem Tisch.
Deshalb wäre ich sehr sehr vorsichtig, wenn Du die Wohnung behalten willst.
Demnach hast Du noch 1 Monat Zeit für den Umzug. Wenn die Wohnung durch den Schimmel so beschädigt ist, dass sie gar nicht mehr bewohnbar ist, dann kann man natürlich den neuen Mietvertrag fristlos kündigen. Bleibt die Frage, wohin am 1.9.?
Wenn aber die Wohnung instand gesetzt werden kann und es im Moment nur am Gutachtertermin scheitert, sollte doch dennoch ausreichend Zeit sein, um die Wohnung pünktlich für den 1.9. herzurichten. Bis dahin kannst Du natürlich die Miete entsprechend mindern, also bspw. zu 100 %, wenn Du überhaupt nicht einziehen kannst. Die Wirkung wäre dann eigentlich die Gleiche, wie wenn das MV erst am 1.9.25 beginnt.
Es wäre keinesfalls verfassungswidrig. Das Mietrecht ist zunächst für alle mobilen und immobilen Dinge, die vermietet werden können. Ein wichtiger Satz gleich im ersten Paragraphen des Mietrechts lautet:
Der Vermieter hat die Mietsache dem Mieter in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten.
Damit ist zunächst klar geregelt, wer für Instandhaltungen aufkommen muss. Es gibt jedoch die Möglichkeit, im Wohnungsmietvertrag Klauseln aufzunehmen, die eine Überwälzung von Instandhaltungen auf die Mieter bedeuten, wie die üblichen und höchstrichterlich abgesegneten Klauseln für Schönheitsreparaturen und Endrenovierung bei Rückgabe. Und da sieht man dann auch schon die Grenzen, was letztlich durch Gerichtsurteile limitiert ist.
Das Streichen von Türen kann z. B. von Mietern verlangt werden, nicht aber den Einbau neuer Türen.
Wenn jedoch Mieter und Vermieter vereinbaren, dass ein Mieter neue Türen einbauen darf, wenn ihm die alten nicht mehr gefallen, dass er neue Böden verlegen darf, wenn die alten schlimm abgenutzt sind oder auch, dass er neue Fenster auf seine Kosten einbauen darf, wenn er das will, spricht natürlich auch nichts dagegen. Es ist dann Verhandlungssache, wie viel der Mieter dann dafür bekommt.
Nein, da ich überhaupt keine A...löcher mag.