Da das Paar im EG etwas weniger Miete zahlt, gehe ich davon aus, dass sie den Garten exklusiv nutzen können. Dass Du schon einen ganzen Maschinenpark zur Verfügung gestellt hast, ist sehr entgegen kommend von Dir. Es handelt sich wohl um einen recht großen Garten.

Materialien, wie Rindenmulch, evtl. Gartenerde, Grassamen, Düngemittel etc. dienen dazu, die Pflege entweder zu erleichern, oder den Garten zu verschönern. Wer einen Garten mit mietet, hat einerseits die Verpflichtung den Garten zu pflegen, aber auch die Möglichkeiten ihn bis zu einem gewissen Grad selbst zu gestalten. Die dafür nötigen Materialien hat der Mieter selbst zu bezahlen.

Anders wäre es, wenn er ihn nicht exklusiv nutzen kann.

Der Mieter will bei seiner Stromrechnung sparen oder läuft die Gartenbeleuchtung über Allgemeinstrom? Sparen kann er auch, indem er sie weniger oft und lange einschaltet. Will er LED-Beleuchtung haben, kann er selbst eine solche verbauen.

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Wir vermieten eine Wohnung, in der die schmale Küche direkt ans Wohnzimmer angrenzt. Die Trennwand könnte man ohne weiteres raus nehmen, sodass Küche und Wohnzimmer dann in einem wären.

Obwohl wir schon vielen bei Besichtigungen erklärt haben, dass es kein Problem wäre, die beiden Räume zu vereinen, hat das noch nie jemand gewollt. Alle sagten immer, nein, bloß nicht, gut so, wie es ist. Das lässt für uns den Schluss zu, dass die meisten Küche und WZ doch gerne getrennt haben wollen.

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Normalerweise bekommst Du direkt ausgedruckt oder per Email ein Dokument, in dem alle Vorschäden drin stehen. Hast Du das gecheckt? Ich habe solche Protokolle auch schon direkt in den Sixt-Autos gefunden. Steht da der Schaden schon drauf, geht Dich das eigentlich nichts mehr an. Wenn nicht, wird man auf Dich zukommen und Dich um eine Erklärung bitten, wie der Kratzer entstanden ist. Diese Erklärung gibst Du ab und bei 0 € Selbstbeteiligung wird die Versicherung das voll übernehmen und von der Kaution wird nichts einbehalten.

Ich buche normalerweise nicht mehr ohne Selbstbeteiligung, denn ich musste mal die Erfahrung machen, dass man mir einen größeren Schaden andichten wollte, der erst nach Abstellen des Wagens in der Rückgabestation entstanden ist. Da ich aber Fotos vom Auto hatte vom Moment der Rückgabe, musste man erkennen, dass der Schaden nicht von mir verursacht war.

Auch, wenn ich nichts hätte bezahlen müssen, war ich doch froh, dass ich die mit dem Schaden verbundenen Scherereien abwenden konnte.

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Dann ist der Einwand von Erdal24 mit der "Kultur" erst einmal ausgeräumt.

In der deutschen Kultur sollte es schon so sein, dass der Nachwuchs ab dem Zeitpunkt der Volljährigkeit selbst entscheidet, mit wem man sein Leben verbringen will.

Dennoch kann es natürlich sein, dass die Eltern nicht mit der Entscheidung der Tochter für einen bestimmten Typen klar kommen und das auch zu verstehen geben.

Es ist dann Deine Freundin gefordert, die zu Hause klar machen muss, dass sie zu Dir hält und eben dann auch nicht mit in die Türkei in Urlaub fahren wird. Das gibt dann zwar erst einmal richtig Zoff, aber das Verhältnis zwischen ihr und den Eltern wird sich auch wieder einrenken und vielleicht auch langfristig die Akzeptanz dafür, dass eben Du ihr Auserwählter bist und dass sie eben nichts mehr mitzureden haben.

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Das Hausgeld enthält neben den normalen Nebenkosten, die man als Mieter auch hat, auch die Kosten, die notwendig sind, um die Verwaltung zu bezahlen, Reparaturen zu bezahlen und ggf. Rücklagen zu bilden.

Wie hoch das Hausgeld ausfällt, hängt zum einen also davon ab, wie sich Dein eigener Verbrauch entwickelt und zum anderen, wie die Hausverwaltung wirtschaftet. Zudem auch davon, was sich in Eigentümerversammlungen anhand der dort gefassten Beschlüsse ergibt.

Es geht also gar nicht um die Verhältnismäßigkeit, sondern darum, ob die einzelnen Posten einer Abrechnung im Vergleich zu früher stark angestiegen sind, welche das sind und letztlich auch, warum. Gerichte kümmern sich erst einmal nicht darum.

In jeder Eigentümerversammlung wird die von den Verwaltungsbeiräten geprüfte Abrechnung endgültig verabschiedet. Dort kannst Du also immer auch Einwände vorbringen. Aufgrund der Jahresabrechnung wird ein Wirtschaftsplan erstellt. Auch dieser wird in der Versammlung verabschiedet und auch dazu kannst Du jeweils Einwendungen vorbringen.

Wenn Dich also jetzt wundert, warum zwischen 2019 und 2022 eine so große Steigerung ist, solltest Du mal die einzelnen Jahresabrechnungen, die Dir alle vorliegen, vergleichen, um zu sehen, wo die Abweichungen her kommen. Außerdem hast Du alle Protokolle der letzten Versammlungen vorliegen. Auch hier solltest Du ggf. nachlesen können, woher Steigerungen kommen.

Diese Unterlagen würdest Du sowieso brauchen, wenn Du ggf. anwaltlich gegen die Abrechnungen vorgehen willst.

Falls Du allein nicht klar kommst, empfehle ich Dir, Dich an den örtlichen Verein Haus & Grund zu wenden. Die sind u. a. dafür da, um die Mitglieder zu beraten und ggf. auch Abrechnungen zu prüfen. Auch dafür brauchst Du aber alle Unterlagen der vergangenen Jahre.

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Wenn sich jemand freut, dass er viel zurück bekommen hat, bedeutet das noch lange nicht, dass man mit der Stromrechnung zufrieden sein kann, sondern allenfalls, dass man viel zu viel voraus bezahlt hat.

Entscheidend ist doch, ob sich am Verbrauch was Wesentliches geändert hat und wie hoch der Preis je Kilowattstunde war, bzw. zukünftig ist.

Wenn man als Verbraucher getan hat, was man konnte und seiner Ansicht nach tun musste, kommt eine Rechnung, mit der man wohl zufrieden sein muss.

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Anderes

Wie "mfg00" schreibt. Gruselig nicht, aber übergriffig.

Natürlich, bei den heutigen Möglichkeiten sollte er Dich anschreiben, bevor er einfach reinschneit. Hat ihm die neue Mieterin erzählt, wo Du jetzt wohnst? Dann würde ich ihm kurz mitteilen, dass er bitte die Nachstellungen unterlassen möge.

Wenn er nicht erfahren hat, wo Du jetzt wohnst, kann es sein, dass er versuchen wird, das irgendwie heraus zu finden. Du kannst selbst am besten beurteilen, ob ihm das gelingen würde. Wenn Du das Gefühl hast, dass er das nicht erfahren wird, lass einfach. Wenn Du aber der Meinung bist, er könnte über Nachfragen bei Deinen Freunden und Bekannten doch noch dahinter kommen, dann schreibe ihm auch, dass Du mitbekommen hast, dass er zu Deiner alten Wohnung gekommen ist und dass Du das nicht willst.

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Spontan fällt mir die Toilettenspülung ein. War sie irgendwann dazwischen mal in Betrieb? Zum Beispiel mit sparsamer Kleinwassermenge?

Danach noch ein wenig die Hände gewaschen?

Wenn der Wasserschaden eine Leitung in der Wand betraf, wurde doch hoffentlich die Dichtigkeit überprüft, bevor die Wand wieder zugemacht wurde. Vermutest Du evtl. noch einen weiteren Wasserschaden?

Was die Genauigkeit der Wasseruhren anbelangt, findest Du bestimmt noch Herstellerinformationen im Internet, aber auch das zuständige Wasserwerk wird Dir Auskunft geben können.

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Ihr müsst gar nichts gründen, sondern habt eine Grundstücksgemeinschaft, in der ihr alle Eure Einnahmen und Ausgaben auflistet und am Ende hat jeder 50 % vom Gewinn oder Verlust.

Lasst das einmal von Eurem Steuerberater machen und die anderen Jahre könnt Ihr das ggf. auch selbst.

Woher ich das weiß? Weil wir seit Jahren selbst so ein Objekt haben, das gemeinschaftlich zwei verschiedenen Familien gehört.

Für den Anfang sicher eine gute Lösung, aber auf Dauer solltet Ihr Euch darüber klar werden, wer von Euch beiden welches Haus allein bekommt und dritte wird dann ggf. gemeinschaftlich verwaltet.

Auch wenn Ihr Euch sehr gut versteht und jetzt der Meinung seid, Ihr werdet das schon gut miteinander regeln, kommen doch spätestens dann die Probleme, wenn es darum geht, dass das ein oder andere Haus aufwändig saniert werden muss. Wer ist dann bereit, wie viel Geld zu investieren in die einzelnen Maßnahmen?

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Wenn der Vermieter selbst im Haus wohnt, muss die Verbrauch an Wärmeenergie nicht über Wärmemengenzähler erfasst werden.

Allerdings kann der Vermieter auch nicht einfach einen Heizspiegel verwenden.

Die verbrauchte Energie wurde gekauft und sie wurde in einer gewissen Menge verbraucht. Somit lässt sich errechnen, wie viel tatsächlich für Heizenergie im Abrechnungszeitraum aufgewendet wurde. Die Verteilung erfolgt dann z. B. nach Anteil Wohnfläche der beiden Wohnparteien an der Gesamtwohnfläche.

Im Mietvertrag sollte stehen, wie der Verbrauch aufgeteilt wird.

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Die Beziehung ist nun so schwer angeschlagen, dass eine Heirat keinen Sinn mehr macht. Wie solltest du jemals noch seinem Eheversprechen trauen, wenn er nicht bereit ist, Dir zu vertrauen. Was er gesagt hat, ist aus einem tiefen Gefühl heraus und so etwas kann man weder durch viele Gespräche, noch durch irgendwelche Verträge aus der Welt schaffen.

Wenn Du Dir ein Leben als mit einem absolut vertrauenswürdigen Mann vorstellst, mit dem Du dann auch Kinder haben willst, dann such Dir einen anderen. Dein jetziger wird es wohl nicht mehr.

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Als Vermieter wird man grundsätzlich Rücksicht nehmen. Hat man einige interessante Interessenten, wird man den Mieter um zeitnahe Besichtigungsmöglichkeiten bitten. Z. B. 2 Stunden am Stück für ca. 4 oder 5 Einzelbesichtigungen. Im Sommer ohne weiteres auch während der Woche abends.

Als ideal für die Kommunikation haben sich SMS oder Messenger sehr bewährt. Das geht schnell und vermeidet Missverständnisse.

Als Mieter wird man den Vermieter eher unterstützen, als behindern, denn je eher neue Mieter gefunden sind, um so schneller hat man wieder seine Ruhe.

Fazit: zu 1. Keine Vorschrift, 2. Ja, natürlich und 3. Hast Du, wenn es genügend andere Möglichkeiten gibt.

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Wurdest Du gekündigt? Dann lass das Feld offen und erkläre den in Frage kommenden potentiellen Vermietern genau, was vorgefallen und zu einer Kündigung geführt hat. Gar nichts angeben ist hier jedenfalls besser, als eine falsche Angabe zu machen.

Wenn man wegen Ruhestörung die Wohnung verloren hat, gab es zuvor wohl auch Abmahnungen. Also sind die Ruhestörungen öfters vorgefallen. Oder aber jemand aus der Nachbarschaft hat sich permanent grundlos beschwert. Das solltest Du dann erklären können.

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Kein Freund obwohl auffällig hübsch?

Meine beste Freundin ist 20 und hatte noch nie einen Freund. Ich frage mich, wieso, denn sie ist hübsch und alle beneiden sie um ihre Figur. Ein Merkmal von ihr ist aber, dass sie es liebt, herauszustechen. Sie ist also oft richtig overdressed und schick angezogen (auffällige schicke Kleider oder Hosenanzüge, Röcke, Blazer, hohe Stiefel), sodass überall, wo wir hingehen, alle Blicke wirklich immer auf sie gerichtet sind, sogar beim Einkaufen. Letztens waren wir auf einem Markt und wirklich jede halbe Stunde kam eine fremde Person zu ihr, um ihr ein Kompliment zu ihrem Outfit zu geben.

Als langjährige Freundin kann ich sagen, sie ist eine der liebenswertesten Menschen überhaupt, aber wird oft als arrogant eingeschätzt, obwohl sie eigentlich sehr schüchtern ist. Außerdem legt sie gerade viel Wert auf ihre Bildung und studiert eine Naturwissenschaft und engagiert sich ehrenamtlich.

Sie ist in ihrem Studium von Männern umgeben, aber grob gesagt interessieren die sich wenig für sie. Beziehungsweise interessieren sich immer nur die für sie, an denen sie kein Interesse hat (und an denen niemand Interesse hat, da sie eher zum Typ Assi mit Zigarre und Bauchtasche und ungebildet gehören). Die attraktiven Typen sprechen sie nie an. Wieso ist das so? Wir sehen immer attraktive Typen mit eher grauen Mäuschen rumlaufen.

Man muss im Gegenzug aber dazu sagen, dass sie sehr hohe Standards hat. Er soll älter sein, studiert haben, charakterlich und optisch ihr zusprechen. Wird sie wohl jemals ihren Traumtypen finden? :D

Interessiert mich mal, was ihr zu sagen habt.

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Muss man als junge Frau einen Freund haben?

Sie ist wohl nicht auf kurze Abenteuer aus, sondern konzentriert sich erst einmal auf andere Dinge und sollte ihr dabei der richtige über den Weg laufen, wird sie auch einen Freund haben. Das kann aber noch Jahre dauern und das ist kein Grund zur Besorgnis.

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Natürlich musst Du ein Hinweisschild anbringen, wenn Du Videoüberwachung betreiben willst. Du darfst aber nicht von innen nach außen filmen, wenn Du öffentlich zugängliche Bereiche damit überwachst.

Zum Beispiel, Deine Terrasse (und nur die) ist erlaubt, aber ein öffentlicher Fußweg, der von Bewohnern des Hauses genauso, wie von deren Besuchern, Lieferanten etc. benutzt wird, nicht.

Im Übrigen: Was versprichst Du Dir von der Videoüberwachung? Kommt es zu einem Einbruch, hast Du allenfalls jemand auf dem Bild, der wahrscheinlich der Einbrecher war, aber vermutlich ist die Person darauf gar nicht zu erkennen. Wenn ein Einbrecher das Schild sieht, weiß er erst recht, dass er sich tarnen muss.

Wie wäre es mit einer Alarmanlage und entsprechendem Hinweis. Das würde vermutlich deutlich mehr abschrecken, zumal der Ertappte erschrickt, wenn er Alarm auslöst und in vielen Fällen dann leiber das Weite sucht, als in weitere Überraschungen zu tappen.

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In dem Fall kann die Hausverwaltung definieren, was sie unter einem "offenen Feuer" versteht und diese ist wohl der Ansicht, dass jede Flamme ein offenes Feuer darstellt, wenn es ums Grillen geht, ganz unabhängig davon, wie der Grill beschaffen ist.

Grillen mit einem Elektrogrill scheint nicht verboten zu sein, da davon keine Brandgefahr aus geht.

Was aber immer noch dabei entstehen kann, ist Rauch von Angebranntem und Düfte von Gegrillten, die für den betreffenden Genießer im Allgemeinen Wohlgerüche sind, aber für alle vom Mahl Ausgeschlossenen extrem störend sein können, wenn sie z. B. auf dem Balkon oberhalb zu riechen sind oder gar durch offene Fenster in Zimmer eindringen.

Wenn nicht oft gegrillt wird, wäre das aber am Ehesten noch hinzunehmen.

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Man sollte direkt die neue Küche so planen, dass die Spüle direkt unter dem Dachfenster ist, sodass man dort vernünftig arbeiten kann. Die Spülmaschine dann auch irgendwo an dieser Wand nicht zu weit vom Anschluss weg.

Wenn allerdings eine vorhandene Küche, wie im ersten Bild eingebaut werden soll, muss man die Anschlüsse an der Wand entlang auf Putz zum Spülenschrank verlegen oder aber die Wände aufstemmen damit die Leitungen unter Putz verschwinden.

Ziemlich aufwändig, aber durchaus möglich.

Einfacher wäre es wohl, die Küche gleich anders zu planen.

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Eigenbedarf nachvollziehbare Gründe?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Eigenbedarfskündigung. Bisher ist das alles noch recht hypothetisch, aber ich würde gerne mal die Möglichkeiten vorher abchecken.

Ich bin 25 Jahre alt und lebe derzeit in einer gemieteten 2-Zimmer-Wohnung. In diese bin ich mit 18 mit meinem damaligen Freund zusammen gezogen, dann haben wir uns getrennt, ich habe mit einer Freundin eine WG darin gegründet. Diese ist vor 2 Jahren wieder ausgezogen, seitdem lebe ich alleine in der Wohnung.

Seit 5 Jahren war ich bereits mit meinem neuen Freund zusammen, wir haben aber nie zusammen gewohnt, da wir in verschiedenen Städten gelebt haben. Wir wollten immer zusammen ziehen, aber es ließ sich dann doch nie realisieren. Aus diesem und anderen Gründen haben wir uns jetzt getrennt.

Da ich mit meiner aktuellen Wohnung emotional viel mit meiner Vergangenheit verbinde und sie mir von der Lage nicht mehr ganz passend ist (Parkmöglichkeiten, damals hatte ich noch kein Auto, mitten in der Stadt, nah an der Uni, was ich mittlerweile nicht mehr brauche), würde ich gerne umziehen.

In den letzten Jahren sind die Lebenskosten so dermaßen gestiegen, dass ich mir eine andere, halbwegs vergleichbare Wohnung nicht leisten kann. Da wäre mittlerweile nur noch 25m² statt meinen 60m² drin. Ich habe einen Mietvertrag, der bis 2028 keine drastischen Erhöhungen zulässt. Generell würde ich aber einfach gerne mehr sparen können.

Meine Oma ist Eigentümerin von 2 vermieteten Wohnungen in der Nähe, etwas außerstädtisch. Als ich mit 18 ausgezogen bin, wohnte in der in Frage kommenden ein älterer Herr drin, bereits seit 40 Jahren, den wollten wir auf keinen Fall kündigen. Dieser ist mittlerweile verstorben und die Wohnung ist an 2 Studentinnen vermietet.

Als sie zwischenzeitlich frei wurde, hatte ich keinen Anlass, umzuziehen.

Regulär ist die Wohnung wohl auch teurer als meine eigene, aber innerhalb der Familie könnte ich sie natürlich günstiger (meines Wissens 50% der ortsüblichen Miete) oder mietfrei haben. Von der Größe her ist sie ähnlich, auch die Entfernung zu meinem Arbeitsplatz ist fast gleich.

Die Frage ist nun, ob dies ausreichen würde, um eine Eigenbedarfskündigung zu begründen?

Und macht es einen Unterschied, ob ich zur Miete oder mietfrei darin wohnen würde? Geht das überhaupt?

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Du schreibst, es ist alles geklärt. Offenbar aber nicht, sonst würdest Du nicht fragen.

Wenn Du also die einzige in der Familie bist, die gerne in der Wohnung der Oma wohnen möchte und die Oma tatsächlich wegen Dir auf Eigenbedarf kündigen würde und sie Dir die Wohnung tatsächlich recht günstig geben will, so ist das kein Problem.

In der Kündigung auf Eigenbedarf würde als Begründung stehen, dass ihre Enkelin "Staratmidnight" diese Wohnung beziehen soll.

Das reicht als Begründung aus, auch wenn Du schon eine andere Wohnung hast. Eine Abwägung durch ein Gericht käme nur dann in Frage, wenn die bisherigen Mieter einen Härtefall geltend machen könnten und das dürfte bei 2 Studentinnen wohl kaum der Fall sein. Die jetzigen Mieterinnen hätten drei Monate Kündigungsfrist, wenn sie noch nicht länger als 5 Jahre in der Wohnung wohnen.

Für die Miethöhe gilt, dass Deine Oma alle Ausgaben, die sie hat nur dann steuerlich geltend machen kann, wenn sie (lt. meinem Steuerberater) 66 % der ortsüblichen Vergleichsmiete verlangen würde. Verlangt sie weniger, dann auch entsprechend weniger und verlangt sie gar nichts, kann sie eben keine Werbungskosten geltend machen, wobei die Frage ist, welche Kosten sie überhaupt hätte:

Alle umlegbaren Nebenkosten wirst sowieso Du bezahlen, auch wenn Du keine Miete zahlst.

Alle nicht umlegbaren Kosten, aber normalerweise absetzbaren Kosten, wie z. B. Hausverwaltung könnte sie dann eben nur anteilsmäßig geltend machen, aber das fällt nicht so sehr ins Gewicht, zumal Ihr Euch auch darauf verständigen könntet, dass Du diese Kosten auch übernimmst, wenn Du schon keine Miete zahlst. Sozusagen als Minimalmiete. Dann wäre Deine Oma nicht mit Kosten belastet und hätte aber aus der "Vermietung" kein Einkommen zu versteuern.

Das geht aber Fremde gar nichts an, was ich mit meiner Oma für "Deals" mache. Ich erbe den Bums eh früher oder später

Fremde habe ich auch gar nicht gemeint, sondern Deine sonstigen Familienangehörigen, die für sich das gleiche Recht ableiten könnten, so von der Oma begünstigt zu werden. Gut, gibt es nicht, alles klar! Der Gesichtspunkt, dass Du das früher oder später sowieso erben wirst, sollte für Dich zumindest Anlass sein, dass Du alle Kosten, wie oben beschrieben übernimmst, wenn Du ansonsten mietfrei in der Wohnung wohnen kannst, damit Deine Oma, die Dich nach ihrem Ableben mit ihrem Vermögen ausstatten will, nicht auch noch was zahlen muss dafür, dass sie Dich günstig wohnen läßt.

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Das Nachlassgericht wird zunächst versuchen, weitere Erben zu ermitteln. Also theoretisch könnten das noch lebende Großeltern, Geschwister, Cousins, Onkels, Tanten usw. sein.

Geht man jetzt davon aus, dass das Erbe von allen ausgeschlagen wird, fällt das Erbe an den Staat. Ob der Staat im rechtlichen Sinne dann auch "Erbe" ist, ist mir nicht bekannt, denn in dem Fall wäre der Staat plötzlich Mieter.

In jedem Fall ist es aber so, dass zunächst einmal alles, was in der Wohnung ist, zum Nachlass bzw. zum Erbe gehört, also von niemand, auch nicht vom Vermieter angetastet werden darf.

In einem konkreten Fall hatten wir es so, dass die engsten Verwandten mit uns zusammen die Erlaubnis bekamen, die gesamte Wohnung nach Wertgegenständen zu durchsuchen und am Ende zu protokollieren, dass es keine Wertgegenstände gab, sondern nur noch die Einrichtung der Wohnung, sowie allgemeiner Hausrat vorhanden ist.

Das Nachlassgericht gab uns die Erlaubnis, alles Verwertbare zu verwerten und alles andere zu entsorgen. Am Ende sollten wir dann auflisten, was wir erzielen konnten und wie viel die Entsorgung gekostet hat. Außerdem auch die bis zum Tod der Bewohnerin noch nicht bezahlten Nebenkosten.

Unser Anspruch wurde aus dem noch ermittelten Erbe beglichen. Da gab es wohl noch ein Sparkonto. Da es sich bei der Bewohnerin nicht um eine Mieterin handelte, sondern um eine "lebenslängliche mietfreie Wohnrechtsinhaberin" gab es auch keine Kaution.

Bei einem auf diese Weise beendeten Mietverhältnis gibt es normalerweise noch die Kaution, die auch dazu dient, evtl. nicht bezahlte Mieten oder Nebenkosten abzudecken. Ob das immer reicht, ist eine andere Frage.

Alles hat etwas gedauert und wenn die Wohnung womöglich mehrere Monate leer stehen muss, bis sie neu vermietet werden kann, so gehört das auch zum Risiko eines Vermieters.

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