Der Vermieter hat teilweise recht. Schriftform ist gesetzlich zwingend erforderlich. Email ist keine rechtlich anerkannte Schriftform.

Aber dass alle Vertragspartner schriftlich mit eigenhändiger Unterschrift unterschreiben müssen, ist falsch. Was, wenn sich die Vermieterseite weigert, die Kündigung zu unterschreiben.

Eine Kündigung ist eine einseitige Willenserklärung. Von Mieterseite müssen alle unterschreiben, die als Mieter im Mietvertrag stehen oder jeder von diesen reicht einzeln eine Kündigung ein. Vermieter müssen nicht unterschreiben. Sie müssen noch nicht mal den Erhalt bestätigen.

Immerhin ist Dein Vermieter so entgegen kommend, dass er Dich darauf hinweist.

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Fragen musst Du auf jeden Fall.

Was mir aber Sorgen macht, ist die Art der Anbringung:

welche nicht fest gebohrt werden sondern mit viel Doppelseitigem Klebeband

Was wenn ein starker Sturm die Dinger abreißt und sie durch die Gegend wirft? Leider gibt es immer mehr und häufiger solche Ereignisse, wir letztes Jahr auch erfahren mussten. Das doppelseitige Klebeband sorgt zwar dafür, dass die Dinger nicht vom Dach rutschen, aber wenn ein starker Sturm (Sogwirkung!) drüber saust, hält das vermutlich nicht mehr.

Deshalb mein Rat: Wenn Du Vermieters fragst, dann erkläre, wie die Paneele sturmsicher auf dem Dach des Gartenhauses befestigt werden. Komm hier nicht mit Klebeband!

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Es kommt tatsächlich auf den Bauzustand an, sodass man das nicht verallgemeinern kann.

Tendenziell halte ich alle Häuser, die vor den 80er Jahren und ab ca. 1950 gebaut wurden, für gefährlich in dieser Beziehung.

Bei Neubauwohnungen besteht dann Schimmelgefahr, wenn nicht für ein Minimum an Luftaustausch gesorgt ist. Als selbst nutzender Eigentümer hat man das nicht in der Hand, aber bei Mietwohnungen kommt es sehr darauf an, wie sich die Mieter darauf einstellen. Mal von echten Baumängeln mal ganz abgesehen.

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Da würde ich dem Vermieter wirklich mal auf den Zahn fühlen. Er soll Dir vorlegen, wie viel der Bezug der Fernwärme aktuell kostet. Im letzten Jahr sind anscheinend die Preise gewaltig angestiegen. Deshalb die hohe Vorauszahlung, aber sie müssten jetzt auch wieder deutlich sinken. Die Wohnung würde ich bei diesen hohen Heizkosten niemals anmieten.

Das wären im Jahr 4000 € und wenn die Vorauszahlung zu niedrig angesetzt ist, sogar noch mehr.

Geht man von einer Grundgebühr von 30 € pro Monat aus, bleiben 300 € pro Monat für den Verbrauch. Teilt man das durch 98, kommt man auf über 3 € je m2 im Monat, bzw. 36 € je m² pro Jahr. Bei einem Gaspreis von derzeit 8 Cent bekommt man dafür 450 Kilowattstunden Wärmeenergie aus Gas. Das wiederum bedeutet, das die Wohnung je m² und Jahr 450 Kilowattstunden Wärmeenergie braucht. Selbst, wenn man noch 20 % (hoch angesetzt) für Warmwasser raus rechnet, bleiben immer noch 360 kwh pro m².

In einem Energieausweis gibt es die Stufen von A bis H. H bedeutet > 250 kwh/m²/Jahr.

Nun kann man noch spekulieren, ob die Kilowattstunde aus Fernwärme besonders teuer ist, also nehmen wir mal an, das Doppelte des Gaspreises, dann wäre man immer noch bei 180 kwh/m²/Jahr = Stufe F. Das könnte man noch akzeptieren, aber es ist nicht akzeptabel, wenn durch völlig überhöhte Preise der Fernwärme die Beheizung unerschwinglich wird. Wer weiß denn schon, was die Zukunft noch bringt.

Schau Dir mal diesen Beitrag an. Er ist von gestern:

quer mit Christoph Süß: Bürger in der Geothermie-Falle | ARD Mediathek

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Ja

Ja, ist die Antwort auf die fett gedruckte Frage. Ein rechtsgültiger Vertrag gibt den Vertragspartnern Rechte und Pflichten und daran haben sich alle zu halten.

Somit kann der Vermieter die Zahlung einer Kaution verlangen und wenn diese nicht geleistet wird, ist das ein Grund für eine fristlose Kündigung. Damit ist dann auch die zweite Frage beantwortet.

Und hier noch die Antwort auf die nicht gestellte Frage, wann ist die Kaution zu zahlen:

Die erste Rate bei oder unmittelbar vor Übergabe der Wohnung. Die zweite und die dritte Rate mit der zweiten und dritten Monatsmiete. Wenn mit dem Vermieter vereinbart wurde - meist mündlich -, dass die Kaution sofort nach Vertragsabschluss zu zahlen ist, muss man sich nicht daran halten, sondern kann immer noch verlangen, dass der Vermieter mit Zahlung bei Übergabe, bzw. auch mit Ratenzahlung einverstanden ist.

Satz 2 des §551 BGB belegt das:

(2) Ist als Sicherheit eine Geldsumme bereitzustellen, so ist der Mieter zu drei gleichen monatlichen Teilzahlungen berechtigt. Die erste Teilzahlung ist zu Beginn des Mietverhältnisses fällig. Die weiteren Teilzahlungen werden zusammen mit den unmittelbar folgenden Mietzahlungen fällig.

Bleibt wiederum noch die Frage, wann beginnt das Mietverhältnis. Der Mietvertrag beginnt sofort mit Unterzeichnung durch alle Vertragspartner. Das Mietverhältnis selbst aber erst, wenn die Mietsache übergeben wird.

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Es kann gute Gründe geben, weshalb Dein Freund nicht mitkommen kann. Du solltest aber offen sein, also nicht verschweigen, dass Dein Freund auch mit einzieht und Du kannst die Gelegenheit nutzen, um gleich mal von Deinem Freund so zu schwärmen, dass die Vermieter einen guten Eindruck gewinnen, noch bevor sie ihn persönlich sehen. Also z. B., was er beruflich macht, wie viel er verdient, dass er ein sehr netter Typ ist usw. Aber bitte nicht übertreiben, denn das macht wiederum misstrauisch.

Falls Ihr in die engere Wahl kommt, könnte man nochmal einen Vorstellungstermin vereinbaren.

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In dem Alter, also noch ca. 15 bis 20 Jahre bis zur Rente kann man natürlich noch viel machen, aber die Risikobereitschaft sollte nicht mehr so ausgeprägt sein.

Meine Empfehlung: In Ruhe eine gute Immobilie auswählen entweder zum Vermieten oder zum Selbstbezug. Mit dem Eigenkapital kann man schon sehr viel anfangen und dann auch gut überlegen, wie viel man davon in die Immobilie steckt und wie viel man vielleicht nimmt, um sich mal was besonderes zu gönnen.

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Wer sich für Photovoltaik interessiert, wird teilweise mit Enpal-Werbung bombardiert. Das signalisiert mir, dass hier mit einem gewaltigen Werbebudget versucht wird, möglichst viele Aufträge zu ergattern.

In der Auswahl der Anbieter hatten wir zwar kein Angebot von Enpal, aber verschiedene Angebote von regional und überregional tätigen Firmen, die alle eine mehr oder weniger starke Vertriebsorganisation haben, die natürlich auch kostet.

Am Ende bekam den Zuschlag ein regionaler Handwerksbetrieb, der über private Empfehlung zum Anbieterkreis kam. Dieser hat keine eigene Vertriebsmannschaft und somit hatte er am Ende bei ohne weiteres vergleichbarer Ausstattung und Leistung preislich die Nase um mehrere Tausend Euro vorne. Logisch, denn er muss von seiner Marge nichts an Vertriebsleute abgeben.

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Jemand hat Dir die Zählerstände schon vorgerechnet und wenn Du zwischenzeitlich selbst festgestellt hast, dass Euer Wasserverbrauch über die Jahre ähnlich ist und nicht plötzlich drastisch nach oben gegangen ist, dann gibt es bestimmt keine Probleme mit dem Warmwasserzähler. Dann ist es eben so.

Angenommen, Ihr könntet den Wasserverbrauch insgesamt senken, also auch den Warmwasserverbrauch, dann würde mit Sicherheit auch der Gasverbrauch zurück gehen und damit natürlich auch die Heiz- und Warmwasserkosten insgesamt.

Der hohe Warmwasserverbrauch könnte eine Ursache darin haben, dass Ihr alle drei es gewohnt seid, beim Wasser aufdrehen, die Hebel der Mischbatterien immer voll auf "warm" zu haben, also auch z. B. beim Händewaschen nach Toilettengang oder zwischendurch.

Dann gibt es die Möglichkeit, auch die Spül- oder Waschmaschine an das Warmwasser anzuschließen, um beim Aufheizen durch die Geräte Strom zu sparen. Wenn womöglich auch noch der Zulauf zum Spülkasten am Warmwasser hängt und nicht am Kaltwasser, dann wäre Euer WW-Verbrauch gut nachvollziehbar.

Schließlich dauert es in vielen Häusern beim Aufdrehen der Dusche oder Badewanneneinlauf sehr lange, bis wirklich warmes Wasser kommt. Wenn es z. B. keine Zirkulationsleitung gibt. Auch da läuft Wasser durch den WW-Zähler, obwohl es eigentlich kalt ist. Wenn dann auch noch die drei Personen Eures Haushalts nicht hintereinander duschen, sondern gut über den Tag verteilt, dann verdreifacht sich die Menge an Wasser, die ungenutzt durch den Abfluss fließt, weil es zum Duschen noch zu kalt ist.

Das sind nun alles Möglichkeiten, die Ihr prüfen und über die Ihr nachdenken könnt, aber an den Zählern und an der Abrechnung liegen Eure hohen Kosten sicher nicht.

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Deine Beziehung ist noch nicht so alt, wie Du in einer anderen Frage geschrieben hast. Da ist noch nichts über Jahre gewachsen, was den Zusammenhalt so stärkt, dass sie nicht noch in Gefahr geraten kann. Verglichen mit einem Baum würde ich Eure Beziehung noch in einem Stadium sehen, wo noch nicht viele Wurzeln stark genug ausgetrieben haben, um wirklich sicheren Halt zu geben.

Wenn Du eine Beziehung anfängst und schon am Anfang darüber nachdenkst, für Sex noch jemand dazu zu holen und das mit einer Neigung begründest, anderen Männern zusehen zu wollen, wie sie Deine Partnerin befriedigen, dann habe ich das Gefühl, dass Du Deine Freundin missbrauchst. Allerdings kann es natürlich durchaus sein, dass sie es reizvoll findet, auf diese Weise auch wieder andere Männer haben zu können, ohne dass sie damit unerlaubt fremd geht. Wenn sie so ein Typ ist, was anscheinend der Fall ist. Dann ist es aber erst recht so, dass sie sich auch verlieben kann und plötzlich wieder weg ist. Die Gefahr sehe ich ganz sicher.

Es gibt Frauen, die zwei Männer haben. Nicht verheiratet, aber sie leben in fester Beziehung mit zwei Männern zusammen. Zu beiden hat sie eine Liebesbeziehung und mit beiden gemeinsam will sie eine Familie gründen und es mehr oder weniger dem Zufall überlassen, wer von den beiden letztendlich Vater der Kinder wird. Ob so etwas auf Dauer Bestand haben kann, wage ich nicht zu beurteilen, aber wenn sich Deine Frau tatsächlich in einen MMF-Partner verlieben würde, wärest Du ggf. auch offen für eine solche Dreiecks-Beziehung?

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Wenn ich es richtig verstehe, könnte es sein, dass mehrere Personen mittlerweile den 40 % Anteil geerbt haben und niemand weiß, wer das ist. Da sich von denen noch niemand gemeldet hat, verfügt also Deine Mutter derzeit allein über das Grundstück. Eine Forstfläche muss auch bewirtschaftet werden. Normalerweise hat auch das Forstamt ein Auge darauf. Deine Mutter ist also auch dafür verantwortlich.

Falls noch nicht geschehen, sollte sie das Grundstück einfach zu marktüblichen Konditionen verpachten. Dazu braucht sie nicht die Miterben. So lange sich niemand aus der Erbengemeinschaft meldet, kann sie auch die Pacht einstreichen, sollte aber genau Buch führen über alle Einnahmen und Ausgaben, die sie hat, für den Fall dass doch irgendwann mal jemand kommt und die Hand aufhält und vom Ertrag was abhaben will.

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Man kann auf Social Media so viel lesen und das Meiste ist doch Schrott! Wenn Du so eine Meinung von jemand liest, bedeutet das noch lange nicht, dass alle oder auch nur viele so denken. Was man vor allem nicht machen kann: Behaupten, dass Menschen aus einem bestimmten Land schlechter aussehen, als die Menschen in einem anderen Land, zumal das immer auch eine persönliche Geschmackssache ist und Geschmäcker sind nun mal verschieden und auch begründet durch kulturelle Unterschiede. Das ist nun mal so. Da braucht man sich auch keinen Kopf zu machen. Was Du da gelesen hast, kannst Du in Frankreich genauso lesen, wie in Italien, Marokko, China, Indonesien usw. usw.

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Angenommen, der Bruder verdient 4000 € netto. 70 % (ich nehme an inkl. Betriebskosten und Heizung) davon wären 2800 €. Bleiben noch 1200 € zum Leben. Das kann reichen und bleibt der Einschätzung des Vermieters überlassen.

Ist das Einkommen niedriger, wird es eng. Ist es höher, umso besser.

Ich denke, wenn man nicht nur eine kleine Wohnung mietet, sondern eine ganze Haushälfte, dann fallen auch Nebenkosten an, die nicht durch die Zahlung an den Vermieter gedeckt sind. Oder klar ausgedrückt: Wohnen in einem Haus ist teurer, als in einer Wohnung. Das sollte Dein Bruder bedenken.

Dass die Eltern für die Kaution aufkommen müssen, halte ich schon für bedenklich. Wie will Dein Bruder das Haus dann überhaupt einrichten?

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Man sollte zwar das Geschäftsmäßige nie außer Acht lassen, aber ansonsten besteht doch, wenn man sich wirklich gut versteht, kein Grund nicht auch Freunde zu werden.

Selbst, wenn es mal um Differenzen bei den Betriebskosten geht oder auch mal um eine Mieterhöhung kann man doch unter Freunden immer ein gutes Einvernehmen finden und dass man als Freunde der Vermieter auf sein Eigentum achtet, ist ja wohl selbstverständlich.

Ich bin zwar immer etwas distanziert, aber dennoch haben sich schon einige gute Freundschaften entwickelt.

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Wir hatten mal eine Mieterin im Haus deren Katze oder deren Hinterlassenschaften fürchterlich auch im Treppenhaus gestunken haben. Die Mieterin behauptete steif und fest, dass das nicht stimmt. Die Katze war das einzige Tier im Haus und wir wurden regelmäßig von Besuchern auf den Gestank aufmerksam gemacht.

In einer anderen Wohnung lebte eine Katze, die offenbar immer oder öfters mal in eine Zimmerecke gebrunzt hat. Die Mieterin behauptete nach dem Auszug, "nein, das stimmt nicht...". Vor Gericht hatten wir einen Teil der betroffenen Fußbodenleiste als Corpus Delicti (gut verpackt) nebst Bildern von der verseuchten Stelle dabei. Der Richter glaubte der Ex-Mieterin nicht.

Wenn ich alles hier so lese, habe ich den Eindruck, dass Du Dich mehr oder weniger davon gestohlen hast. Erst hast Du das Katzenhaltungsverbot missachtet, dann hast Du versucht, mit Raumspray den Gestank zu überdecken und dann hast Du die Wohnung an einen "Freund" übergeben. Natürlich hat der nichts gerochen, wenn Du vorher alles mit Raumspray eingenebelt hast und selbst wenn Du vorher mit Putzmittel alles sehr sauber gewischt hast, sind die Hinterlassenschaften Deiner Katzen erst einmal in den Boden eingezogen, muss der Boden raus. Wie sonst könnte man die Wohnung jemals wieder anderen Bewohnern zumuten? Mit "nur" 800 € bist Du wirklich noch sehr gut bedient.

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Licht im Hausflur erlaubt?

Guten Tag,

ich wohne seit knapp 2 Monaten in einem großen Mehrfamilienhaus. Es ist wirklich ein sehr großes Haus mit vielen Wohnungen. Da ich alleine als junge Frau wohne, habe ich an meine Wohnungstür einen kleinen Licht Sensor angebracht. An der Tür ist zwar ein Guckloch, aber man sieht NICHTS, wenn das Flutlicht nicht angeschaltet ist. Der Schalter ist aber neben meiner Klingel und deshalb hab ich keine Möglichkeit das Licht von innen zu steuern. Das war mich zu blöd, da ich ja schlecht die Tür aufmachen kann, um dass Licht anzuschalten damit ich sehen kann wer vor meiner Tür steht. Und ich werde bestimmt nicht die Tür fremden unangemeldeten Leuten aufmachen.

Aus dem Grund hab ich, wie gesagt, mir ein kleines Licht gekauft(diese Lichter die eigentlich für Treppen und Kleiderschränke gedacht sind, welche geklebt werden). Auch kurz danach hat eine Nachbarin bei mir geklingelt um sicher zu gehen, dass die Lampe keine Kamera Funktion hat(die Frau wohnt zwar in dem gleichen Haus, aber hat einen anderen Flur, welcher erst garnicht an meiner Tür vorbei geht und sie dadurch eigentlich keinen Grund hat, durch ,,meinen“ Flur zu gehen und ihr dass eigentlich egal sein kann. Aber ist ja auch egal). Aufjedenfall hab ich ihr versichert dass die Lampe nur einen Bewegungssenor hat und keine Kamera.
Dann komme ich gerade von der Uni und sehe dass das Licht nicht mehr da ist. Die Vorrichtung ist zwar noch dran. Aber das Licht wurde abgenommen. Da es ja garnicht erst für Türen gedacht ist, ist es nicht schwer es abzunehmen, ich dachte aber dass es ja wohl niemand nehmen würde, da es ja nur im Flur und nicht draußen im Freien angebracht wurde. Ich habe auch noch eins hier liegen, da es ein 2er pack war, bin mir jetzt aber nicht ganz so sicher.
ich habe daraufhin die Hausverwaltung angerufen, da es eventuell ja runtergefallen ist und der Hausmeister es vielleicht hat. Die haben mir gesagt, dass es garkeinen Hausmeister gibt und das somit auch geklärt ist. Die Hausverwaltung hat mir dann noch vorgeworfen dass es ja eigentlich nicht erlaubt ist, im Flur was anzubringen etc. als ich aber betonte dass ich garnicht sehe wer vor meiner Tür steht, haben die mir auch nicht wirklich eine Antwort gegeben.

Jetzt wollte ich fragen, ob ich überhaupt so einen Lampe an die Tür anbringen darf?

Wenn ja, wollte ich noch fragen ob es denn ein Problem wäre wenn ich eine Lampe mit GPS oder ähnlichem anbringen darf? Zwar war die kleine Lampe sehr billig und jetzt kein großer Verlust für mich, aber ich habe keinen Bock jedesmal mir eine neue kaufen zu müssen, weshalb ich lieber in eine teurere investiere, bei der ich auch sehen kann, wo sie sich befindet.

Vielen dank im Voraus 🤍

lg

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Niemand darf Dir Dein Licht wegnehmen, auch wenn es nicht erlaubt ist, ein solches außen an die Tür zu montieren. Aber da Du außen nichts dranmachen darfst, ist es egal, welche Art von Licht Du montierst, Du wirst sowieso aufgefordert, das wieder zu entfernen.

Was ich mich frage: Stellt sich jemand im Dunkeln vor Deine Wohnungstür? Jeder der kommt, wird doch das Flurlicht anmachen.

Ansonsten: Der Tipp mit dem digitalen Türspion ist auf jeden Fall i. O. für Dich. Wegen Datenschutz musst Du Dir keine Gedanken machen, so lange ein solches Gerät nichts aufzeichnet oder allenfalls dann aufzeichnet, wenn jemand bei Dir klingelt.

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Die verbindliche Zusage zur Anmietung ist doch bestimmt beidseitig. Die Vermieterin sichert Dir zu, dass Du die Wohnung bekommst und Du hast zugesichert, dass Du sie nimmst.

Was steht denn in dem Dokument, was ist, wenn man doch noch absagt?

Steht dazu nichts, dann wird mit Sicherheit die gesetzliche Kündigungsfrist für Wohnungsmietverträge gelten. Es besteht im Prinzip schon Einigkeit über die Konditionen, aber es gibt noch kein Papier, wo diese in Form eines Mietvertrags festgelegt sind. Insofern wohl auch kein beiderseitiger Kündigungsverzicht oder ein befristeter Mietvertrag.

Somit kannst Du bis spätestens dritten Werktag im Mai eingehend bei der Vermieterin den geschlossenen Vertrag kündigen zum 31.07.2024. Falls die Vermieterin nicht zwischenzeitlich neu vermietet, müsstest Du also drei Monatsmieten bezahlen.

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Notar- und Maklerkosten zählen zu den Anschaffungskosten. Die kannst du gar nicht einzeln absetzen.

Bei den Renovierungskosten kommt es darauf an, wie umfangreich die Renovierungen sind. Sind es nur Kleinigkeiten, wie z. B. weiß streichen, um sie vermieten zu können, kannst du diese bestimmt sofort absetzen.

Handelt es sich aber um größere Maßnahmen, wie z. B. Baderneuerung, alle Fußböden neu verlegen, neue Türen u. ä. so werden auch diese Maßnahmen in den ersten drei Jahren nach dem Kauf zu den Anschaffungskosten gezählt und erhöhen damit praktisch den Kaufpreis.

Vom Gesamtbetrag kann man dann bei einem Neubau 3 Prozent pro Jahr abschreiben und bei einer Immobilie, die vor 2023 fertig gestellt wurde, 2 Prozent.

Die Reaktion des Finanzamts, wenn Du selber einziehst, ist ganz einfach:

Du kannst die Immobilie nicht mehr steuerlich anrechnen, da Du keinen Gewinn mehr erzielst und Abschreibung ist somit auch nicht mehr möglich. Das Finanzamt wird aber kein Geld von Dir zurück verlangen, nur weil Du nicht mehr vermietest.

Hier noch ein interessanter Link:

So ermitteln Sie die Abschreibung für Ihr Vermietungsobjekt | Ihre Finanzämter des Landes Nordrhein-Westfalen (nrw.de)

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Man kann es vielleicht hiervor ableiten:

Es hieß oder heißt immer, man soll nicht mehr als ein Drittel seines Lohns fürs Wohnen aus geben müssen. Wenn man jetzt mittlere Einkommen annimmt in einer Stadt oder Region, dann müssten diese so hoch sein, wie 3x die Warmmiete einer durchschnittlichen Wohnung für eine Person in dieser Gegend (also bspw. zwischen 40 und 60 m²).

Ist dies nicht der Fall, sondern sind praktisch alle Wohnungen teurer, dann sind sie praktisch nicht mehr (für den Durchschnittsverdiener) bezahlbar.

So kann es zwar sein, dass es dann in der Stadt noch jede Menge Wohnungen auf dem Markt gibt, diese aber nur noch für überdurchschnittlich Verdienende zu bezahlen sind.

Werden neue Wohnungen gebaut, werden aber mittlerweile so hohe Anforderungen seitens der Gesetzgeber verlangt (Baunormen, Bauvorschriften), dass es nicht mehr möglich ist, so günstig zu bauen, dass sie dann in der Kategorie "bezahlbar" zu finden sind.

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Mich als Mann würde es gewaltig stören, wenn meine Partnerin es nicht für nötig halten würde, Ihre Unterwäsche - und sei sie noch so klein -, zum GV auszuziehen.

Stört das Deine Männer nicht?

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