Strom Wasser Abwasser Nachzahlung?

6 Antworten

Ohne Rechnung wäre es nur Spekulation.

Lass es erst gar nicht zu einem Rückläufer kommen, denn sonst kommen noch zusätzlich zwischen 4 und 10 Euro Rückläuferkosten auf dich zu. Rufe an und sage, dass du den Betrag stunden lassen möchtest, um die Rechnung prüfen zu lassen. Lass dir erneut die Rechnung zuschicken. Da hast du dann erstmal 4 Wochen Zeit um dir das anzuschauen, durchzugehen und gegebenfalls professionell prüfen zu lassen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Seit 1,5 Jahrzehnten bei einem Grundversorger angestellt.

Wie waren denn die alten Zählerwerte?

Nur 50 € monatlich für Wasser und Abwasser klingt recht wenig.

Und 160 € wenn auch mit Strom geheizt wird auch.

Solange Du keine Abrechnung hast dürften die Stadtwerke eigentlich nicht abbuchen.

Im E-Fall kannst Du die Lastschrift je zurückbuchen.

Warte doch jetzt mal heute und die nächsten Tage ab, bis zu dem Einzugstermin. Bis dahin wird Dich vermutlich auch die Abrechnung erreichen und dann hast Du die Möglichkeit viel besser, um alles aufzuklären.

Sollte die Lastschrift tatsächlich erfolgt sein, bevor Du die Abrechnung hast, kannst Du immer noch max. 8 Wochen lang die Lastschrift zurück geben und den Stadtwerken von da an auch weitere Lastschriften untersagen.

Jetzt schon Wind machen, bringt Dir nichts, weil man Dir offenbar auch bei den Stadtwerken nicht helfen kann.

Im Moment stochern wir im Dunkeln, solange keine Abrechnung vorliegt, auf der die Zähler und deren Stände aufgeführt sind.

Fordere diese Abrechnung an, prüfe die Werte (und versuche herauszufinden, wo der ominöse zweite Wasserzähler ist) und dann legst du schriftlich (Post oder email) Widerspruch ein.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Da bist Du wohl drei Jahre im Rückstand...

Nein, natürlich nicht. Da ist etwas bei den SW falsch gelaufen, denn bei nur einem Zähler können ja nicht zwei berechnet werden. Irgendwie ist vielleicht der Zähler eines neuen Kunden zu Deinem Portfolio hinzugefügt worden und müsstest jetzt auch die Rechnung des anderen Kunden begleichen.

Erhebe schriftlich Einspruch - dazu reicht auch eine Email - und fordere die Information, auf welche Zählernummern sich Deine Rechnung bezieht. Wenn es ist, wie ich vermute, wird Deine Zählernummer und eine unbekannte Nummer aufgeführt. Man soll Dir nachweisen, wo sich der zugehörige Zähler befindet. Den hast ja nicht Du eingebaut.