Am 19., da am 18. noch der alte Lieferant auf dem Zähler sitzt. Der Zähler muss erst geräumt werden, bevor er neu besetzt werden kann.
Das kann mehrere Gründe haben.
Z.B. dass dein Stichtag für die Abrechnung nicht der 31.12. ist, sondern irgendwann mitten im Jahr. Dementsprechend sich die Abschläge höher lkalkuliert, da du eben den kalkulierten Verbrauch z.B. in nur 4 Monaten zahlen musst und ja auch die Abschläge ab dem 1.1. noch rückwirkend verrechnet werden. Damit es nicht zu einer Nachzahlung kommt, sind dann eben die Abschläge höher, weil z.B. nach der Heizperiode abgerechnet wird, wo der Verbrauch ja höher ist als im Sommer.
Oder das Lastenprofil vom Vormieter wurde übernommen, wenn der Netzbetreiber es eingespielt hat. Das kommt immer mal wieder vor.
Warum der Abschalg angepasst wurde, das kann dir nur der Grundversorger sagen. Einfach mal anrufen, nachfragen und gegebenfalls anpassen lassen. Von selbst würde ich erstmal nicht den Abschlag anpassen, bevor du nicht den Grund kennst. Schon ganz oft erlebt, dass dann nach 2 Monaten die Abrechnung und das böse Erwachen kam, weil der Kunde nicht wusste wann abgerechnet wird znd einfach den Abschlag reduziert hat.
Dein Vertrag endet, egal ob Grundversorgung oder Laufzeitvertrag, zur Schlüsselübergabe.
Du bist also weder verpflichtet den Verbrauch noch die Grundgebühr von dem neuen Mieter zu übernehmen. Einfach bei Schlüsselübergabe den Versorger informieren und das Übergabeprotokoll einreichen. Wenn der Nachmieter sich mit dem Übergabeprotokoll für Gas anmeldet, dann wird dein Vertrag eh automatisch wegen Auszug zum Datum der Schlüsselübergabe gekündigt...die Kündigung wird einfach vorgezogen. Das gilt auch beim Laufzeitvertrag, da hier das Sonderkündigungsrecht gilt...der Vertrag kann schließlich nicht mit umziehen, weil Gas in der neuen Wohnung bereits in den Nebenkosten enthalten ist. Daher endet er vorzeitig.
Ich würde mich aber auf den neuen Mieter nicht verlassen bezüglich der Anmeldung, weil das viele gar nicht machen und dich das dann viel Zeit und Nerven kostet. Daher: zur Schlüsselübergabe Versorger mit Übergabeprotokoll informieren. Lass dir also bitte nicht einfallen die Übergabe ohne Protokoll zu machen, denn das kann, im Streitfall bezüglich der Übergabe, beim Gasversorger für dich teuer werden.
Wenn du noch nichts gehört hast, dann wirst du noch nicht angemeldet sein. Das solltest du dann schleunigst vor Ort oder per Telefom nachholen. Dementsprechend wird aktuell noch der Verwalter/Vermieter angemeldet sein. Spätestens wenn der die Rechnung bekommt, wird er diese auf dich abwälzen, denn man kann nur bis zu 6 Wochen rückwirkend angemeldet werden.
Melde dich deswegen Montag beim Grundversorger und kläre das. Habe die Zählernummer und den Zählerstand vom Einzug zur Hand und erkläre alles. Je länger du wartest desto höher wird dein Abschlag, da die Kosten für dein Jahresverbrauch auf die restlichen Monate bis zur nächsten Abrechnung aufgeteilt wird, damit es nicht zu einer Nachzahlung kommt. Diese Abrechnung kann zum 31.12. sein, aber auch jedes andere Datum im Jahr, wenn der Grundsorger für jede Straße einen festes Datum hat.
"Rechnung fällig" heisst lediglich, dass deine Jahresrechnung durchgeführt wurde.
Aus dieser Rechnung ergab sich ein Guthaben von 100 Euro, das man dir überwiesen hat.
In den nächsten Tagen bekommst du dann deine Abrechnung per Post. Die Banken sind aber schneller als die Erstellung und der Versand der Abrechnung und deswegen hast du das Guthaben schneller auf dem Konto als den Brief.
Wurde der Zählerausbau/Wechsel denn beim Versorger hinterlegt? Das klingt nicht danach als ob der Versorger davon weiß. Zumindest sollte der Zählerwechsel in der Rechnung zu erkennen sein.
Es ist üblich, dass der Netzbetreiber (dem die Zähler gehören) den Ausbau an den Versorger übermittelt und dann automatisch der Vertrag gekündigt wird wegen Ausbau. Allerdings sind die Netzbetreiber oder auch die Firmen, die die Zähler ausbauen/wechseln nicht immer zuverlässig und lassen sich da gern Zeit mit der Übermittlung. Bei mir hat die Übermittlung des Zählerwechsels ganze 8 Monate gedauert. Bis dahin hat der Netzbetreiber, meinem Versorger gegenüber, stur behauptet, dass kein Zählerwechsel stattfand, weil der Ausbau noch nicht übermittelt wurde.
Bei einem Wechsel muss ganz normal weiter bezahlt werden. Der Stromzähler hängt und dementsprechend muss dafür Miete gezahlt werden, ob du nun Strom verbrauchst oder nicht. Dann kommt es darauf an, ob du nur eingespeisten Strom genutzt hast oder auch Strom vom Versorger bezogen hast. Für genutzten Strom musst du dann natürlich den Arbeitspreis zahlen.
Für den hängenden Stromzähler musst du ja auch zukünftig zahlen. Wenn du keinen Versorger mehr hast, dann springt automatisch die Grundversorgung ein, wo du wenigstens die Grundgebühr zahlen musst. Ausser der Vermieter lässt den Stromzähler über sich laufen und rechnet mit dir alles über die Nebenkostenabrechnung ab. Dann muss dementsprechend der Vermieter den Zähler auf sich anmelden.
Zählerstände müssen ja auch weiter gemeldet werden, damit der eingespeiste und genutzte Strom abgerechnet werden kann.
Das kann schon mal passieren, wenn das Lastenprofil vom Vormieter bzw. vom Leerstand übernommen wird. 12 Euro klingt nach Grundgebühr und wird sicherlich nicht ausreichen. Dementsprechend wirst du die Kosten für den Verbrauch nachzahlen müssen.
Du hast 2 Möglichkeit: entweder schaust du auf deinen Verbrauch und rechnest dir aus, wieviel du für diesen Verbrauch zahlen musst und passt dementsprechend den Abschlag an oder du wartest auf die Rechnung und zahlst (notfalls per Ratenplan) nach. Den Abschlag anpassen wird ja keinen Sinn mehr machen, wenn du schreibst, dass das Jahr fast rum ist. Da kannst du für die paar Abschläge zwar noch anpassen, aber bekommst trotzdem eine Nachzahlung.
Mit der Rechnung bekommst du eh einen neuen Abschlagsplan. Wenn du wechseln solltest, dann achte einfach gleich am Anfang darauf, dass der Abschlag passt und nicht erst kurz vor Rechnungsstellung.
Theoretisch geht das. Wenn ein neuer Versorger beliefert, dann muss der Zähler entsperrt werden. Diese Kosten der Entsperrung müssen dann dementsprechend gezahlt werden. So die Theorie.
In der Praxis wird das aber nicht funktionieren, weil kein Versorger ihn aufnehmen wird, da bei Stromschulden die Bonität dementsprechend schlecht ist.
Er kann es versuchen, aber es wird an der Bonität scheitern.
Wenn der Zähler bereits bei einem anderen Versorger in Belieferung ist, dann kann der Zähler nicht gesperrt werden. In dem Fall kann der Grundversorger die Sperrung beim Netzbetreiber nicht beantragen, weil er gar nicht mehr beliefert. Offene Forderrungen müssten dann über Inkasso eingefordert werden.
Wenn trotzdem gesperrt wird (kann passieren, wenn Grundversorger gleichzeitig Netzbetreiber ist), dann muss der Netzbetreiber wieder entsperren, da Vertrag bereits in Belieferung.
Problematisch wird es erst, wenn man wieder die Grundversorgung fällt, was ganz schnell gehen kann, wenn Fristen bei Wechsel z.B. nicht eingehalten werden. Sobald der Grundversorger das sieht, ist die Sperrung beantragt und durchgeführt.
Daher am besten mit dem Grundversorger eine Lösung finden, damit das Thema vom Tisch ist.
Sobald du erfährst wann deine Mitbewohnerin auszieht, machst du dir neue Verträge. Du musst nicht erst in der Grundversorgung angemeldet werden. Ist auch immer etwas riskant sich da auf den Vermieter zu verlassen, denn die wenigsten Vermieter kümmern sich da rechtzeitig drum. Heisst dann für dich: rückwirkend alles bezahlen und das kann in der Grundversorgung ziemlich teuer werden.
Also sobald du weisst, dass sie auszieht, suchst du dir einen Anbieter deiner Wahl und meldest da einen Einzug zum gewünschten Datum. Das funktioniert beim Strom sogar bis zu 6 Wochen rückwirkend. So umgehst du die Grundversorgung mit Kündigung etc. Das ist ein sinnloser und meistens teurer Umweg.
Hat sie denn schon eine Wohnung, wenn sie bereits packt? Dann kannst du dich mit ihr ja vielleicht darauf einigen, dass du jetzt schon Vertragsinhaber wirst. Dann muss sie nicht bis zum Schluss zahlen und du musst nicht auf den Auszug warten. Dann lässt sie einfach ihre Verträge umziehen oder kündigt diese per Sonderkündigung, wenn die Verträge nicht mit umziehen können. So wäre dann schon alles erledigt, wenn sie auszieht.
Wir gehen bei 70qm von 9800kwh pro Jahr aus. Das ist der Durchschnittswert mit dem man rechnet, wenn man keine Vergleichswerte hat.
Ich rate den Kunden dann aber jeden Monat den Zählerstand zu übermitteln, damit man den Verbrauch kontrollieren und notfalls den Abschlag anpassen kann. Die meisten Versorger haben ein Kundenportal, das ,beim eintragen vom Zählerstand, eine Prognose und demnach eine Anpassung des Abschlsgs ausspuckt. Wenn ein Versorger das nicht hat, dann kann man den Zählerstand auch telefonisch mitteilen und jeder Kundenbetater sollte dann eine Prognose abgeben und den Abschlag neu berechnen können. So gehst du sicher Nummer sicher, dass es zu keiner Nachzahlung kommt.
Bei Strom gehen wird von 2500kwh pro Jahr aus...bei 2 Personen. Läuft Warmwasser über den Strom, dann nochmal 500kwh pro Person pro Jahr oben drauf.
Sicher, dass der Grundpreis sich nicht ändert? Wenn man z.B. bei Check24 schaut, dann wird der Grundpreis günstiger, wenn man mehr verbraucht und der Arbeitspreis teurer und umgedreht. Macht kein Sinn, aber ist bei vielen Anbietern so. Auch bei meiner Firma ist das ähnlich...nur bieten wir Mengenrabatt. Da ist dann bei einem höheren Verbrauch der Grundpreis teurer und der Arbeitspreis günstiger. Abgerechnet wird dann aber der tatsächliche Verbrauch mit den Preisen für den tatsächlichen Verbrauch.
Im Endeffekt machst du dort aber weder Plus noch Minus, da das ganze (von Anfang an) mit dem Bonus kalkuliert und verrechnet wird. Bei höherem Verbrauch ist der Bonus höher und bei geringerem Verbrauch geringer. Wenn man Ende abrechnen und vergleicht, dann stellt man fest, dass die Gesamtsumme von Grundpreis, Arbeitspreis und Bonus pro kwh bei einem Verbrauch von 1000 und 1400kwh gleich ist...die Verteilung ist nur anders. Wenn z.b. bei 1000kwh 23,6 Cent steht und z.B. Grundpreis 23 Euro, 100 Euro Bonus und bei 1400 27 Cent, 13 Euro und 150 Euro Bonus und man das am Ende auf eine kwh runterrechnet, dann kommt man bei 1000 und 1400kwh auf z.B. auf einen Durchschnittspreis von 25 Cent. Man zahlt also immer das Selbe mit einer anderen Verteilung.
So ist es auch bei den Anbietern. Im Endeffekt ist es Wurst zu welchem Anbieter man geht. Am Ende zahlt man überall das Selbe und hat pro Jahr maximal nen Unterschied von 50 Euro, wenn die Fremdmarkt-Anbieter vergleicht. Die Verteilung von Arbeitspreis, Grundpreis und Bonus sind nur unterschiedlich.
Also das mit "mussten wegen dem gesperrten Zähler in die Grundversorgung, weil sonst nicht schnell entsperrt werden konnte" ist Blödsinn. Da hat man euch einen Bären aufgebunden. Ihr hättet dem Grundversorger lediglich den Mieterwechsel nachweisen müssen und das ohne Anmeldung bzw. hätte das auch der Netzbetreiber übernommen, weil er eh den Zähler entsperrt. Das wäre genau so schnell gegangen. Wie dem auch sei...das Kind ist in den Brunnen gefallen und ihr habt die Rechnung vor der Nase.
Wenn die Zählerstände von der Übernahme und dem Versorgerwechsel tatsächlich stimmen, dann könnt ihr da gar nichts machen. Wenn die Ablesewerte sogar mit Fotos protokolliert wurden von dir, dann ist das ja auch der Beweis für den Versorger.
Dann bleibt nur noch die Möglichkeit, dass sich jemand bei euch bedient hat. Habt ihr einen Waschraum, wo eure Steckdose frei zugänglich ist? Oder ne Steckdose ist Keller? Ansonsten lässt sich der utopische Verbrauch, der sich jetzt wieder normalisiert hat, nicht erklären.
Im Grunde ist es so, dass ohne Vertragskontonummer keine Auskunft gegeben werden darf. Das ist Vorschrift und liegt am Datenschutz. Oft wollen die Kundenberater Auskunft geben, dürfen aber nicht, weil der Kunde der Aufzeichnung vom Gespräch zugestimmt hat. Demnach handeln die Mitarbeiter nach Vorschrift. Versuche es mal ohne Gesprächsaufzeichnung. Da sind die Mitarbeiter oft kooperativer, weil sie keine Konsequenzen fürchten müssen. Sie sehen, ob ein Gespräch aufgezeichnet wird oder nicht. Zumindest können sie dich dann über den Namen finden, gegebenfalls Auskunft geben oder zumindest dir das Schreiben zusenden, wo die Vertragskontonummer zu finden ist. Irgendein Schreiben hast du zu 100% mit Vertragskontonummer erhalten, denn dieses Schreiben wird nach Anmeldung in der Grundversorgung, automatisch erstellt.
Du musst vom Grundversorger den Grund erfahren, warum du nicht aus dem Vertrag kommst. Hast du mal mit dem Anbieter gesprochen, warum es zu keinem Vertrag kam?Zumindest musst du eine Ablehnung bekommen haben. Die wird auch automatisch erstellt, wenn es, aus verschiedenen Gründen, nicht zum Vertrag kommt.
Ich kenne nur einen Grund, warum man aus der Grundversorgung nicht kommt und das ist die negative Bonität, weil kein Versorger einen mit einer schlechten Bonität annimmt.
Was steht denn in der Satzung, wie mit Schwund umgegangen wird?
Bei uns steht wortwörtlich drin, dass Schwund auf alle Mitglieder umgelegt werden muss.
Ich finde das jetzt auch keine angemessene erzieherische Maßnahme. Das kann richtig Ärger geben, wenn sich der Pächter einen Anwalt nimmt.
Bei 70qm kannst du etwa mit 7800kwh bezüglich Gas und 3500kwh bei Strom pro Jahr rechnen.
Wir gehen bei 50qm von etwa 7000kwh aus.
Da spielen aber viele Faktoren mit rein, die den Verbrauch erhöhen und verringern können. Im Schnitt kommt das aber hin.
Bekommst du einen Sofort- und einen Neukundenbonus? Dann ist da meistens der Knackpunkt.
In dem Durchschnitt, der immer auf der Hauptseite zu sehen ist, ist der Bonus bereits verrechnet. Dieser wird aber separat ausgezahlt und nicht mit dem Abschlag verrechnet. Der tatsächlich Abschlag steht dann unter den Tarifdetails.
Aber 124 Euro finde ich (bei den aktuellen Preisen) allgemein sehr hoch. Was hast du denn für einen Verbrauch angegeben?
Beim korrigieren des Abschlags wäre ich erstmal vorsichtig bis du eine finale Erklärung hast, warum der Abschlag so hoch ist.
Ansonsten liegt es am Lastenprofil. Das ist ein geschätzter Verbrauch vom Netzbetreiber. Dieser wird immer wieder mal vom Versorger übernommen.
Rufe am besten bei deinem Versorger an, lass den Abschlag neu kalkulieren und festlegen.
Ohne Rechnung wäre es nur Spekulation.
Lass es erst gar nicht zu einem Rückläufer kommen, denn sonst kommen noch zusätzlich zwischen 4 und 10 Euro Rückläuferkosten auf dich zu. Rufe an und sage, dass du den Betrag stunden lassen möchtest, um die Rechnung prüfen zu lassen. Lass dir erneut die Rechnung zuschicken. Da hast du dann erstmal 4 Wochen Zeit um dir das anzuschauen, durchzugehen und gegebenfalls professionell prüfen zu lassen.
Wo kam denn der Auftrag her für den Ausbau? Kam dieser direkt vom Netzbetreiber? Das klingt irgendwie nicht so.