Rhein energie Sperrankündigung?
Guten Abend kennt sich jemand mit der Rhein Energie aus. Vor ein paar Jahren sagten die mal zu mir das eine Sperrankündigung 11 vorher an gekündigt wird. Laut Gesetz sollen es aber 28 Tage sein?
3 Antworten
Es sind lt. Gesetz auch vier Wochen vorher, es steht aber dem Versorger frei, wie er Dich informiert. Eine Woche vor der tatsächlichen Sperrung muss man Dich schriftlich informieren, durch z.B. ein Einschreiben.
Okay gut zu wissen. Also muss er auf jedenfall 4 Wochen vorher Ankündigen.
Die Sperrandrohung vom Lieferanten muss 28 Tage vorher kommen.
Die Sperrankündigung mit konkretem Termin mindestens drei Tage vorher.
Da geht es um eine nochmalige Zahlungsaufforderung, um die Sperrung zu verhindern. Das hat nichts mit dem genauen Sperrtermin zu tun und bezieht sich auch nur auf den Grundversorger.
Nein, es ist die Terminankündigung. Die letzte Zahlungsaufforderung kommt 4 Wochen vorher mit dem Angebot der Abwendungsvereinbarung. Danach kommt nur noch die Terminankündigung 8 Werktage vorher. Natürlich bezieht es sich nur auf den Grundversorger, denn der ist der Einzige, der eine Sperre beauftragen darf.
Erkläre mir doch bitte nicht meinen Job.
(4) Der Beginn der Unterbrechung der Grundversorgung ist dem Kunden acht Werktage im Voraus durch briefliche Mitteilung anzukündigen. Zusätzlich soll die Ankündigung nach Möglichkeit auch auf elektronischem Wege in Textform erfolgen.
Der Beginn der Unterbrechung ist definitiv keine Zahlungsaufforderung. 😉
Du hast Recht. Die StromGVV hat sich in den letzten Jahren geändert. Vorher waren es drei Tage. Passiert. 😉
Alles gut. Die Grundversorger sind da auch echt human und die Sperre kann, bis der Mitarbeiter vor der Tür steht, auch ganz schnell abgewendet werden. Wenn nur der Termin angekündigt wurde, dann muss die Ankündigung zusätzlich bezahlt werden...das sind zwischen 2 und 10 Euro und wenn der Mitarbeiter schon da ist, dann muss seine Anreise auch bezahlt werden...das sind zwischen 20 und 50 Euro zusätzlich. Man muss nur die Abwendungsvereinbarung unterschreiben und da das eine zinslose Ratenvereinbarung ist, muss bei keinem Kunden gesperrt werden, wenn er bereit ist zu zahlen. Kompliziert wird es erst, wenn schon gesperrt wurde. Dann wird erst entsperrt, wenn alles bezahlt wurde...auch erst nach der Ratenzahlung. Wenn der Kunde dann auch noch ne hohe Nachzahlung bei der Sperrrechnung hat, dann kann es verdammt teuer werden und er sitzt ewig ohne Strom/Gas bis alles bezahlt ist. Deswegen sollte es erst gar nicht zur Sperre kommen.
Das mit den 3 Tagen steht bei vielen Portalen aber auch noch falsch.
Okay danke, aber komisch das es mir mal am Telefon von einen Mitarbeiter gesagt wurde, ist aber schon 3 Jahre her
Das stimmt auch, was der Mitarbeiter gesagt hat vor 3 Jahren. Nur hat er nicht von der Sperrandrohung gesprochen, sondern von der Terminankündigung. Die Terminankündigung muss 8 Werktage vorher zugestellt werden. Das sind zwar mit einem Sonntag nur 9 Tage, aber der Kundenservice hat generell 11 Tage zu sagen, um Feiertage mit abzudecken. Da wir bei der Rechnung generell von 2 Feiertage hintereinander (Weihnachten) ausgehen, wird von 11 Tagen gesprochen und das auch das ganze Jahr, da es spätestens 8 Werktage vorher angekündigt werden muss. Kann aber auch früher passieren. Es gibt genug Kunden die keine Ahnung haben was Werktage sind...deswegen wird von Tagen mit Wochenende und Feiertage für den Kunden gerechnet in den Aussagen vom Kundenservice.
Also Sperrandeohung 4 Wochen und Terminankündigung 8 Werktage.
Achso das bedeutet es war vorher schon am laufen. Gut zu wissen da hatte ich wohl was verpennt
Da hast du ne ganze Menge verpennt. Da kommen einige Zahlungserinnerungen und Mahnungen schon vorher. Da reicht es aber, wenn die per Mail kommen. Wenn die im Spam-Ordner landen, dann ist es schwierig für den Kunden. Nur der Termin muss per Post zugestellt werden.
Okay gut zu wissen. Ich hatte mich immer gewundert das es bei denen nur 11 anstatt 28 sind
Da kannst du negativ bewerten wie du willst, Maria. Das ändert nichts an den Fakten.
Mindestens 8 Werktage vorher: Paragraph 19 StromGVV