Die meisten Versorger haben mittlerweile Autostrom-Tarife. Die Preise sind mit dem Wärmestrom-Tarife vergleichbar. Ob einem das günstige genug, das muss jeder selbst entscheiden.

Beim Autostrom-Tarif ist es wie beim Wärmestrom. Ein separater Zähler muss vorhanden sein. Ansonsten läuft alles über den normalen Hausstromtarif. Dementsprechend hat man nur finanzielle Vorteile bei einem separaten Zähler, da es kaum noch Hausstromtarife mit NT-Preise gibt, auch wenn der Hausstrom einen Zweitarifzähler hat.

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Das stimmt auch, was der Mitarbeiter gesagt hat vor 3 Jahren. Nur hat er nicht von der Sperrandrohung gesprochen, sondern von der Terminankündigung. Die Terminankündigung muss 8 Werktage vorher zugestellt werden. Das sind zwar mit einem Sonntag nur 9 Tage, aber der Kundenservice hat generell 11 Tage zu sagen, um Feiertage mit abzudecken. Da wir bei der Rechnung generell von 2 Feiertage hintereinander (Weihnachten) ausgehen, wird von 11 Tagen gesprochen und das auch das ganze Jahr, da es spätestens 8 Werktage vorher angekündigt werden muss. Kann aber auch früher passieren. Es gibt genug Kunden die keine Ahnung haben was Werktage sind...deswegen wird von Tagen mit Wochenende und Feiertage für den Kunden gerechnet in den Aussagen vom Kundenservice.

Also Sperrandeohung 4 Wochen und Terminankündigung 8 Werktage.

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Die örtlichen Stadtwerke/Versorger machen das sehr wohl. Nicht jeder, aber viele haben ihren eigenen Außendienst.

Hast du dir den Namen aufgeschrieben? Dienstnummer oder ähnliches? Dann rufe einfach an. Wenn sie einen Außendienst haben, dann haben sie Listen, wo jeder Mitarbeiter vom Aussendienst gelistet ist.

Wenn du widerrufen möchtest, dann rufe an und frage, ob das telefonisch geht. Bei vielen Anbietern geht das telefonisch. Wenn sie es schriftlich wollen, dann nicht per Mail. Nur per Post mit Einschreiben. Und du solltest dich bei deinem jetzigen Anbieter ganz schnell melden, denn wenn der bereits die Kündigung von dem Versorger hat, dann ist dein Vertrag bereits gekündigt. Da dann einmal nachfragen, ob du in den Vertrag zurück kannst (bei manchen Versorgern geht das, aber bei den meisten nicht) oder ob du gleich einen neuen Tarif abschließen kannst.

Wie lange geht denn dein Vertrag noch? Wenn du noch ne Vertragsbindung von mindestens 12 Monate hast, dann kriegt der neue Versorger eh ein Storno wegen Laufzeitbindung.

Was steht denn auf dem Auftrag drauf welche Konditionen verkauft hat? Kommst du damit besser oder nicht. 32 Cent ist bei gerade der Durchschnitt.

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Das kommt darauf an, ob in der neuen Wohnung mit Gas beliefert werden kann.

Wenn ja: bist du gebunden und der Vertrag zieht mit um

Wenn ja, aber schon ein Anbieter vorhanden ist, weil vom Vermieter vorgegeben oder du nur mit einziehst: dann hast du Sonderkündigungsrecht

Wenn kein Gas vorhanden: Sonderkündigungsrecht

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Bis 31.7 bin ich noch bei 31,45 Cent pro kwh und 14,17 Euro monatlichen Grundpreis.

Ab 1.8. habe ich 27,23 Cent pro kwh und 12,26 Euro monatlichen Grundpreis.

Bei welchem Versorger hier alle sind, das ist nicht wirklich relevant für dich, weil die Preise bei jedem Nutzer (je nach Wohnort und auch Straße) unterschiedlich sind. In Ostdeutschland sind die Preise generell höher als Im Westdeutschland. Auch Dorf und Stadt macht einen Unterschied. Dann kommt noch die Lage der Netze dazu, was dann den Unterschied auch bei den Straßen machen kann.

Nur bei der N-Ergie sind die Preise überall gleich, aber die sind relativ teuer und versorgen auch nicht jedes Fremdnetz.

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Den Blödsinn kannst du ignorieren.

Du liest ab und wenn die unbedingt die Ablesung vom Netzbetreiber wollen, dann teilst du ganz brav dem Netzbetreiber deinen Zählerstand mit und die übermitteln den automatisch als Ablesung. Das kannst du telefonisch und online machen. Die meisten Netzbetreiber schicken aber auch Ablesekarten per Post. Ich hatte heute meine Ablesekarte im Briefkasten, weil ich zum 1.8. den Versorger wechsel.

Der Netzbetreiber lacht dich aus, wenn du denen erzählst, was dein Versorger fordert. Die sagen dir auch nur: teile uns deine Ablesung mit und gut ist.

Übrigens hat die Kundenablesung bei jedem Versorger eine sehr hohe Priorität. Die Ablesung vom Netzbetreiber steht zwar drüber, weil der Eigentümer der Zähler ist, wenn du aber dem alten und dem neuen Anbieter deinen Zählerstand schickst, dann übernimmt der Netzbetreiber diese einfach, denn der kriegt diese in dem Moment automatisch übermittelt.

Würde also quasi auch reichen dem neuen Anbieter den Zählerstand zu übermitteln, denn dieser schickt den Zählerstand an den Netznetreiber und dieser automatisch an den neuen Versorger und dad immer als Ablesung.

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Die Frage wurde dir doch schon mehrfach beantwortet. 🙈

Aber gern nochmal:

Du meldest dich bei Lichtblick, wenn du dir diesen als Versorger ausgesucht hast. Dann lässt du dir den Tarif deiner Wahl zum 1.8. für die alte Wohnung geben. Das kannst du telefonisch aber auch online machen. Das solltest du aber bald machen, weil deine Anmeldefrist sonst abläuft und du automatisch in die Grundversorgung rutschst, wenn du keinen Versorger hast. Auch wenn hier was anderes erzählt wird: doch, es wird sehr wohl teuer in der Grundversorgung, denn du bist ja noch bis mindestens 1.10. in der alten Wohnung. Bei DEW21 liegt momentan nämlich der Arbeitspreis bei über 43 Cent pro kwh in der Grundversorgung. Knackig, aber wer sich den Luxus leisten möchte...bitte.

Sobald du die Vertragsbestätigung für die alte Wohnung hast von Lichtblick, meldest du einen Umzug zum 1.10. Das kann man bei den meisten Versorgern online machen. Geht aber auch telefonisch. Da gibst du dann an, dass die alte Wohnung noch bis 31.10. läuft und gibst die neue Adresse, neue Zählernummer und den 1.10. an.

Dann laufen beide Verträge ab dem 1.10. parallel. Du gibst am 1.10. den Zählerstand von der neuen Wohnung an und am 31.10 den Zählerstand von der alten Wohnung an.

Wenn du einen Umzug meldest, dann musst du gar nichts kündigen, denn der Vertrag der alten Wohnung endet automatisch zu deinem gemeldeten Auszugsdatum.

Wenn du dich nicht bald um einen neuen Versorger kümmerst für die alte Wohnung, dann ist das Thema eh durch. Es sind noch 8 Tage und eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Aktuell klemmt es manchmal noch bei der Anmeldung, auch wenn diese bei einem Lieferantenwechsel am 3. Werktag durch sein sollte...funktioniert aber auch nur zu 100% in der Theorie. Wenn du es also in den nächsten 2 Tagen nicht schaffst dich bei Lichtblick anzumelden, dann bist du eh in der Grundversorgung und müsstest dich da erst wieder rauskündigen lassen und und und.

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Nicht so kompliziert denken.

Du nimmst dir einen neuen Versorger für die alte Wohnung. Sobald du die Vertragsbestätigung hast meldest du dich beim Versorger und teilst ihm den Umzug mit. Da gibst du an, dass die neue Wohnung ab dem 1.10. und die alte Wohnung bis 31.10. läuft. Damit laufen dann 2 Verträge parallel zu den selben Konditionen vom 1. Vertrag. Den Abschlag für die Wohnung, wo du kaum bist, lässt du einfach für einen Monat auf das Minimum setzen, damit du nicht doppelt so viel zahlst, obwohl noch gar kein Verbrauch ist.

Von der alten Wohnung teilt du vom 31.10. dann den Zählerstand mit und kriegst die Schlussrechnung. Somit ist dein Vertrag beendet und die Konditionen einfach umgezogen.

Wichtig ist nur, dass du den Umzug schnellstmöglich mitteilst, weil jeder Versorger dafür andere Fristen hat. Wenn du die nicht einhältst, dann rutschst du unfreiwillig in die Grundversorgung. Daher gleich den Umzug melden, wenn du die Vertragsbestätigung hast. Wenn du unbedingt 2 Versorger am unterschiedlichen Adressen willst (was absoluter Quatsch ist, denn man nimmt sich ja den mit den besten Konditionen), dann auch da auch zeitnah, damit die Fristen stimmen.

Aber hast du die Frage nicht schon gestellt und hast darauf Antworten bekommen?

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Wo und wie du günstige Anbieter findest, das wurde dir bereits mehrfach erklärt.

Wenn du auf dem Vergleichsportal schaust dann wirst du merken, dass es eigentlich fast egal ist wen du nimmst. Es gibt kaum einen Unterschied...Maximal 50 Euro im Jahr. Die meisten Anbieter liegen im Durchschnitt 2 bis 5 Euro pro Monat auseinander. Da unterscheiden sich nur die Konditionen. Bei dem einen ist der Arbeitspreis höher, beim anderen der Grundpreis und im Endeffekt gleicht es der Bonus aus. So bezahlst du quasi über den Arbeitspreis/Grundpreis jeden Monat deinen Bonus selbst. Der Bonus ist quasi wie ein Sparbuch, das du beim Anbieter hast. Daher ist es fast egal zu welchem Anbieter du wechselst.

Wichtig ist, dass du dich rechtzeitig anmeldest. Jeder Anbieter hat andere Fristen, die er dem Kunden zur Anmeldung auferlegt. E.ON ist da ganz krass mit 8 Wochen vorher, N-Ergie 14 Tage und Vattenfall 2 Tage. Das kann jeder Anbieter selbst entscheiden. Daher informiere dich rechtzeitig und melde dich rechtzeitig an, damit du nicht in der Grundversorgung landest.

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Man muss halt bedenken, dass es ein reiner Onlinetarif. Mal schnell was per Post zuschicken lassen, weil man was in Papierform brauch, aber gerade nichts ausdrucken kann, das kann man beim Onlinetarif vergessen. Jede Umstellung auf Post, weil z.B. keine Mails zugestellt werden können, kostet extra. Da sollte das Mail-Postfach nie überfüllt sein.

Selbst telefonisch ist nichts machbar, wenn man nicht zufällig einen sehr sehr freundlichen Mitarbeiter am Telefon hat. Onlinetarife können schnell zum Problem werden, wenn wirklich mal was ist, denn aktuell ist es schwierig online zeitnah mit den Versorgern zu kommunizieren. Da kann eine Antwort schon mal 3 Wochen bis 2 Monate dauern.

Ansonsten ist es ein Tarif wie jeder andere Tarif auch. Nur etwas günstiger.

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Ich verstehe nicht ganz warum du 2 Stromanbieter für jeweils einen Monat nehmen möchtest.

Warum nicht einen Anbieter für 2 Monate? Und warum nimmt du den Vertrag dann nicht einfach mit in die andere Wohnung? Wenn du dann in eine Wohnung ziehst, wo es schon Strom gibt, dann kündigst du den Vertrag in der alten Wohnung einfach aus diesem Grund.

Oder du suchst dir einen Versorger, der flexible Verträge anbietet (macht fasr jeder Versorger), dann verlängert sich der Vertrag eh nur immer um einen Monat und du kündigst 2 Wochen vor Auszug einfach.

Wie lange geht denn dein gekündigter Vertrag noch? Oder bist du schon in der Grundversorgung? Dann kannst du da auch bleiben, aber der ist meistens teurer und auch der hat flexible Verträge. Da kannst du einfach anrufen und man kann dich sogar rückwirkend zum Lieferbeginn auf den günstigeren Tarif buchen.

Du merkst: viele Wege führen nach Rom. Du musst nur wissen was du willst.

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Hast du mal nachgefragt woher die 45 Euro kommen? Klingt nicht nach 2000kwh sondern nach dem Lastenprofil vom Vormieter oder nach keiner vernünftigen Kalkulation beim Abschluss vom Angebot. Es gibt Systeme da müssen die Mitarbeiter, bei Angeboten am Telefon, den Abschlag selbst berechnen. Willkommen im 21. Jahrhundert. Bei 45 Euro war es ziemlich klar, dass es zu einer Nachzahlung kommt. Wenn es dann vielleicht noch ein Anbieter war, der nur 11 Abschläge hat, weil im 12. Monat die Rechnung kommt, dann passiert sowas schnell.

104 Euro klingen sehr realistisch bei den Preisen der letzten Jahre. Nach einer Jahresrechnung kalkulieren die Versorger zudem großzügiger, damit es nicht wieder zu einer Nachzahlung kommt, wenn der Verbrauch abweichen sollte. Da ist schon immer ein Puffer mit reingerechnet.

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Das kommt auf die Prioritäten an, die man hat.

- Es gibt oft einen Bonus bzw. Kombiverträge mit besseren Konditionen, wenn man alles bei einem Anbieter hat.

- Wenn man alles zusammen im Blick haben will, nur einen Anbieter kontaktieren möchte bzw. nur ein Kundenportal/eine App haben möchte

Unsere Kunden wechseln mit einer 2. Energieart zu uns, weil sie merken, dass es bei der 1. Energieart einfach passt. Die achten auch nicht auf den Preis. Die wollen alles aus einer Hand haben...Strom, Gas, Wasser, Fernwärme. Denen ist Zuverlässigkeit und Kundenfreundlichkeit wichtig. Das hört man ganz oft, dass der Preis da zweitrangig ist.

Ansonsten gibt es keinen Grund, der dafür spricht. Das kommt einfach auf die eigenen Vorlieben an.

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Du musst gar nichts mehr machen.

Da deine monatlichen Abschläge abgebucht werden, läuft dein Vertrag bei den Stadtwerken für deinen Stromzähler.

Dein Vermieter wird dir lediglich die Grundgebühr der letzten Monate in Rechnung stellen. Wenn überhaupt...meistens sind die Vermieter automatisch im Leerstandtarif und dort bezahlen sie keine Grundgebühr. Den Verbrauch der letzten Monate rechnet dein Versorger mit dir, bei der nächsten Jahresrechnung, ab. Dein Zählerstand vom Einzug wird einfach als Zählerstand vom Lieferbeginn bei den Stadtwerken eingetragen.

Entweder kriegst du dann ne höhere Nachzahlung oder du meldest dich bei den Stadtwerken und lässt dein Abschlag neu berechnen, der dann dementsprechend höher ausfällt. Oder der Zählerstand vom Einzug wurde bereits bei der Abschlagsberechnung berücksichtigt. 53 Euro klingt aber nicht danach. Das müsstest du erfragen oder du wartest ab, aber darfst dich dann nicht über eine hohe Nachzahlung wundern. Bei 6 Monate kommt schon bisschen was zusammen.

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Da kannst du nichts machen. Das ist der offizielle Aussendienst von vielen (auch großen) Anbietern...teilweise auch Grundversorgern. Das ist beschämend, aber nicht zu ändern. Da kann man sich auch bei der Hotline beschweren und es passiert nichts. Die Mitarbeiter der Hotline kriegen den (berechtigen) Frust der Kunden ab, aber können dagegen nichts machen, denn es ist so gewünscht von den Firmen. Das kannst du dir also sparen.

Einfach immer die Tür vor der Nase zumachen. Da kommt eh jedes Mal ein anderer Außendienstmitarbeiter, weil selten einer länger als 2 Wochen in diesem Bereich arbeitet. Denen brauchst du also auch nicht sagen, dass sie es lassen sollen.

Wichtig ist: keine Daten und keine Unterschrift geben. Keine Rechnung zeigen, keine Zählernummer und auch keine Unterschrift für die "Anwesenheit" vom Aussendienst. Die sind da kreativ in ihren Ausreden. Man kann zwar alles widerrufen, aber der alte Vertrag ist, sobald die Daten bekommen haben, futsch. Tür unkommentiert zu machen oder gar nicht erst öffnen.

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Darf mein Stromlieferant meine Überweisung (Abschlag) willkürlich für den nächsten Monat buchen und für den laufenden dann Mahnkosten berechnen?

Hallo,

Ich hatte vor 2 Monaten Zahlungsschierigkeiten und habe mir eine Ratenvereinbarung für die nächsten 2 Monate geholt. Zu zahlender Betrag (für die 2 Monate) war 192E. Normaler Abschlag war 128E. Also Juni + Juli 192E (davon Rate 128E /2 = 64E) anstatt 128E. Der Abschlag + Rate waren jeweils bis zum 1.6. und 1.7. fällig. Im Juni alles in Ordnung, alles gebucht wie erwartet, habe 192E in einem Stück überwiesen. Am 1.7. Juli habe ich gemerkt, dass von meinem Hauptkonto am 30.06. die automatische Überweisung losgegangen ist (128E Daueraftrag für den Abschlag) und habe dann den restlichen Betrag von einem anderen Bankkonto überwiesen (aber auch ein Konto, das mir gehört, also kein anderer Inhabername oder so). Am 2.7.25 gehe ich in den Online-Servicebereich rein und was sehe ich? Abschlag 07/2025 fällig (rot gekennzeichnet), Abschlag für 08/2025 ausgeglichen (grün gekennzeichnet). Zuerst dachte ich, das es wegen der geteilten Überweisung der Fall war, und habe den Stromlieferanten angeschrieben mit der Bitte um Umbuchung von August auf Juli. Bis heute leider keine Antwort bekommen, mehr sogar, Die haben mir die Ratenvereinbarung gekündigt (welche Ratenvereinbarung, es waren ja nur 2 Monate und ich habe es ja schon in dem Moment abbezahlt?!), und heute habe ich eine Mahnung für den Abschlag 07/2025 bekommen (obwohl den Betrag ja am 30.06.25 überwiesen). Haben SIe vielleicht einen Ratschlag für mich?
VG

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Und was lernt man daraus? Einfach das Handy in die Hand nehmen, Nummer vom Versorger wählen und die Sache ist in einem 2 Minuten Gespräch geklärt.

Die Systeme laufen nicht immer zu 100%. In den letzten Monaten gab es mehrere Systemunstellungen. Aber auch eine Verrechnung mit neuen Abschlägen ist möglich. Sollte nicht passieren, aber es wird ja nicht von einem menschlichen Wesen mit Zettel und Stift verbucht. Mutwillig ist das nicht und schon gar nicht willkürlich. Es ist halt eine Technik. Diese menschlichen Wesen kriegen das aber innerhalb von 30 Sekunden gebacken, wenn der Kunde anruft. Bei dringenden Angelegenheiten wie z.B. offene Posten sollte niemand ne Mail schreiben, denn man kann nicht davon ausgehen, dass die Mail sofort bearbeitet wird. Einige Versorger hauen schnell mal die Kündigung raus. Zumal jede längere Mahnphase auf die Boni geht und das kann mal ganz schnell bedeuten, dass einem nicht die besten Konditionen zur Verfügung stehen bei den Versorgern.

Momentan bringt es nichts eine Mail zu schreiben und auf eine schnelle Antwort zu hoffen...durch den neuen Lieferantenwechsel, weil alle Kunden total nervös sind. Da hängen die Versorger 3 Wochen hinterher mit der Mailbearbeitung. Das kostet den Kunden Nerven und der Kundenberater hat Mehraufwand beim korrigieren.

Also generell einfach anrufen und das Ding ist schnell geregelt.

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Das ist im Endeffekt egal.

Entweder gibst du einen höheren Verbrauch an oder du lässt den Abschlag anpassen.

Der Bonus wird eh erst bei der Jahresabrechnung berechnet, da es meistens ein Neukundenbonus und kein Sofortbonus ist. Der Neukundenbonus richtet sich meist prozentual nach dem tatsächlichen Jahresverbrauch. Da kann man auch nicht schummeln. Zumal die Versorger mittlerweile auch alle Tricks kennen und der Arbeitspreis oder Grundpreis höher wird, wenn der Bonus durch einen höheren Verbrauch steigt. So bezahlt man im Endeffekt den Bonus selbst ein, wenn man einen höheren Bonus durch einen höheren Verbrsuch bekommt. Daher macht man kein Plus.

Wenn sich die Konditionen durch den Verbrauch ändern, dann gebe ich den Verbrauch vom Vorjahr an, achte dann aber darauf, dass ich den Abschlag immer anpassen kann und nicht erst mit Zustimmung vom Versorger bei Zählerstandsabgabe. Das hat für mich nichts mit Kundenservice zutun und wenn es damit schon losgeht, dann will ich den Kundenservice nicht bei Problemen erleben. Da verzichte ich dann auch gern auf 0,5 bis 1 Cent pro kwh und suche mir einen Versorger, der da kundenfreundlich arbeitet.

Daher: mach wie du willst. Am Ende kommt eh das Selbe bei raus.

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