Die Frage wurde dir doch schon mehrfach beantwortet. 🙈
Aber gern nochmal:
Du meldest dich bei Lichtblick, wenn du dir diesen als Versorger ausgesucht hast. Dann lässt du dir den Tarif deiner Wahl zum 1.8. für die alte Wohnung geben. Das kannst du telefonisch aber auch online machen. Das solltest du aber bald machen, weil deine Anmeldefrist sonst abläuft und du automatisch in die Grundversorgung rutschst, wenn du keinen Versorger hast. Auch wenn hier was anderes erzählt wird: doch, es wird sehr wohl teuer in der Grundversorgung, denn du bist ja noch bis mindestens 1.10. in der alten Wohnung. Bei DEW21 liegt momentan nämlich der Arbeitspreis bei über 43 Cent pro kwh in der Grundversorgung. Knackig, aber wer sich den Luxus leisten möchte...bitte.
Sobald du die Vertragsbestätigung für die alte Wohnung hast von Lichtblick, meldest du einen Umzug zum 1.10. Das kann man bei den meisten Versorgern online machen. Geht aber auch telefonisch. Da gibst du dann an, dass die alte Wohnung noch bis 31.10. läuft und gibst die neue Adresse, neue Zählernummer und den 1.10. an.
Dann laufen beide Verträge ab dem 1.10. parallel. Du gibst am 1.10. den Zählerstand von der neuen Wohnung an und am 31.10 den Zählerstand von der alten Wohnung an.
Wenn du einen Umzug meldest, dann musst du gar nichts kündigen, denn der Vertrag der alten Wohnung endet automatisch zu deinem gemeldeten Auszugsdatum.
Wenn du dich nicht bald um einen neuen Versorger kümmerst für die alte Wohnung, dann ist das Thema eh durch. Es sind noch 8 Tage und eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr möglich. Aktuell klemmt es manchmal noch bei der Anmeldung, auch wenn diese bei einem Lieferantenwechsel am 3. Werktag durch sein sollte...funktioniert aber auch nur zu 100% in der Theorie. Wenn du es also in den nächsten 2 Tagen nicht schaffst dich bei Lichtblick anzumelden, dann bist du eh in der Grundversorgung und müsstest dich da erst wieder rauskündigen lassen und und und.