Kann mit Photovoltaik auf dem Dach eines Mietshauses preisgünstig für den Mieter Strom für,s E-Autos gezapft werden?
oder gibt,s dann behördliche Auflagen, weil der gewonnene Strom durch die Solarmodule auch denen ohne Elektroauto zugute kommen muß, mal ganz davon abgesehen, wie der Eigentümer dazu steht?
und gleichzeitig Strom für die Heizung auch für Mieter billiger machen
6 Antworten
Ich gehe mal davon aus, dass Du rein hypothetisch fragst für die Situation, dass es sich um ein Mehrfamilienhaus handelt, in dem der Vermieter nicht selbst wohnt.
Das Thema fängt damit an, wem die PV-Anlage gehört.
Baut sie der Vermieter kann er entscheiden, ob er den gewonnenen Strom komplett ins öffentliche Netz einspeist oder ob er ihn den Hausbewohnern zur Verfügung stellen will. Dabei könnte er ohne Weiteres entscheiden diesen Strom nur einer Mietpartei zu überlassen oder aber mehreren die Möglichkeit zum Sparen zu geben.
Dementsprechend muss die Infrastruktur mit Zählern ausgestattet werden, die genau messen, wie viel Strom jeweils von den einzelnen Mietern von der PV-Anlage kommt. Dementsprechend kann er dann diesen Strom seinen Mietern zu einem deutlich günstigeren Preis, als normal, verkaufen. Z. B. für 20 Cent je kwh statt 30 Cent.
Möglicherweise entscheidet schon die mögliche Dachfläche darüber, ob es Sinn macht, dass überhaupt ein E-Auto regelmäßig darüber aufgeladen wird oder ob der Stromertrag dafür sowieso nicht reicht. Angenommen, es gibt genügend Fläche, könnte der Vermieter eine Wallbox installieren, an der jeder Mieter anschließen kann und letztlich auch ermitteln, wer wann, wie viel gezapft hat. Oder er gibt nur einem Mieter die Möglichkeit, sein Auto zu laden und alle anderen eben nicht.
Wie Du siehst, ist der Hauseigentümer im Prinzip frei in der Entscheidung, wer von dem PV-Strom profitieren soll.
Geht es darum, dass der Hauseigentümer keine PV-Anlage installieren will, aber ein Mieter würde das gerne, dann sollte der Mieter bedenken, dass in dem Moment, wo die Anlage montiert ist, diese dem Hauseigentümer gehört, da sie fest mit dem Haus verbunden ist und so in die Hausinstallation integriert ist, dass sie nicht ohne Weiteres mehr deinstalliert werden kann. Es wäre also wichtig, einen Vertrag mit dem Vermieter zu schließen, der eindeutig regelt, was zumindest finanziell passieren soll, wenn der Mieter irgendwann auszieht und die Anlage dann wohl auch bestehen bleibt. Ob es solche Verträge schon gibt, darüber weiß ich allerdings nicht Bescheid. Ich stelle es mir nur ziemlich schwierig vor und kann mir eigentlich auch nur vorstellen, dass in so einem Fall der Vermieter sein Dach verpachtet.
Die einzigen behördlichen Auflagen bei privaten PV-(Klein)Anlagen mit Verbindung zum öffentlichen Stromnetz bestehen in der Anmeldepflicht beim Netzbetreiber/Versorger und im Marktstammdatenregister.
Bei Anlagen > 600/800 VA möglicher Einspeiseleistung durch den Wechselrichter besteht zudem die Pflicht der Anlagenabnahme durch einen zertifizierten Elektro-Fachbetrieb.
Danach kannst Du Dir frei aussuchen, ob Du für überschüssige PV-Energie vom Netzbetreiber / Versorger eine Einspeisevergütung haben möchtest, oder ob Du diese Energie komplett selbst verbrauchen möchtest z.B. per "Nulleinspeisung".
Ich denke, dass wäre eine aufs Jahr gesehene Hochrechnung.
Meine Schwester lebt in ihrem Eigenheim nahezu stromautark.Lediglich in den Wintermonaten wird etwas Strom vom Versorger bezogen.
Wenn nun aber die E Autos den Strom für alle ziehen, wäre das kein Gleichgewicht in der Nutzungsmenge, denn heizen musst Du ja dennoch. Ist genug Akkukapazität im Keller, das alle Mieter den Winter über heizen können und dann noch genug für die E Autos zur Verfügung steht, stellt das kein Problem dar. Wenn dann aber alle Miete zur Kasse gegeben werden, weil 1-2 E-Autos geladen werden, ist das ein Nachteil für die übrigen Mieter.
Das geht nur in Zusammenhang mit einem Mieterstrommodell.
Mit einer KleinPV ist das theorethisch auch möglich, nur reichen da die 600/800 Watt nicht aus um nenneswert Leistung ins Auto zu bringen.
Das ist alles hier beschrieben:
https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Energie/Vertragsarten/Mieterstrom/start.html
Es geht nur rein um die inhaltliche Fragestellung an sich. Manche Vermieter erlauben es ihren Mietern ja, sich eine Anlage selbst für ihren eigenen Gebrauch an derem Gebäude oder auf ihrem Grundstück installieren zu lassen.
Deshalb nur der Verweis auf Mieter-Privatanlage oder Vermieter-Bereitstellungsanlage zwischen unseren beiden Antworten.
Hier nur noch zu ergänzen, dass sich diese Antwort gegenüber meiner Antwort dadurch unterscheidet, als ich von einer vom Vermieter gegenüber dem Mieter tolerierten Privatanlage schrieb, während es hier um eine vom Vermieter an seine Mieter bereitgestellte PV-Anlage geht. ;-)