Erst einmal: Eine Belieferung ohne Vertrag gibt es nicht.
Die Anmeldung bei Eins Energie in Sachsen hat also nicht funktioniert.
Deshalb hast Du auch - zurecht - einen Brief von Deinem Vermieter bekommen, weil Du Deiner vertraglichen Verpflichtung, Dich bei einem Anbieter anzumelden nicht nachgekommen bist.
Den vorherigen Vertrag kannst Du nicht selbst kündigen, weil er ja nicht auf Dich läuft, Dein Anmeldeversuch hatte ja nicht geklappt.
Trotzdem musst Du - zumindest für diesen Teil - wahrscheinlich nichts mehr machen, weil Deine Anmeldung bei den Stadtwerken den Leerstandstarif oder Grundversorgertarif - oder was auch immer da bisher gebucht war - automatisch beendet.
Bitte achte jedoch dieses Mal wirklich darauf, dass Du eine Vertragsbestätigung erhältst.
Der andere Teil wird noch interessant: Eine rückwirkende Anmeldung ist ja seit Juni nicht mehr möglich, folglich wird noch jemand - wahrscheinlich Dein Vermieter - auf Dich zukommen und die in den letzten sechs Monaten bei ihm aufgelaufenen Kosten für die Strombelieferung bei Dir geltend machen. Das wird bei den o.a. Tarifen sicherlich nicht ganz günstig werden, das sollte Du aber als Lehrgeld verbuchen.