Du beziehst den Strom damit über den Vermieter, er wird wahrscheinlich mit den Nebenkosten abgerechnet oder ist pauschal enthalten.

Sollte das nicht im Mietvertrag explizit so auf die eine oder andere Weise geregelt sein - bitte unbedingt nachschauen bzw. nachfragen, hast Du Anspruch auf einen eigenen Stromzähler

Diesen Umbau müsste der Vermieter auf seine Kosten vornehmen lassen. Diesen Zähler könntest Du dann bei einem Anbieter anmelden.

...zur Antwort

Über die alte Telefonverkabelung gehen direkt bestenfalls 100 MBit/s, wobei ich das so nicht betreiben wollte. Probleme damit sind quasi zu erwarten.

Ansonsten möchte ich den bereits gemachten Vorschlägen noch einen Ethernet-DSL-Konverter hinzufügen. Beispielsweise den Planet VC-231G. Ob Du neben dem ONT allerdings noch zwei weitere Geräte "durchfüttern" willst, würde ich mir vorher genau überlegen.

...zur Antwort

In der Praxis meistens nein. Allerdings in beide Richtungen.

DSL 250 garantiert Dir einen Sync von mindestens 105 MBit/s. Bei Kabel wird es deutlich mehr sein.

Zumindest wenn nichts los ist. Bei Spitzenauslastung bekommst Du über Kabel deutlich weniger (da SharedMedium), da ist man mit DSL besser dran.

Außerdem ist Kabel technologiebedingt störanfälliger als DSL. Dafür bekommst Du i.d.R. mehr Bandbreite für weniger Geld.

...zur Antwort

Du hast Anspruch auf schnelles Internet in der Wohnung, sofern dieses im Straßenzug verfügbar ist. Letzteres ist zumindest schon einmal der Fall, sonst hättest Du keinen Vertrag abschließen können.

Der Anspruch bezieht sich aber nur auf den Leitungsweg in die Wohnung. Das muss kein DSL sein, auch wenn offensichtlich ein APL im Haus vorhanden ist. Womöglich hast Du den falschen Vertrag abgeschlossen und es hätte ein Kabelanschluss oder Glasfaser sein müssen. Das wäre auf jeden Fall vor weiteren Schritten zu prüfen.

Die Abschluss-Dose bekommst Du nicht von der Hausverwaltung, sondern i.d.R. vom Anbieter.

Wenn Du die Möglichkeiten in Deiner Wohnung hast sachkundig prüfen lassen, wäre wahrscheinlich ein Gang zum Mieterschutzbund angesagt.

...zur Antwort

Die 30 Tage sind reine Kulanz. Du wirst die Frist mit einer neuen Lieferung eher nicht neu starten können.

Allerdings entscheidet bei Amazon in vielen Fällen einfach das automatische Bestellsystem: Dort die Rückgabe anmelden und schauen, ob das geht.

...zur Antwort

Also kannst Du Plus vom Modul auf Plus vom Wechselrichter stecken, Minus genauso.

Passt doch alles!?

...zur Antwort

Ein klassischer Gebläsebrenner braucht durch ebendieses sowie Vorwärmung schon nicht unwesentlich Strom. Hinzu kommen Pumpen und Steuerung.

Die Nebenkostenabrechnung gibt Auskunft darüber, wie das umgelegt wird. Ideal wäre ein Zwischenzähler.

Ansonsten kommt es natürlich darauf an, was sonst noch damit betrieben wird (z.B. ein Aufzug) und wie groß das Haus ist.

...zur Antwort
Ja, das ist aber leider schwer möglich! Es fehlt geeignete Fläche

Es gäbe - auch in Deutschland - noch einige (neue) Standorte, die für einen Ausbau geeignet wären.

Allerdings liegen diese in Naturschutzgebieten oder werden von Anwohnern (seit langem) blockiert.

Also müsste man schon sehr genau abwägen, ob diese Optionen gezogen werden sollten.

...zur Antwort

Das ist nur ein Rechenbeispiel. Also Marketing. Auf der Webseite findet sich "ab 16 Cent".

Das ist eine Mischkalkukation aus Direktvermarktung und Bezug. Diese kann auf eine individuelle Situation zutreffen, muss aber nicht. Die realen Kosten liegen wahrscheinlich höher.

Außerdem treffen die üblichen Nachteile von Mietmodellen zu. Vor allem hohe monatliche Grundkosten und kein Herrschaft über den eigenen Speicher. Kann sich rechnen, muss aber nicht.

...zur Antwort
STROM & WASSER NACHZAHLUNG?

Hallo Community,

ich habe ein Problem mit meinem Strom- und Wasseranbieter. Ich bin am 20. März 2024 in meinen Neubau eingezogen, jedoch lief der Strom- und Wasservertrag bereits seit dem 1. Februar 2024. Mein monatlicher Betrag beträgt 160 € für Strom, 10 € für Wasser und 60 € für Abwasser.

Am 1. Januar 2025 erhielt ich von meinem Anbieter für Wasser und Abwasser 346 € zurückerstattet. Nun möchte der Anbieter jedoch 3.600 € abbuchen, ohne dass ich eine Rechnung erhalten habe. Ich habe den Anbieter kontaktiert, und der Vertriebsmitarbeiter informierte mich, dass etwas schiefgelaufen sei und er die Angelegenheit klären würde. Am 15. April erhielt ich dann die Jahresverbrauchsabrechnung, in der steht, dass ich zusätzlich 4.100 € für Strom nachzahlen sollte. Laut Abrechnung habe ich in 10 Monaten 8 MWh verbraucht, was ich für unwahrscheinlich halte, da wir eine dreiköpfige Familie sind, tagsüber kaum zu Hause sind und ich zudem eine 10 kW PV-Anlage besitze.

In meiner PV-App wird angezeigt, dass ich nur 2,29 MWh vom Netz bezogen habe. Daher frage ich mich, woher die restlichen 5,71 MWh stammen. Darüber hinaus haben wir die Fußbodenheizung so gut wie gar nicht genutzt, da wir sehr viel mit dem Kamin geheizt haben. Das einzige, was abends längere Zeit in Betrieb war, ist mein PC, jedoch auch nur für 3-4 Stunden, sowie das Kochfeld, wenn es Abendessen gab. Insgesamt fordert der Anbieter, abzüglich der bereits geleisteten Abschläge, eine Nachzahlung von 4.100 €, und die Gesamtsumme ohne Abschläge beläuft sich auf 6.300 €.

Der Anbieter verlangt die Summe bis zum 30. April 2025. Ich habe ihn mehrere Male angeschrieben und angerufen, jedoch zeigt sich wenig Interesse, die Angelegenheit zu klären. Ich bin unsicher, wie ich in dieser Situation weiter verfahren soll.

...zum Beitrag

Um die Vorteile einer PV in Kombination mit einer WP voll ausnutzen zu können, musst Du entweder die WP mit Haushaltsstrom betreiben (nur ein Zähler) oder eine Kaskadenschaltung (komplexes Messkonzept) installieren lassen.

Zusätzlich sollte ein Energiemanagement zwischen PV und WP installiert sein.

So wie Du es momentan wahrscheinlich betreibst, läuft die PV nur auf den Hausstrom. Die Nachzahlung dürfte die WP betreffen. Die Größenordnung kommt jedenfalls hin.

Ohne konkretere Informationen (anonymisierte Abrechnung?) ist jedoch eine weitere Ferndiagnose ausgeschlossen.

...zur Antwort

Die Stromkosten werden anteilig auf den gesamten Warmwasser-Verbrauch umgelegt.

Dazu die Wartungskosten anteilig nach Verbrauch oder Wohnfläche oder Wohneinheiten, je nachdem, was ihr vorher vereinbart habt.

...zur Antwort

Du musst - vor Auftragserteilung - selbst prüfen, welche technischen Möglichkeiten in der Wohnung vorhanden sind.

Ist nur ein DSL-Anschluss vorhanden, darfst Du natürlich keinen Kabelanschluss bestellen.

Vodafone ist nicht verpflichtet, das vorab zu prüfen. Liegt ein Kabelanschluss im Keller reicht das für eine Auftragsfreigabe.

Ein Widerrufsrecht hast Du leider nicht - mehr. Zum einen ist das jetzt schon zu lange her, zum anderen hast Du wahrscheinlich bei Auftragserteilung explizit auf Dein Widerrufsrecht verzichtet, damit der Auftrag sofort ausgeführt werden kann.

Da Du selbst einen weiteren Anbieter beauftragt hast, wirst Du jetzt eine Weile zwei Verträge bedienen müssen.

...zur Antwort

Du kannst nach Fälligkeit der Zahlung - auch ohne vorherige Mahnung - ein gerichtliches Mahnverfahren einleiten.
Das kostet Dich bei diesem Streitwert erst einmal 36 Euro.

Ich würde jedoch vorher mindestens einmal schriftlich mahnen und die rechtlichen Schritte androhen.

Reagiert der Schuldner innerhalb von zwei Wochen nicht, kannst Du später einen Gerichtsvollzieher beauftragen.
Widerspricht er, musst Du in einer Gerichtsverhandlung die Rechtmäßigkeit Deiner Forderung beweisen.
Sofern die Forderung vollständig rechtmäßig ist, werden alle zusätzlichen Kosten dem Schuldner auferlegt.

...zur Antwort

In diesem Fall würde ich erst einmal darauf tippen, dass die Sensoren des SMA nicht richtig montiert bzw. angeschlossen sind.
In diesem Fall wäre Dein Solateur der richtige Ansprechpartner.

Hilfreich für eine Einschätzung ist auch die Anzeige der Momentanleistung am geeichten Zähler.

Solltest Du diese noch nicht freigeschaltet haben, kannst Du die PIN dafür kostenlos beim Messstellenbetreiber (meistens der Netzbetreiber) anfordern.

...zur Antwort

Wasser wird in den meisten Fällen über die Nebenkostenabrechnung laufen.

Falls Du tatsächlich in einem der wenigen Orte wohnen solltest, bei dem das direkt läuft, sind die lokalen Stadtwerke Dein Ansprech- und später auch Vertragspartner.

...zur Antwort

Du solltest den abgerechneten Verbrauchswert aufgrund des übrigen Jahresverbrauchs auf jeden Fall einmal schriftlich (!) anzweifeln.

Die alten Zähler an sich werden nicht mehr greifbar sein, vor allem dann nicht, wenn der Tausch schon 11 Monate her ist. Mit etwas Glück gibt es Fotos davon - machen unsere hiesigen Stadtwerke aber auch nicht, die schreiben die Zählerstände auch nur ins Formular.

Eine Chance wäre noch, den Verbrauch auf dem Hauptzähler mit den nachgelagerten Zählern zu vergleichen. Gewisse Ungenauigkeiten wird es hier zwar auch geben, aber (verschwundene?) 45 m³ sind ja nicht gerade wenig.

Hast Du den Anfangsstand (03.24) persönlich dokumentiert? Das sollte man sowieso regelmäßig (2-3 Monate) tun. Auch beim Stromzähler.

Insgesamt hast Du wahrscheinlich leider schlechte Karten.
Aber versuchen musst Du es auf jeden Fall.

...zur Antwort

Verivox geht bei 2 Personen von 2500 kWh/a aus.

Da ihr keine Vergleichswerte aus der Vergangenheit habt, würde ich bei einem Anbieter mit einer Angabe von 2000 kWh/a starten. Dann den Zähler regelmäßig (alle 2 Monate) ablesen, den tatsächlichen Jahresverbrauch hochrechnen und ggf. den Abschlag anpassen.

Den Abschlag zu erhöhen geht immer, verringern nur in kleinem Umfang oder nach der Jahresrechnung.
Jedoch das "Kleingedruckte" beachten, manche (wenige!) Anbieter haben auch eine Obergrenze für den Verbrauch.

Beim Gas ist es eigentlich noch viel einfacher: Ihr müsst den Energieausweis des Gebäudes in Kopie erhalten oder zumindest gesehen haben. Dort ist der Jahresverbrauch pro Quadratmeter aufgeführt.
Dieser gilt für eine ausreichende Beheizung, die ihr auch vornehmen solltet - ansonsten könnte es im Nachgang sehr teuer werden.

Nach einem Jahr wisst ihr dann sowieso was Sache ist und könnt exaktere Verträge abschließen.

...zur Antwort