Wenn Du die Wechselrichter in zwei benachbarte Steckdosen einsteckst, macht das keinen Unterschied zu einem größeren Wechselrichter - und ist so erlaubt.

Von einer Querverschaltung auf der DC-Seite solltest Du absehen und das einfach als zwei unabhängige Anlagen betreiben.

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Erst einmal brauchst Du einen Elektriker, der die Anlage abnimmt und anmeldet. Beim Netzbetreiber kannst Du das nämlich nicht selbst tun. Vielleicht findest Du da jemanden im Bekanntenkreis.

Ansonsten fehlt nur noch die Registrierung im Marktstammdatenregister.

Auf die Vergütung hat die Installation keinen Einfluss. Zumindest dann nicht, wenn der Speicher so geschaltet ist, dass er nicht einspeisen kann (was sowieso ein unüblicher Betriebsmodus wäre).

Du darfst übrigens auch aus dem Netz laden. Wenn Du diesen Strom dann vollständig selbst verbrauchst.

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Die gesetzlichen Beschränkungen sehen eine Begrenzung auf eine Modulleistung von 2000 WattPeak und 800 Watt in Summe für alle Wechselrichter für die Selbstinstallation vor.

Willst Du mehr installieren, darfst Du das nicht selbst tun, außerdem muss die Anlage neben der Registrierung im Marktstammdatenregister auch beim Netzbetreiber angemeldet werden.

Du kannst - auf eigenes Risiko - diese Werte natürlich auch überschreiten. Merken würde das wahrscheinlich niemand. Es sei denn, es ließt doch jemand einmal das Zählwerk 2.8.0 ab.
Aber ich kann nur ausdrücklich davon abraten das zu tun: Neben möglichen rechtlichen Sanktionen verlierst Du auf jeden Fall sämtlichen Versicherungsschutz.

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Das ginge schon, aber nur als voneinander unabhängige Installationen.

Würde in Konsequenz bedeuten, dass Du für den zweiten Router noch einen zweiten Vertrag mit Vodafone abschließen musst - was Du sicherlich nicht willst.

Ansonsten bleibt nur die hier bereits vorgeschlagene Kopplung via LAN.

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Der Ausbau eines Zählers beendet normalerweise den darauf gebuchten Vertrag, auch wenn bei diesem noch eine Restlaufzeit vorhanden ist.

Das beruht aber eher auf Kulanz des Anbieters und nicht auf einer Gesetzmäßigkeit.

Ich würde dazu die AGB der jeweiligen Anbieter lesen. Wahrscheinlich läuft es darauf hinaus, dass Du zumindest die Grundgebühr bis zum jeweiligen Vertragsende trotzdem zu bezahlen hast. Ein Arbeitspreis - und damit auch die Stromsteuer - kann ja nicht mehr anfallen.

Von einem Gang zum Anwalt kann ich nur ausdrücklich abraten. Dafür sind die strittigen Beträge einfach zu klein. Gerichtlich würde das sowieso auf einen Vergleich herauslaufen, der Dich letztendlich mehr kostet, als die Kosten einfach zu tragen.
Wenn Du trotzdem unbedingt etwas tun willst (und dieser Fall nicht sowieso explizit in den AGB steht), kannst Du noch die Schlichtungsstelle Energie anrufen.

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Die FritzBox ist Dein SIP-Server!

Das Grandstream lässt sich wie die beiden analogen Telefone auch als Endgerät einbinden.

Anleitung beispielhaft hier.

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Auch die Telekom hat noch nicht überall ihr Netz voll ausgebaut.

Die (rechnerische) Abdeckung kannst Du hier nachschauen.
Allerdings gilt diese für die freie Fläche und nicht für den (schlechteren) Empfang innerhalb eines Zuges oder Gebäudes.

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Spricht Dein Switch ein Protokoll, das ihn in der FritzBox sichtbar machen würde?

Klassisch wäre das LLDP (ggf. auch CDP) , möglicherweise müsst Du das noch explizit (auf dem Switch) aktivieren.

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Du denkst hier zu kompliziert.

"Dein" Port im Outdoor-DSLAM ist bereits einem Provider zugeordnet. Daraus ergibt sich automatisch ein "Point to Point" für die initiale PPP-Verbindung.

Genauso wird späterer Datenverkehr auf diesem Port in den Backbone des zugeordneten Providers geleitet und verbleibt nicht etwa beim Anbieter des Outdoor-DSLAMs, also meistens der Telekom.

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Du kommst damit sogar noch gut weg.
Der übliche Verzugszinssatz beträgt 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

Also derzeit 7,27 % p.a.
Deine geschlossene Vereinbarung bleibt sogar darunter.

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Erster Punkt ist - leider - dass Du das so nicht hättest betreiben dürfen.
Balkonkraftwerke bis 800 Watt sind zwar genehmigungsfrei, aber eben nur eines pro Hauptzähler. Du hättest Dich also mit den anderen in der Gartenanlage absprechen müssen.

Zweiter Punkt ist, dass Du mindestens einen Zähler mit Rücklaufsperre gebraucht hättest. So lässt sich nun nicht mehr feststellen, wieviel Du tatsächlich hättest bezahlen müssen. Problem ist, dass die Sonne natürlich nicht immer scheint und somit der Zähler auch (u.a. nachts!) durchaus in die andere Richtung gelaufen ist.

Dir die negative Differenz in Rechnung zu stellen ist sicherlich auch nicht korrekt. Der Hauptzähler lief während Deiner Einspeisung entsprechend langsamer, auch rückwärts, blieb stehen oder auf ein anderes Zählwerk (2.8.0).

Da Du - leider - auch etwas falsch gemacht hast, bleibt Dir nichts anderes übrig, als Dich mit den anderen zu einigen. Möglichkeiten dazu wären:

  • Du zahlst den Verbrauch vom Hauptzähler, abzüglich dem Verbrauch aller anderen Zähler außer Deinem. Damit würden jedoch sämtliche Verluste in der Anlage auch auf Dich gehen.
  • Du kannst über den Wechselrichter nachweisen, wieviel dieser im gleichen Zeitraum produziert hat. Das ließe sich dann mit den Werten Deines Zählers verrechnen.
  • Du zahlst einen fiktiven Anteil an einem Vorjahresverbrauch dieser Unteranlage vor dem Einbau des Balkonkraftwerks.
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Im ersten Schritt solltest Du tatsächlich Deinem Vermieter eine Kopie Deiner (letzten Abschluss-) Stromrechnung zur Verfügung stellen.
Darin sollte auf jeden Fall die Zählernummer ersichtlich sein für die Du bezahlt hast.

Für Dich solltest Du nochmals prüfen, ob diese Zählernummer mit der im Mietvertrag bzw. in den Übergabeprotokollen übereinstimmt.
Ist das so, sollte die Sache für Dich damit erledigt sein.

Als Ausblick: Reicht das immer noch nicht, kann der Netzbetreiber darüber Auskunft geben, welcher Anbieter in welchem Zeitraum einen bestimmten Zähler beliefert hat.

Bitte sei kooperativ zu Deinem ehemaligen Vermieter. Eine weitere Eskalation kostet im Zweifel nur Zeit und Nerven, wenn Dich nicht sogar noch weiteres Geld.

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Die Speicherkapazität eines Batteriespeichers wird üblicherweise in Kilowattstunden (kWh), hilfsweise bei einem einzelnen Akku in Amperestunden (Ah) angegeben.

Allein die Einheiten geben also schon einen Hinweis darauf, dass die Einspeisebeschränkung von 800 Watt für diese Komponente nicht gilt. Der Batteriespeicher darf also (theoretisch) beliebig groß sein. Da jedoch nur maximal 800 Watt (auch aus dem Akku) an das Hausnetz übergeben werden dürfen und maximal 2000 Wp an Panels verbaut sein dürfen, macht es keinen Sinn, den Akku "riesig" zu dimensionieren.

Neben dem Akku - der sinnvollerweise direkt am Wechselrichter angeschlossen ist - brauchst Du aber noch einen Zähler an der Netzgrenze mit Rückmeldung an den Wechselrichter. Das kann ein Aufsatz für die Infrarotschnittstelle eines vorhandenen digitalen Zählers sein oder ein Festeinbau - den allerdings nur ein Elektriker vornehmen dürfte.

Ohne diese Kopplung weiß Dein Wechselrichter ja sonst nicht, wieviel Leistung gerade dem Akku zu entnehmen ist. Es sei denn, alle Geräte sind direkt am Wechselrichter eingesteckt, dann braucht man das natürlich nicht.

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Innerhalb gewisser Grenzen geht das, ja. Vor allem dann, wenn Du von einem niedrigeren Verbrauch kommst.

Einfach den bisherigen Jahresverbrauch beim neuen Anbieter angeben.

Allerdings bin ich etwas überrascht, dass Du für einen höheren Verbrauch schlechtere Konditionen bekommen sollst, normalerweise ist es eher umgekehrt.

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Ja, natürlich ist das möglich!
Das praktiziere ich auch schon seit vielen Jahren so.

Zwischenzeitlich waren die Verträge auch beim gleichen Anbieter, aber das ist jetzt wieder nicht mehr der Fall.

Aber Vorsicht: Nicht alle Anbieter unterstützen diese sogenannten komplexen Messkonzepte in der Abrechnung. Besonders, wenn der erste Zähler abgerechnet werden soll.
Im Zweifel in deren Bedingungen nachlesen oder einfach mit der MaLo-ID anmelden und schauen, was passiert.

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Die Photovoltaik ist ein wichtiger Baustein der Energiewende, weil sie zumindest was die Haushalte anbetrifft die Energie genau dort produziert, wo sie auch verbraucht wird. Natürlich funktioniert das nicht zu 100% und erfordert auch eine Umstellung des Nutzungsverhaltens, wenn man das nicht nur halbherzig durchziehen will.

Wichtiger sind jedoch andere Bausteine wie die Windenergie, da diese zuverlässiger und größere Mengen Energie liefern.

Wichtigster Baustein wären geeignete Speichertechnologien. Hier sieht es allerdings nach wie vor relativ mau aus. Die konventionellen Speichertechnologien brauchen zu viel Platz bzw. die geeigneten Plätze sind schon genutzt. Der Rest ist entweder zu stark verlustbehaftet oder benötigt Materialien, die nicht so leicht zu beschaffen sind.

Was den gesamten Energiebedarf - abgesehen vom Strom - anbelangt, wäre die kalte Nahwärme eine vielversprechende Technologie. Aber das müsste erst einmal politisch gewollt sein.

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Die Freileitung kommt dort an, ja.
Der APL an sich wird jedoch an anderer (zugänglicherer) Stelle sein.

Es ist auf dem Bild leider nicht erkennbar, wohin die Freileitung weiter geht. Der APL könnte auf dem Dachboden, unten am Haus oder im Keller sein.
Der oben verbaute Kasten ist jedenfalls nicht das dafür übliche Material.

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