Darf mein Stromlieferant meine Überweisung (Abschlag) willkürlich für den nächsten Monat buchen und für den laufenden dann Mahnkosten berechnen?

Hallo,

Ich hatte vor 2 Monaten Zahlungsschierigkeiten und habe mir eine Ratenvereinbarung für die nächsten 2 Monate geholt. Zu zahlender Betrag (für die 2 Monate) war 192E. Normaler Abschlag war 128E. Also Juni + Juli 192E (davon Rate 128E /2 = 64E) anstatt 128E. Der Abschlag + Rate waren jeweils bis zum 1.6. und 1.7. fällig. Im Juni alles in Ordnung, alles gebucht wie erwartet, habe 192E in einem Stück überwiesen. Am 1.7. Juli habe ich gemerkt, dass von meinem Hauptkonto am 30.06. die automatische Überweisung losgegangen ist (128E Daueraftrag für den Abschlag) und habe dann den restlichen Betrag von einem anderen Bankkonto überwiesen (aber auch ein Konto, das mir gehört, also kein anderer Inhabername oder so). Am 2.7.25 gehe ich in den Online-Servicebereich rein und was sehe ich? Abschlag 07/2025 fällig (rot gekennzeichnet), Abschlag für 08/2025 ausgeglichen (grün gekennzeichnet). Zuerst dachte ich, das es wegen der geteilten Überweisung der Fall war, und habe den Stromlieferanten angeschrieben mit der Bitte um Umbuchung von August auf Juli. Bis heute leider keine Antwort bekommen, mehr sogar, Die haben mir die Ratenvereinbarung gekündigt (welche Ratenvereinbarung, es waren ja nur 2 Monate und ich habe es ja schon in dem Moment abbezahlt?!), und heute habe ich eine Mahnung für den Abschlag 07/2025 bekommen (obwohl den Betrag ja am 30.06.25 überwiesen). Haben SIe vielleicht einen Ratschlag für mich?
VG

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Zusammenfassend: Du hast trotz vereinbarter Ratenzahlung Dein Kundenkonto versehentlich überzahlt und Dir würde daraufhin gekündigt.

Das ist so natürlich nicht in Ordnung, da zwar der innerhalb der Ratenzahlung erwartete Betrag nicht getroffen wurde, das Kundenkonto an sich jedoch mehr als ausgeglichen war.

Außer dem Versuch das mit dem Versorger zu klären, kann erst einmal kein weiterer Ratschlag erfolgen. Eventuell nochmals telefonisch versuchen.

Sollte der Versorger seine Kündigung aufrecht erhalten, hilft eventuell noch ein Gang zur Schlichtungsstelle Energie. Die Verfahren dort dauern aber zu lange für eine kurzfristige Lösung.

Eventuell musst Du Dir doch so lange einen neuen Versorger suchen.

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Dein Wechselrichter ist netzgeführt, fällt also auch aus, wenn das externe Netz nicht mehr da ist.

Eine komplette Umrüstung auf einen Inselbetrieb - wie hier schon mehrfach beschrieben - ist nicht zwingend erforderlich. Aber:

Manche - nicht alle - Wechselrichter haben zusätzlich die Möglichkeit ein Backup-Netz zu liefern. Das dann meistens ein ausgewählter Stromkreis, der dann bei Netzausfall immer noch funktioniert.
Treibt man das auf die Spitze, kann auch ein kompletter Netzersatz - ggf. mit einem kurzen Ausfall während der Umschaltung - stattfinden.

Aber das muss eben der Wechselrichter können! Da Du offenbar schon bei Deinem Solateur nachgefragt hast, verfügt Deine Anlage wahrscheinlich (momentan) nicht über diese Möglichkeiten.

Der Wechselrichter müsste wahrscheinlich ausgetauscht oder zumindest aufgerüstet werden, außerdem wären dann - wie hier bereits beschrieben - noch Umbauten an Deiner Hausinstallation notwendig.

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Der Deckel spricht dafür, dass das ein APL einer größeren Wohnanlage ist.
Dieser sollte eigentlich abgeschlossen sein.

Mit fehlt etwas die Zuleitung, jedoch könnte diese auch am rechten Bildrand abgeschnitten sein.

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Verivox setzt 1500 kWh/a an, was ich für relativ viel halte.

Die Größe des Wohnraums hat tatsächlich kaum einen Einfluss auf den Verbrauch. Eher die vorhandenen Elektrogeräte - ob fest eingebaut oder mitgebracht - und Dein Umgang damit.

Das können sein:

  • Elektroauto
  • Infrarot-Direktheizung
  • Nachtspeicherheizung
  • Warmwasserboiler oder Durchlauferhitzer
  • Kühl- und Gefrierschrank
  • Waschmaschine/Trockner/Bügeln
  • Koch-/Backgewohnheiten
  • Beleuchtungsart (LED oder klassisch)
  • (Zwangs)belüftungen
  • Standby von Geräten
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Gib' den Verbrauch möglichst exakt an - zumindest sofern bekannt.

Ist dieser später erheblich niedriger, läufst Du Gefahr eventuelle Prämien nicht ausgezahlt zu bekommen. Siehe die jeweiligen AGBs dazu.

Beim Verbrauch gibt es auch immer eine (irgendwo definierte) Obergrenze, diese wird aber sehr selten gerissen.

Gibst Du den Verbrauch jedoch von Anfang an zu niedrig an, läufst Du Gefahr nur schlechtere Konditionen angeboten zu bekommen.

Tipp: Den Abschlag kann man auch während des Jahres durch eine Zwischenablesung korrigieren lassen.

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Dies ist ein Unterverteiler, nicht der APL.

Eines der beiden sichtbaren Kabel wird voraussichtlich zum gesuchten APL führen.

Voraussichtlich reicht es jedoch, wenn Du dem Techniker diesen Verteiler zeigst, dann geht er selbst der Sache nach.

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Ein Balkonkraftwerk lohnt sich bei Selbstmontage immer.

Bei einer Photovoltaik kommen immer Basiskosten durch die zwingend professionelle Montage und Anmeldung hinzu, hier ist eine gewisse Mindestgröße erforderlich, ansonsten kann sich das nicht rechnen.

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Nicht alle Anbieter liefern diese Seite aus, wenn keine aktiven Zugangsdaten hinterlegt sind.

Falls Du eine FritzBox hast, schließe sie an. Wenn Du einen DSL-Sync bekommst (Power blinkt nicht mehr), melde Dich in der Oberfläche an und schaue unter DSL-Informationen.

Bekommst Du keinen Sync, muss sowieso ein Techniker kommen. Das gilt gleichermaßen auch für andere Router.

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Erstes Kriterium muss sein, welches Medium überhaupt in der Wohnung verfügbar ist.
Das kann eigentlich nur der Vermieter bzw. ein eventueller Vormieter beantworten.

Denn Vorsicht: Nicht jede TAE-Dose hat auch eine Verbindung zum APL und nicht alles, was von der Dose so aussieht, ist ein Kabelanschluss. Auch Glasfaser wäre eine Option, ist i.A. jedoch (noch!) teurer als die anderen beiden Anschlussarten.

Internet über Kabelfernsehen ist normalerweise die günstigste Option.
Eventuell fallen jedoch für Serviceprovider auf Netzebene 4 monatlich noch weitere Kosten an. Auch hier gibt der Vermieter Auskunft.

Ansonsten mit den möglichen Zugangsmedien bei den hier bereits genannten Vergleichsportalen vorbeischauen und einen Auftrag erteilen.

Nebenbei: Den Stromvertrag nicht vergessen! Auch dieser muss vor dem Einzug mithilfe der Zählernummer bereits abgeschlossen werden.

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Musst Du, kann Dir aber egal sein.

Die Preisangabe Deines Vermieters muss die Umsatzsteuer bereits enthalten.
Kann man hier auch nachlesen.

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Bezahlen.

Es stand schon damals auf der Webseite, dass der Führerschein gebührenpflichtig ist, der Rechnungsversand aber noch eine Weile auf sich warten lassen wird.

Die Verjährungsfrist sollten drei Jahre sein. Also sind Forderungen, die 2021 entstanden sind, noch voll mit dabei.

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Das scheint ein Zweirohrsystem zu sein, das in der Sockelleiste geführt ist.

Die entscheidende Frage dürfte sein, was alles über diesen Strang versorgt wird.

Zweirohr ist schon einmal gut, weil dann nicht ständig Wasser zirkuliert, selbst wenn alle Heizkörper abgedreht sind. Vorausgesetzt natürlich, es werden nicht noch andere Wohnung über diesen Strang mitversorgt.
Dann wäre jedoch die Platzierung des zweiten Heizkostenverteilers auch unzulässig.

Wenn nur die eigene Wohnung über diesen Strang versorgt wird, wäre natürlich ein Wärmemengenzähler am Anfang des Strangs wesentlich genauer als die Heizkostenverteiler.

Du kannst wahrscheinlich nur wenig mehr tun, als die Installation zu hinterfragen, was Du ja bereits gemacht hast. Die Firmen, die so etwas installieren und abrechnen, wissen meist sehr genau, was sie tun und was rechtlich zulässig ist.

Aufgrund der Rohrführung in der Sockelleiste dürfte aus Platzgründen die Isolation nur minimal ausgefallen sein. Insofern ist eine Weiterberechnung der hier auch legitim.

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Wer im Gebiet ausbaut, kann i.A. bei der Stadt oder Gemeinde erfragt werden.
Aber selbst in einem ausgewiesenen Ausbaugebiet kann es noch bis zu zwei Jahre dauern, bis alle angeschlossen sind.

Viel wichtiger ist jedoch, dass Du Anbieter gefunden hast, die auch auf dieses zukünftige Netz zurückgreifen dürfen.
Der Vertragsbeginn (und damit beginnt die Laufzeit) ist übrigens neuerdings sofort und nicht erst nach Schaltung des Anschlusses.

Der Vermieter darf schon länger einen vom Mieter gewünschten Anschluss in einem Ausbaugebiet nicht mehr blockieren.
Allerdings dürfen Dir von ihm u.U. zusätzlich anfallende Kosten z.B. für eine fachgerechte Verlegung in die Wohnung und sogar ggf. für einen Rückbau nach Auszug auferlegt werden.

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Die tariflichen Obergrenzen liegen i.A. auf den Grenzen, die die jeweilige Technologie vorgibt. Eine Erklärung siehe auch hier.

Es macht deshalb nur wenig Sinn, Tarife anzubieten, die eine zusätzliche Drosselung benötigen. Die Geschwindigkeitsangabe bei DSL ist ja sowieso immer als Obergrenze zu verstehen.

Theoretisch geht das von 6 MBit/s bis 2000 MBit/s, wobei genau diese beiden Stufen in Deutschland nicht mehr bzw. wahrscheinlich auch in Zukunft nicht angeboten werden.
Schließlich steht ja der Umstieg auf Glasfaser auf der Agenda.

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Was Du meinst, ist ein CO-Melder für Kohlenmonoxid.

Dieses entsteht eventuell bei unvollständiger Verbrennung und ist farb- und geruchlos.

Melder für Kohlendioxid gibt es zwar auch, diese stellen jedoch nur einen Indikator für "verbrauchte Luft" dar und sollen zum Lüften anregen. Aber hier besteht keine Gefahr wenn man es nicht macht.

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