Heizungswartung als Mieter 1x Jahr oder alle 12 Monate?
Hallo zusammen.
Die letzte Heizungswartung war Mitte Dezember 2024, nun habe ich dem Vermieter den Mietvertrag für das Haus gültig Ende Juni zum 30.09.2025 gekündigt. Heute ruft mich die Wartungsfirma an und meinte, der Vermieter hätte sie beauftragt, mit mir einen Wartungstermin zu vereinbaren. Mit der Aussage, das ich gekündigt habe und es nicht einsehe, das jetzt annähernd halbjährlich gewartet wird, habe ich die Firma zum Vermieter zurückverwiesen. Gibt es dazu einen Gesetzestext, dem ich meinem Vermieter notfalls auf´s Auge drücken könnte? Er macht eben ein bissl auf Spielverderber, weil ich ihm letztens mal die Meinung gegeigt habe, was das ungefragte Betreten des Grundstücks angeht.
Viele Grüße, Markus
3 Antworten
Es steht dem Vermieter frei, die jährliche Wartung so zu organisieren, dass sie auch wirklich durchgeführt werden kann. Er muss nicht zwingend einen 12-Monats-Abstand einhalten, was in Deinem Fall schon problematisch werden könnte, denn immerhin ist der Dezember mitten in der Heizsaison und hat für viele Unternehmen, auch Handwerksbetriebe, ca. 1 Woche weniger.
Es macht also auf jeden Fall Sinn, die Wartung in den Sommer vorzuverlegen. Für Dich spielt es keine Rolle, ob die Wartung noch in der Zeit gemacht wird, wenn Du noch drin wohnst oder danach. Die umlegbaren Wartungskosten werden auf jeden Fall zeitgerecht auf Mieter, bzw. Nutzer des Hauses umgelegt. Du hast demnach drei Viertel davon zu bezahlen und der neue Nutzer ein Viertel, auch wenn die Wartung z. B. am 1. Oktober oder am 29. Dezember durchgeführt wird.
Grundsätzlich kann man vertraglich bestimmen,wer in einem Besonderen Mietverhältnis ,hier EFH für die Heizungswartung zuständig ist.
Wenn dies der Vermieter ist ,müsstest Du die anteiligen Wartungskosten für die Heizung tragen. ( Monate in denen Du Mieter warst)
Wenn die Heizungswartung jährlich war ,selbst wenn dies nicht ausdrücklich vertraglich bestimmt war ,kann der Vermieter diese nicht auf halbjährlich ändern.
Ich persönlich stehe auf dem Standpunkt ,das nach Betriebsstunden der Anlage ( leider haben viele diesen wichtigen ! Zähler nicht, bzw.nach Abbrand -und Kesselzustand ,oder auch nach Durchsatzmenge von Öl oder Gas ein Termin bestimmt werden sollte.
Durch zu häufige Kesselreinigung z.B. entsteht kein Mehrwert ,aber höhere Kosten.
Durch zu seltene Wartung entstehen Stillstände und ein höherer Energieverbrauch.
Es ist also üblich,einmal jährlich in die Wartung zu gehen.
Leider gibt es keinen Gesetzestext. Du kannst also nur argumentieren ,wie es es tat,und im Zweifel nicht die kurzfristige Wartung zahlen.
Ich denke,der Vermieter wird Dich nicht verklagen,zum einen gehts es um eine niedrige dreistellige Summe ,zum anderen hat er ein hohes oder gar sehr hohes Prozessrisiko.
Da der Abstand zur letzten Wartung nur 9 M ist musst du es nicht wieder tun.