Nachzahlung Vermieter?

Mugua  22.12.2023, 17:48

Ist das eine Mieterhöhung oder die Nebenkostenabrechnung?

Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 19:07

Nebenkostenabrechung Und Nebenkosten Erhöhung

4 Antworten

Hallo Germany, ich bin leider erst jetzt auf dein Anliegen gestoßen. ME handelt es sich hier um die Nebenkostenabrechnung aus 2022, die dir fristgerecht im Dezember 2023 zugegengen ist. Hierbei handelt es sich nicht um eine Mietforderung sondern um die Abrechnung bereits verauslagter Nebenkosten (Versicherungen, Steuern, Abfallgebühren usw), was, soweit die Beträge stimmen, völlig in Ordnung ist. Und weil leider alles teurer wird, verlangt er zukünftig eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlung - das ist keine Mieterhöhung und somit absolut rechtens.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung

Das Schreiben würde ich gerne mal sehen.

Ich gehe eher davon aus, dass es sich um die Nebenkostenabrechnung für 2022 handelt.

Den Unterschied zu einer Mieterhöhung sollte man schon kennen

Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 17:56

In dem schreiben steht nebenkostenabrechnung für den obigen genannten Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 vom letzden Jahr heute ist der 21.13.2023. Ist das möglich zeitlich weil er fordert für 2022 wir sind in im Jahr 2023.

Indem Schreiben steht um Nachzahlungen in Zukunft vermeiden zu können muss die Miete wie folgt angepasst werden.

Er hätts doch vorher ein Schreiben schicken müssen und da müsste stehen Mieterhöhung für dann und dann und nicht aufeinmal gesamtsumme fordern

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AngiedieSchlaue  22.12.2023, 18:03
@Germany2020

So wie der Vermieter das geschrieben hat, ist es korrekt.

Due Nebenkostenabrechnung für 2022 muss bis 31.12.2023 beim Mieter vorliegen. Und das ist ja nun so passiert.

Aufgrund der Nachzahlung kann (und sollte) der Vermieter die Nebenkostenvorauszahlungen für die Zukunft entsprechend nach oben anpassen. Ansonsten müsstet Ihr bei der nächsten Abrechnung ja wieder eine hohe Summe nachzahlen, die sogar noch höher als die jetzige ausfallen kann. Denn wie wie alle wissen, steigen die Kosten ja ständig weiter.

Also nochmal: Es handelt sich nicht um eine Mieterhöhung, sondern um eine Anpassung der Nebenkostenvorauszahlungen, die selbstverständlich Bestandteil der Miete sind.

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Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 18:08
@AngiedieSchlaue

Also darf er das Geld fordern?

Dann wird er ja nächstes Jahr für dieses Jahr auch Geld einfordern. Vorallem er verlangt Geld für die Treppenreinigung seine Tochter putzt höchstens 1 mal im Monat. Normalerweise muss das Treppenhaus jede Woche geputzt werden.

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Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 18:15
@AngiedieSchlaue

Im Balkon haben sich Steine gelöst vom Boden im Bad ist ein Riss an der Wand wo die Toilette ist. Darum kümmert er sich auch nicht

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Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 18:16
@AngiedieSchlaue

Wieso sagt er dann nicht rechtzeitig Bescheid sondern fordert 1 Jahr später die Nebenkosten?

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AngiedieSchlaue  22.12.2023, 18:21
@Germany2020

Weil das im Mietrecht so üblich ist, dass spätestens nach einem Jahr die Nebenkostenabrechnung erstellt sein muss. Der Vermieter hat sich doch daran gehalten.

Wenn Du weiterhin Zweifel an der Vorgehensweise des Vermieters hast, dann solltest Du Dich mietrechtlich bei einem Fachanwalt beraten lassen.

Ich merke, dass meine Meinung bei Dir nicht auf fruchtbaren Boden fällt und deshalb bin ich hier jetzt raus.

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Germany2020 
Fragesteller
 22.12.2023, 17:57

Germany2020Fragestellergerade eben

In dem schreiben steht nebenkostenabrechnung für den obigen genannten Zeitraum 01.01.2022-31.12.2022 vom letzden Jahr heute ist der 21.13.2023. Ist das möglich zeitlich weil er fordert für 2022 wir sind in im Jahr 2023.

Indem Schreiben steht um Nachzahlungen in Zukunft vermeiden zu können muss die Miete wie folgt angepasst werden.

Er hätts doch vorher ein Schreiben schicken müssen und da müsste stehen Mieterhöhung für dann und dann und nicht aufeinmal gesamtsumme fordern

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Das Verhalten deines Vermieters ist korrekt. Allerdings ist eine Anpassung der Vorauszahlung erst ab übernächstem Monat nach Zustellung der Abrechnung zulässig. Also kann nicht während des Abrechnungszeitraumes die Vorauszahlung erhöht und rückwirkend berechnet werden.

Miete im Nachgang erhöhen kann er nicht. Das wird die Nachzahlung für die Nebenkosten sein.