Heizkostenabrechnung "verjährt"?

3 Antworten

Die Abrechnung ist verfristet. Bedeutet, eine Nachzahlung ist nicht mehr fällig.

Selbst wenn du trotzdem zahlen möchtest, muss die Abrechnung formell und inhaltlich korrekt sein. Wurde denn nach Verbrauch abgerechnet und in welchem Verhältnis Wohnfläche zu gemessenem Verbrauch?

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Forderung des Vermieters ist verfristet weil dir die Abrechnung erst nach dem 30.04.2023 zugegangen ist.

Das die Abrechnung erst am 12.12.2023 erstellt wurde tut da nichts zur Sache.

Kann der Vermieter aber glaubhaft machen das er die verspätete Abrechnung nicht zu verschulden hat müßtest Du noch zahlen.

Eigentümerwechsel wäre keine glaubhafte Begründung.

Siehe BGB § 556 Absatz 3.

Mein Rat ist es, hole dir Rat beim Mieterverein, oder gehe zu einem Anwalt für Mietrecht. Rechtsanwalt Google hat zwar ganz nette Denkansätze, nur die aktuelle Gesetzeslage und die Rechte und Möglichkeiten solltest du bei juristischen Leuten einholen.