Gemietet wie gesehen. Der Mieter hat kein Recht auf diese Forderungen. ABER wenn du in den besagten Zimmern keine E-Anschlüsse für Deckenleuchten vorhälst, dann sieht die Sache anders aus

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Den Mietvertrag hat also vermieterseitig die Maklerin unterschrieben. Hat sie denn eine Vollmacht des Eigentümers vorgelegt?

Diese Konstruktion, neben dem Wohnungsmietvertrag noch extra einen Mietvertrag für die EBK abzuschließen, ist doch recht seltsam. Hatte das einen Grund um die Grundmiete niedriger darzustellen, weil du eventuell vom JC die Miete erhälst? Der Vermieter erzielt durch diese 2 Mietverträge keine Vorteile, denn wenn an der Küche die Gebrauchsfähigkeit durch technische Defekte eingeschränkt wird, muss der Vermieter auf seine Kosten Abhilfe schaffen so wie in der Wohnung auch.

Es liegen also 2 von einander getrennte Verträge vor. Daher müssen die Mieten auch getrennt an den Vermieter entrichtet werden. Da die Küche nicht Bestandteil des Wohnungsmietvertrages ist, gelten hier nicht die Mietgesetze für Wohnungen.

Die Mahngebühr ist nicht zu entrichten, selbst wenn es im Vertrag über die Küche stehen würde. Der neue Vermieter kann dir keine Abmahnung aufgrund der fehlenden Küchenmiete in bezug auf die Mietwohnung geben.

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Wenn der Vertrag vor dem 16.9.24 abgeschlossen wurde, gilt dieses Datum als Beginn des gegenseitigen Kündigungsverzichtes. Damit wäre eine Kündigung 2026 möglich je nach dem 31.08 oder 30.09. 2026 zum 30.11. oder 31.12.2026.

Zu jederzeit wäre ein envernehmliche Auflösung des Mietvetrages denkbar oder eine außerordentliche fristlose Kündigung, wenn es dazu gute Gründe gäbe.

Warum willst du denn aus dem MV ausscheiden?

Der 16.09.24 war der Tag des Mietbeginns?

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Nachbar beschwert sich wegen Ruhestörung durch Selbstgespräche und "trampeln". Was würdet ihr tun?

Hallo,

der Nachbar unter mir beschwert sich seitdem ich vor ca. 3 Jahren eingezogen bin immer wieder über irgendwelche Ruhestörungen.

Ich gebe ja zu, dass ich gerade anfangs einige Male tatsächlich zu laut war, aber mittlerweile beschwert sich mein Nachbar schon über ganz normale Alltagsgeräusche.

Heute war er wieder bei mir und hat sich darüber beschwert, dass ich seit Wochen nachts trampeln würde und er mich singen hören würde und meine Selbstgespräche hören würde. Dazu muss ich sagen, dass ich aufgrund der Hitzewelle letztens die Tür zum Arbeitszimmer, in dem auch mein Privat-PC steht und an dem ich nachts oft sitze, offen hatte.

Wenn ich aber nachts rede dann aber wirklich nur auf normaler Gesprächslautstärke (60 dB in 1m Entfernung), es ist wirklich kein Schreien. Wenn ich durch die Wohnung gehe, dann tue ich das auch ganz normal, also ohne jetzt irgendwie Holzschuhe zu tragen oder laut aufzustampfen.

Zudem hat er sich auch schon beschwert dass manchmal bei mir die Türen zuknallen. Das passiert aber höchstens gegen 18 Uhr, wenn ich lüfte und dann manchmal der Wind die Türen zuknallt.

Ich komme dem Nachbarn mittlerweile sowieso schon viel entgegen:

  1. Ich achte nachts schon darauf dass die Musik nicht allzu laut ist.
  2. Ich lasse nach 22 Uhr keine Rolladen mehr hoch oder runter (darüber hatte er sich auch schon mal beschwert)
  3. Ich gehe nachts nicht mit Hausschuhen ins Schlafzimmer.
  4. Ich räume nachts nicht den Geschirrspüler aus.
  5. Unter den Bürostuhl habe ich einen Teppich gelegt, der Nachbar hatte sich anfangs beschwert dass er es nachts hört wenn ich mit dem Bürostuhl herumfahre.
  6. Ich achte darauf nachts die Türen möglichst leise zu schließen.
  7. Meinen Radiowecker habe ich auch möglichst leise eingestellt, darüber hatte er sich auch schon beschwert.

Wenn es jetzt aber schon losgeht, dass ich nachts nicht einmal mehr in normaler Gesprächslautstäre reden darf, dann hört es meiner Meinung nach auf.

Was würdet ihr mir raten? Wie soll ich in so einer Situation vorgehen? Am Dienstag will ich mit dem Vermieter über die Situation reden.

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Schenke dem Nachbarn eine Tüte ohropax (OHRFRIEDEN) zu 3,45€.

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Dieser Mietvertrag zwischen Vermieter und Hauptmieterin wurde offenbar nicht gekündigt sondern einvernehmlich aufgelöst. Die Untermietverträge wurden vermutlich ebenfalls aufgelöst, denn über eine Kündigung des Hauptmieters gegenüber den Untermietern steht hier nichts geschrieben. Selbst das ugeständnis des Vermieters die Wohnung weiterhin bis 31.7. zu nutzen, ist wohl bestandteil der Vertragsauflösung. Die Mietzahlung ist bis zur Rückgabe der gesamten Wohnnug vollumfänglich zu leisten. Ob die Miete bis zum 31.7. zu leisten ist, kann hier nicht festgestellt werden, weil dieser Bestandteil in der Auflösung wohl auch nicht explizit genannt wurde.

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"Wie spät und oft darf man Miete zuspät zahlen?"

Solange wie de Vermieter das toleriert. Mahnt dich der Vermieter ab und du zahlst wieder zu spät, kann dich der Vermieter kündigen.

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Wurde denn der Flüssiggas - Liefevertrag beim Hausverkauf gekündigt?

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Der Mietvertrag kann nicht ohne Zustimmung des Mieters durch den Vermieter geändert werden. Das gilt auch für Pauschalmietverträge. Nun ist es hier kompliziert:

Hast du eine in der Höhe veränderte Miete seit Juli 24 bezahlt? Dann hast du konkludent der Erhöung der Betriebskostenpauschale zugestimmt aber nicht der Umstellung auf BK-Vorauszahlungen mit nachfolgender Abrechnung der BK.

Zudem könnte der Vermieter im Mietvertrag die Anpassungsklausel für die Betriebskostenpauschale nicht vereinbart haben. Siehe § 560 (1) BGB.

Damit bliebe der Stand von 7-2024 erhalten und die aktuelle Abrechnung wäre obsolet. Ergeben sich aus der Abrechnung des 2. Halbjahres höhere Vorauszalungsbeträge als die Pauschale ab Juli 24, dann solltest du auf Zahlung der Pauschale bestehen. Und achte dann darauf, dass die Pauschale nicht wieder erhöht werden kann.

Sind die Vorauszahlungen der BK wesentlich niedriger, wäre es eine Überlegung wert und du könntest der neuen Abrechnungsart zustimmen.

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Welche Bezugsgröße haben denn diese 25%? m² der Wohnfläche? Wohnung Vermieter 75% der BK, Wohnung Mieter 25% der BK ?

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Was soll ich tun was kann ich tun?

Ich weiß nicht mehr weiter und seit Monaten hat mich dieses Thema gestresst.

Vor Eineinhalb Jahren zogen meine Mutter, Mein Stiefvater und Ich in eine gemeinsame Wohnung, in der Hoffnung das beide Elternteile die Miete gleich mäßig zahlen jedoch erwies es sich als schwierig.

Obwohl beide auf dem Mietvertrag waren war es nur meine Mutter die einzige Person die die gesamte Last getragen und bezahlt hat, warm Miete als auch Strom mein Stiefvater hat nichts getan saß nur Rum und verbreitete schlechte Laune. In den letzten Jahren hat er nur insgesamt 1000 Euro zur Miete beigetragen, welches meine Mutter extremstens frustriert hatte.

Seit März wurde alles noch schlimmer, als der Stief Vater sich dazu entschieden hat ein sportan Flug ins Ausland zu machen und dort drei Monate blieb während meine Mutter die gesamte Last hatte. Als er zurück kam kam es zur Streit, wir haben uns mit dem Vermieter verständigt und er war auch von meinem Stiefvater genervt. Der Vermieter kam zu dem Beschluss den jetzigen Vertrag zu kündigen um meine Mutter die alleinige Mietrecht zu geben und gab meinen Stiefvater eine Kündigung so damit er sich für eine sozial Wohnung bewerben könnte, selbst die Polizei meinte das SV kurz bleiben soll um eine Wohnung zu finden.

Dieser Streit war Jetzt ein Monat her, der Typ ist immernoch in der Wohnung und möchte jetzt Bürgergeld unter unsere Adresse beantragen, weil er meinte "wie kommt der Mieter sonst an sein Geld?„ die Vermieterin hätte ihn fast den Mietbescheinigung gegeben hätte meine Mutter es nicht zu ernst auf den Handy gehabt.

Heute fragte meine Mutter ob mein Stiefvater seinen Anteil geben wird, er wiederum meinte er würde es nicht tun weil er die Mietbescheinigung nicht hat. Meine Mutter würde es zu viel und sie entschied sich die Miete nicht zu Zahlen.

Ich weiß dass das was ich hier beschreiben habe ein massiver grammatischer Chaos ist, aber ich weiß nicht mehr weiter.

Ich habe einen Anwalt für Zivilrecht angerufen unser Termin findet Ende dieses Monats statt, ich habe versucht in Kontakt mit ein Mietrecht Anwalt zu kommen, jedoch ohne Erfolg.

Mein Stief Vater meinte der Stadt würde den Vermieter ins Gericht holen um was es geht weiß ich nicht, um genau zu sein weiß ich nicht mehr was ich machen soll, ich lebe bei meiner Familie und höre diesen Streit seit meiner Abitur Zeit. Ich weiß nicht was ich tun soll. Ich will nicht in eine Sozial Wohnung wohnen, ich habe vor kurzem meinen Abschluss gemacht und steh nicht auf meinem eigenen Beinen.

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Der Vermieter kann deinen Stiefvater nicht allein kündigen ohne deine Mutter ebenfalls zu kündigen, denn es besteht ein Mietvertrag in Personenmehrheit. Zudem muss der Vermieter einen hinreichenden Kündigungsgrund angeben, das fehlt wohl noch vermutlich. Sind deine Mutter und dein Stiefvater verheiratet?

Gibt es einen Ehevertrag, der die Finanzen regelt? Gibt es getrennte Konten?

Sind die beiden nicht verheiratet, kann deine Mutter auf dem Klageweg den Mietanteil des Stiefvaters erlangen.

Wenn jetzt deine Mutter die Miete nicht mehr bezahlt , kann der Vermieter nach 2 Ausfallmieten fristlos kündigen.

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Als Eigentümer kannst du vermieten, das bist du aber erst nach Mitteilung des Grundbuchamtes über Änderung in Abt. 1 oder, wenn im Kaufvertrag ein Termin zum wirtschaftlich Übergang der Immobilie vereinbart wurde.

Der Veräußerer der Immobilie wird und kann nur dann vom Kaufvertrag zurücktreten, wenn die Kaufsumme nicht entrichtet wird.

änderung des Eigentümers im GB

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Der Vermieter muss Diebstahlsanzeige gegen Unbekannt bei der Polizei erstatten. Ihm wurden die Abfallbehälter vom Entsorger übergeben. Zudem sollte er das mit seiner Versicherung klären.

Du bist raus aus der Nmmer.

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Der Vermieter muss nach §535 BGB für eine störungsfreie Mietwohnung sorgen. Hier wäre also unter Fristsetzung und nachweisbarem Zugang ein Auffordungsschreibn an den Vermieter zu richten das Störgeräusch zu beseitigen.

Verstreicht die Frist fruchtlos, kann auf Instandsetzung geklagt werden oder im Zuge einer Ersatzvornahme nach § 536a die Störung besetigt werden, soweit eine Zugang zur Störungsquelle überhaupt möglich ist. Die Kosten wären dann nach § 556b gegen die Geamtmiete aufzurechnen.

Unabhängig davon kann eine Mietminderung ab Zugang der Instandsetzungsforderung eingeleitet werden, die nach Beseitigung der Störung beendet werden muss.

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Ich kenne keine Beratungsstelle, die Wohnungen für Menschen wie dich vorhält. Was wird denn da beraten? Und wenn du hier im anonymen Forum nicht genau sagst, warum du aus der Wohngemeinschaft raus willst, werden auch keine gescheiten Antworten kommen.

Du kannst aber auch selbst eine Wohnung suchen, oder bist du krank? Hast du ein Einkommen, was dir die Möglichkeit zur Miete gibt? Um welche Stadt geht es?

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Dein TV-Konsum über DDR-Mieten ist überraschend desinformativ. Die Wohnungswirscheaft der DDR war beiden Neubauten sehr stark subventioniert. Die Modernisierung der Altbauten wurde nicht oder nicht ausreichend vorgenommen soweit sie im Volkseigentum standen. Privateigentümer konnte die Modernisierung nicht vornehmen, weil sie einfach nicht finanziell zu stemmen waren oder weil grundsätzlich das Material nicht zu kaufen war. Altbauwohnungen mit Standard 1920 wurden tatsächlich zu Spottpreisen inklusive der Betriebskosten vermietet, was um Verfall der Bausubstanz in unerhörtem Ausmass führte.

Aufbaukredite wurden zwar mit etwa 1% Zinsen durch die Sparkassen ausgereicht, überschuldeten die Immobilien aber derart, das die Privateigentümer die Häuser dem Staat schenken MUSSTEN !, Der Verkehrswert lag in den meisten Fällen unter der Schuldsumme. Die Tilgungsraten konnten nicht durch die Mieten bedient werden.

Diese Politik war Staatdoktrin um die Privateigentümer auf diese Weise zu enteignen.

Erbausschlagungen waren ebenfalls die Folge. Das Vermögen fiel dem Staat zu.

Aber was hat das mit den den hohen Mieten der Gegenwart zu tun?

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Der Vermieter kann nicht vom Gesetzgeber zum Einbau kompletter Küchenmöbel samt der üblichen Elektrogerate verpflichtet werden. Das ist Verhandlungssache. Der Mieter nimmt die Wohnung wie angeboten oder er lässt es.

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Deine BK-Abrechnung für 2024 weist eine Nachzahlung auf. Woher kommt das ?

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