Du hast doch eine Warmwasseruhr in deiner Wohnung mit einem vorinstallierten Absperrventil? Die WU solltest du auf Eichfrist prüfen. Das Einbaujahr steht auf der WU. Die WU darf nicht älter als 5 Jahre sein.
Hole dir eine Auskunft beim kommunalen Bauamt ein.
Fordere die Hausverwaltung auf, den säumigen Mieter abzumahnen und anzudrohen, die dritte Abmahnung ist die Kündigung.
Wenn die Hausordnung nicht Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages ist, ist sie nicht wirksam. Daher darf der Mieter rauchen. Du kannst das nicht verhindern. Nachträglich muss der Mieter die HO nicht vertraglich anerkennen. Das hat der Vermieter verpennt.
Dein Vermieter zockt dich nicht nur bei den Betriebskosten ab sondern vermutlich auch bei der Monatsmiete.
Bitte nenne deine Grundmiete und deine BK-Vorauszahlungen pro Monat sowie den Tag der letzten Mieterhöhung und die Summe der Erhöhung. Wieviel Einwohner hat deine Stadt?
Der Schuldner ist im Verzug. Der Schuldner weiß das auch. Daher kannst du den Darlehensvertrag fristlos kündigen und eine gerichtliche Mahnung verfassen, das Mahngericht stellt die Mahnung nachweisbar zu.
Sollte der Schuldner der Mahnung widersprechen, musst du innerhalb 6 Monate nach Widerspruch Zahlungsklage erheben.
Alternativ kannst du selbst mahnen und eine Frist für den offenen Betrag setzen und auf deine rechtlichen Möglichkeiten hinweisen. Der Kfz.-Brief als Sicherheit ist wertlos.
Wir sprechen hier über eine Betriebskostenabrechnung.
Du hast eine Nachzahlung von ca.148€ zu leisten.
Bei 2 Positionen sind die Kosten nicht nachzuvollziehen :
- Antennengebühr 180€ insgesamt: Was ist damit gemeint?
- Grundsteuerumlage nach Wohneinheit muss geändert werden in m² Wfl.
Die Umlage nach Wohneinheiten benachteiligt dich sehr krass.
Im Übrigen scheinen hier einige Betriebskosten zu fehlen, die du dem Vermieter aber nicht auf die Nase binden solltest, wie Versicherungen, Winterdienst, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Strom für Beleuchtung, Garten/Hofpflege, Niederschlagswasser
Du kannst beim Vermieter alle Rechnungen prüfen und mit deiner Abrechnung vergleichen.
Auch wenn du einen zeitbefristeten WIRKSAMEN nach § 575 (1) BGB abgeschlossen hast, kann st du diese Adresse als Hauptwohnsitz mit der Wohnungsgeberbescheinigung als Hauptwohnsitz angeben. Du hast keine Nachteile, wenn du in Ferien oder studienfreien Zeiten zu deinen Eltern fährst.
Wenn in deinem Mietvertrag kein Grund nach §575 (1) angegeben ist, dann ist der Vertrag unbefristet. Du müsstest diesen Vertrag kündigen, wenn du ausziehen willst.
In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit aber auch Mietwucher und Menschen, die sich Mietwucher gefallen lassen.
Eine Vertragsauflösung oder Mieterparteikündigung wäre Voraussetzung für einen neuen Mietvertrag zwischen der Frau und dem Vermieter oder zwischen den Beteiligten wird eine Vertragsänderung beschlossen, dann gäbe es keinen neuen Mietvertrag.
Wenn du Beweise für die Störungen /Belästigungen hast, dann solltest du eine Unterlassungsklage gegen die Störerin führen.
Der § 536 a (2) 2. BGB legt fest, dass der Vermieter die Kosten zu erstatten hat, weil er den Schaden nicht zum Zeitpunkt am Sonntag Abend beseitigen konnte, der Schaden aber unmittelbar beseitigt werden musste. Der Garantiefall bleibt dennoch offen und kann im Nachgang gelöst werden.
Schulpflichtige Kinder der Migranten haben zuwenig Sprachkompetenz. Das erkennt die Bildungsministerin doch vollkommen richtig. Vorschulische Bildung ist Ländersache und weiter Sache der Kommunen. Es stehen zuwenig Vorschuleinrichtungen wie Kindetagesstätten zur Verfügung, weil die Bausubstanz fehlt oder marode ist. Mehr als 100000 Erzieher*innen fehlen im Bundesgebiet und Eltern, die ihre Kinder nicht in die Einrichtungen entsenden, fehlt teilweise die Kompetenz zur vorschulischen Bildung, grob gesagt.
Auch die körperliche Entwicklung der Vorschulkinder ist teilweise dadurch vernachlässigt, was schon bei den Schuleinführungsuntersuchungen offenbar wird.
Eine Verfassungsänderung und mehr Geld in der Bildung könnte Abhilfe schaffen, aber das hieße heilige Kühe schlachten. Und wer will das schon, nämlich 16 Bildungsministererien beseitigen, die armen Beamte*innen !
Sende doch eine Vewaltungssbeschwerde an die Kantonsregierung.
Die Kündigungsfrist endet hier am 30.11.2025. Die Mieterkündigung muss am 3. Werktag des September dem Vermieter vorliegen.
Sonderfall möbliertes untervermietetes Zimmer: 14 Tage vor Mietende Kündigung muss dem Vermieter vorliegen.
Eine Wohngemeinschaft, eine soziale Gruppe, kann nicht als Vermieter agieren. Entweder bildet die WG eine Mieterpartei in Personenmehrheit oder ein Bewohner ist der Hauptmieter, die anderen dann Untermieter. Letztlich kann ein Wohungsvermieter einzeln Mietverträge mit jedem Mieter der WG abschließen.
Also kommt es immer dauf die Fordeerungen der jeweiligen Vermieter an, welche Dokumente vorzulegen sind. Dieses "Vorstellungsgespräch" beim Vermieter oder in der WG ist so speziell und verschieden aber letzlich entscheidet der Vermieter, wer die Wohnng/Zimmer mieten kann.
Die Einspruchsfrist der Mieter gegen die BK-Abrechnung aus 2024 endet 12 Monate nach Übergabe der BK-Abrechnung an die Mieter. Daher sind Daten bereits ausgezogener Mieter aufgrund von Eigenkündigung noch nicht geschützt. Also musst du die gesamte Mieterakte an den Erwerber herausgeben. Dazu kommt die Übergabe der Miesicherheiten, die mit der Bank und dem Erwerber abzustimmen sind.
Mietminderung wird nicht beim Vermieter beantragt sondern dem Vermieter mitgetelt und zum Mietzahlungstermin ausgeführt, Schau in die Minderungstabelle und handle danach.
Zum Lärmprotokoll sollte eine Geräuschpegelmessung in dB jeweils stattfinden, dazu gibts auf dem Smartphon eine app. bzw musst du runterladen. Auch eine Tonaufnahme ist hilfreich als Beweismittel In verbindung mit der dB-Messung. Letztlich geht auch die Unterlassungsklage am AG, Prozesskostenhilfe beantragen.
Der 2. Fluchtweg ist in Wohnhäusern nicht vorgeschrieben. Daher kann der Vermieter solche Bestimmungen, wie du hie beschreibst, zwar erlassen, aber du musst das nicht einhalten. Sind die Balkone etwa eine Galerie?
Halle/S. und Chemnitz. Miete um die 5,5€/m²