Du hast doch eine Warmwasseruhr in deiner Wohnung mit einem vorinstallierten Absperrventil? Die WU solltest du auf Eichfrist prüfen. Das Einbaujahr steht auf der WU. Die WU darf nicht älter als 5 Jahre sein.

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Hole dir eine Auskunft beim kommunalen Bauamt ein.

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Fordere die Hausverwaltung auf, den säumigen Mieter abzumahnen und anzudrohen, die dritte Abmahnung ist die Kündigung.

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Wenn die Hausordnung nicht Bestandteil des jeweiligen Mietvertrages ist, ist sie nicht wirksam. Daher darf der Mieter rauchen. Du kannst das nicht verhindern. Nachträglich muss der Mieter die HO nicht vertraglich anerkennen. Das hat der Vermieter verpennt.

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Dein Vermieter zockt dich nicht nur bei den Betriebskosten ab sondern vermutlich auch bei der Monatsmiete.

Bitte nenne deine Grundmiete und deine BK-Vorauszahlungen pro Monat sowie den Tag der letzten Mieterhöhung und die Summe der Erhöhung. Wieviel Einwohner hat deine Stadt?

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Der Schuldner ist im Verzug. Der Schuldner weiß das auch. Daher kannst du den Darlehensvertrag fristlos kündigen und eine gerichtliche Mahnung verfassen, das Mahngericht stellt die Mahnung nachweisbar zu.

Sollte der Schuldner der Mahnung widersprechen, musst du innerhalb 6 Monate nach Widerspruch Zahlungsklage erheben.

Alternativ kannst du selbst mahnen und eine Frist für den offenen Betrag setzen und auf deine rechtlichen Möglichkeiten hinweisen. Der Kfz.-Brief als Sicherheit ist wertlos.

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Wir sprechen hier über eine Betriebskostenabrechnung.

Du hast eine Nachzahlung von ca.148€ zu leisten.

Bei 2 Positionen sind die Kosten nicht nachzuvollziehen :

  • Antennengebühr 180€ insgesamt: Was ist damit gemeint?
  • Grundsteuerumlage nach Wohneinheit muss geändert werden in m² Wfl.

Die Umlage nach Wohneinheiten benachteiligt dich sehr krass.

Im Übrigen scheinen hier einige Betriebskosten zu fehlen, die du dem Vermieter aber nicht auf die Nase binden solltest, wie Versicherungen, Winterdienst, Straßenreinigung, Schornsteinfeger, Strom für Beleuchtung, Garten/Hofpflege, Niederschlagswasser

Du kannst beim Vermieter alle Rechnungen prüfen und mit deiner Abrechnung vergleichen.

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Auch wenn du einen zeitbefristeten WIRKSAMEN nach § 575 (1) BGB abgeschlossen hast, kann st du diese Adresse als Hauptwohnsitz mit der Wohnungsgeberbescheinigung als Hauptwohnsitz angeben. Du hast keine Nachteile, wenn du in Ferien oder studienfreien Zeiten zu deinen Eltern fährst.

Wenn in deinem Mietvertrag kein Grund nach §575 (1) angegeben ist, dann ist der Vertrag unbefristet. Du müsstest diesen Vertrag kündigen, wenn du ausziehen willst.

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In Deutschland gibt es Vertragsfreiheit aber auch Mietwucher und Menschen, die sich Mietwucher gefallen lassen.

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Eine Vertragsauflösung oder Mieterparteikündigung wäre Voraussetzung für einen neuen Mietvertrag zwischen der Frau und dem Vermieter oder zwischen den Beteiligten wird eine Vertragsänderung beschlossen, dann gäbe es keinen neuen Mietvertrag.

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Was kann ich außer Umzug machen wie wehre ich mich gg die nacbbarin?

Ich bin im Urlaub und hier ist das Leben schön ohne die nacbbarin ,

sie ist vor 16 Jahren eingezogen in das Haus lebt schon immer alleine mutmaßlich ist sie lesbisch, sie ist Kritikerin und so zickig ,

Sie ist voll orientiert nur auf Hass , provoziert seit einzug damals hat sie mich und meine schwester gemobbt und wörtlich verletzt , im laufe der Jahre ist die Schwester verheiratet, die dame wurde auch älter heute ist sie 71 , je mehr man ignoriert desto schlimmer wird es ,

sie trampelt rumpelt schlägt mehrmals auf das boden fest zu , mehrmals stampftritte , das ganze ist sie will uns rausekeln,

leider kommen die Provokationen bei meinem mutter 61 nicht an sie kann kein Wort deutsch schaut so unschuldig, sie war noch nie in der Schule , die dame nutzt es natürlich aus ,

der Vermieter hat mit dieser Dame 71 guten Kontakt , womöglich hetzt er die dame dazu zu übertreiben ,damit wir umziehen und er davon profitiert teuer vermietet nach vollumständliche Sanierung ,

alles in allem der Vermieter will uns losbekommen sanieren und deutlich teurer vermieten , die dame will uns verjagen , sie provoziert und spielt danach Opfer Rolle , weil ich unter meiner 4 Wände dan sie beleidige ,

wenn ich jetzt nach Deutschland komme geht das ganze von vorne los , ich will mich nicht verjagen lassen sondern kämpfen ,

hab ihr ein paar Tipps was ich machen kann außer Umzug ?

Hier im Urlaub habe ich meine Ruhe

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Wenn du Beweise für die Störungen /Belästigungen hast, dann solltest du eine Unterlassungsklage gegen die Störerin führen.

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Der § 536 a (2) 2. BGB legt fest, dass der Vermieter die Kosten zu erstatten hat, weil er den Schaden nicht zum Zeitpunkt am Sonntag Abend beseitigen konnte, der Schaden aber unmittelbar beseitigt werden musste. Der Garantiefall bleibt dennoch offen und kann im Nachgang gelöst werden.

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Schulpflichtige Kinder der Migranten haben zuwenig Sprachkompetenz. Das erkennt die Bildungsministerin doch vollkommen richtig. Vorschulische Bildung ist Ländersache und weiter Sache der Kommunen. Es stehen zuwenig Vorschuleinrichtungen wie Kindetagesstätten zur Verfügung, weil die Bausubstanz fehlt oder marode ist. Mehr als 100000 Erzieher*innen fehlen im Bundesgebiet und Eltern, die ihre Kinder nicht in die Einrichtungen entsenden, fehlt teilweise die Kompetenz zur vorschulischen Bildung, grob gesagt.

Auch die körperliche Entwicklung der Vorschulkinder ist teilweise dadurch vernachlässigt, was schon bei den Schuleinführungsuntersuchungen offenbar wird.

Eine Verfassungsänderung und mehr Geld in der Bildung könnte Abhilfe schaffen, aber das hieße heilige Kühe schlachten. Und wer will das schon, nämlich 16 Bildungsministererien beseitigen, die armen Beamte*innen !

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Abzocke von Berufsschülern rund um die Berufsschule der Stadt Thun.

Regeln:

- Als erstens ich will nichts hören, wie ja dann sollen die Berufsschüler halt mit dem ÖV konmen oder warum kommen die mit dem Auto. Es geht um das Prinzip.

- Ich bleibe bei den Fakten und möchte, dass ihr euch in die Lage der Betroffenen versetzt und nicht irgendwelche Ratschläge gebt wie man es verhindern kann. Passiert ist passiert.

- Keine Diebstahl oder rechtsverletzende Vergleiche

Es geht mir darum um zu wissen ob ihr solch einen Menschen in der Regierung in der Schweiz haben möchtet ?

Denn er könnte grossen Ärger anrichten.

Jetzt zum Fall.:

An der Schuberstrasse 10, 3600 Thun, Kanton Bern, Schweiz, hinter der Berufsschule IDM Thun, Mönchstrasse 30b, gibt es ein seit 40 Jahren existierenden Schotterparkplatz.

Als ich im 2021 an diese Berufsschule ging, parkierten viele Lernende die oft mit dem Auto / Firmenauto zur Berufsschule kamen aus zeitlichen und finanziellen Gründen dort, weil vorne bei der Berufsschule meistens alle Parkplätze voll waren. Der Parkautomat der nachweislich seit den frühen 2000er Jahren dort stand, gab Parktickets gegen Bargeld aus. Ende 2023 wurde die Schweizer Bezahlapp Twint nachgerüstet. Also bezahlen per Bezahl-App und QR-Code.

Im 2025, also fast 2 Jahre später, kam ich wieder zurück an die Berufsschule, diesesmal mit meinem Firmenwagen.

Ich parkierte meinen Firmenwagen also dort, weil in der Mönchstrasse alle Plätze voll waren, auch andere Berufsschüler taten dies.

Die Parkzeit betrug an diesem Tag nur 3 Stunden.

Pro Stunde kostete es CHF 4.-

Der Parkplatz hatte keine Schranken und schien Videoüberwacht zu sein, denn 6 Meter über dem Boden befand sich auf dem Areal eine 360 Grad Überwachungskamera. Diese war nur auf den Parkplatz ausgerichtet.

Als ich meine Parkgebühren dort wie es früher der Fall war, immer erst am Ende der Parkzeit bezahlen wollte mit vorab eingestellter blauer Parkuhr mit Ankunftszeit, hatte ich eine Busse erhalten CHF 40.

Ich sah diese, nachdem ich am Ende CHF 12 in die Parkuhr liess, aber diese, diese nicht annahm.

Begründung der Stadt Thun, ich hätte meine Parkgebühren nicht bezahlt.

Wie ich erst später erfuhr hatte der Stadtpräsident der Stadt Thun mit der Gemeinderätin, die Parkregeln der geändert.

Weder die Berufsschule noch die Berufsschüler wurden darüber informiert.

1. Der Parkplatz ist jetzt offiziell nicht mehr in Besitz des früheren Eigentümers sondern der Stadt Thun.

2. Parkgebühren sind neu per sofort bei der Ankunft mit einer extra speziellen App dafür zu bezahlen.

3. Der alte Parkticketautomat funktioniert nur noch mit dieser App.

Weil nirgendwo die Änderungen der Parkplatz-Regeln ersichtlich war, suchte ich am Parkautomat auf Hinweise für das Parkieren mit der zusätzlichen extra dafür gemachten App.

Als ich nichts fand, wendete ich mich an die Gemeinde. Dort teilte man mir telefonisch und schriftlich mit, man seie im Recht. Die betroffenen seien selbst Schuld wenn diese nicht wüssten das es eine App dafür gäbe. Ich bat höflich um eine Reduktion der Parkbusse von CHF 40 auf CHF 20, dies wurde mir verwehrt.

Man weigerte sich mir eine Anleitung zur Installation der App zukommen zu lassen. Auch am Parkautomaten wollte man keinen Aufkleber anbringen der auf die App hinweist. 😬🙄🤯

Ich sah daraufhin eine Werbung in den sozialen Medien vom Stadtpräsidenten der Stadt Thun. Er versprach darin, dass er sich als Regierungsrat aufstellen liesse und in der Stadt Thun ein freundliches Miteinander gewährkeisten möchte.

Ich wandte mich also mit dem Problem an ihn per E-Mail.

Nach 2 Tagen kam die Antwort, die Gemeinde mache nie Fehler, er verwies ohne den Fall zu prüfen alles an die Gemeinderätin.

Die Gemeinderätin gab uns Berufsschülern die Schuld und erhöhte die Busse zusätzlich um neu CHF 5.- Administrationsgebühren. Dann wurde die Busse von 30 Tagen auf Fälligkeit sofort gestellt.

Der Stadtpräsident der Stadt Thun, will sich bis heute nicht, dazu äussern wie aus CHF 12 für 3 Stunden Parkieren, nach genau 3 Stunden CHF 45 Busse wurde.

Ich habe die Busse bezahlt, aber der Gemeinde für meinen Administrativenaufwand eine Rechnung zukommen lassen. Als diese sich weigerten habe ich eine Betreibung eingeleitet.

Der Berufsschule ist der Fall jetzt bekannt, wir bekamen deshalb an der Mönchstrasse eine grössere Parkierfläche zur Verfügung gestellt. Mit Bewilligungskarte der Schule bezahlen wir für den Tag dort Parkieren CHF 2.-

Die Parkieregeln sind dort jetzt gross ersichtlich, nur in der Schubertstrasse werden weiterhin ahnungslose Berufsschüler abgezockt. Denn beide Seiten weigern sich am Parkautomaten einen Hinweis für die App anzbringen.

Das Geld habe ich von der Gemeinde bis heute nicht mehr erhalten.

Ich kann verstehen, dass ein Stadtpräsident viel um die Ohren hat, aber dass er sich nicht einmal um das Problem kümmern möchte, obwohl er oft mit seinem teuren Sportwagen in der Schubertstrasse auf dem besagten Schotterparkplatz parkt, finde ich jedoch bedenklich. Der Hinweis für das bezahlen der App fehlt dort weiterhin am Parkautomaten.

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Sende doch eine Vewaltungssbeschwerde an die Kantonsregierung.

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Eine Wohngemeinschaft, eine soziale Gruppe, kann nicht als Vermieter agieren. Entweder bildet die WG eine Mieterpartei in Personenmehrheit oder ein Bewohner ist der Hauptmieter, die anderen dann Untermieter. Letztlich kann ein Wohungsvermieter einzeln Mietverträge mit jedem Mieter der WG abschließen.

Also kommt es immer dauf die Fordeerungen der jeweiligen Vermieter an, welche Dokumente vorzulegen sind. Dieses "Vorstellungsgespräch" beim Vermieter oder in der WG ist so speziell und verschieden aber letzlich entscheidet der Vermieter, wer die Wohnng/Zimmer mieten kann.

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Die Einspruchsfrist der Mieter gegen die BK-Abrechnung aus 2024 endet 12 Monate nach Übergabe der BK-Abrechnung an die Mieter. Daher sind Daten bereits ausgezogener Mieter aufgrund von Eigenkündigung noch nicht geschützt. Also musst du die gesamte Mieterakte an den Erwerber herausgeben. Dazu kommt die Übergabe der Miesicherheiten, die mit der Bank und dem Erwerber abzustimmen sind.

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Mietminderung wird nicht beim Vermieter beantragt sondern dem Vermieter mitgetelt und zum Mietzahlungstermin ausgeführt, Schau in die Minderungstabelle und handle danach.

Zum Lärmprotokoll sollte eine Geräuschpegelmessung in dB jeweils stattfinden, dazu gibts auf dem Smartphon eine app. bzw musst du runterladen. Auch eine Tonaufnahme ist hilfreich als Beweismittel In verbindung mit der dB-Messung. Letztlich geht auch die Unterlassungsklage am AG, Prozesskostenhilfe beantragen.

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Der 2. Fluchtweg ist in Wohnhäusern nicht vorgeschrieben. Daher kann der Vermieter solche Bestimmungen, wie du hie beschreibst, zwar erlassen, aber du musst das nicht einhalten. Sind die Balkone etwa eine Galerie?

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Halle/S. und Chemnitz. Miete um die 5,5€/m²

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