Was soll ich tun was kann ich tun?

2 Antworten

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Der Vermieter kann deinen Stiefvater nicht allein kündigen ohne deine Mutter ebenfalls zu kündigen, denn es besteht ein Mietvertrag in Personenmehrheit. Zudem muss der Vermieter einen hinreichenden Kündigungsgrund angeben, das fehlt wohl noch vermutlich. Sind deine Mutter und dein Stiefvater verheiratet?

Gibt es einen Ehevertrag, der die Finanzen regelt? Gibt es getrennte Konten?

Sind die beiden nicht verheiratet, kann deine Mutter auf dem Klageweg den Mietanteil des Stiefvaters erlangen.

Wenn jetzt deine Mutter die Miete nicht mehr bezahlt , kann der Vermieter nach 2 Ausfallmieten fristlos kündigen.


Sasukepower 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 22:29

Vielen Dank! Für die Antwort. Die sind nicht verheiratet, an dem Tag als es zum Streit kam, fragte der Vermieter ob er den Vertrag kündigen soll, sowohl meine Mutter als auch mein Stiefvater haben zugesagt, der Mietvertrag wurde aufgelöst und ein neuer wurde (zumindest auf Handschlag) erstellt. Meine Mutter wäre die Alleinige person die das Mietrecht hat. Mein Stiefvater Frage nach eine Kündigungs schreiben damit er eine Sozial Wohnung/Notunterkunft bekommt, er war jetzt ein Monat hier und es scheint so als hätte er sich keine Mühe gemacht einen neuen Wohnung zu suchen oder gar den Jobcenter Bescheid zu geben.

Gerhart  10.07.2025, 22:39
@Sasukepower

Aha! Der Mietvertrag wurde im gegenseitigen Einvernehmen aufgelöst. Deine Mutter ist jetzt alleinige Mieterin. Ihr ehemalger Partner ist in der Wohnung nur Gast und wird von deiner Mutter nur geduldet.

Wenn deine Mutter ihr Hausrecht ausübt, kann Sie den Gast aus der Wohnung verweisen. Verlässt daraufhin der Gast die Wohnung nicht, begeht er Hausfriedensbruch und macht sich strafbar nach StGB § 123. Auf Anforderung schmeißt die Polizei den aus der Wohnung.

Der mündliche Mietvertrag ist wirksam, wenn deine Muttter nachweisbar Miete bezahlt hat.

Sasukepower 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 22:43
@Gerhart

Ernsthaft vielen Dank, für Ihren ehrlichen und HILFREICHEN Antwort. Ich werde die Miete morgen bezahlen und die Polizei verständigen. Der Stiefvater muss gehen er hat nur Probleme gebracht, es kam sogar so weit das eine Gemeinde den Vermieter angerufen hat um die Kaution zu bekommen, weil SV Schulden bei denen hatte.

Gerhart  10.07.2025, 22:48
@Sasukepower

Bevor die Polizei bemüht wird, muss der Gast nachweisbar aufgefordert werden die Wohnung zu verlassen. Setzt eine Frist von 5 Tagen.

Sasukepower 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 22:53
@Gerhart

Mach ich es kommt in Form eines Briefes oder Nachricht.

Gerhart  10.07.2025, 22:56
@Sasukepower

Zeugen sind gut. Oder Zustellung durch den Gerichtsvollzieher wäre absolut sicher.

Sasukepower 
Beitragsersteller
 10.07.2025, 23:07
@Gerhart

Nochmals danke. Eine Frage hat sf irgendwie eine Basis den Vermieter ins Gericht zu bringen?

Gerhart  11.07.2025, 06:28
@Sasukepower

Wer hat denn die Kaution an den Vermieter mit Beleg über geben? Vermutlich deine Mutter. Wenn der "Stiefvater" Schulden hat und eventuell in einer Privatinsolvenz steckt, können Gläubiger auf die Kaution zugreifen aber nur, wenn der SV die Kaution an den Vermieer übergeben hätte.

Mit der Auflösung des alten Mietvertrages und dem Abschluss eines neuen Vertrages hätte es meiner Meinung nach auch zu einer (ggf. auch nur mehr oder weniger symbolischen) Übergabe der Wohnung kommen müssen, in der dein Stiefvater (ich finde es übrigens kurios, ihn so zu nennen, wenn deine Mutter nicht einmal mit ihm verheiratet ist und euer Verhältnis, mit Verlaub, so schlecht ist) die Schlüssel hätte abgeben müssen.

Dass der alte Mietvertrag wirklich im Einvernehmen aller Beteiligten gekündigt wurde, noch dazu so, ohne Berücksichtigung der gesetzlichen Vorgaben und in einer unmittelbaren Reaktion auf eine emotionale Ausnahmesituation, könnte dein Stiefvater mit einiger Sicherheit vor Gericht erfolgreich anfechten.

Dass dein Stiefvater sich nicht an den Mietkosten beteiligt, ist moralisch natürlich verwerflich, rechtlich aber erstmal nicht angreifbar, solange der andere im Vertrag genannte Mieter die Miete bezahlt. Da die Miete ja offensichtlich bezahlt wurde, hatte auch der Vermieter keine Grundlage für eine außerordentliche Kündigung, und damit stellt sich die Frage, ob der alte Mietvertrag wirklich als gekündigt gelten kann. Wie gesagt, ich denke, dass dein Stiefvater das vor Gericht erfolgreich anfechten könnte.

Was ich an der Stelle deiner Mutter getan hätte (abgesehen davon, dass ich mich niemals auf so einen Typen und so einen gemeinsamen Mietvertrag eingelassen hätte), wäre selbst auszuziehen. Sie ist ja offensichtlich in der Lage, finanziell für 3 zu sorgen, also sollte sie auch in der Lage sein, für nur 2 zu sorgen, zumal mit der Aussicht, dass du in Kürze eben auch finanziell beitragen kannst.


Gerhart  11.07.2025, 06:23

Der Mietvertrag wurde nicht GEKÜNDIGT sondern aufgelöst. Die Parteien benötigen keinen Grund dazu. Der "Stiefvater" kann also nicht die Vertragsauflösung anfechten, er hat ihr ja selbst zugestimmt.

warai87  11.07.2025, 09:35
@Gerhart

Wenn das so ist… Der FS schreibt halt sowohl „Kündigung“ als auch „Auflösung“, deshalb bin ich nicht sicher. Und ein Aufhebungsvertrag kann nur beidseitig abgeschlossen werden. Wenn ich den Eingangsfragetext richtig interpretiere, gibt es kein Dokument, das die Beendigung des Mietverhältnisses zwischen dem Vermieter und dem Stiefvater mit beider Unterschrift bestätigt, sondern nur ein nachträglich, einseitig verfasstes Schreiben des Vermieters an den Stiefvater. Und das ist in meinem Verständnis eine Kündigung.

Gerhart  11.07.2025, 10:11
@warai87

Dieses Schreiben, wäre es eine Kündigung, kann keine Wirkung entfalten, weil die Kündigung an beide Mieter der Mieterpartei zu richten gewesen wäre. Die Vertragsauflösung muss nicht schriftlich erfolgen

warai87  11.07.2025, 12:02
@Gerhart

Ja so hatte ich das auch verstanden, dass beiden gekündigt wurde und mit der Mutter ein neuer Vertrag gemacht.

Dass eine Vertragsauflösung nicht schriftlich erfolgen muss, halte ich allerdings für ein großes Gerücht, denn dann würden einfach alle, die keine Lust auf gesetzliche Kündigungsfristen haben, vor Gericht behaupten, sie hätten mündlich den Vertrag aufgehoben und es würde Aussage gegen Aussage stehen 😅

Gerhart  11.07.2025, 12:33
@warai87

Es ist kein Gerücht, Vertragsaufhebungen sind nicht an eine Form gebunden, aber sie müssen glaubhaft bezeugt werden, wenn sie nicht schriftlich erfolgt sind.

warai87  11.07.2025, 12:54
@Gerhart

Das wird ein Stiefvater, der sehr offensichtlich nicht ausziehen will und schon Andeutungen gemacht hat, dass er das anfechten wird, ganz bestimmt tun ;)

Wenn alle Beteiligten wirklich einvernehmlich einen Vertrag aufheben, dann spielt die Frage, ob der Aufhebungsvertrag rechtlich wirksam geschlossen wurde oder nicht sowieso keine Rolle, weil ihn ja niemand jemals anfechten wird - „wo kein Kläger, da kein Richter“. Wenn es aber eine Klage gibt, dann wird der Kläger sich natürlich dumm stellen und sagen, dass er dem niemals zugestimmt hat. Alleine schon die Klage selbst steht dann ja im Widerspruch dazu, dass es echt einvernehmlich war. Und wenn dann hinzu kommt, dass dem Stiefvater die Obdachlosigkeit droht, weil er offensichtlich zudem auch noch auf eine Sozialwohnung angewiesen ist, dann wird das seiner Darstellung, dass er „natürlich niemals zugestimmt hätte“ eine gewisse Glaubhaftigkeit verleihen.

Das deutsche Mietrecht ist bekannt dafür, extrem mieterfreundlich zu sein (was abgesehen von diesem Fall an sich ja auch gut ist). Wann immer Wohnungslosigkeit droht, neigen Gerichte dazu, im Sinne des Mieters zu urteilen oder ihm zumindest Fristen zu seinen Gunsten zu verlängern.

Dem sehr jungen und unerfahrenen und verzweifelten Fragesteller hier zu suggerieren, dass er sich diesbezüglich überhaupt keine Sorgen zu machen braucht, halte ich für ein bisschen… nicht so nett. Wenn sein Stiefvater jemand ist, der sich nicht die Butter vom Brot nehmen lässt (und wie gesagt, dem Fragetext nach zu urteilen scheint er ja schon Andeutungen in Richtung Anfechtung gemacht zu haben), dann wird das eine langwierige Auseinandersetzung, und darauf sollte sich der Fragesteller innerlich besser einstellen. Wenn es dann doch nicht so schlimm kommt, weil der Stiefvater doch noch von selbst geht, dann ist es ja gut, aber danach aussehen tut es gerade nicht.