Fußleisten in Mietwohnung (Mietrecht, Vermieter)?

4 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

....schwierig! Es steht ja nun Aussage gegen Aussage. Daher sollte man ja auch (zur Sicherheit beider Seiten) bei Übergabe ein Übergabeprotokoll anfertigen, was hier offenbar nicht geschehen ist. Diese Fotos wären natürlich auch nur ein Beweis "gegen" Dich, wenn das Aufnahmedatum nachweisbar in Deine Mietzeit fällt...ansonsten sagen sie aus, dass mal Fußleisten montiert waren, die durchaus vor Deinem Einzug entfernt worden sein können. Vielleicht besteht ja die Möglichkeit, den Vormieter zu kontaktieren und ihn dazu zu befragen.

Apfelmandarine 
Fragesteller
 14.01.2024, 18:14

Es gab ein Übergabeprotokoll, in dem sind aber keine Fußleisten aufgeführt.

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Tuedelsen  14.01.2024, 18:26
@Apfelmandarine

...schade! Klar, dass man sich als angehender Mieter darüber nicht wirklich Gedanken macht (Kein Vorwurf an Dich also!), es aber sollte. Ich denke tatsächlich, hier soll einfach die Kaution einbehalten werden und dazu sollen alte Fotos dienen. Mit einer Klage auf Erstattung hätte er nämlich keine Chance bei dieser Beweislage....andererseits musst Du bei dieser Variante jetzt die Rückzahlung der von Dir hinterlegten Kaution einklagen....worauf wegen des Aufwands (auch finanzieller Art) und der Unsicherheit, tatsächlich Recht zu bekommen wohl meist lieber verzichtet wird.

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Im Zweifel würde ich zum Mieterbund oder Anwalt gehen.

Vielleicht ist der Vermieter dort schon bekannt. Hatte ich bei einer Vermieterin damals. Da waren Mieter Stammkunden beim Bund...

Oder frag mal andere Bewohner des Hauses.

Lass dir die Fotos im Original übermitteln und kontrolliere in den EXIF-Daten, wann die aufgenommen wurden.

Sollten keine Originaldateien aus der Kamera mehr vorliegen, welche EXIF-Daten enthalten, kann er sich die ganze Nummer sowieso in die Haare schmieren. Selbst mit diesen Daten sind die Bilder alles andere als gerichtsfeste Beweise.

Aus diesem Grund ist es gut vor einer Wohnungsübernahme alles per Foto zu dokumentieren und den Vermieter unterschreiben lassen, dann gibt es solche Probleme nicht. Wenn du nicht beweisen kannst, dass die Leisten nicht dran waren, dann wirst du welche dran machen müssen wenn er darauf besteht.

Callidus89  14.01.2024, 17:03
dann wirst du welche dran machen müssen wenn er darauf besteht.

Warum? Nur weil er es behauptet mit Fotos bei denen er wahrscheinlich nicht eindeutig nachweisen kann, dass diese vom Zeitpunkt der Wohnungsübergabe stammen?

Klingt für mich eher nach Aussage gegen Aussage, was im Zweifel nur ein Gericht klären kann.

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Binocular2022  14.01.2024, 17:11
@Binocular2022

Ich würde ihm mal schriftlich mitteilen, dass die Leisten beim Einzug nicht dran waren und du aus diesem Grund auch keine anbringen wirst.

Dann mal abwarten und Tee trinken.

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Callidus89  14.01.2024, 17:19
@Binocular2022

Gleiches gilt für den Vermieter (der als Kläger auch erstmal in Vorkasse gehen müsste.)

Ich würde es erstmal darauf ankommen lassen.

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Tuedelsen  14.01.2024, 17:26
@Binocular2022
Willst du wirklich wegen einen Wert von vielleicht 100€ eine Klage riskieren?

...schätzungsweise geht es nicht um den reinen Materialwert (wobei 100 € wohl recht knapp gerechnet wären!), sondern inklusive der fachgerechten Montage und Lackierung. Und "ruck-zuck" wäre das die Kaution für die Wohnung gewesen, deren Rückzahlung nicht mehr stattfindet. und möglicherweise der Nachmieter der nächste Kandidat für diese Geschichte ist...

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Binocular2022  14.01.2024, 18:33
@Tuedelsen

Wieviel m Leiste wären das?

Wenn ich dich richtig verstanden habe fehlen wahrscheinlich nur teilweise Leisten, oder in der ganzen Wohnung?

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Tuedelsen  14.01.2024, 19:11
@Binocular2022

...ich bin so ein klein wenig der falsche Ansprechpartner!​😁​😉​Die Frage stammt nicht von mir, ich habe nur geantwortet!

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Tuedelsen  14.01.2024, 19:13
@Callidus89
Gleiches gilt für den Vermieter (der als Kläger auch erstmal in Vorkasse gehen müsste.)

...oder auch nicht, weil er in der bequemen Situation ist, die Kaution einbehalten zu können, die vom ehemaligen Mieter eingeklagt werden müsste. Für ihn besteht also gar kein Grund, Klage einzureichen!

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Apfelmandarine 
Fragesteller
 15.01.2024, 11:04
@Binocular2022

Warum sollte ich auch? Ist ja schließlich keine Pflicht und den Boden habe ich übernommen wie gesehen und war froh nicht selbst was verlegen zu müssen.

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Binocular2022  15.01.2024, 16:23
@Apfelmandarine

Wenn du es damals im Vertrag festgehalten hättest, dann würde es jetzt keine Diskussionen geben.

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