Darf der Vermieter Nummern entfernen?
Hallo ich habe vor 3 Jahren eine Hausnummer an meine Haustür angebracht. Das habe ich gemacht weil ich im EG wohne und meine Wohnung nicht als solche zu erkennen war. Wichtige Menschen wie Pflegedienst haben also meine Wohnung nicht gefunden weil es keine Hausnummer gab. Heute komme ich nach Hause und sehe das die Hausnummer abgerissen wurde. Ich hatte darunter einen laminierten Zettel mit dem Namen meiner Straße weil viele glaubten hier würde schon die nächste Straße beginnen.
Darf der Vermieter hier einfach Hausnummern abmachen von meiner Wohnung ohne eine Info? Ich hab schon gedacht hier wären wieder die betrunkenen am Werk. Ich hatte auch einen kleinen Blumentopf auf meiner Stufe zur Tür stehen mit Pflanze. Der wurde auch entfernt. Als ich nachgefragt habe ob der Vermieter was weiß bzw mitbekommen hat, hieß es nur sie hätte es abgemacht weil es nicht hübsch aussehen würde. Ohne die Hausnummer z.B. findet mich hier aber niemand. Darf der Vermieter ohne eine Info hier Pflanzen einfach weg nehmen obwohl es noch zu meiner Wohnung gehört?
Im Vertrag steht NICHTS davon das ich es nicht dürfte. Ich hab dem Vermieter bereits versucht zu erklären warum ich damals mit meinem Betreuer eine Hausnummer mir kleinem Schild angebracht habe. Ich verstehe nicht warum es nach 3 Jahren ein Problem sein sollte aus dem nichts. Ich hab hier sonst keinen Ärger gemacht.
Ich hab jetzt allerdings auch schon eine Drohung mit Kündigung für die Wohnung vom Vermieter im Briefkasten gehabt. Ich habe hier nichts beschädigt. Ich mache keinen Müll. Ich rauche nicht. Ich hab hier nicht mal Tiere. Ich kümmere mich sogar regelmäßig um das Beet des Vermieters.
Danke schon mal.
3 Antworten
Also das mit den Blumen hätte er dir sagen können. Er hat es dementsprechend entwendet und damit ist das Diebstahl.
Könntest den dafür anzeigen.
Am besten suchst du dir eine neue Wohnung sonst geht das immer hin und her. Hat er für die Kündigungsdrohung einen Grund angegeben?
Eigentlich muss man auch deutlich erkennen, wo deine Wohnung ist.
„ In Deutschland gibt es gesetzliche Regelungen, die das Mietverhältnis zwischen Vermietern und Mietern regeln. Generell darf der Vermieter nicht ohne weiteres Veränderungen an der Mietsache vornehmen, insbesondere wenn dadurch das Mietobjekt in seiner Substanz beeinträchtigt wird.
Im konkreten Fall der Hausnummer und des Blumentopfs gilt: Wenn Sie die Hausnummer und den Blumentopf selbst angebracht haben und diese nicht Teil der baulichen Struktur des Gebäudes sind, können Sie grundsätzlich als Ihr persönliches Eigentum angesehen werden. In diesem Fall darf der Vermieter sie nicht einfach entfernen, ohne Sie darüber zu informieren oder Ihre Zustimmung einzuholen.
Was die Drohung mit Kündigung betrifft, kann ich nur allgemeine Informationen geben. Die Kündigung einer Mietwohnung muss bestimmte Voraussetzungen erfüllen und ist an rechtliche Bedingungen geknüpft. Wenn Sie der Meinung sind, dass die Drohung mit Kündigung unberechtigt ist, sollten Sie sich anwaltlichen Rat einholen, um Ihre Rechte und mögliche Handlungsoptionen zu prüfen.„ - chatgpt
Am besten wendest du dich an jemanden der sich mit Mietrecht auskennt.
Hausnummern sind nicht nur schmückendes Beiwerk an Gebäuden, sondern laut § 126 des deutschen Baugesetzbuches sogar verpflichtend vorgeschrieben. Sie müssen vom Eigentümer angebracht werden und dienen als wichtige Orientierungshilfe für Ortsunkundige, aber vor allem für Feuerwehr, Ärzte oder Polizei. Eine gut sichtbare Grundstücksnummer kann den Rettungskräften die Arbeit erheblich erleichtern und im Ernstfall sogar Leben retten. Außerdem ist sie ein zusätzliches Sicherheitslicht im Eingangs- oder Einfahrtsbereich.
Den Namen draußen an der Klingel gut sichtbar anbringen und wenn jemand draußen klingelt und man ihn reinlässt, die Wohnungstür öffnen, damit der Gast weiß, wo er hin miss.
Und genau aus dem Grund ist es wohl eher verboten, wenn sich Mieter eigene Hausnummern an die Tür hängen.