Lebensgefährte (Mieter) im Gefängnis
Hallo! Mein Lebensgefährte ist zu 5 Jahren Gefängnis verurteilt worden (im Ausland) und nun habe ich Angst, die Wohnung zu verlieren. Er ist alleiniger Mieter der Wohnung, und ich habe leider nur eine Wohngeberbescheinigung von der Wohnbaugenossenschaft bekommen. Die Miete und alle Nebenkosten wurden allerdings schon seit 3 Jahren von meinem Konto gezahlt.
Kann mich der Vermieter (die Wohnbaugenossenschaft) einfach so auf die Straße setzen, wenn ich sie von der Verhaftung des Mieters in Kenntnis setze?
Können Sie meinem Lebensgefährten kündigen, wenn die Miete und alles andere ordnungsgemäß bezahlt wird?
Wer kennt sich mit so einem Fall aus, bzw hat schon ähnliches erlebt und kann meine Fragen beantworten?
Über Infos bzw Antworten würde ich mich sehr freuen.
Gruß, Evelyn
5 Antworten
Er ist momentan verreist. Geht auch keinen soweit was an.
Falls Post kommen sollte (egal warum) muss aber geschaut und ggf. auch reagiert werden.
Miete immer schön weiter zahlen und Hausordnung etc. achten.
Glück auf !
Ich würde einfach weiter die miete zahlen und den Vermieter nicht über die Inhaftierung informieren.
Ist ihm vermutlich auch egal solange du die Miete weiter zahlst.
Beim Tod eines hauptmiezers hat der irt gemeldete Partner ein Recht darauf das Mietverhältnis zu übernehmen.
Aber er lebt ja und ist auch im Gefängnis Geschäftsfähig. Das kann komplizierter sein. Er müsste ja kündigen. Vielleicht will er ja zurück. Ich denke das hilft nur ein Anwalt. Ansonsten alles so lassen. Du zahlst und bis ja da gemeldet. Vielleicht hilft auch der Vermieter mit einem Rat. Es ist jedenfalls kein Kündigungsgrund wenn die Miete pünktlich kommt.
Danke erstmal für eire Antworten.
Aber die Erfahrung zeigt doch, dass sowas immer irgendwann rauskommt. Und deshalb möchte ich wissen, was ich zu befürchten habe oder eben auch nicht.
Es stellt sich ja auch die Frage, ob dem Mieter, der im Gefängnis sitzt, überhaupt gekündigt werden kann, solange die Miete eingeht. Ist Gefängnisaufenthalt ein Kündigungsgrund?
Prinzipiell bin ich halt für Ehrlichkeit und möchte mit offenen Karten spielen.
Wer kennt sich also bezüglich dieser rechtlichen Fragen aus? Wer weiß, wie meine Chancen stehen, dort weiter wohnen zu dürfen?
- musst du dem Vermieter nicht über die Inhaftierung informieren, das geht ihn nichts an
- wenn du dann ordnungsgemäß dieMiete bezahlst, wird es dem Vermieter herzlich egal sein.