Mietvertrag Klauseln?
Hallo Ihr Lieben.
Ich bräuchte mal Eure Meinung. Ich habe vor mit meinem Sohn eine Wohnung zu beziehen, jedoch trübt der Mietvertrag meine Freude. Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert? Ich weiß doch nicht, was in einem oder gar zwei Jahren ist und zum anderen was haltet ihr von folgenden Posten, die laut telefonischer Rücksprache vom Hausmeister übernommen werden. Warum werden sie dann dennoch im Mietvertrag festgehalten? Vertrag ist Vertrag, wenn es hart auf hart kommt. Ich meine, wir leben im Jahr 2024 und es dürfte ja das geringste Problem sein, solche Passagen aus dem Mietvertrag zu streichen bzw. zu entfernen (Word oder ähnliche Datei).
Es geht um folgende Paragraphen:
§ 22 Gartenpflege, Eigenleistung des Mieters
1. Der Mieter ist - ggfs. anteilig mit den anderen Mietern - zur regelmäßigen Gartenpflege verpflichtet, es sei denn, der Vermieter führt diese selbst oder durch von ihm beauftragte Dritte durch. Zur ordnungsgemäßen Gartenpflege gehören insbesondere: Rasenmähen, Bewässern, Beete und Wege von Unkraut freihalten, Hecken schneiden (mindestens einmal jährlich), Laubbeseitigung sowie Reinigung der Lichtschächte.
2. Wird die Gartenpflege im Anwesen von den Mietern gemeinsam durchgeführt, hat sich der Mieter daran zu beteiligen. Die Beteiligung erfolgt im regelmäßigen Wechsel entsprechend der im Anwesen üblichen Handhabung. Bei Streitigkeiten unterd en Beteiligten entscheidet der Vermieter nach billigem Ermessen über den Wechsel, aber auch über die Art der auszuührenden Arbeiten
3. Der Mieter ist in dem Umfang, in dem er zur alleinigen Gartennutzung berechtigt ist, zur ordnungsgemäßen Pflege verpflichtet. Der Vermieter ist nicht verpflichtet, die hierfür benotigten Gerate zur Verfügung zu stellen.
@§ 24 Haus- und Gehwegreinigung, Winterdienst, Abfallbeseitigung, Ersatzvornahme bei Nichterfüllung
Sofern nicht vom Vermieter oder durch dessen Beauftragte durchgeführt, gilt Folgendes:
1. Die Reinigung von Gehweg, Abfallbehälter, Hof, Keller, Waschküche und Speicher und der hierzu führenden Treppen und Zugänge, der Vorlachen zwischen Bürgersteig und Haustüre sowie der Hauseinfahrt ist vom Mieter durchzuführen. Diese Pflicht wechselt wöchentlich unter den Hausparteien
Die Beförderung von Abfall und dergleichen obliegt den Hausparteien entsprechend der Gemeindesatzung und untereinander im Wechsel,der sich nach den Leerungsterminen regelt. Falls die Hausparteien sich nicht über die Reihenfolge einigen setzt sie der Vermieter fest. Der Umfang der Gehwegreinigung ergibt sich aus der jeweils geltenden Gemeindesatzung.
Die EG-Hauspartei hat den Hausflur bis zur Kellertür einmal wöchentlich, im Bedarfsfall öfter, gründlich zu reinigen. Haus-, Hof- und Kellertüre sind monatlich einmal zu reinigen. Der Mieter hat die zu seinem Geschoss führende Treppe (mit Absatz) einmal wöchentlich gründlich zu reinigen, im Bedarfsfall öfter, das Gangfenster monatlich. Befinden sich mehrere Wohnungen auf einem Geschoss, so wechseln die vorstehen-den Verpflichtungen wöchentlich, in den Fällen monatlicher Reinigung wechseln diese Verpflichtungen monatlich.
Der Mieter hat in jedem Fall alle von ihm verursachten Verschmutzungen im Anwesen, auf dem Gehweg und auf der Straße unverzüglich zu beseitigen.
2. Der Mieter hat im wöchentlichen Wechsel den Schnee vom Gehweg und vom Hof zu entfernen und bei Glatteis zu streuen.
Der Vermieter stellt das erforderliche Gerät, der Mieter das Streumaterial. Im Übrigen gelten die Bestimmungen der örtlichen
Straßenreinigungsordnung.
3. Kommt der Mieter trotz Abmahnung seinen obigen Pflichten nicht oder nur unzureichend nach, hat der Vermieter das Recht die entsprechenden Arbeiten im Wege der Ersatzvornahme auf Kosten des Mieters ausführen zu lassen.
Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?
Ich habe noch nichts unterschrieben und hoffe auf Rat. Lieben Dank im Voraus.
Wohnung im Mehrfamilienhaus/Platte wie zu DDR Zeiten üblich
4 Antworten
Das sind keine unüblichen Klauseln im Mietvertrag.
Man bedenke wenn Mieter diese Aufgaben übernehmen senkt das die Betriebskosten.
Hausmeister, Gärtner und Winterdienst können teuer sein!
Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert?
Auch das ist ein inzwischen sehr übliche und zulässige Klausel in Mietverträgen.
Wem die nicht gefällt sollte den Vertrag nicht unterschreiben.
Zum einen, was haltet Ihr vom Verzicht der Kündigung beider Parteien auf 2 Jahre datiert?
Das dient einerseits dem Vermieter zum Schutz vor allzu haeufigen Mieterwechseln und andererseits dem Mieter zum Schutz vor einer Eigenbedarfskuendigung in den ersten beiden Jahren. Derartige Klauseln sind inzwischen wohl schon fast Standard.
Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?
Weil der Vermieter damit fuer den Fall vorsorgt, dass ihm mal kein Hausmeister zur Verfuegung steht.
Du willst nicht putzen, nicht Unkraut jäten und auch nicht Schnee schippen. Sollte das jemals von Dir wirklich verlangt werden, ist das die falsche Wohnung für Dich. Unterschreibe deshalb den Mietvertrag nicht, sondern such Dir eine Wohnung, bei der von Anfang an feststeht, dass für all diese Tätigkeiten ein Hausmeister, ein Reinigungsunternehmen und ein professioneller Winterdienst zuständig sind.
Bei diesem Haus ist es so, dass der Vermieter mit den Passagen des Mietvertrags für den Fall vorsorgt, dass die Hausmeister- und Dienstleisterverträge so teuer werden, dass die Mehrzahl der Mieter nicht mehr bereit ist, diese zu bezahlen, weil sie der Meinung sind, dass sie diese Arbeiten gut und gerne unter sich aufteilen können, um auf diese Weise hohe Kosten zu sparen.
Würde jetzt der Vermieter diese Passagen aus dem Vertrag bei Dir streichen, müssten alle anderen ran, aber Du nicht. Zoff ist vorprogrammiert.
Wenn Du also den Vermieter bittest, diese Paragraphen zu streichen, wird er das vermutlich ablehnen und jemand anders bekommt die Wohnung.
Mit dem 2-jährigen Kündigungsverzicht legst Du Dich praktisch für 2 Jahre fest. Wenn es Dir in der Wohnung nicht mehr gefällt oder Du aus einem anderen Grund wieder umziehen willst, geht das vorher nicht oder es wird evtl. ziemlich teuer.
Wenn Du also die 2 Jahre nicht überblicken kannst, dann unterschreibe diesen Vertrag nicht und such Dir was anderes.
Das ist mal ne klare Antwort. Sehe ich auch so. Lieben Dank!!!
Grundsätzlich ist es kein Problem, wenn in einem Mietvertrag ein Passus steht, der nicht rechtmäßig ist. Im Falle von Schönheitsreparaturen wird dann ein ganzer Absatz ungültig. Bei Betriebskosten ist eben eine bestimmte Kostenart am Ende doch nicht umlegbar. Bei der Menge an Streugut, die bei unseren mittlerweile eher harmlosen Wintern gebraucht wird, wäre die Position aber auch kaum der Rede wert, zumal offenbar sehr viele Mietparteien in dem Haus wohnen.
Es ist ansonsten wirklich eine prinzipielle Entscheidung, ob man in einem Haus wohnen will, bei dem man mit Eigenleistung viel Geld sparen kann oder ob man lieber wo wohnt, wo die ganze Pflege rund ums Haus und im Haus (Allgemeinbereiche) durch Serviceunternehmen erledigt wird. Etwas teurer zwar, aber keine zeitliche oder physische Belastung und viel Ärger wird vermieden.
Ich bin bestimmt nicht faul, gehe einer geregelten Arbeit nach aber wenn ich das alles lese, was im Mietvertrag auf mich zukommen könnte, dann habe ich keine ruhige Nacht mehr. Na ja, dann werde ich wohl weitersuchen müssen. Trotzdem lieben Dank nochmals.
Dabei geht es sicher nicht nur darum, ob man faul ist oder nicht, sondern auch, ob man könnte oder nicht. Bspw. Winterdienst: Man ist dran, ist aber nicht da, wenn Räumen und Streuen nötig ist. Wird man dann evtl. zur Verantwortung gezogen, wenn was passiert?
Man müht sich beim Saubermachen ab und macht es auch wirklich gut, aber im Haus gibt es Leute, denen es immer noch nicht gut genug ist. Oder andere kümmern sich nicht so um ihren Dreck und Du als nächster, der dran ist, darf deren Dreck auch noch wegmachen.
Oder Unkrautjäten: Was ist Unkraut? Darüber gibt es tausend verschiedene Ansichten. Der eine isst gerne Giersch als Salat und für den anderen ist es das schlimmste Unkraut, das es gibt.
Solchen Ärger kann man vermeiden, wenn man sich auf ein solches "Angebot" erst gar nicht einläßt.
Was haltet ihr davon? Angeblich macht alles der Hausmeister aber warum wird dieser Passus dann nicht gestrichen?
Ich würde darauf bestehen das alles was mündlich besprochen wurde (Hausmeistertätigkeiten) schriftlich aufgenommen wird, und alles was nicht zutrift natürlich gestrichen wird, ansonsten würde ich den Vertrag nicht unterschreiben.
Das sehe ich auch so. Lieben Dank und diese "Mindestmietdauer bzw. Verzicht auf Kündigung innerhalb der nächsten zwei Jahre? Mit einem Jahr würde ich noch mitgehen aber zwei bereiten mir Bauchschmerzen. Liebe Grüße
das habe ich aber schon des Öfteren gehört, das machen VM gern , ich bin da nicht so ein Freund davon, solltest du im Hinterkopf haben das sich bei dir in den nächsten 2 Jahren etwas ändern könnte so das du wieder ausziehen mußt, dann würde ich auch über diesen Passus nachdenken, ist nichts geplant und die anderen Bedingungen sind i.O sehe ich kein Problem das als Klausel im Vertrag zu haben.
Ich danke dir. Ich werde davon Abstand nehmen. Es sei denn, der Vermieter lässt sich auf ein Jahr ein. Es ist so schwer was passendes zu finden. Trotzdem vielen Dank. Ist manchmal ganz schön anstrengend, wenn man mit solchen Fragen alleine dasteht, deshalb Danke für Menschen wie dich, die sich die Zeit nehmen und sachlich und respektvoll argumentieren. Das hilft ungemein. Danke
Lässt sich sozusagen ein Hintertürchen offen. Na vielen Dank auch, ich habe einen anstrengenden Job und möchte nicht noch Rasen mähen, Hecke schneiden oder Schnee schippen im Winter.