Kündigung rechtlich wirksam?
Hey zusammen,
folgendes Szenario:
Ich habe einen Mietvertrag für ein Zimmer. Im Vertrag war vereinbart dass ich mind. 6 Monate mieten muss.
Nun fange ich ein Praktikum 200km entfernt an und ziehe daher um.Ich habe den Vermieter Ende Mai gebeten, meinen Vertrag schon auf Ende August zu kündigen. Er hat zugestimmt.
Kündigung habe ich unterschrieben als pdf per Mail gesendet und als Antwort auf diese Mail von Vermieter folgendes erhalten:
“Ich bestätige dir hiermit die Kündigung unten“ (Antwort auf meine Mail)
Ist das rechtlich gültig ? Oder kann der Vermieter sagen dass ich bis Ende September aufgrund der Klausel weiterzahlen muss.
Wie ist das mit WhatsApp Verläufen? Sind die rechtlich gültig ?
2 Antworten
Die Kuendigung ist unwirksam, weil sie nicht schriftlich erfolgte.
Unter Umsatenden koennte man aber auf einen Aufhebungsvertrag schliessen, der in bestimmten Faellen auch muendlich geschlossen werden kann. Dazu muesste man aber die gesamte Kommunikation kennen.
Ist eine E-Mail keine Schriftform?
Nein. Schriftform ist auf richtigem Papier mit Originalunterschrift. Originalunterschrift ist aber bei einer E-Mail nicht moeglich, sondern nur eine Kopie davon.
Nun ja, ich habe schon einige Aufträge so bestätigt und vergeben und wenn selbst Gas/Stromanbieter das als Kündigung (in Schriftform) anerkennen, dürfte das genügen, noch dazu, wo die Kündigung bestätigt wurde!
Die Kuendigung von Energieliefervertraegen unterliegt keiner gesetzlichen Formvorschrift, die von Mietvertraegen ueber Wohnraum hingegen schon.
BGB § 568 Abs. 1: "Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form."
Für Kündigungen von Mietverträgen ist per Gesetz die Schriftform vorgeschrieben. Das ist sie bei z. B. Handwerker-Aufträgen und Verträgen mit Strom-/Gasversorgern nicht.
Danke Euch beiden für die Information, da habe ich wohl Schriftform mit Textform verwechselt.
Macht nix, passiert oft.
Alles, was du zur Sache geschrieben hast, klingt jetzt aber auch nicht so, als muesstest du mit Problemen rechnen. Der Vermieter scheint ja einverstanden zu sein und wenn der sich gegen eine eigentlich unwirksame Kuendigung nicht wehrt, passiert auch nichts weiter.
Mietverträge können nur in Schriftform wirksam gekündigt werden.
Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und original, eigenhändig unterschrieben.
Wenn Du dich beeilst kannst Du noch zum 31.10. wirksam kündigen.
Die Kündigung, in Schriftform, muß spätestens am 03.08. beim Vermieter sein.
E-Mail und andere elektronischen Formen sind nicht Schriftform, sondern Textform.
Was genau heißt "... dass ich mind. 6 Monate mieten muss."?
Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht einstellen.
Du schreibst Zimmer.
Ist das innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?
Ist eine E-Mail keine Schriftform? Das reicht jedenfalls beim Strom/Gasanbieter völlig aus!