Kündigung rechtlich wirksam?

2 Antworten

Von Experte Gerhart bestätigt

Die Kuendigung ist unwirksam, weil sie nicht schriftlich erfolgte.

Unter Umsatenden koennte man aber auf einen Aufhebungsvertrag schliessen, der in bestimmten Faellen auch muendlich geschlossen werden kann. Dazu muesste man aber die gesamte Kommunikation kennen.


Norina1603  29.07.2023, 12:11
Die Kuendigung ist unwirksam, weil sie nicht schriftlich erfolgte.

Ist eine E-Mail keine Schriftform? Das reicht jedenfalls beim Strom/Gasanbieter völlig aus!

Kündigung habe ich unterschrieben als pdf per Mail gesendet und als Antwort auf diese Mail von Vermieter folgendes erhalten:
“Ich bestätige dir hiermit die Kündigung unten“ (Antwort auf meine Mail)
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DerCaveman  29.07.2023, 12:14
@Norina1603
Ist eine E-Mail keine Schriftform?

Nein. Schriftform ist auf richtigem Papier mit Originalunterschrift. Originalunterschrift ist aber bei einer E-Mail nicht moeglich, sondern nur eine Kopie davon.

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Norina1603  29.07.2023, 12:19
@DerCaveman

Nun ja, ich habe schon einige Aufträge so bestätigt und vergeben und wenn selbst Gas/Stromanbieter das als Kündigung (in Schriftform) anerkennen, dürfte das genügen, noch dazu, wo die Kündigung bestätigt wurde!

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DerCaveman  29.07.2023, 12:25
@Norina1603

Die Kuendigung von Energieliefervertraegen unterliegt keiner gesetzlichen Formvorschrift, die von Mietvertraegen ueber Wohnraum hingegen schon.

BGB § 568 Abs. 1: "Die Kündigung des Mietverhältnisses bedarf der schriftlichen Form."

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anitari  29.07.2023, 12:38
@Norina1603

Für Kündigungen von Mietverträgen ist per Gesetz die Schriftform vorgeschrieben. Das ist sie bei z. B. Handwerker-Aufträgen und Verträgen mit Strom-/Gasversorgern nicht.

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Norina1603  29.07.2023, 12:40
@anitari

Danke Euch beiden für die Information, da habe ich wohl Schriftform mit Textform verwechselt.

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DerCaveman  29.07.2023, 12:54
@Norina1603

Macht nix, passiert oft.

Alles, was du zur Sache geschrieben hast, klingt jetzt aber auch nicht so, als muesstest du mit Problemen rechnen. Der Vermieter scheint ja einverstanden zu sein und wenn der sich gegen eine eigentlich unwirksame Kuendigung nicht wehrt, passiert auch nichts weiter.

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Mietverträge können nur in Schriftform wirksam gekündigt werden.

Schriftform heißt auf Papier gedruckt/geschrieben und original, eigenhändig unterschrieben.

Wenn Du dich beeilst kannst Du noch zum 31.10. wirksam kündigen.

Die Kündigung, in Schriftform, muß spätestens am 03.08. beim Vermieter sein.

E-Mail und andere elektronischen Formen sind nicht Schriftform, sondern Textform.

Was genau heißt "... dass ich mind. 6 Monate mieten muss."?

Bitte mal den exakten Wortlaut wie er im Vertrag steht einstellen.

Du schreibst Zimmer.

Ist das innerhalb der vom Vermieter selbst bewohnten Wohnung?