Fristlose Kündigung wegen körperlicher Bedrohung des Vermieters?

7 Antworten

Das kann man vergessen. Selbst wenn es zu einer wirklichen Bedrohung gekommen und dies ein Kündigungsgrund WÄRE, so hätte man das sofort und umgehend tun müssen.

Es ist offensichtlich das hier nur ein grund gesucht wird, früher keine Miete zahlen zu müssen. Im Übrigen ist es nicht eure Aufgabe und auch nicht euer Recht einen Nachmieter zu suchen. Der Vermieter muss diese auf keinen Fall akzeptieren.

Von Experte bwhoch2 bestätigt

Eine fristlose Kündigung setzt einen schwerwiegenden Grund voraus!

Und man muss dann sofort reagieren.

Und so schwerwiegend kann der Grund nicht sein, wenn man erst zwei Wochen nach diesem Vorfall darüber nachdenkt.

Keine Chance!

wollen wir einen Weg finden um fristlos kündigen zu können.

Keine Chance. Selbst für die Polizei war die Bedrohung so unbedeutend, dass sie nicht mal eine Anzeige aufgenommen haben.

uns Steine in den Weg zu legen bei der Suche eines Nachmieters,

Ihr habt überhaupt kein Recht, Nachmieter zu suchen, die noch während der laufenden Kündigungsfrist einziehen können, um so doppelte Miete zu vermeiden. Es sei denn, im Mietvertrag ist Euch dieses Recht ausdrücklich eingeräumt.

Norina1603  06.11.2023, 13:24

Frage:

Selbst für die Polizei war die Bedrohung so unbedeutend, dass sie nicht mal eine Anzeige aufgenommen haben.

Seitens der Polizei, oder

Strafanzeige wurde nicht gestellt,

Weil vom Vermieter nur keine gestellt wurde?

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bwhoch2  06.11.2023, 14:55
@Norina1603

Wieso vom Vermieter? Mieters wurden doch bedroht und wenn man nicht gleich auf einer Anzeige besteht und nach zwei Wochen fällt einem ein, dass man den Fall doch als Grund für eine fristlose Kündigung nehmen könnte, hat man damit wohl kaum eine Chance vor Gericht.

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Norina1603  06.11.2023, 17:14
@bwhoch2

Stimmt, ich hatte schon den Mieter gemeint, wenn der Strafanzeige gestellt hätte, dann hätten sie auch eine schreiben müssen. Das wäre meine Nachfrage an Dich gewesen.

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Ja, das ist ein Grund für eine fristlose Kündigung.

Unmöglichkeit der Fortführung des Mietverhältnisses, wenn man von Personal oder wie immer man es nennen möchte, des Vermieters bedroht wird.

Ist ein Selbstläufer, wenn die Bedrohung klar ist.

bwhoch2  06.11.2023, 10:17

Kündigt man fristlos und zahlt daher nicht mehr die Miete, kommt es sehr wahrscheinlich zu einem Gerichtsverfahren. Entweder, weil der Vermieter die restliche Miete einklagt oder weil die Mieter ihre Kaution zurück haben wollen.

Geht es dann darum, ob die Kündigung rechtmäßig war, wird das Gericht wohl die Polizisten als Zeugen einbestellen. Diese werden dann wahrheitsgemäß mitteilen, dass die Bedrohung durch den minderjährigen Sohn keineswegs so ernst zu nehmen war, dass man deswegen eine Anzeige aufnehmen sollte. Das Resultat wäre dann wohl ein Urteil des Gerichts, wonach die fristlose Kündigung nicht zurecht erfolgt ist, noch dazu vor dem Hintergrund, dass das Mietverhältnis schon gekündigt war und man nun ohne Doppelzahlungen schnellstmöglich aus dem Mietvertrag raus kommen wollte.

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Halbammi  06.11.2023, 12:19

zwei wochen nach den Geschehnissen? Wohl kaum

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Verwerfen Sie diesen nutzlosen Gedanken mal ganz schnell:

Strafgesetzbuch (StGB) § 241 Bedrohung
(2) Wer einen Menschen mit der Begehung eines gegen ihn oder eine ihm nahestehende Person gerichteten Verbrechens bedroht, wird mit Freiheitsstrafe bis zu zwei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft.