Vermieter /Wasserschaden/ Versteckte Mängel - Welche Rechte ?

2 Antworten

Lies Dir einmal folgenden Link durch. Der beantwortet m.E. die meisten Deiner Fragen: Ersatzwohnraum während der Behebung von Mängeln (rechtsanwalt-und-mietrecht.de)

  • Keine Barzahlung der Miete (ergibt sich aus dem Link)
  • Für die Sanierung hat der Vermieter eine Versicherung abzuschließen und diese ist auch in Anspruch zu nehmen. Mit Euch hat das nichts zu tun, also keine Aktion von Euch in dieser Richtung.
Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – ... aus Projektentwicklung, WEG-Recht, Beirat

Meine Mutter hat momentan einen ähnlichen Fall in ihrer Wohnung und wir waren deshalb schon beim Anwalt.

Deine Vermieterin muss den Schaden in der Wohnung vollständig beheben (nicht nur oberflächlich). Falls sie das nicht tut, dann könnt ihr die Miete kürzen.

Sie muss euch auch für die Zeit der Bauarbeiten eine Ersatzwohnung zur Verfügung stellen bzw. anmieten und für die Kosten aufkommen.

Die Wohnung darf genau so groß sein wie die in der ihr gerade wohnt.

Ich würde das auf keinen fall unterschreiben und ihr das Geld auch auf gar keinen Fall bar geben!!!

Sie muss ihren Pflichten nachkommen und versucht euch das Geld aus der Tasche zu ziehen mit illegalen Mitteln.

Bitte auf keinen Fall irgendwas unterschreiben, das ist ganz ganz wichtig, sonst könnte euer Anspruch später verfallen.

& es ist auch übertrieben dreist, dass sie möchte, dass eure Verischerung dafür aufkommt.

Was ist sie denn für eine?

Wie sich das mit dem Ausziehen bzw. fristlosen Kpndigen eurerseits verhält kann ich leider nicht beantworten, da bin ich überfragt.

Ich würde auf jeden Fall schnellstmöglich einen Anwalt aufsuchen, ihm die ganze Sachlage genau so schildern und mich beraten lassen.

Gerhart  13.08.2023, 15:24

"Falls sie das nicht tut, dann könnt ihr die Miete kürzen."

Die Minderung der Gesamtmiete um eine konkrete %-Zahlist ab dem Tag möglich, an dem die Schadensmeldug beim Vermieter eingeht. Die Mietminderung endet, wenn der Schaden behoben ist!!! Siehe dazu §536 BGB

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Alexander665  13.08.2023, 15:26
@Gerhart

Richtig. Der Schaden muss gemeldet werden und sollte der Aufforderung zur Behebung nicht nachgekommen werden, dann kann die Miete gekürzt werden. So war es auch gemeint.

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Gerhart  13.08.2023, 17:29
@Alexander665

Richtiger ist es aber, nach der Meldung sofort die Gesamtmiete zu kürzen. Da mus niocht erst zugewartet werden, ob der Vermieter die Instandsetzung einleitet.

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