Hilfe bei mein Wohnung Vertrag?

3 Antworten

Der alte Mietvertag ist weiterhin gültig.

Der Vermieter kann die Miete im rechtlich zulässigen Rahmen erhöhen.

Yullmary747 
Fragesteller
 20.03.2024, 18:46

Danke für die Info 😕

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  1. Kauf bricht nicht Miete...dein Mietvertrag ist also weiter gültig.
  2. Was die Mieterhöhung angeht...wende dich an den Mieterschutzbund. Die sagen dir, was maximal an Erhöhung möglich ist gesetzlich
  3. Du hast Kündigungsschutz, solange die Kündigungssperrfrist gilt. Wie lange die in deinem Fall ist, sagt dir ebenfalls der Mieterschutzbund.
DerCaveman  29.02.2024, 00:56
Du hast Kündigungsschutz, solange die Kündigungssperrfrist gilt.

Was meinst du damit? Offensichtlich handelt es sich ja nicht um eine Umwandlung in eine Eigentumswohnung.

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Dea2019  29.02.2024, 05:49
@DerCaveman

Stell dir vor, du bist Mieter. Eigentümer A verkauft deine Wohnung an B.

Für B bedeutet das, dass DU den Schutz einer Kündigungssperrfrist hast, die kann von 3 bis 10 Jahre gehen, während der er dich NICHT kündigen kann, auch nicht mit "Eigenbedarf". Da ginge nur eine Kündigung, wenn DU als Mieter dir nachweislich etwas zu Schulden kommen lassen würdest.

Deswegen "entmieten" ja kriminelle Subjekte ihre Wohnbunker, damit sie diese an "Investoren" als Leerstand veräußern können. Dann sind die leeren Wohnung mal schnell "saniert" und superduperteuer neu vermietet.

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DerCaveman  29.02.2024, 09:36
@Dea2019
Für B bedeutet das, dass DU den Schutz einer Kündigungssperrfrist hast, die kann von 3 bis 10 Jahre gehen

Aber doch nur nach einer Umwandlung in eine Eigentumswohnung und nicht auch, wenn die Wohnung auch vor dem Verkauf schon eine Eigentumswohnung war.

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Yullmary747 
Fragesteller
 29.02.2024, 09:44

Ich danke dir für deine Antwort. Habe gerade bei Mieterschutzbund angerufen und können mir nicht helfen . Das kostet fast 100€ das ich nicht habe als Sozialempfängerin 😞

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Yullmary747 
Fragesteller
 29.02.2024, 09:45

für deine Antwort. Habe gerade bei Mieterschutzbund angerufen und können mir nicht helfen . Das kostet fast 100€ das ich nicht habe als Sozialempfängerin. Was soll ich jetzt machen? 😞

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Du kannst Dir alls Sozialhilfe Empfänger ein Beratungsschein für ein Rechtsanwalt für Mietrecht besorgen.Der wird sich dan erstmal Dein Mietvertrag ansehen und andere Unterlagen .Er wird die dan schon sagen ob Du gegen vorgehen kannst

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung