Mietvertrag trotz Todesfall gültig?
Hallo zusammen,
ich habe vor kurzem eine Wohnung gekauft und diese vermietet. Der Mieter sollte ab 01.11.22 einziehen. Einen Tag vorher ist der Mieter verstorben. Der Mieter war Rentner und wurde von seiner Betreuerin betreut und der Mietvertrag wurde auch von ihr (Bevollmächtigter) unterschrieben.
Da ich auf die Schnelle keinen Nachmieter finden kann und mir ein Mietausfall droht, wollte ich fragen, wie die rechtliche Situation ist?
Zur Information:
Ich habe die Miete inkl. NK und Kaution (3x KM) im Voraus erhalten. Und ich habe im Vertrag eine Mindestmietdauer von 2 Jahren vereinbart.
Vielen Dank vorab für Eure Rückmeldung.
3 Antworten
Rechtliche Situation ist das die Erben in den Vertrag eintreten können oder ihn kündigen.
Die 2 Jahre Mindestmietdauer sind dabei irrelevant.
Wende dich am besten an das zuständige Nachlassgericht.
Eigentlich ist aber der Betreuer zuständig.
Laut BGB § 564 kannst Du als VM den Vertrag binnen 4 Wochen nachdem Du von Tod des Mieters erfahren hast den Vertrag mit gesetzlicher Frist kündigen. Das wären 3 Monate.
Da der Betreuer, so verstehe ich das jedenfalls, auch dein Vertragspartner ist solltest Du die Kündigung an diesen schicken. Und das so schnell als möglich.
Zu 2) eigentlich ja. Ich kann mir aber gut vorstellen das da nichts kommt. Aber dafür hast Du ja die Kaution.
Mit der Kaution kannst du die Lücke schließen bis Du einen neuen Mieter hast
Mußt die 3xKM an die Angehörigen zurückzahlen und den Vertrag kannst als Klöpapier nutzen.
Doch. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht auf die Erben über. Die müssen, wenn sie den Vertrag nicht weiter führen wollen, ordentlich kündigen. BGB § 564
Die Kaution kann, wie sonst auch, für Ansprüche aus dem Mietverhältnis, z. B. Mietrückstand, verwendet werden.
Der Mietvertrag endet wenn entweder die Erben oder der Vermieter ihn kündigt. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, wird ein Nachlassverwalter vom Gericht eingesetzt.
Ein Erbe muß man nicht ausdrücklich annehmen, das geschieht automatisch. Nur ausschlagen müßte man es ausdrücklich. Bei Gericht, binnen 6 Wochen nach dem man von Tod des Angehörigen erfahren hat.
Alles Weitere regelt dann ein Nachlassverwalter.
Achso, wenn das Erbe ausgeschlagen wird bekommen die Ausschlagenden natürlich auch nicht Kaution.
Stimmt der arbeitet nicht umsonst. Wird aber nicht vom Vermieter bezahlt, sondern vom Gericht, seinem Arbeitgeber. Die Kaution darf der Vermieter für seine Ansprüche verwenden.
Zunächst vielen Dank für Ihre Antworten!
So wie ich es verstanden habe, gibt es nach Aussage der Betreuerin keine Erben.
1) Soll ich das direkt mit ihr klären oder soll ich mich direkt an das Nachlassgericht wenden?
2) Muss der Betreuerin die Miete für 3 Monate nach der Kündigung weiterzahlen?