Mietvertrag trotz Todesfall gültig?

3 Antworten

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Rechtliche Situation ist das die Erben in den Vertrag eintreten können oder ihn kündigen.

Die 2 Jahre Mindestmietdauer sind dabei irrelevant.

Wende dich am besten an das zuständige Nachlassgericht.

Eigentlich ist aber der Betreuer zuständig.

Cih44 
Fragesteller
 31.10.2022, 15:51

Zunächst vielen Dank für Ihre Antworten!

So wie ich es verstanden habe, gibt es nach Aussage der Betreuerin keine Erben.

1) Soll ich das direkt mit ihr klären oder soll ich mich direkt an das Nachlassgericht wenden?

2) Muss der Betreuerin die Miete für 3 Monate nach der Kündigung weiterzahlen?

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anitari  31.10.2022, 16:12
@Cih44

Laut BGB § 564 kannst Du als VM den Vertrag binnen 4 Wochen nachdem Du von Tod des Mieters erfahren hast den Vertrag mit gesetzlicher Frist kündigen. Das wären 3 Monate.

Da der Betreuer, so verstehe ich das jedenfalls, auch dein Vertragspartner ist solltest Du die Kündigung an diesen schicken. Und das so schnell als möglich.

Zu 2) eigentlich ja. Ich kann mir aber gut vorstellen das da nichts kommt. Aber dafür hast Du ja die Kaution.

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Mit der Kaution kannst du die Lücke schließen bis Du einen neuen Mieter hast

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – Mehrere eigene Immobilien und Vermietung

Mußt die 3xKM an die Angehörigen zurückzahlen und den Vertrag kannst als Klöpapier nutzen.

anitari  31.10.2022, 15:08

Falsch.

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anitari  31.10.2022, 15:12
@Britta979

Doch. Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters. Er geht auf die Erben über. Die müssen, wenn sie den Vertrag nicht weiter führen wollen, ordentlich kündigen. BGB § 564

Die Kaution kann, wie sonst auch, für Ansprüche aus dem Mietverhältnis, z. B. Mietrückstand, verwendet werden.

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Britta979  31.10.2022, 15:21
@anitari

" Der Mietvertrag endet nicht mit dem Tod des Mieters." Wann denn? Was ist, wenn die Erben ablehnen?

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anitari  31.10.2022, 15:26
@Britta979

Der Mietvertrag endet wenn entweder die Erben oder der Vermieter ihn kündigt. Wenn das Erbe ausgeschlagen wird, wird ein Nachlassverwalter vom Gericht eingesetzt.

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Britta979  31.10.2022, 15:29
@anitari

Man wird durch diesen aber nicht gezwungen ein Erbe anzunehmen.

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anitari  31.10.2022, 15:34
@Britta979

Ein Erbe muß man nicht ausdrücklich annehmen, das geschieht automatisch. Nur ausschlagen müßte man es ausdrücklich. Bei Gericht, binnen 6 Wochen nach dem man von Tod des Angehörigen erfahren hat.

Alles Weitere regelt dann ein Nachlassverwalter.

Achso, wenn das Erbe ausgeschlagen wird bekommen die Ausschlagenden natürlich auch nicht Kaution.

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Britta979  31.10.2022, 15:38
@anitari

Stimmt, die bekommt dann der Nachlassverwalter, den der arbeitet nicht umsonst.

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anitari  31.10.2022, 15:46
@Britta979

Stimmt der arbeitet nicht umsonst. Wird aber nicht vom Vermieter bezahlt, sondern vom Gericht, seinem Arbeitgeber. Die Kaution darf der Vermieter für seine Ansprüche verwenden.

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Cih44 
Fragesteller
 31.10.2022, 15:54
@anitari

Darf ich die Kaution behalten? Bis alles erledigt ist?

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anitari  31.10.2022, 16:02
@Cih44

Dürfen Sie. Kaution muß erst nach Ende des Mietverhältnisses erstattet werden. Zudem darf sie für Ansprüche daraus verwendet werden. Daran ändert auch der Tod des Mieters nichts.

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