Mietrechtlich ist nicht vorgeschrieben das im Vertrag Heizkosten und übrige Betriebskosten extra ausgewiesen werden müssen. Heizkosten sind auch Betriebskosten.

Jobcenter sehen es aber gerne, ja verlangen sogar, das es getrennt angegeben wird.

Frag den Vermieter ob er das so in den Vertrag schreibt. Sollte eigentlich kein Problem sein.

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Was muß denn umgebaut werden?

Etwa 10.000 € erscheinen mir da enorm.

Meine neue Therme mit Warmwasserkessel hat etwa 4.500 € gekostet. Montage, inkl. Demontage der alten Heizungsanlage, und ein paar Kleinigkeiten, wirklich Kleinigkeiten wie z. B. ein neues Ausgleichgefäß, hat ca. 2.500 € gekostet. Das ist 10 Jahre her. Das Kosten gestiegen sind ist mir klar. Aber doch nicht so extrem.

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Ein gemeinsamer Mietvertrag kann nur gemeinsam gekündigt werden.

Wenn der Vertrag unbefristet und ohne Kündigungsverzicht ist könnt ihr jetzt zum 30. Juni ordentlich, fristgerecht kündigen.

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Wenn Du deine Treppe ausbaust mußt Du wieder so eine Dachbodentreppe einbauen.

Die ist bzw. war ja Bestandteil der Mietsache.

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Das Hausverbot gilt nur für den EDEKA-Markt in dem Du erwischt wurdest.

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Der Betrag ändert sich wenn es eine Rentenerhöhung gibt.

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Ich habe gestern im Wahn Katzenstreu und Klopapier in die Rohre gestopft weil ich gedacht und gesehen habe das aus den Rohren Viehzeug raus kommt.

Dann wirst Du wohl zahlen müssen.

Wenn selbst der Pömpel nicht hilft muß ein Fachmann ran.

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Machen das Privatvermieter automatisch, bevor wer Neues einzieht ...

Nur wenn das vertraglich zugesichert wurde.

... oder muss ich das machen lassen?

Meistens überlassen Vermieter das dem Mieter.

Kann man auch selbst machen.

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Ich geh mal davon aus das Du eine Privatperson, kein Unternehmer, bist.

Dann greift das generelle Widerrufsrecht von 14 Tagen nicht.

... sie hat mir sogar mit einem Rechtsanwalt gedroht ...

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Ich bin mit einem kleinen Teil der Miete im Verzug, was muss ich beachten?

Meine Vermieterin hat diesen Monat die Miete erhöht. Ich (Verbraucher) hatte ein Schreiben diesbezüglich bekommen bzw. eine Kopie eines Schreibens, das ich unterschrieben zurück an die Vermieterin gesendet habe. Die Mieterhöhung beträgt 59€ und ich hatte mich im Monat vertan, ich dachte, diese wären ab April fällig, sie waren aber bereits März fällig. Ich habe die 59€ bereits überwiesen, jedoch 15 Tage zu spät. Ich wohne seit 5 Jahren in der Wohnung und so was ist mir noch nie passiert.

Ich habe mich die letzten Tage intensiv mit dem Mietrecht auseinandergesetzt und weiß, dass die Miete entweder 2 Monate hintereinander im Verzug sein muss und der Betrag mindestens eine Monatsmiete betragen muss, der Betrag insgesamt zwei Monatsmieten erreicht, jedoch auf nicht aufeinander folgenden Monaten oder mindestens 3 mal im Jahr im Verzug ist, dass dann ordentliche und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung droht.

In meinem Mietvertrag steht: "Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mahnkosten und Verzugszinsen zu erheben".

Ich habe meine Vermieterin gestern (am Tag der Echtzeitüberweisung der 59€) per email über die Tatsache, dass ich den Fehler bemerkt und beglichen habe, informiert. 

Meine Vermieterin hat noch nicht reagiert, könnte aber sowohl Mahnkosten und Verzugszinsen gegen mich geltend machen.

Jetzt kommt die eigentliche Frage:

Ist der Verzug mit der Zahlung des fehlenden Betrags beglichen oder muss ich abwarten bis/ob mit meine Vermieterin die Mahnkosten und Verzugszinsen gegen mich geltend macht, damit ich diese dann bezahlen kann, und erst dann ist der Verzug beglichen.

Grund für die Frage: Wenn der Verzug mit dem Begleichen des fehlenden Betrages nicht beglichen ist und dies sich bis in den April zieht, habe ich einen Verzug, der sich auf 2 Monate streckt, was eine Kündigung rechtfertigen würde. Sofern ich es richtig verstanden habe.

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Bei 59 € wären das ca. 25 Cent Verzugszinsen. Ich denke nicht das die Vermieterin wegen der paar Tage Verspätung ein Aufhebens macht.

Der Aufwand und das Briefporto wären teurer ;-)

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Neben mehr Wasserkosten, kalt und warm, auch mehr Müllkosten und vielleicht auch mehr Heizkosten. Denn bekanntlich frieren Frauen ja eher als Männer;-)

Rein rechtlich dürfen Vermieter die Nebenkosten nur nach einer Abrechnung mit Nachzahlung erhöhen.

Werden bei dir denn Kosten nach Personen umgelegt?

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Forderungen aus 2022 verjähren erst am 31.12.2025.

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