12 Wochen alte Katze und ca. 1400 Gramm?
Was ist das für eine Rasse?
12 Wochen alte Katze und ca. 1400 Gramm?
Was ist das für eine Rasse?
Nur wenn es einsturzgefährdet ist.
Mein Haus ist ca. 140 Jahre alt.
Wenn man kostenlos Bahn fahren kann und viel Zeit hat ist das nicht komisch.
Ansonsten einfach nur blöd.
Kann aber auch sein das man sicher gehen will das die Sendung (Brief, Paket) auch wirklich ankommt.
Sonderkündigungsrecht nein.
Aber unter Umständen könntet ihr die vorzeitige Entlassung aus dem Mietvertrag verlangen.
Dann müßte die Wohnung aber schon extrem klein sein.
Wie groß/klein ist denn die Wohnung?
Das ist nicht falsch.
Nächstmöglicher Termin, sofern die Kündigung spätestens am 06.05.2024 beim Vermieter ist, ist der 31.07.
Das Du schon zum 01.06. ausziehst ändert nichts daran.
"Nachmieter" kannst Du vorschlagen. Akzeptieren muß der Vermieter aber keinen.
Nein. Jedenfalls nicht in/auf den von dir gemieteten Räumen/Flächen.
Das ist keine Kündigung, lediglich eine Information.
Auch die Ergänzung ändert nichts daran das dass keine Kündigung ist.
Wozu so ein ellenlanger Roman?
Für eine Kündigung reicht 1 Satz.
Zum Beispiel
Hiermit kündige ich fristgerecht zum ...
Unterschrift
Man kündigt auch erst wenn man eine Wohnung gefunden und der Vertrag dafür in trockenen Tüchern ist.
Das hast Du doch gestern schonmal gefragt.
https://www.gutefrage.net/frage/ab-wie-viel-mietrueckstand-hat-der-vermieter-das-recht--den-mieter-fristlos-zu-kuendigen
Er kann schon ab 1 Monatsmiete + einem nicht unerheblichen Teil fristlos kündigen.
BGB § 569 Absatz 3 Nr. 2
Wenn Du selbst mit in der Wohnung wohnst kannst Du von deinem erleichterten Kündigungsrecht Gebrauch machen. BGB § 573a Absatz 2
Kündigungsfrist dann aber 6 Monate.
Wenn ein Betrag von 2 Monatsmieten offen ist.
Das hast Du doch heute schonmal gefragt.
Für 3 Personen sind 90 m³ Warmwasser extrem viel.
Es sei denn jeder duscht 3 x am Tag 20 - 30 Minuten oder es wurde Waschmaschine, Geschirrspüler an Warmwasser angeschlossen.
Laut Statistik verbraucht eine Person im Schnitt 40 Liter Warmwasser pro Tag. Das würde bei 3 Personen knapp 44 m³ im Jahr machen.
Das die Ermittlung und Umlage der Warmwasserkosten nicht korrekt ist habe ich dir heute morgen auch schon erklärt.
Erhöhung Nebenkosten und Erhöhung Miete sind 2 verschiedene Latschen.
Zur Mieterhöhung, gem. BGB § 558, ist die Zustimmung des Mieters vorgeschrieben.
Wie ist die Mieterhöhung denn begründet?
Einfach können Vermieter nie kündigen ;-)
Der Mietvertrag ist entweder durch Unterschrift oder konkludentes Handeln zustande gekommen.
Wegen nicht gezahlter Kaution kann ein Vermieter u. U. fristlos kündigen.
Dann wenn mindestens ein Betrag in Höhe von 2 Kaltmieten der Kaution offen sind.
Das aber frühestens im 2 Monat nach Mietbeginn. Vielleicht auch erst im dritten Monat. Kommt drauf an wie viele KM Kaution vereinbart sind.
Der Vermieter kann denselben Abschlag wie beim Vormieter verlangen. Er kann aber auch einen höheren oder, was eher unwahrscheinlich aber nicht ausgeschlossen ist, einen niedrigeren verlangen.
Was Du mit dem Vormieter ausmachst ist völlig irrelevant.
Die Ermittlung und Umlage der Warmwasserkosten ist nicht korrekt.
Dein Warmwasserbrauch sind laut Abrechnung 90 m³. 135 m³ der des ganzen Hauses.
90 m³ Warmwasser ist für 3 Personen verdammt viel.
Die gesetzlichen Auflagen bzgl. Energiegesetz müssen gar nicht im Mietvertrag stehen.
Das einzige was zum Thema Energie darein bzw. dazu gehört ist der Energieausweis.
Der muß bei Besichtigungen mit Interessenten vorliegen, in Inseraten die Effiziensklasse angegeben und der Ausweis bei Vertragsabschluß dem Mieter in Kopie übergeben werden.
Das ist zulässig wenn explizit vertraglich vereinbart.
Denn Strom für die Wohnung gehört nicht zu den Betriebskosten gem. § 2 der Betriebskostenverordnung.
Sozialleistungen werden zum letzten Bankwerktag des Monats gezahlt, manchmal zum Vorletzten. Also frühestens am 29.04.
Kommt drauf an.
Wurde die Therme ersetzt weil die alte kaputt war kannst Du die Miete gar nicht erhöhen. Jedenfalls nicht wegen Modernisierung.
Falls Modernisierungsmieterhöhung möglich sein sollte dann kannst Du 8 % der reinen Modernisierungskosten als jährliche Mieterhöhung "umlegen".
Bei bis zu 10.000 € Gesamtkosten kann man das unkompliziert errechnen.
7.500 € Gesamtkosten - 30 % x 8 % = 420 € : 12
Wenn es einen Mietspiegel gibt muß er keine Vergleichswohnungen angeben.
Mängel haben mit der Mieterhöhung nichts zu tun.