Meine Vermieterin hat diesen Monat die Miete erhöht. Ich (Verbraucher) hatte ein Schreiben diesbezüglich bekommen bzw. eine Kopie eines Schreibens, das ich unterschrieben zurück an die Vermieterin gesendet habe. Die Mieterhöhung beträgt 59€ und ich hatte mich im Monat vertan, ich dachte, diese wären ab April fällig, sie waren aber bereits März fällig. Ich habe die 59€ bereits überwiesen, jedoch 15 Tage zu spät. Ich wohne seit 5 Jahren in der Wohnung und so was ist mir noch nie passiert.
Ich habe mich die letzten Tage intensiv mit dem Mietrecht auseinandergesetzt und weiß, dass die Miete entweder 2 Monate hintereinander im Verzug sein muss und der Betrag mindestens eine Monatsmiete betragen muss, der Betrag insgesamt zwei Monatsmieten erreicht, jedoch auf nicht aufeinander folgenden Monaten oder mindestens 3 mal im Jahr im Verzug ist, dass dann ordentliche und schlimmstenfalls eine fristlose Kündigung droht.
In meinem Mietvertrag steht: "Bei verspäteter Zahlung ist der Vermieter berechtigt, etwaige Mahnkosten und Verzugszinsen zu erheben".
Ich habe meine Vermieterin gestern (am Tag der Echtzeitüberweisung der 59€) per email über die Tatsache, dass ich den Fehler bemerkt und beglichen habe, informiert.
Meine Vermieterin hat noch nicht reagiert, könnte aber sowohl Mahnkosten und Verzugszinsen gegen mich geltend machen.
Jetzt kommt die eigentliche Frage:
Ist der Verzug mit der Zahlung des fehlenden Betrags beglichen oder muss ich abwarten bis/ob mit meine Vermieterin die Mahnkosten und Verzugszinsen gegen mich geltend macht, damit ich diese dann bezahlen kann, und erst dann ist der Verzug beglichen.
Grund für die Frage: Wenn der Verzug mit dem Begleichen des fehlenden Betrages nicht beglichen ist und dies sich bis in den April zieht, habe ich einen Verzug, der sich auf 2 Monate streckt, was eine Kündigung rechtfertigen würde. Sofern ich es richtig verstanden habe.