Kündigung zum 31.05. wegen Eigenbedarf, neue Wohnung ab 01.07?

10 Antworten

Hast Du mal geprüft, ob die Kündigung auch korrekt ist?

Ok, die Frist zum Wiederspruch könnte vergangen sein. Allerdings kommen einige Dinge hinzu, die beachtet werden müssen. So steht Dir standartgemäß eine längere Kündigungsfrist zu, wenn Du länger dort wohnst. Bei 10 Jahren wären es dann 6 Monate. Bei >15 Jahre sogar 9 Monate.

Weitere Gründe für einen Einspruch wären auch gewisse Probleme, Beispiel Gesundheit. Als Pflegefall kann er Dich nicht einfach rauswerfen.

Durchstöbere mal §§573 bis etwa 586. Vielleicht findest Du was. Ich bekam eine Kündigung am 7.12.23. Somit der erste Grund eines Wiederspruches, da diese bis zum 3 Werktag bei Dir vorliegen muss. Hinzu entsprach die Kündigung nicht den §573, da vergessen wurde auf eine Kündigungsfrist hinzuweisen.

Der nächste Grund (Kündigung bei mir aus wirtschaftlichen Gründen) war halt die Kündigungsfrist. Nach 17 Jahren stehen mir 9 Monate zu. Theoretisch hätte ich nach weiteren Wiedersprüchen noch länger dort wohnen können. Allerdings konnte ich das alternative Angebot nicht abschlagen.

Letztendlich wohnte ich bis 31.12.24, also etwas mehr als ein Jahr, noch in dieser Wohnung und verpflichtete mein Vermieter mir sogar eine angemessene Ersatzwohnung zur Verfügung zu stellen. Doch er fand keine freie Wohnung in dem Größenverhältnis. Hinzu lehnte ich eine andere Wohnung ab, weil sie weitaus kleiner war als meine dortige.

Fazit war dann: Aus 58m² für 210 Euro Kaltmiete wurden 90 m² für 310 Euro Kaltmiete (WEIT UNTER DEM MIETSPIEGEL), weil er nichts anderes frei hatte. Der m²-Preis sogar noch günstiger als zuvor. Zum Vergleich... die Familie hier hatte 630 Euro für diese Wohnung gezahlt.

Ich bezog mich auf etlichen §§ und Gerichtsurteile. Ist zwar eine harte Arbeit, aber es zahlte sich aus.

Nebenbei: Wie hoch ist Dein Einkommen? Vielleicht steht Die ein Berechtigungsschein für eine Beratung bei einem Anwalt zu. Wenn Du eine gute Kanzlei findest, können die sogar für eine Gerichtsverhandlung im Eilverfahren sorgen. Das bringt Dir auch etwas Zeit.

Was heißt zwingen? Wenn Du am 1.6. nicht ausgezogen bist, muss die Person, die einziehen wollte, eben in ein Hotel gehen, bis Du endlich raus bist und die Person einziehen kann. Hat die Person auch noch Umzugsgut, das unterzubringen ist, wird sie eine Spedition beauftragen, die das sorgsam einlagert.

Beides kostet natürlich und mit 100 € pro Tag ist es nicht getan. Mehrere hundert pro Tag kommen dabei locker zusammen und summieren sich über den ganzen Monat wohl auf einen hohen vierstelligen Betrag. Ich schätze mal, so 8000 - 10000 € sind drin. Man wird das von Dir verlangen.

Andersrum kannst Du natürlich jetzt schon nach einer Möglichkeit suchen, um die Sachen, die Du nicht entsorgen kannst, irgendwo unter zu stellen, bis Deine neue Wohnung frei wird. Und für Übernachtung würde ich Dir Airbnb empfehlen. Damit kommst Du insgesamt vermutlich deutlich günstiger weg.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Ich sag es mal so, vertraglich bist du verpflichtet am 31.05 da raus zu sein. Aber rein theoretisch kann er dich nicht einfach raus werfen das darf er nicht. Er kann dich rausklagen aber das wird länger als einen Monat dauern. Wenn du also einfach drin bleibst kann er erstmal wenig machen. Du musst dich aber dann mit einem sehr ärgerlichen Vermieter und dem Gericht rumschlagen im Gegenzug.

Und das muss dir klar sein, du tust dann zu demjenigen was er zu dir tut, wer auch immer in die Wohnung will hat ja vermutlich auch einen Mietvertrag den er gekündigt hat und darauf angewiesen in die Wohnung zu kommen genau so wie du auf eine Wohnung angewiesen bist.

+ eventuell entstandene kosten könnten dir in rechnung gestellt werden also eventuell hotel oder ähnlihces.


DERstobbel  23.04.2025, 08:45

Wieso "darf er das nicht"? Der Eigenbedarf wurde doch fristgerecht angemeldet... Was kann dann der Vermiter/Eigentümer denn dafür dass FS nichts anderes früher auftreiben konnte?

Osterkarnigel  23.04.2025, 08:47
@DERstobbel

Das ist leider das los des Vermieters, glaub mir ich ich bin einer ;) das ist ein richtiger scheiß.

Angenommen er zieht nicht aus. Der Vermieter kann ihn nicht einfach vor die Tür setzen, also schlösser wechseln oder so und seine Möbel und gegenstände darf der Vermieter auch nicht einfach entfernen oder entsorgen...

Deine Wahl als Vermieter ist dann eben die Räumungsklage, was dir eine rechtliche handhabe gibt, aber das kostet Geld und dauert Zeit. Kann bis zu einem Jahr dauern das ganze.....

Falls du dich je mals im Leben fragst warum Vermieter teilweiße sehr genau schauen wenn Sie in die Wohnung lassen und teure Mieten verlangen dann weil ein einziger schlechter Mieter dich Abertausende Euro kosten kann und dich halb ruinieren kann

Zwingen, im Sinne von "einfach vor die Tür setzen", kann er dich nicht.

Er kann aber am 01.06. Räumungsklage einreichen. Eh die durch ist, ist der 01.07. aber ganz sicher lange vorbei.

Ich habe den Mietvertrag schon unterschrieben. Er will trotzdem, dass ich zum 01.06. raus bin ,wo soll ich in der Zeit wohnen?

Mal eine andere Idee.

Ziehe doch einfach früher ein. Das ist doch viel einfacher. Falls da noch jemand wohnt, rückt zusammen. Das geht bestimmt.