Eigenbedarf Kündigung Wohnung

3 Antworten

Dein großer Fehler: Wenn Du eine Wohnung für Eigenbedarf kaufst, musst Du schon bei der Besichtigung versuchen, herauszufinden, wie die Umstände sind. Wenn doch, weil die Wohnung so schön ist, sollte das nicht dringend sein und am allerbesten ist es, eine Wohnung zu kaufen, die bereits leer ist oder bei der Mietvertrag von den Mietern schon gekündigt ist. Gut, war Deine erste Wohnung. Beim nächsten Mal weißt Du es.

Du kündigst, sobald das möglich ist und wartest ab. Sollte der Mieter gegen die Eigenbedarfskündigung vorgehen, brauchst Du einen Anwalt und dann kommt es ggf. darauf an, ob der Mieter einen Härtefall geltend macht und das Gericht dem zustimmt oder nicht.

Auf jeden Fall kann es noch sehr lange dauern, bis Du die Wohnung selbst nutzen kannst.

Bis dahin hast Du wenigstens gute Mieteinnahmen, die Dir helfen, die Finanzierungsraten zu bezahlen. Viele machen es auch so, dass sie für die Miete, die sie bekommen, selbst eine andere Wohnung anmieten, sodass das wenigstens ausgeglichen ist.

Woher ich das weiß:eigene Erfahrung – In diesen Bereichen selbst seit langer Zeit tätig.

Zunächst einmal alles Gute.

Die Eigenbedarfskündigung ist grundsätzlich trotzdem möglich, allerdings wird es hier auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen. Sehr wahrscheinlich wird das Gericht dem Mieter unter den gegebenen Umständen eine deutliche Verlängerung der Kündigungsfrist zubilligen aus sozialen Gründen.

Suche dir umgehend einen Anwalt, der das für dich durchsetzen soll. Das wird aber geraume Zeit in Anspruch nehmen.


Daren257 
Beitragsersteller
 11.05.2025, 08:12

Danke für Info

Also ich sage es mal so, Eigenbedarf ist eigenbedarf. Auch wenn der Mieter Krebs hat. Es ist nur so, dass situationsbedingt mehr oder weniger lange Kündigungsfristen gelten.

Bei einem schwer kranken können das duchaus auch mal 3 Moante werden. Du wirst dir also für die Dauer ggf. ein alternaitves Domizil suchen müssen oder im derzeitigen bleuben müssen.

Kommen wir zur Frage des Renovierens. Einem Mieter ist es nicht zuzumuten, nach Auszug eine Wohnung komplett zu sanieren. d.h. Dübellöcher zuspachteln, streichen und tapezieren... das wars dann schon im Wesentlichen.

Je nach dem wie alt die Wohnung ist, was alles im Argen ist etc. macht es dann eben keinen Sinn, wenn der Mieter genötigt wird, oberflächlich zu renovieren, dann aber so wie so saniert werden muss.

Ein einfaches Beispiel: wenn weil z.B. die Elektroinstallation veraltet ist macht es doch keinen Sinn, wenn der Mieter vor seinem Auszug neu tapeziert und alles, nur damit dann euer Elektriker überall Schlitze in die schönen, neuen Tapeten macht.

Verstehe mich nicht falsch, aber in einem solchen Fall hätte abgesehen vom Maler bzw. Tapetenverkäufer keiner was davon.


DietmarBakel  11.05.2025, 08:39
Kommen wir zur Frage des Renovierens.

Diese Problematik erkenne ich gar nicht. Die Wohnung ist doch vielleicht top?

Peppie85  11.05.2025, 09:45
@DietmarBakel

vielleicht. aber eben nur vielleicht daher schrieb ich ja, dass je nach dem wie die Wohnung ist...