

Ich habe meinen Enkel eine Bürgschaft, auf meine Haus, über die Bank gegeben.
Und vermutlich ohne grundbuchliches Pfandrecht im Gegenzug.
Er und seine Frau benötigten das Geld für ein Haus. Er ist geschieden und zahlt schon zwei Jahre nicht mehr. Er besitzt 3 Häuser (müssen noch abbezahlt werden).
Dann wird der Enkel eben eines davon veräußern müssen. Dazu kannst du ihn aber nur auf dem zivilrechtlichen Weg zwingen (Zahlungsklage).
Die Raten zahle ich nun an die Bank, deshalb muss eine Klärung her,
Die Klage gegen den Sohn ist gesondert von der Zahlungsverpflichtung gegenüber der Bank als Bürge zu betrachten. Die Bank wird sich bis zur PI an dir schadlos halten, denn das ist eben die Last des Bürgen. Sie muss nicht den langwierigen Weg der Zwangsversteigerung gegen den Schuldner gehen, solange du als Bürge noch leistungsfähig bist.
ich bin Rentnerin und nicht mehr in der Lage dazu.
Du musst unbedingt unverzüglich einen Anwalt mit der Wahrnehmung deiner Interessen beauftragen, denn sonst endest du in der Zwangsversteigerung deines Hauses und auf dem Sozialamt. Du musst deine Forderungen gegenüber dem Enkel schon selbst geltend machen, das ist eine rein zivilrechtliche Forderung, die du somit auch selbst eintreiben musst. Das geht weder die kreditgebende Bank, noch deine Bank oder den Staat irgendetwas an.