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Ein paar Stunden. Keine Ahnung, was Andere so den ganzen Tag lang machen. 6x geimpft, nie an Corona erkrankt, auch im Lockdown draußen (war ja auch nicht untersagt), schließlich erledigt sich die Arbeit nicht von selbst.
Ein paar Stunden. Keine Ahnung, was Andere so den ganzen Tag lang machen. 6x geimpft, nie an Corona erkrankt, auch im Lockdown draußen (war ja auch nicht untersagt), schließlich erledigt sich die Arbeit nicht von selbst.
Bahnhof.
wir sind Besitzer/Eigentümer eines kleinen Häuschen ,das auf der einen Seite eine Grenzbebauung hat.
Euer Gebäude steht also auf bzw. an der gemeinsamen Grundstücksgrenze.
Die Mauer steht auf unserem Grundstück und ist weiter weg als 3m
Das soll wohl der Abstand der Mauer (Grenze) zur Bebauung des Nachbarn sein. Diese Art der Bebauung war nur mit nachbarlicher Zustimmung zulässig. Diese Zustimmung greift aber nur für genau den gegebenen Baufall.
In der Garagenwand und Badezimmer befinden sich jeweils zwei einfache Glasbausteinelemente 80×40cm .
Bestandsschutz - denn die dürfen nicht mehr verbaut werden, da es dafür keine Brandschutz-DIN gibt.
Wir hatten uns überlegt sogenannte Festverglasungen mit undurchsichtigen Glas mit einer kleinen 5cm Fensterbank zu montieren .Im Badezimmer eins von den Klappfenstern zu entfernen ,das nur noch eine Möglichkeit besteht was zu Öffnen zu können und das wäre nur Kippbar
Ich verstehe die Frage nicht. Wenn es sich hier um eine Grenzbebauung handelt, sind derartige Änderungen nur wieder mit nachbarlicher Zustimmung möglich.
Auf der einen Seite möchte er das ich die Wand ansehnlich mache, zu anderen lässt er mich nicht auf sein Grundstück
Das bestehende Zugangsrecht muss in diesem Fall eingeklagt werden (sog. Hammerschlagsrecht). Ärgerlich, aber so ist das halt.
Leider ist (mMn unabhängig tatsächlich vom BL) der Nachbar hier am längeren Hebel. Sanierungsarbeiten am Bestand müsste er dulden, aber eine Umgestaltung bzw. einen Umbau nicht.
Mit anderen Worten - sucht euch einen Baurechtsanwalt, aber der wird euch mehr oder weniger vermutlich dasselbe sagen - ohne Zustimmung des Nachbarn keine Änderungen möglich. Die einzige mir bekannte tatsächliche Durchbrechung dieses Rechts gäbe es beim Anbringen einer Wärmedämmung - da hat der Nachbar trotz Grenzbebauung kein Einspruchsrecht, selbst wenn die Dämmung in sein Grundstück überkragt.
Er streitet scheinbar alles ab was ich gehört habe.
Ob diese Objekte nun absichtlich oder aufgrund einer Fehlprogrammierung bombardiert wurden, spielt letztlich für das Leid keine Rolle. Bombardiert wurden sie jedenfalls durch die russischen Streitkräfte. Und was der Verbrecher Putin sagt, glaubt noch nichtmal der Osterhase.
Niemand. Es geht nicht ums Gewinnen, sondern um die Wiederherstellung des Status quo ante.
Die Bank kann selbstverständlich die Vertragsbeziehung Ihrerseits gemäß AGB jederzeit fristgerecht aufkündigen.
Was denn sonst? "Veraltet" besagt ja per se nicht, dass es unbrauchbar wäre - sondern eben nur von der Entwicklung überholt.
Die hier verhängten Sozialstunden sind nicht als solche im Sinne der Jugend- oder Strafgerichtsbarkeit zu verstehen, sondern es handelt sich im weiteren Sinn um eine Erziehungsmaßnahme. Hier wird der Schüler / die Schülerin verpflichtet, im Beisein einees Erwachsenen (zum Beispiel besagter Hausmeister) allgemeine Arbeiten in und auf dem Schulgelände durchzuführen. Und ja, sofern der Grundsatz der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (Ermessensspielraum der Schulleitung gem. BayEUG), ist das rechtlich zulässig. Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt blieb, entscheidet im Klagefall ein Richter.
Es steht dem Betreffenden frei, gegen diese Auflage gemäß Rechtsbehelf Widerspruch einzulegen respektive Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.
Dieser Schaden kam durch eine kaputte Dichtung des Spülkastens, welcher in der Wand über unserer Toilette befestigt ist(Sondereigentum). Mieter hat keine Schuld.
Klassischer Leitungswasserschaden (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser). VGV melden, bearbeiten lassen, fertig.
Die Hausverwaltung hat es an die Wohngebäudeversicherung weitergegeben, denken aber, dass diese keinen der Schäden übernehmen werden.
Dann hat die Verwaltung respektive der zuständige SB entweder keine Ahnung von seinem Job, oder die WEG hat eine VGV ohne Einschluss von Leitungswasserschäden abgeschlossen - was schwer vorstellbar, aber möglich ist. In letzterem Fall würde sich hier die Frage stellen, wer das so beschlossen hatte, und warum.
Ich verstehe die Frage nicht.
Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen
Wenn dort schon zwei Motorräder abgestellt waren, wieso soll dann das dritte Motorrad die Zufahrt behindern? Ich gehe bei der Beschreibung mal davon aus, dass besagter Balkon zum 1.OG gehört, so dass sich unterhalb desselben eine trockene Stellfläche ergibt. Daraus ist aber auch zu schlussfolgern, dass die verbleibende Durchfahrtsbreite der Einfahrt zwischen Balkon und gegenüberliegender Wand brandschutztechnisch zwingend 3m sein müssen, damit Rettungsfahrzeuge mit entsprechender Höhe im gefahrenfall selbige nutzen können.
Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt,
Wenn das keine offizielle Stellfläche ist, darf genau genommen dort garnichts abgestellt werden, ganz egal, ob Mieter oder nicht.
ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.
Eine Besitzstandsstörung kann nur durch die WEG veranlasst werden. Abgesehen davon ist weiter unklar, wieso das dritte Motorrad nun stören soll, wenn dort schon zwei stehen. Eine Anzeige bei der Brandschutzbehörde dürfte eine Entfernungsanordnung zur Folge haben, die dann aber für alle dort abgestellten Komponenten gilt.
Ich habe etwas Online gekauft
Und damit entfällt die Möglichkeit der VAT-Erstattung. Der Erfüllungsort ist hier nämlich regelmäßig am Ort des Käufers; die Erstattung ist nur dann möglich, wenn der Erwerber die Kaufsache am Ort des Verkäufers erwirbt und selbst ausführt.
Eine Rückerstattung wurde ja die EUST beim Import decken, was sehr hilfreich wäre, da mein Kauf auch teuer war.
Nein, das ist steuerrechtlich unmöglich. Wenn die Ware vor Ort erworben und in die EU verbracht worden wäre, bestünde zwar Anspruch auf die Erstattung der englischen VAT, dafür wäre dennoch bei der Wiedereinreise in die EU die EUSt zu zahlen (zzgl. Zoll, falls zutreffend). Nivht zuletzt deshalb sollte man vor dem Kauf online genau prüfen, welche Gebühren hier zusätzlich anfallen - denn die trägt stets der Erwerber.
Die jetzige strafrechtliche Lösung ist zweifellos nicht ideal, aber es gibt keine bessere, die alle widerstrebenden Interessen bzw. ethischen Aspekte besser adressieren könnte. Der Diskurs bis zur jetzt geltenden Lösung war quälend lange genug.
Die gleichen wie ohne die Verurteilung durch HRW. Solange Gruppierungen die Menschen in Israel angreifen oder dem Staat Israel die Existenzberechtigung absprechen, solange hat Israel jedes Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.
Weil ArunKong seine Drohung wahgemacht, und sein Portfolio von 0,0255% Anteilen an andorranischen Immobilienfonds auf den Markt geworfen hat.
Die Planansätze können natürlich durch die beschließende Körperschaft geändert werden; dazu muss aber der Haushaltsplan selbst - entweder für das laufende oder für das kommende Jahr - ebenfalls per Beschluss geändert werden. Je nach Art und Umfang wäre dieser dann der zuständigen Landesbehörde ggfs. zur Prüfung zuzuleiten. Solange die Summe der Ausgaben insgesamt sich hier nicht verändert, ist das ledigliche eine Budgetverschiebung zwischen verschiedenen Ressorts. Ansonsten wäre ein Nachtragshaushalt zu erstellen.
Zunächst ist mMn festzustellen, dass Frau Wagenknecht Politik macht. Und mit ihren Thesen zwar politisches Gespür beweist, aber keinerlei Kompetenz.
Nein. Die österreichische Rentenkasse ist sogar noch viel prekärer als selbst die DRV. Auch dort wird das Problem nur in die Zukunft verschoben - die nur deswegen etwas weniger düster aussieht, weil Österreich eine höhere Kinderzahl im Schnitt erzielt.
Ja. Die Alternative würde nämlich nichts nützen, weil damit auch ein Auszahlungsanspruch in entsprechend verlängerter Form gegen die DRV enttstehen würde. Denn wer noch keine 60 Pflichtmonate erfüllt hat, und nicht in D verbleibt, kann sich die geleisteten Beiträge auch auszahlen lassen auf Antrag.
Die Option, dass tatsächlich alle Beschäftigten in die DRV einzahlen, wäre dann sinnvoll, wenn die DRV und das Alterssicherungsystem insgesamt so umgestaltet würden, dass die DRV nur eine Grundsicherung leistet. Dazu wäre ein Umbau der Altersvorsorge in ein 3- oder 4-Säulen-Modell erforderlich (analog zur Schweiz), aber dafür gibt es keinen politischen Willen.
Anders ergäbe eine solche Verpflichtung absolut keinen Sinn - denn mit jeder Beitragsleistung erwächst dem Beitragszahler (und damit auch den beamten etc., die dann neu verpflichtet wären) im Gegenzug ein entsprechender Auszahlungsanspruch. Das ist genau das letzte, was die DRV braucht. Sie braucht mehr Geld respektive *weniger* Anspruchsberechtigte, ohne *mehr* Anspruchsberechtigte zu generieren.
Das wäre diskutabel, aber noch besser wäre ein gesetzlich verpflichtendes 13./14. Monatsgehalt.
Nein.
Der Bürger braucht mehr Netto vom Brutto, um substantiell selbst Vorsorge leisten zu können in der Arbeitsphase.
Nein.
Und das fragt man in einem Forum?
Hier muss ein Statiker prüfen, ob der Lastabtrag bzw. die Auflage der Geschoßdecke auf dem Mauerteil (es ist eine tragende Wand, soweit man das sehen kann) ausreicht, um auf den Türsturz verzichten zu können. Ich tendiere hier eher stark zu "nein", mindestens müsste vermutlich ein Unterzug her, der dieselbe statische Aufgabe zu erfüllen hat wie der Sturz - wonit man es auch gleich bleiben lassen kann. Genaueres kann nur der Fachmann nach Ortsbegehung und Einsicht in die Planunterlagen sagen.
Das kommt auf den Kontext und die Absicht desjenigen an, der diese Begriffe benutzt. "Schmock" ist zum Beispiel auch der Name eines Restaurants in München.
Hier wird gemäß Textauszug wohl eher ein naiver Einsteiger gesucht, den man dann für die Tatsache hinhängen kann, dass der Tag nur 24 Stunden, und der/diejenige nur zwei Hände hat.
Die Punkte sind ein buntes Gemisch aus Second-Level-Support, Netzwerkadministration (vermutlich für gehostete Kundenserver) und IT-Management respektive -Ressourcen Fragen - und damit gar nicht in einer Person zu erbringen. Wenn überhaupt, müsste hier eine Position innerhalb eines IT Teams mit gesondert zugewiesenen Aufgaben je Projekt gesucht werden, aber das Team gibt es scheinbar ja nicht.
Bei mir waren das in den letzten 10 Jahren etwas über 250.000€.
Und wen interessiert das jetzt? Mit dem Einkommen von heute hätte man doch im Regelfall vor 10 Jahren nicht rechnen können. Sinmnlose Prahlerei. Auf der Basis läge ich vermutlich knapp bei einer halben Million, aber was sagt das schon? Entscheidend ist doch, wie man das Geld investiert hat.
Oooh - mal wieder die arme AgD.
Ist es besser Auswandern
In deinem Fall - und in Anbetracht deiner offenkundigen Ignoranz herkömmlicher Logik gegenüber - dürfte das die beste Option sein. Russland und Nordkorea würden sich anbieten.
weil selbst wenn Afd die meisten Stimmen hätte dürfte sie nicht mal mir Regieren
Das ist eben bei der Mandatsverteilung dann so. Wenn sich eine Partei inhaltlich, personell und im Auftreten beständig außerhalb akzeptabler Haltungen respektive politischer Ansichten bewegt und mehr oder weniger ungeniert die Demokratie selbst gefährdet, dann will eben auch niemand etwas mit dieser Partei und ihren Amtsträgern zu tun haben.
weil die Elite das nicht will
Die "Elite" ist der Wähler. Der vergibt schließlich die Mandate.
wo ist das Demokratie?
Das ist sogar 1000%ige Demokratie - weil die Mehrheit der Wählerstimmen in Bezug auf die gesamte Wählerschaft zählt, und eben nicht die relative Mehrheit für eine bestimmte Partei.