ich bin beim DRK ehrenamtlicher Sanitäter

Gut. Aber dann sollte dir doch auch bekannt sein, dass es im Konzert- oder Festbetrieb durchaus zu langen Diensten kommt.

Ich müsste am Samstag von 10 Uhr bis 2 Uhr morgens arbeiten. Das sind 16h ?

BTDT. Ist so, wenn es nicht genügend Kräfte gibt. Aber im Regelfall sollte die EL vor Ort die Kräfte auch entsprechend im Wechsel einplanen.

wie soll jemand sowas schaffen?

Naja, das ist ja nicht wie bei Daimler am Band stehen. Und natürlich macht man da Pausen. Aber ansonsten dauert der Dienst eben, so lange er dauert. Eine vernünftige El wird Jugendliche nach X Stunden Einsatz auch entweder austauschen bzw. erst später kommen lassen.

Ist das nicht sogar illegal?

Nein. Im Ehrenamt gibt es keine AZ-Höchstgrenzen. Es kann dich umgekehrt ja auch niemand zum Dienst verpflichten.

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Wenn das so in der BV vereinbart wurde, ist es zumindest per se geltendes Vertragsrecht. Allerdings stellt sich auch mir die Frage, ob das tatsächlich nicht ein Anfechtungsgrund wäre, denn auch eine BV kann den Gleichbehandlungsgrundsatz so nicht aushebeln. Das müsste dann wohl im Einzelfall gerichtlich überprüft werden.

Es drängt sich aber die Frage auf, aus welchem Grund diese Zulage überhaupt in einer BV gewährt wird.

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Grundsätzlich stellen die drei abgebrochenen Ausbildungen vor 20 Jahren mMn per se keinen Ablehnungsgrund dar, weil zum damaligen Zeitpunkt kein BAFÖG beantragt respektive bewilligt worden war. Ich rate dennoch zu einer Voranfrage, ehe die bestehende berufliche Tätigkeit aufgekündigt wird.

Es drängt sich hier allerdings die Frage auf, wie man

Danach habe ich ungelernt nur Nebenjobs (auf Minijob Basis) ausgeführt, bis heute. Sozialleistungen habe ich keine bekommen, ich war durchgängig freiwillig gesetzlich Kranken- und Pflegeversichert.

ohne Hilfe Dritter bis heute finanziert haben will. Denn bei einem Minijob bliebe hier netto nur ein Betrag von ca. € 200.--/mtl. übrig.

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Der Bescheid der Krankenkasse diesbezüglich ist eindeutig. Wer den Antrag nicht innerhalb der genannten Frist von 10 (!) Wochen stellt, geht seines Anspruchs auf KG verlustig für den bis zur Antragstellung verstrichenen Zeitraum. Dies ist auch nicht heilbat, da die KK hier an das Gesetz gebunden ist. Genau so legt es § 51 Abs. 3 SGB V fest.

Zitat:

"Stellen Versicherte innerhalb der Frist den Antrag nicht, entfällt der Anspruch auf Krankengeld mit Ablauf der Frist. Wird der Antrag später gestellt, lebt der Anspruch auf Krankengeld mit dem Tag der Antragstellung wieder auf."

Zitat Ende, Quelle: https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_5/__51.html

Hier bleibt somit nur der Gang zum Sozialamt.

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Die Person redet Blödsinn

Typisch Paulanergarten.

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www.elster.de

Ob das dann letztlich wirklich vorteilhaft ist, sei dahingestellt. Ansonsten empfiehlt sich der jährliche Erwerb einer geeigneten Steuersoftware, Kostenaufwand ab ca. € 35.--/p.a.

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Du bist Mitglied einer WEG, und kein Mieter. Somit deckt das Hausgeld bei dir natürlich nicht nur deinen Verbrauchsanteil ab, sondern auch deinen Eigentümeranteil an den Kosten deines Teil- wie auch anteilig deines Gemeinschaftseigentums an der Immobilie insgesamt.

Und darüber erstellt die WEG jährlich einen Wirtschaftsplan, der beschlossen wird - auch von dir. Damit kann eine Kostensteigerung auch nicht überraschend kommen. Als Mitglied der WEG steht es dir zudem frei, dir die Abrechnungsunterlagen vorlegen zu lassen bzw. bei der HV darüber Einsicht zu nehmen.

Gibt es eine Möglichkeit die Verhältnismäßigkeit vor einem Gericht prüfen zu lassen?

Wenn du bestimmte Positionen in Zweifel ziehst, kannst du den zivilrechtlichen Weg gegen die WEG rsp. die HV als Vewalter beschreiten. Ob das zielführend ist, kann niemand einschätzen.

irgendwann bin ich dann bei 500€ im Monat?

Irgendwann bestimmt.

Und dann hock ich auf der Straße??

Möglich. Wenn du deine Schulden bei der WEG nicht ausgleichst, kann die WEG gegen dich vollstrecken lassen respektive dich sogar zum Verkauf deines Eigentums zwingen.

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Möglich ist das, ja. Möglich ist aber auch, dass der Kratzer bei Sixt intern bereits als vorhanden vermerkt wurde. Hängt von den Gegebenheiten im Einzelfall ab.

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Wenn das Ursache vor dem HÜP liegt, ist es eindeutig Anbietersache. Ist allerdings die Hauselektrik der Überltäter, ist der Anbieter erstmal raus. Das müsstest du dann mit dem Hauseigentümer selbst klären. Anspruch auf Minderung könnte bestehen, was aber bei der mageren Datenlage nicht näher zu bestimmen ist.

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wo sie glaubt das sie im recht ist, ich weiß aber das sie da im unrecht ist,

Was hat das mit der Frage / Abstimmung zu tun?

Entweder deine Frau liegt im Einzelfall richtig, oder eben nicht. Daran ändert auch eine Abstimmung nichts. Wenn ihr miteinander nicht vernünftig diskutieren könnt, dürften die Konflikte mit den Nachbarn hier eher Stellvertretereffekte sein, und die tatsächlichen Probleme wo ganz anders liegen.

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Die GKV ist als öffentlich-rechtliche Körperschaft selbst vollstreckungsberechtigt, und bedarf daher keines gerichtlichen Mahnverfahrens zur Durchsetzung. Die Vollstreckung erfolgt hier aber über den Zoll, weil die GKV dafür selbst kein Personal stellt. Als Folge daraus kann der Mitarbeiter des Zolls von der bereits abgegebenen EV noch nichts wissen, weshalb es hier ausreicht, dem Zoll die Kopie der EV zukommen zu lassen, womit das Vollstreckungsverfahren ruht.

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Lass es.

Ansonsten suche dir erst den neuen AG, ehe du die Brücken in Hamburg abbrichst.

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Nach genau gar keinem im Regelfall. Siehe Urteil des BGH, IX ZR 89/06 .

Das ist schon aufgrund der vor Aufnahme und Durchführung der Tätigkeiten nicht gemau bezifferbaren Kosten im Übrigen technisch unmöglich. Eine Aufklärungs- oder Auskunftspflicht ergibt sich aus dem RVG - aber nur dort, wo der Mandant diese Information auch einfordert, respektive nur dahingehend, dass Gebühren nach Gegenstandswerten entstehen. Allerdings - der RA hat den Mandanten daraufhinzuweisen, wenn die zu erzielenden finanziellen Vorteile im Einzelfall durch die Höhe der zu erwartenden Kosten de facto eliminiert werden würden.

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Darf er denn eine Kopie verlangen

Natürlich.

bzw eine anfertigen?

Mir wäre keine gesetzliche Regelung bekannt, die das verbieten würde.

Brauche den Führerschein da ich Stapler fahre.

Die Kopie ist doch als Nachweis nur für den AG relevant. Eine Möglichkeit zum Missbrauch sehe ich nicht. Daher drängt sich mir die Frage auf, was dem Wunsch des AG hier entgegensteht.

Ob die Weigerung zur Anfertigung einer Kopie arbeitsrechtliche Folgen haben kann, lässt sich im Forum so nicht beantworten.

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Bayern Grundstück im Außenbereich? Möglichkeiten?

Hallo zusammen,

ich habe schon gegooglet bis die Finger geglüht haben aber ich finde nichts konkretes dazu.

Ich besitze ein Grundstück im Außenbereich. Es handelt sich um eine ca 1ha große Wiese die an einen Bauern verpachtet ist. Auf dem gleichen Grundstück befindet sich ein eingezäunter Fischweiher an einem Bach mit einer ca 150 m² großen Grünfläche. Der Bereich mit dem Weiher ist nicht Bestandteil des Pachvertrages. Das Grundstück besteht in dieser Konstellation bereits seit ca 50 Jahren und wurde von einem Senioren als Hobbyfischzucht betrieben. Dieser kann es nun leider altersbedingt nicht mehr fortführen.

Jetzt die eigentliche Frage. Gleich Vorweg - uns ist klar das baurechtlich absolut nichts möglich ist in Bayern da keinerlei Priveligierung vorliegt.

ABER wir würden gerne verschiedene Bäume und Sträucher pflanzen , ggf auch Obst- Bäume oder Büsche und das Grundstück zum gelegentlichen Zelten (ja, ein ganz normales Zelt) am Wochenende nutzen (Wir = meine Frau, meine kleine Tochter und ich). Das Obst nur dazu damit Töchterchen was naschen kann.

Wo bewegen wir uns hier rechtlich ? Ist das möglich ? Da ja eine Bebauung nicht angedacht ist muss ich mich hier ja nicht gleich ans Bauamt wenden und unnötig "Wind machen" :-)

Im Netz findet man nur was man nicht darf - aber leider gar nichts was man denn darf. Auch Lagerfeuer wäre eine Thema. Kleines Feuer in einem dafür geeigneten Behältnis darf man ja auch dem eigenen Grundstück haben - aber im Außenbereich ?

Ich hoffe hier kann jemand etwas Licht ins Dunkle bringen. Bitte spart euch antworten wie "ich glaube" oder "ich denke" oder ein unbegründetes "vergiss es". Würde schon gerne Antworten von jemand haben der da auch eine Ahnung hat ;-)

Vielen Dank !!

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Außenbereich ist ein Begriff aus dem Baurecht. Was du wissen möchtest, ergibt sich aber größtenteils aus anderen Regelungen, nämlich dem FNP, dem NSG und ggfs. örtlichen Gegebenheiten. Der einfachste Weg dürfte der Gang zum zuständigen Rathaus oder LRA sein. Auch die Nachbarn oder der Revierförster sind geeignete Ansprechpartner.

Zelten dürfte m. E.. kein Problem sein, sofern die Wiese nicht in einem FFH Gebiet liegt.

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Wieso wird ständig gesagt: "Wie soll das bezahlt/finanziert werden"?

Weil das nunmal die Voraussetzung für jede Ausgabe im öffentlichen Haushalt ist.

Der Staat ist auch ja der Herausgeber/Schöpfer des EURO's

Nein.

Das Wertschöpfungsprivileg liegt im Euro-Raum allein bei der EZB.

Übrigens heißt es "des Euros", denn im Deutschen gibt es keinen Genitiv-Apostroph.

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