Baurecht?

Erstmal Danke im Voraus ,

Nun zu meinem Anliegen ,wir sind Besitzer/Eigentümer eines kleinen Häuschen ,das auf der einen Seite eine Grenzbebauung hat.Die Mauer steht auf unserem Grundstück und ist weiter weg als 3m , hinter der Mauer befinden sich Garage,Badezimmer und Gästezimmer .In der Garagenwand und Badezimmer befinden sich jeweils zwei einfache Glasbausteinelemente 80×40cm .Im Badezimmer sogar Glasbausteine zum Öffnen .Die Höhe der Glasbausteine befindet sich bei 1.70m.Nun ist mittlerweile die Wand zum Nachbarn so derart marode ,so daß der Putz bereits droht runterzufallen .Ebenso sind die Glasbausteine nicht mehr schön anzusehen .Wir hatten uns überlegt sogenannte Festverglasungen mit undurchsichtigen Glas mit einer kleinen 5cm Fensterbank zu montieren .Im Badezimmer eins von den Klappfenstern zu entfernen ,das nur noch eine Möglichkeit besteht was zu Öffnen zu können und das wäre nur Kippbar .Also ein Einsehen des Nachbargrundstückes wäre hiermit unterbunden .In Sachen Brandschutz wäre sogar eine Verbesserung erfolgt (Einfacher Glasbaustein und entfernen eines Flügels .Was wahrscheinlich zu erkennen ist das ,das Verhältnis zum Nachbarn nicht gerade das Beste ist .Auf der einen Seite möchte er das ich die Wand ansehnlich mache, zu anderen lässt er mich nicht auf sein Grundstück und erpresst mich mit der Farbe die anschließend genommen werden muss.Wir hätten gern ein Hellgrau wie der Rest des Hauses ,er aber wünscht ein Weiss , Erneuerung der Glasbausteine lehnt er auch ab ,Klar das ich jetzt erstmal den losen Putz beseitigen muss was ich auch gerne machen würde .

Zudem würde ich dem Nachbarn eine ansehnliche Wand geben. Normal müsste er sich eigentlich freuen und glücklich sein .

Wer kennt sich da mit Baurecht Fenster bzw Farbe usw.aus .

Bitte auch Antworten die auch weiter helfen

Danke Euch

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Bahnhof.

wir sind Besitzer/Eigentümer eines kleinen Häuschen ,das auf der einen Seite eine Grenzbebauung hat.

Euer Gebäude steht also auf bzw. an der gemeinsamen Grundstücksgrenze.

Die Mauer steht auf unserem Grundstück und ist weiter weg als 3m

Das soll wohl der Abstand der Mauer (Grenze) zur Bebauung des Nachbarn sein. Diese Art der Bebauung war nur mit nachbarlicher Zustimmung zulässig. Diese Zustimmung greift aber nur für genau den gegebenen Baufall.

In der Garagenwand und Badezimmer befinden sich jeweils zwei einfache Glasbausteinelemente 80×40cm .

Bestandsschutz - denn die dürfen nicht mehr verbaut werden, da es dafür keine Brandschutz-DIN gibt.

Wir hatten uns überlegt sogenannte Festverglasungen mit undurchsichtigen Glas mit einer kleinen 5cm Fensterbank zu montieren .Im Badezimmer eins von den Klappfenstern zu entfernen ,das nur noch eine Möglichkeit besteht was zu Öffnen zu können und das wäre nur Kippbar

Ich verstehe die Frage nicht. Wenn es sich hier um eine Grenzbebauung handelt, sind derartige Änderungen nur wieder mit nachbarlicher Zustimmung möglich.

Auf der einen Seite möchte er das ich die Wand ansehnlich mache, zu anderen lässt er mich nicht auf sein Grundstück

Das bestehende Zugangsrecht muss in diesem Fall eingeklagt werden (sog. Hammerschlagsrecht). Ärgerlich, aber so ist das halt.

Leider ist (mMn unabhängig tatsächlich vom BL) der Nachbar hier am längeren Hebel. Sanierungsarbeiten am Bestand müsste er dulden, aber eine Umgestaltung bzw. einen Umbau nicht.

Mit anderen Worten - sucht euch einen Baurechtsanwalt, aber der wird euch mehr oder weniger vermutlich dasselbe sagen - ohne Zustimmung des Nachbarn keine Änderungen möglich. Die einzige mir bekannte tatsächliche Durchbrechung dieses Rechts gäbe es beim Anbringen einer Wärmedämmung - da hat der Nachbar trotz Grenzbebauung kein Einspruchsrecht, selbst wenn die Dämmung in sein Grundstück überkragt.

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Ja, Russland hat Kinderkrankenhäuser bombardiert
Er streitet scheinbar alles ab was ich gehört habe.

Ob diese Objekte nun absichtlich oder aufgrund einer Fehlprogrammierung bombardiert wurden, spielt letztlich für das Leid keine Rolle. Bombardiert wurden sie jedenfalls durch die russischen Streitkräfte. Und was der Verbrecher Putin sagt, glaubt noch nichtmal der Osterhase.

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Die Bank kann selbstverständlich die Vertragsbeziehung Ihrerseits gemäß AGB jederzeit fristgerecht aufkündigen.

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Die hier verhängten Sozialstunden sind nicht als solche im Sinne der Jugend- oder Strafgerichtsbarkeit zu verstehen, sondern es handelt sich im weiteren Sinn um eine Erziehungsmaßnahme. Hier wird der Schüler / die Schülerin verpflichtet, im Beisein einees Erwachsenen (zum Beispiel besagter Hausmeister) allgemeine Arbeiten in und auf dem Schulgelände durchzuführen. Und ja, sofern der Grundsatz der Angemessenheit bzw. Verhältnismäßigkeit gewahrt bleibt (Ermessensspielraum der Schulleitung gem. BayEUG), ist das rechtlich zulässig. Ob die Verhältnismäßigkeit gewahrt blieb, entscheidet im Klagefall ein Richter.

Es steht dem Betreffenden frei, gegen diese Auflage gemäß Rechtsbehelf Widerspruch einzulegen respektive Klage vor dem Verwaltungsgericht einzureichen.

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Dieser Schaden kam durch eine kaputte Dichtung des Spülkastens, welcher in der Wand über unserer Toilette befestigt ist(Sondereigentum). Mieter hat keine Schuld.

Klassischer Leitungswasserschaden (bestimmungswidrig ausgetretenes Leitungswasser). VGV melden, bearbeiten lassen, fertig.

Die Hausverwaltung hat es an die Wohngebäudeversicherung weitergegeben, denken aber, dass diese keinen der Schäden übernehmen werden.

Dann hat die Verwaltung respektive der zuständige SB entweder keine Ahnung von seinem Job, oder die WEG hat eine VGV ohne Einschluss von Leitungswasserschäden abgeschlossen - was schwer vorstellbar, aber möglich ist. In letzterem Fall würde sich hier die Frage stellen, wer das so beschlossen hatte, und warum.

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Fremdes Fahrzeug aus Einfahrt als Mieter entfernen lassen?

Moin,

Wir leben in einem Mehrfamilienhaus zur Miete und haben seit ungefähr einem Jahr ein ungewolltes Fahrzeug in unserer Einfahrt stehen. Unser Haus gehört einer Erbengemeinschaft die sich bei beschwerden leider um nichts kümmern. Also wollte ich mich mal informieren was ich als Mieter tun kann. Da die Situation ein bisschen schwer zu erklären ist habe ich eine kleine Skizze da gelassen.

Ein Motorrad hat immer auf den öffentlichen Parkplätzen vor unserem Haus geparkt. Das hat dem Restaurauntbesitzer nicht gefallen weil ihm dadurch ein potentieller Parkplatz für seine Kunden gefehlt hat. Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen (öffentlich und privat), ab der Einfahrt beginnt jedoch das Privatgrundstück welches auch als solches ersichtlich ist. Der Besitzer des besagten Motorrads ist kein Mieter des Hauses sondern wohnt laut Restaurauntbesitzer paar Häuser weiter. Unter dem Balkon hat es ihm so gut gefallen, dass er eine Plane über das Moped geschmissen hat und es dort überwintern lassen hat.

Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt, ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.

Diese ganze Situation nervt mich jetzt mittlerweile so, dass ich gerne was gegen den Typen unternehmen möchte. Nur weiß ich nicht wie. Der Vermieter kümmert sich nicht drum. Ich habe ja eigentlich kein Recht, ist ja nicht mein Parkplatz (Streng gesehen ist es ja garkein Parkplatz). Behindern tut er die Durchfahrt aber auch nicht.

Wie geht man da am besten vor ohne das Kosten oder rechtliche Folgen für mich entstehen?

Wir kennen den Besitzer nicht, haben Ihn auch nie gesehen.

Vielen Dank im Voraus.

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Ich verstehe die Frage nicht.

Also hat er mit 5 weiteren Mitarbeiter das Ding gepackt und unter unserem Balkon gestellt. Dort parken zwei weitere Mieter schon seit jahren Ihre Motorräder. Unter dem Balkon ist kein gekennzeichneter Parkplatz sondern eine Einfahrt zu weiteren Parkplätzen

Wenn dort schon zwei Motorräder abgestellt waren, wieso soll dann das dritte Motorrad die Zufahrt behindern? Ich gehe bei der Beschreibung mal davon aus, dass besagter Balkon zum 1.OG gehört, so dass sich unterhalb desselben eine trockene Stellfläche ergibt. Daraus ist aber auch zu schlussfolgern, dass die verbleibende Durchfahrtsbreite der Einfahrt zwischen Balkon und gegenüberliegender Wand brandschutztechnisch zwingend 3m sein müssen, damit Rettungsfahrzeuge mit entsprechender Höhe im gefahrenfall selbige nutzen können.

Neulich gab es dann ein Beschwerdebrief an eines unserer Motorräder angeklebt,

Wenn das keine offizielle Stellfläche ist, darf genau genommen dort garnichts abgestellt werden, ganz egal, ob Mieter oder nicht.

ohne Namen oder Adresse von dem Fremdparker. "Wegen Ihnen habe ich mein TÜV Termin verpasst, bitte in Zukunft nicht mehr zuparken, Danke." Das Moped steht nun schon über 1 Jahr dort.

Eine Besitzstandsstörung kann nur durch die WEG veranlasst werden. Abgesehen davon ist weiter unklar, wieso das dritte Motorrad nun stören soll, wenn dort schon zwei stehen. Eine Anzeige bei der Brandschutzbehörde dürfte eine Entfernungsanordnung zur Folge haben, die dann aber für alle dort abgestellten Komponenten gilt.

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Ich habe etwas Online gekauft

Und damit entfällt die Möglichkeit der VAT-Erstattung. Der Erfüllungsort ist hier nämlich regelmäßig am Ort des Käufers; die Erstattung ist nur dann möglich, wenn der Erwerber die Kaufsache am Ort des Verkäufers erwirbt und selbst ausführt.

Eine Rückerstattung wurde ja die EUST beim Import decken, was sehr hilfreich wäre, da mein Kauf auch teuer war.

Nein, das ist steuerrechtlich unmöglich. Wenn die Ware vor Ort erworben und in die EU verbracht worden wäre, bestünde zwar Anspruch auf die Erstattung der englischen VAT, dafür wäre dennoch bei der Wiedereinreise in die EU die EUSt zu zahlen (zzgl. Zoll, falls zutreffend). Nivht zuletzt deshalb sollte man vor dem Kauf online genau prüfen, welche Gebühren hier zusätzlich anfallen - denn die trägt stets der Erwerber.

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Das Gesetz sollte so bleiben.

Die jetzige strafrechtliche Lösung ist zweifellos nicht ideal, aber es gibt keine bessere, die alle widerstrebenden Interessen bzw. ethischen Aspekte besser adressieren könnte. Der Diskurs bis zur jetzt geltenden Lösung war quälend lange genug.

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Die gleichen wie ohne die Verurteilung durch HRW. Solange Gruppierungen die Menschen in Israel angreifen oder dem Staat Israel die Existenzberechtigung absprechen, solange hat Israel jedes Recht, sich dagegen zur Wehr zu setzen.

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Die Planansätze können natürlich durch die beschließende Körperschaft geändert werden; dazu muss aber der Haushaltsplan selbst - entweder für das laufende oder für das kommende Jahr - ebenfalls per Beschluss geändert werden. Je nach Art und Umfang wäre dieser dann der zuständigen Landesbehörde ggfs. zur Prüfung zuzuleiten. Solange die Summe der Ausgaben insgesamt sich hier nicht verändert, ist das ledigliche eine Budgetverschiebung zwischen verschiedenen Ressorts. Ansonsten wäre ein Nachtragshaushalt zu erstellen.

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Meinung des Tages: Jeder Fünfte bekommt nach 45 Versicherungsjahren weniger als 1.200 Euro Rente – droht eine zunehmende Altersarmut?

Das deutsche Rentensystem ist immer wieder im Gespräch. Zu viele Rentenbezieher, zu weniger Einzahler und von den zu wenigen Einzahlenden sind wiederum zu viele nicht in Vollzeit angestellt – so zumindest der häufig anzutreffende mediale Ton. Der derzeitige Stand zeigt: Mehr als eine Million Menschen in Deutschland bekommen weniger als 1.200 Euro Rente – und das, nachdem sie mindestens 45 Jahre versichert waren.

Den vollständigen Artikel zum Thema findest du ab sofort übrigens hier.

Sahra Wagenknechts Anfrage

Wagenknecht stellte eine Anfrage an die Bundesregierung, in der sie konkret wissen wollte, wie die Renten nach 45 Jahren Beitragszahlung aussehen. Dabei wird deutlich, unter den von ihnen angefragten Parametern gibt es erneut einen Unterschied zwischen Ost und West.

In Brandenburg etwa beziehen rund 71.000 Menschen (nach 45 Jahren) eine Rente, die unter 1.200 Euro liegt. 212.000 derjenigen, die ebenso lange eingezahlt haben, liegen über dem Betrag. In Sachsen ist das Verhältnis 145.000 zu 363.000 (unter 1.200 vs. Über 1.200 Euro Bezug).

Ebenso wollte Wagenknecht die Durchschnittsrente nach 45 Versicherungsjahren erfahren. Der bundesweite Wert liegt dabei bei 1.604 Euro im Monat.

Im Westen sind es 1.663 Euro (Stand Dezember 23), im Osten 1.471 Euro.

Platz eins belegt Hamburg (1.721 Euro), gefolgt von NRW (1.709 Euro). Alle westdeutschen Länder – und Berlin – liegen über einem durchschnittlichen Betrag von 1.600 Euro.

Anders sieht es beispielsweise in Brandenburg aus: Hier beziehen Rentner mit entsprechenden Versicherungsjahren 1.500 Euro, in Sachsen 1.458 Euro und das Schlusslicht bildet Thüringen mit 1.437 Euro.

Wichtig zu beachten: Alle hier aufgeführten Daten stehen unter der Voraussetzung, dass mindestens 45 Jahre Versicherungszeit vergangen sind. Denn bei den allgemeinen Durchschnittsrenten sieht das Ganze anders aus, diese sind im Osten sogar höher als im Westen, da dort viele, besonders auch Frauen, länger gearbeitet haben.

Vorbild Österreich?

Es fragt sich natürlich, weshalb die Renten in Deutschland so niedrig sind. Dafür gibt es einige Ursachen: Beispielsweise beziehen viele Selbstständige, Beamte und auch Hausfrauen eine gesetzliche Altersrente, weil sie irgendwann im Laufe ihres Lebens mindestens fünf Jahre lang Beiträge einbezahlt haben. Bei diesen fünf Jahren handelt es sich um die Mindestdauer, entsprechend sind die daraus folgenden Bezüge sehr niedrig.

Auch tragen (vor allem im Westen) längere Arbeitspausen, mehr Teilzeit und niedrigere Löhne bei den Frauen zu einer geringeren Rente bei.

In Österreich beträgt die Durchschnittsrente für langjährige Versicherte im Schnitt 800 Euro mehr. Doch wie ist das möglich?

Dort gab es vor rund 20 Jahren eine Rentenreform. Seitdem zahlen fast alle Erwerbstätigen in die Rentenkasse ein, das betrifft dort also auch Staatsbeschäftigte.

Allerdings sind dort die Beitragssätze auch wesentlich höher als in Deutschland, das gilt auch für den Steuerzuschuss. Weiterhin wird die Rente in Österreich erst nach 15 Jahren ermöglicht.

Übrigens bezeichnet Wagenknecht die Werte, die ihr übermittelt wurden als „politische[n] Skandal“. Ihrer Meinung nach wird der anstehende Bundestagswahlkampf auch eine Volksabstimmung über die gesetzliche Rente. Sie findet: Deutsche sollten so niedrige Renten, die zusätzlich besteuert werden, nicht weiter hinnehmen.

Unsere Fragen an Euch:

  • Sollte Deutschland sich am Vorbild Österreichs orientieren?
  • Sollte weiterhin nach 5 Jahren Rente bezogen werden können?
  • Sollten generell Staatsbeschäftigte in die Kasse einzahlen?
  • Sollten Arbeitgeber mehr zur Rentenbeitragszahlung beitragen müssen?
  • Teilt Ihr die Einschätzung von Wagenknecht?
  • Was könnte sonst noch getan werden, um das Rentenniveau in Deutschland zu steigern und langfristig auch zu sichern?
  • Teilt Ihr ebenfalls die Sorge vor zunehmender Altersarmut?

Wir freuen uns auf Eure Antworten!

Viele Grüße

Euer gutefrage Team

Quellen:

https://www.tagesschau.de/wirtschaft/rente-deutschland-unter-1200-euro-jeder-fuenfte-100.htmlhttps://www.tagesschau.de/inland/innenpolitik/rente-generationenkapital-100.html
https://www.tagesschau.de/wirtschaft/weltwirtschaft/rente-oesterreich-altersversorgung-100.html

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Zunächst ist mMn festzustellen, dass Frau Wagenknecht Politik macht. Und mit ihren Thesen zwar politisches Gespür beweist, aber keinerlei Kompetenz.

  • Sollte Deutschland sich am Vorbild Österreichs orientieren?

Nein. Die österreichische Rentenkasse ist sogar noch viel prekärer als selbst die DRV. Auch dort wird das Problem nur in die Zukunft verschoben - die nur deswegen etwas weniger düster aussieht, weil Österreich eine höhere Kinderzahl im Schnitt erzielt.

  • Sollte weiterhin nach 5 Jahren Rente bezogen werden können?

Ja. Die Alternative würde nämlich nichts nützen, weil damit auch ein Auszahlungsanspruch in entsprechend verlängerter Form gegen die DRV enttstehen würde. Denn wer noch keine 60 Pflichtmonate erfüllt hat, und nicht in D verbleibt, kann sich die geleisteten Beiträge auch auszahlen lassen auf Antrag.

  • Sollten generell Staatsbeschäftigte in die Kasse einzahlen?

Die Option, dass tatsächlich alle Beschäftigten in die DRV einzahlen, wäre dann sinnvoll, wenn die DRV und das Alterssicherungsystem insgesamt so umgestaltet würden, dass die DRV nur eine Grundsicherung leistet. Dazu wäre ein Umbau der Altersvorsorge in ein 3- oder 4-Säulen-Modell erforderlich (analog zur Schweiz), aber dafür gibt es keinen politischen Willen.
Anders ergäbe eine solche Verpflichtung absolut keinen Sinn - denn mit jeder Beitragsleistung erwächst dem Beitragszahler (und damit auch den beamten etc., die dann neu verpflichtet wären) im Gegenzug ein entsprechender Auszahlungsanspruch. Das ist genau das letzte, was die DRV braucht. Sie braucht mehr Geld respektive *weniger* Anspruchsberechtigte, ohne *mehr* Anspruchsberechtigte zu generieren.

  • Sollten Arbeitgeber mehr zur Rentenbeitragszahlung beitragen müssen?

Das wäre diskutabel, aber noch besser wäre ein gesetzlich verpflichtendes 13./14. Monatsgehalt.

  • Teilt Ihr die Einschätzung von Wagenknecht?

Nein.

  • Was könnte sonst noch getan werden, um das Rentenniveau in Deutschland zu steigern und langfristig auch zu sichern?

Der Bürger braucht mehr Netto vom Brutto, um substantiell selbst Vorsorge leisten zu können in der Arbeitsphase.

  • Teilt Ihr ebenfalls die Sorge vor zunehmender Altersarmut?

Nein.

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Und das fragt man in einem Forum?

Hier muss ein Statiker prüfen, ob der Lastabtrag bzw. die Auflage der Geschoßdecke auf dem Mauerteil (es ist eine tragende Wand, soweit man das sehen kann) ausreicht, um auf den Türsturz verzichten zu können. Ich tendiere hier eher stark zu "nein", mindestens müsste vermutlich ein Unterzug her, der dieselbe statische Aufgabe zu erfüllen hat wie der Sturz - wonit man es auch gleich bleiben lassen kann. Genaueres kann nur der Fachmann nach Ortsbegehung und Einsicht in die Planunterlagen sagen.

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Hier wird gemäß Textauszug wohl eher ein naiver Einsteiger gesucht, den man dann für die Tatsache hinhängen kann, dass der Tag nur 24 Stunden, und der/diejenige nur zwei Hände hat.

Die Punkte sind ein buntes Gemisch aus Second-Level-Support, Netzwerkadministration (vermutlich für gehostete Kundenserver) und IT-Management respektive -Ressourcen Fragen - und damit gar nicht in einer Person zu erbringen. Wenn überhaupt, müsste hier eine Position innerhalb eines IT Teams mit gesondert zugewiesenen Aufgaben je Projekt gesucht werden, aber das Team gibt es scheinbar ja nicht.

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Bei mir waren das in den letzten 10 Jahren etwas über 250.000€.

Und wen interessiert das jetzt? Mit dem Einkommen von heute hätte man doch im Regelfall vor 10 Jahren nicht rechnen können. Sinmnlose Prahlerei. Auf der Basis läge ich vermutlich knapp bei einer halben Million, aber was sagt das schon? Entscheidend ist doch, wie man das Geld investiert hat.

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Oooh - mal wieder die arme AgD.

Ist es besser Auswandern

In deinem Fall - und in Anbetracht deiner offenkundigen Ignoranz herkömmlicher Logik gegenüber - dürfte das die beste Option sein. Russland und Nordkorea würden sich anbieten.

weil selbst wenn Afd die meisten Stimmen hätte dürfte sie nicht mal mir Regieren

Das ist eben bei der Mandatsverteilung dann so. Wenn sich eine Partei inhaltlich, personell und im Auftreten beständig außerhalb akzeptabler Haltungen respektive politischer Ansichten bewegt und mehr oder weniger ungeniert die Demokratie selbst gefährdet, dann will eben auch niemand etwas mit dieser Partei und ihren Amtsträgern zu tun haben.

weil die Elite das nicht will

Die "Elite" ist der Wähler. Der vergibt schließlich die Mandate.

wo ist das Demokratie?

Das ist sogar 1000%ige Demokratie - weil die Mehrheit der Wählerstimmen in Bezug auf die gesamte Wählerschaft zählt, und eben nicht die relative Mehrheit für eine bestimmte Partei.

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