Nein, dann müsste er die Miete bis zum 15.6. zahlen, ergo die halbe Monatsmiete des Juni. Und zwar zum 1.6.

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*augenreib*

Bescheid über Einkommenssteuer und Solidaritätszuschlag?
das steht auf der ersten Seite der Steuererklärung.

Und wie kann man dann ernsthaft fragen

ist das jetzt der
Umsatzsteuerbescheid:
oder
Einkommenssteuerbescheid

wenn schon AUF dem Dokument steht, dass es sich um den Einkommensteuerbescheid handelt??

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Du solltest dringend deine Medikation nachjustieren lassen.

jz ist sie seit gestern eben verschwunden und wir haben zwar die polizei schon angerufen

Jaja...

btw ich weiß das weil sie mir während der autofahrt heimlich geschrieben hat

Klar. Passiert ja täglich. Und die Entführer merken das natürlich nicht, dass ihr Opfer

a) frei ist und

b) ein Handy mit Empfang bei sich hat.

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Weil Bundespräsident Steinmeier dazu

a) nicht befugt war und
b) in Israel gar keine Durchgriffsmöglichkeit diesbezüglich gehabt hätte, selbst gesetzt den Fall, man würde den Haftbefehl des IStGH so interpretieren.

Davon abgesehen hat der IStGH den internationalen HB ausgestellt, um Herrn Netanyahu vor Gericht anzuklagen. Das bedeutet noch lange nicht, dass hier eine Veruteilung erfolgt wäre bzw. erfolgen würde.

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Israel

Das kommt immer darauf an, welche Gewichtung man setzt.

Völlig im Recht ist in diesem Konflikt schon lange niemand mehr (wenn dem denn jemals so gewesen sein sollte).

Israel hat zweifellos ein Recht auf Existenz in den Grenzen, die ihm 1947 durch die UN zugewiesen wurden. Dabei wurde aber das Recht der dort lebenden einheimischen Bevölkerung unterschiedlichster Provenienz auch nicht wirklich beachtet. Die Zweistaatenlösung wollten die arabischen Nachbarn nicht, deswegen gibt es bis heute auch keine. Wenn es irgendwann mal Frieden geben soll, dann nur auf dem Weg der Versöhnung und Koexistenz - den dann aber auch alle Nachbarstaaten mittragen müssen. Solange etwa der Iran, Jemen, Syrien und tw. auch Saudi-Arabien den antiisraelischen Terror finanziert und militärisch ausrüstet, solange wird es dort auch keinen Frieden geben.

Meine Sympathie gilt dem Staat Israel. Das bedeutet aber nicht, dass das Leid der palästiensischen Bevölkerung uns egal sein darf - nur gibt es keinen Staat Palästina, und wird es absehbar auch nicht, solange die Bedingungen in Nahost so sind, wie sie sind.

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ich bin begeisterter Tüftler zu Hause. Ich habe meine ganze Wohnung Smart Home gemacht. Von für, fenstersesoren, iPad als steuerzentrale, unifi Netzwerk.

Das ist genau gar kein Beruf. Am Ehesten würde die Bezeichnung "nerd" wohl zutreffen.

Fachlich ist das irgendwas zwischen FISI und Hausmeister.

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Wo reiche ich eine Räumungsklage in Deutschland ein?

Ich vermiete ein Haus in Deutschland nur "für vorübergehenden Gebrauch". Nach dem Gesetz ist das bis zu 6 Monaten erlaubt. Die jetzigen Mieter haben einen Vertrag, in dem der Zweck für vorübergehenden Gebrauch beschrieben ist, und dieser läuft bis zum 1. September 2025. Das Haus ist möbliert und mit Geschirr und Bettwäsche ausgestattet. Da ich schon älter bin, habe ich keine Kraft mehr, es ein oder zwei Wochen an Feriengäste zu vermieten. Ich plane, das Haus nächstes Jahr nach 10 Jahren Haltedauer zu verkaufen, um keine Spekulationssteuern zahlen zu müssen.

Da ich nicht sicher bin, ob meine Mieter tatsächlich am 1.09.2025 ausziehen, frage ich vorsorglich, wo ich eine Räumungsklage einreichen muss. Kündigen muss ich nicht, da der Vertrag abläuft. Die Mieter können jederzeit mit 30 Tagen Kündigungsfrist auch vorzeitig ausziehen. Den Mietern habe ich per E-Mail mitgeteilt, dass sie in eine andere Ferienwohnung umziehen müssen, wenn sie bis zum Ablauf des Mietvertrages nichts Passendes finden.

Das Mietrecht in Deutschland ist sehr streng, und ich möchte vermeiden, dass der befristete Vertrag für maximal 6 Monate plötzlich als unbefristeter Vertrag angesehen wird. Ich denke, die Kosten für eine Räumungsklage muss dann der Mieter tragen, wobei mir klar ist, dass ich diese Kosten zunächst vorstrecken muss. Der Herr arbeitet in der Schweiz und hat für deutsche Verhältnisse ein etwas höheres Einkommen. Die Pauschalmiete, die inklusive Nebenkosten ist, wird regelmäßig überwiesen. Danke für Antworten.

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Ich vermiete ein Haus in Deutschland nur "für vorübergehenden Gebrauch".

Und das ist mMn bereits rechtlich zweifelhaft. Vermietungen zum vorübergehenden Gebrauch zeichnen sich gerade dadurch aus, dass dort kein Wohnsitz etc. zu dauerhaften Zwecken gegründet werden kann, bzw. die Mietsache für sich nicht dafür vorgesehen resp. geeignet ist. Das wäre bei einem EFH ja gerade der Fall, weswegen schon dies alleine das Mietverhältnis zweifelhaft erscheinen lässt.

Die jetzigen Mieter haben einen Vertrag, in dem der Zweck für vorübergehenden Gebrauch beschrieben ist, und dieser läuft bis zum 1. September 2025.

Hat dieser MV denn auch erst 2025 begonnen? Oder nutzen diese Mieter das Objekt schon länger, ggfs. mit verlängerten Verträgen?

Da ich nicht sicher bin, ob meine Mieter tatsächlich am 1.09.2025 ausziehen, frage ich vorsorglich, wo ich eine Räumungsklage einreichen muss.

Eine Räumungsklage ist gerichtlich natürlich erst dann möglich, wenn die Wohnung rechtskräftig gekündigt wurde und die Mietpartei den Wohnraum nicht zum fristgemäßen Termin geräumt hat. Üblicherweise rechnet man hier im Streitfall mit Laufzeiten bis zu einem Jahr ab Antragstellung. Und dann ist noch die Frage, ob im Urteil eine Frist zum Auszug genannt bzw. zugestanden wird oder nicht.

Kündigen muss ich nicht, da der Vertrag abläuft.

Das kann so sein, muss aber nicht. Das würde ich mit einem Anwalt besprechen; mindestens aber per Einwurfeinschreiben der Mietpartei rechtzeitig ankündigen (erinnern).

Den Mietern habe ich per E-Mail mitgeteilt, dass sie in eine andere Ferienwohnung umziehen müssen, wenn sie bis zum Ablauf des Mietvertrages nichts Passendes finden.

Daraus wäre aber im Gegenteil zu schlussfolgern, dass deine Mieter diese Wohnung sehr wohl *nicht* nur vorübergehend nutzen, und dann stellt sich die Frage, ob hier nicht bereits ein unbefristetes MV konkludent zustandegekommen sein kann. Siehe dazu u.a.

https://www.mietrechtsiegen.de/wann-liegt-eine-vermietung-zum-lediglich-voruebergehenden-gebrauch-vor/

Ich rate dringend zu einem Anwalt.

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Was meint ihr?

Ich meine, dass hier die übliche Neid- bzw. Hetzdebatte durch die Hintertür gepflegt wird.

bei uns in der Stadt wurden neue Wohnungen gebaut, es wurden 800 Wohnungen gebaut von 1 bis 5 Zimmer.

Das ist auch dringend nötig.

Hier habe ich ein Angebot erhalten. Wir haben eine Wohnung mit 4-Zimmern und 90 QM für 1.800 Euro Warm bekommen, Strom und Müll zusätzlich sowie Internet. Sicher kommen wir auf 1.900 Euro.

Also € 20.--/m². Das ist für Neubau Erstbezug im nicht geförderten Wohnungsbau Durchschnitt; in Hamburg oder München geradezu ein Schnäppchen. Und warm dürften das eher € 2.100.-- werden, je nach Heizart.

Natürlich nehmen wir die Wohnung nicht an, da es zu teuer ist.

Das ist eure Entscheidung. Immerhin habt ihr ein Angebot erhalten.

Doch ich frage mich, wie die ganzen ankommenden die Wohnungen zahlen?

In diesen Wohnungen werden ganz sicher keine Flüchtlinge unterkommen, weil der m²-Satz dafür weit über dem liegt, was als KdU bezahlt wird amtlicherseits.

In den ganzen Wohnblocks wohnen eigentlich nur ankommende Leute,

Das ist in einem Neubaugebiet auch ziemlich normal. Schließlich ist das Erstbezug, also kommen auch alle Bewohner neu an.

wir leben und arbeiten in deutschland unser Leben lang.

So wie die meisten Anderen auch.

Doch sind die Leute, die hierher ankommen tatsächlich vermögend und zahlen das alles?

Wenn es sich nicht um geförderten sozialen Wohnungsbau handelt, dann ja.

Sicher wäre doch auch eine 3-Zimmer Wohnung für uns frei für 1.500 Euro warm, was schon enorm viel ist und von unseren einkommen 50 % ausmacht.

Wenn die kleineren Einheiten schon alle weg sind (was die Regel ist), dann ist es halt so. Ein Familieneinkommen von € 3.000.-- ist auch nicht gerade üppig. Das Durchschnittsgehalt in D lag in 2024 für eine Vollzeitbeschäftigung bereits bei € 4.346.-- brutto. Das ergibt bei StKl III in etwa diese Summe (rd. € 3.090.-/mtl netto). Wenn also mehr Netto benötigt wird, müssen eben beide arbeiten. Das ist nunmal schon lange der Normalfall.

Mittlerweile denke ich, dass der Untergang deutschlands

Nein, der kommt auch heute wieder nicht.

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Das bedeutet, wenn der UV nicht regelmäßig pünktlich gezahlt wird, wird er entsprechend beim Unterhaltspflichtigen gepfändet.

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Netter Versuch, trotzdem wirst du hier verurteilt werden, da die vorliegenden Beweise ausreichend sind.

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Ich verstehe schon die Konstruktion nicht.

Wir haben eine Gartenpumpe, die sich ausschaltet, wenn keine Wasserentnahme stattfinden, die Wasserhähne und Zweigstellen werden ebenfalls verriegelt.

Was pumpt die Pumpe denn überhaupt woher, und wie sind Zufuhr bzw. Abfluss geregelt? Ist das ein Gartenbewässerungssystem für mehrere Nutzer?

Jetzt kam von einer Bewohnerin die Aufforderung, nach Nutzung die Schläuche von den Hähnen abzunehmen, weil sonst die Pumpe kaputt gehen kann.

Die Pumpe dürfte das eher weniger interessieren - vorausgesetzt, an den Abflüssen *vor* den Schläuchen befinden sich reguläre Wasserhähne, die auch korrekt schließen (und verschlossen werden nach Benutzung). Wenn die Schläuche ohne Hahn direkt an die Abflüsse montiert wurden, besteht das Risiko, dass diese undicht werden bzw. platzen, und dann die Pumpe munter pumpt.

Die Forderung, die Schläuche abzumontieren, würde mMn nur dann irgendeinen Sinn ergeben, wenn es sich bei der Pumpe abflussseitig um ein Ventil handelt, das ohne aufgepropften Schlauch dicht bleibt.

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Ich habe vor kurzem eine Beratung online bei einem Anwalt beauftragt.

Vermutlich, weil kein lokaler Anwalt dich noch als Mandant annimmt.

Ich habe festgestellt, dass seine Antwort 100% von Chatgpt war.

Irrelevant, denn solange der Anwalt sicherstellt, dass die Antwort sachlich wie fachlich korrekt ist, wofür er schließlich selbst berufsständisch haftet, ist es schnurzpiepegal, welche Quelle dafür genutzt wurde.

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In letzter Zeit wird immer mehr angezweifelt

...von den Horden von psychischen Followern, vermutlich.

Tatsächlich ist längst bekannt, dass Rebecca R. lebt, und unter neuem Namen in Kamen eine Kneipe hat. Das Memo nicht gelesen?

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Schon die Verwendung des Begriffes "sinnvoll" im Satzzusammenhang mit Bernd H. schließt von vorneherein jegliche Sachdiskussion aus.

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