Hilfe?
Hallo wir haben ein großes Problem unser Vermieter versucht uns hier aus der Wohnung wegen Eigenbedarf rauszuholen da wir einen Mieterhöhung von 100 Prozent nicht akzeptieren.
Jetzt hat er es Montag geschafft bei der Hausverwaltung zu reden das unser Name von der klingel und Briefkasten abgemacht wird und stattdessen deren Namen da steht. Die Kündigung die er stellte läuft im Januar erst aus also wie hat er es bitte geschafft und die Hausverwaltung sagt sie kann nix dagegen machen. Was sollen wir tun? Mit einen Anwalt sind wir gerade dabei aber er braucht bis zu 15 Tagen Bearbeitungs Zeit
3 Antworten
mach deinen Namen wieder an die Schilder.
alles nur vorgeschoben, Mieterhöhung 100% sind schlicht verboten.
Kündigung wegen Eigenbedarf, welches Familienmitglied soll da einziehen.
muss in der Kündigung stehen.
Wenn das alles rechtlich nicht korrekt ist, gibt es für dich überhaupt keinen Grund verzweifelt zu sein. Dein Anwalt regelt das schon und die Sache würde - wenn tatsächlich alles so kalr wäre - dem Vermieter um die Ohren fliegen.
Dann hättet ihr euch früher einen Anwalt nehmen müssen. Jetzt müsst ihr eben warten.
Darum wird sich der Anwalt schon kümmern. Und natürlich darf der Vermieter seine Wohnung für sich oder für Angehörige nutzen. Dann kann er natürlich wegen Eigenbedarfs kündigen.
Unter Umständen konstruiert der Vermieter sich dann etwas zurecht. (Selbst erlebt).
Allerdings muss er in der Kündigung auch reinschreiben, wer da einzieht.
Und 100 Prozent Mieterhöhung geht nur, wenn es keine Mietpreisbremse gibt und wenn die Erhöhung sachlich begründet wäre, z.B. nach einer Sanierung. Einfach so geht das nicht.
Schilder abmachen geht gar nicht, solange der noch Miete kassiert.
Na, jede Drohung dokumnriwrst du und brkvgst sie zur Anzeige.
Wenn er damit eh nicht durch kommt, ist das doch gar nicht euer Problem.
Solange du da wohnst und Miete zahlst, muss der Vermieter dir natürlich dein Namensschild lassen. Das gehört zur Mietsache.
"Nach § 535 BGB hat der Vermieter die Pflicht, dem Mieter den Gebrauch der Mietsache während der Mietzeit zu gewähren. Dies schließt auch die Nutzung bzw. das Anbringen der Klingelschilder ein, da diese Teil der Mietsache sind und zur ordnungsgemäßen Nutzung der Wohnung gehören. Das Empfangen von Post und Besuch ist grundsätzlich nur möglich, wenn der Briefkasten und die Klingel mit einem Namensschild versehen sind. Daher haben Sie einen Anspruch darauf, dass der Vermieter das Namensschild bis zur Beendigung des Mietverhältnisses nicht entfernt.
Das eigenmächtige Entfernen der Namensschilder könnte zudem einen Verstoß gegen § 823 Abs. 1 BGB darstellen, da Ihr Namensschild entsorgt wurde, was eine Eigentumsverletzung darstellt."
(Gefunden bei Frag-einen-Anwalt.de)
Na, wenn er Eigenbedarf anmeldet, dann darf er euch natürlich kündigen. Es ist seien Wohnung, er darf sie nutzen und euch deshalb fristgerecht kündigen.
Sucht euch was neues. In drei Monaten seid ihr raus.
Es geht nicht um die Kündigung sondern darum das er bereits seinen Namen da stehen hat obwohl er noch nicht hier wohnt
Das ist nicht illegal, würde ich meinen. Aber darum sollte sich euer Anwalt kümmern.
Wir kommen ja nicht in den Kasten rein kleben es darüber aber die tauchen immer auf und reißen es ab.
Wegen Eigenbedarf hat er sowieso Probleme da der Brief nicht die drei monatige kündigungs Frist hat sondern erst mitte November im Briefkasten war
Sind echt sehr verzweifelt