Neubau Eigentumswohnung Gewährleistungsmangel nach Abnahme?

3 Antworten

Du wirfst hier zwei Dinge zusammen, die nicht zusammengehören.

1) Mietverhältnis. Das ist eine Sache zwischen dir (Eigentümer) und dem Mieter.

Wird die Mietsache von dir eingeschränkt egal aus welchen Gründen auch immer) besteht der Anspruch auf Mietminderung.

2) Gewährleistungsansprüche zwischen dir und dem Bauträger.

Wenn der Mangel repariert werden muss und wer es am Ende dann bezahlt ist Sachen zwischen dir und dem Bauträger. Inwieweit nun die Schuldfrage beim Bauträger liegt und ob dort eine evtl. anstehende Mietminderung geltend gemacht werden können, entzieht sich tatsächlich meiner Kenntnis.

Dies alles, was hier passiert ist unabhängig von dem Verhältnis zwischen dir und deinem Mieter.

Diese Instandsetzung ist innerhalb von 2-3 Tagen erledigt. Eine Mietminderung wird nicht verlangt. Siehe §536 BGB. Wenn also der Mieter die Mite mindert, dann nur für den Zeitraum der Instandsetzung schätzungsweise 20% der Gesamtmiete , ein Minibetrag! Den Dreck muss er dulden. Die Handwerker hinterlassen die Räume besenrein.

Gerhart  26.02.2024, 22:23

Der Handwerkeversicherung wären die Kosten der Mietminderung aufzuerlegen.

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Da müsstest du mal eure Hausverwaltung fragen wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist . Du kannst natürlich auch dem Mieter eine Monatsmiete erlassen wegen der Umstände aber das ist natürlich deine Sache.