Neubau Eigentumswohnung Gewährleistungsmangel nach Abnahme?
Hätte gerne ein Meinungsbild oder jemand mit Erfahrung. Habe eine Neubau Eigentumswohnung gekauft als Kapitalanlage. Habe nun die Wohnung vermietet und dabei zeigte sich dass eine Deckenlampe keinen Strom hat. Der Mieter hat das Problem an mich gemeldet. Ich habe das Problem an den Bauträger gemeldet und der hat es wiederum an den entsprechenden Elektriker gemeldet, der sich das angeschaut hat. Der Elektriker hat festgestellt dass vermutlich ein Kabelbruch vorliegt und er die entsprechende Leitung neu verlegen muss. Auf eigene Kosten und auch die malerischen werden übernommen.
Jetzt ist der Mieter sauer, weil er befürchtet dass das aufsägen der Decke dreck macht, er Vorort sein muss, sich das ganze mit malerarbeiten hinzieht. Er kann die Wohnung nicht so nutzen wie gedacht und verlangt eine Mietminderung. Was ich irgendwie auch verstehen kann. Ist denn so eine mietminderung rechtlich korrekt, muss ich die jetzt beim Elektriker oder Bauträger geltend machen. Oder muss das der Mieter über sich ergehen lassen?
3 Antworten
Du wirfst hier zwei Dinge zusammen, die nicht zusammengehören.
1) Mietverhältnis. Das ist eine Sache zwischen dir (Eigentümer) und dem Mieter.
Wird die Mietsache von dir eingeschränkt egal aus welchen Gründen auch immer) besteht der Anspruch auf Mietminderung.
2) Gewährleistungsansprüche zwischen dir und dem Bauträger.
Wenn der Mangel repariert werden muss und wer es am Ende dann bezahlt ist Sachen zwischen dir und dem Bauträger. Inwieweit nun die Schuldfrage beim Bauträger liegt und ob dort eine evtl. anstehende Mietminderung geltend gemacht werden können, entzieht sich tatsächlich meiner Kenntnis.
Dies alles, was hier passiert ist unabhängig von dem Verhältnis zwischen dir und deinem Mieter.
Diese Instandsetzung ist innerhalb von 2-3 Tagen erledigt. Eine Mietminderung wird nicht verlangt. Siehe §536 BGB. Wenn also der Mieter die Mite mindert, dann nur für den Zeitraum der Instandsetzung schätzungsweise 20% der Gesamtmiete , ein Minibetrag! Den Dreck muss er dulden. Die Handwerker hinterlassen die Räume besenrein.
Der Handwerkeversicherung wären die Kosten der Mietminderung aufzuerlegen.
Da müsstest du mal eure Hausverwaltung fragen wie in einem solchen Fall die Rechtslage ist . Du kannst natürlich auch dem Mieter eine Monatsmiete erlassen wegen der Umstände aber das ist natürlich deine Sache.