Heizungsausfall: Wie viel Mietminderung gerechtfertigt?
Hallo liebe Community. Seit Beginn der Heizperiode ist bei uns die Heinzungsanlage ausgefallen, kein Heizkörper wird warm. Jetzt, wo es draußen kälter wird, erreichen wir nie eine Raumtemperatur von mindestens 20 Grad. Der Hausverwaltung wurde Bescheid gegeben vor einer Woche, seitdem ist nichts passiert.
Dass das ein Grund für eine Mietminderung ist, weiß ich. Nur wie viel Prozent kann ich einfordern? Online lese ich viele Vorschläge – von 10 bis 75 Prozent. Was würdet Ihr mir empfehlen?
Danke für alle Antworten!
4 Antworten
Es kommt darauf an, welche Temperaturen konkret in der Wohnung sind. Je niedriger die Raumtemperatur, desto höher die Mietminderung.
Wenn aktuell vielleicht 19°C in der Wohnung sind, geht die Minderung gegen Null.
Der Hausverwaltung wurde Bescheid gegeben vor einer Woche, seitdem ist nichts passiert
Ihr solltet die Vermietung schriftlich auffordern, den Mangel innerhalb einer kurzen Frist zu beseitigen. Hier könnt ihr auch gern eine Mietminderung ankündigen, allerdings würde ich die konkrete Höhe mit einem Anwalt besprechen.
Wenn es in der Bude 17,5 Grad sind, stell ein paar Kerzen auf und schalte einen kleinen eLüfter an, das ist zumutbar. Dann frag den Vermieter bis wann Abhife eintritt. Notfalls Frist setzen.
Du hast falsche Vorstellungen von Heizperiode. Vor 28. Tagen war erst Mitte Oktober und das ist noch keine Heizperiode und erst recht keine die schon begonnen haben soll.
Vor November kannst du kaum eine Konfortbeeinträchtigung geltend machen denke ich.
Schaue dir gerne mal folgendes Buch an, bietet super Beispiele rund um Mietminderungen und Prozentsätze, welche Minderungshöhe angemessen ist: