Miete kürzen bei Heizungsausfall?

5 Antworten

Kann ich eine Mietminderung einfordern?

Das kommt darauf an: Ist eine Heizperiode mietvertraglich bestimmt, liegt ein Mietmangel vor.

Andernfalls nur dann, wenn die Räume bei anhaltend niedrigen Außentemperaturen tagsüber nicht auf mind. 20°C beheizt werden können.

Und die Miete wird ab Kenntnis des Mietmangels taggenau und angemessen his zur Behebung vorgenommen, nicht angefordert.

Die Stromkosten der Zusatzheizung darf mit übernächster Mietfälligkeit verrechnet werden: Leistung in W x Betriebsstunden x Strompreis/kWh = Rechnungsbetrag.

Normalerweise steht auf jedem Elektroteil die Wattzahl bzw. KWh.

Bsp.: 2000 Watt x 5 Std. Betrieb = 10.000 Watt = 10 KW x ca. 0,30 Ct. ergibt 3 € an Stromkosten. Das ganze x die Betriebstage. Diese Kosten muss dir der VM auf jeden Fall erstatten. Vorsorglich würde ich mit dem VM den aktuellen Stromstand am Zähler ablesen. Man sieht ja was du im letzten Abrechnungszeitraum an Strom verbraucht hast. Somit ergibt sich in etwa die Differenz.

Bei den derzeitigen Temperaturen ist eine Mietminderung von 5 - 8 % angemessen. Wenn du dich mit dem VM gut stehst würde ich darauf verzichten da sich der VM offensichtlich um das Problem kümmert und wahrscheinlich in kurzer Zeit behoben sein wird.

... ich denke nein, denn der Mietgegenstand wird beheizt.

Ich gehe davon aus, dass Du diesbezügliche Probleme in Deinen Vereinbarungen nicht geordnet hast, der Vermieter aber die Mehrkosten, meist ja im Cent-Bereich/Tag, übernimmt.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Kann ich eine Mietminderung einfordern?

Du brauchst diese nicht einfordern. Ist die Mietsache von einem Mangel belastet, dann ist die Miete automatisch gemindert. Die komplizierte Frage ist dann eher um welchen Betrag. Die Periode für das heizen fängt gerade erst an, damit sollte der Betrag am unteren Ende der Prozentskala sein.

Er hat mir eine kleine Elektoheizung zur Verfügung gestellt die ich in jeden Raum stellen kann um zu heizen.

Damit hat der Vermieter Abhilfe geschaffen. Folglich können nur die Folgekosten in der Nebenabrechnung berücksichtigt werden. Die Stromkosten sind also entsprechend zu erstatten. Dazu solltest du ein Protokoll führen. Durch eine Steckdose die den Verbrauch protokolliert. Die gibt es günstig im Handel.

Stadewaeldchen  28.10.2019, 20:07
Ist die Mietsache von einem Mangel belastet, dann ist die Miete automatisch gemindert.

Und wie soll dieser Automatismus funktioneren? Eine Mietminderung muss angekündigt werden und dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Automatisch passiert da gar nichts.

Damit hat der Vermieter Abhilfe geschaffen.

Eine kleine Elektroheizung, die man auch noch von Raum zu Raum tragen muss ist kaum eine geeignete Abhilfe bei einer defekten Heizung. Das taugt höchstens für ein paar Tage zum Übergang.

0
Jaegerluecke  28.10.2019, 22:33
@Stadewaeldchen
Und wie soll dieser Automatismus funktioneren?

Indem der Gesetzgeber das ins Gesetz schreibt.

Das taugt höchstens für ein paar Tage zum Übergang.

Richtig, dafür ist es gedacht. Als Übergang. Wenn es durch warm ist, dann wird das Problem verringert. Was meinst du warum die Minderung der Miete bzgl. Heizung sich im Sommer und winter unterscheidet. Es kommt auf das Ausmaß der Brauchbarkeit, bzw. Unbrauchbarkeit an. Ist eine Wertungsfrage.

0
Tschaikowsky65  29.10.2019, 09:43
@Stadewaeldchen
Eine Mietminderung muss angekündigt werden und dem Vermieter Gelegenheit zur Abhilfe gegeben werden. Automatisch passiert da gar nichts.

Inkorrekt. Die Mietminderung nach § 536 BGB fordert keine Ankündigung. Die Mitteilung/Ankündigung etc. ist kein Tatbestandsmerkmal.

Aufmerksamkeit bzgl. des Problems für den Vermieter resultiert aus § 536c BGB. Ist aber keine Voraussetzung für die Minderung. Diese hat einzig einen Rechts- oder Sachmangel als Voraussetzung und die Abwesenheit eines Gewährleistungsausschlusses.

Liegen die Voraussetzungen der Sach- oder Rechtsmangelsgewährleistung vor, so schuldet der Mieter eine geringere Miete.

Als Juristen sprechen wir von Gestaltungsrechten. Die Minderung in § 536 BGB ist kein Gestaltungsrecht. Für Juristen schon am Sprachlaut erkennbar. Fall du das lernen möchtest lohnt anfangs auch Wikipedia.

https://de.wikipedia.org/wiki/Gestaltungsrecht

Beachte die Aufzählung und dort den Punkt Minderung, der § 536 BGB ist nicht zufällig ausgespart. Klickst du auf Minderung so steht dort folgendes:

Minderung kraft Gesetzes: Im Mietrecht führt ein Sach- oder Rechtsmangel der Mietsache dazu, dass der Mieter für die Zeit, in der die Tauglichkeit gemindert ist, nur eine angemessen herabgesetzte Miete zu entrichten hat (§ 536 BGB). Der Anspruch auf Zahlung des Mietzinses erlischt also automatisch in bestimmter Höhe oder sogar vollständig.

Ich vermute JaegerLuecke hat etweder schlauer als du recherchiert oder kennt sich in der Tat mit dem BGB passabel aus. ;-) Kannst ja deine Verschlechtbesserung korrigieren. :)

1
Jaegerluecke  29.10.2019, 13:38
@Tschaikowsky65

In dem Fall reicht es ja schon das Gesetz zu lesen. Bereitet keine Schwierigkeiten. Aber sicher gut für die Erklärung, ich hatte gehofft,

Indem der Gesetzgeber das ins Gesetz schreibt.

sei ausreichend; Sonderlich kompliziert ist das ja nicht.

0

Google das doch mal. Oder Hilfe beim Mieterbund einholen.