Wofür fragst du denn überhaupt nach? Dein Urteil steht doch fest, egal was andere schreiben würden:

Manche Sachen kann man nicht mehr therapieren, wann b egreifen das die Zuständigen endlich mal.

Du hast deine Entscheidung getroffen, bitte. Dann ändere doch was an der für dich "unerträglichen" Praxis. Möglichkeiten gibt es genug, sei es in der Rechtsprechung selber (Jurastudium + Richterbefähigung); politisch (Rechtspolitik) oder die zahlreichen Vereine zu dem Thema Rechtspolitik.

Organisiere Podiumsdiskussionen, gründe selber einen Verein etc. und erringe für deine Meinung eine politische Mehrheit. Dir stehen wirklich alle Wege offen, Deutschland ist ein Land der Vereine und politischer Beteiligung. Stört dich was, dann fange an es zu ändern. Denn der Witz ist, in Deutschland bist DU zuständig, das nennt sich politisches Engagement. Auf dem Po sitzen und andere machen lassen, dass kann ich ja gar nicht leiden.

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Der Widerruf greift hier nicht. Du kannst aber immerhin sechs Monate eine neue Sprache lernen bzw. die bisherige vertiefen.

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Aus meinem Rechtsempfinden ist die Forderung gegenstandslos, weil ich mit dem neuen Besitzer kein Rechtsgeschäft eingegangen bin

Nun, beim Verkauf geht auch das Rechtsverhältnis der Mietsache über. Bedeutet, der neue Eigentümer ist - soweit der Vertrag noch besteht - der neue Vermieter. Der neue Eigentümer tritt in das Rechtsverhältnis des alten Vermieters/Eigentümers.

Nun muss man sich dann weiter Fragen ob der Rückbau zum Mietvertrag gehört. Das ist nun problematischer, denn grundsätzlich sollte man immer bei baulichen Veränderungen an Mietsachen eine schriftliche Genehmigung/Vertrag einholen.

Ich kann das aus der Schilderung nicht richtig lesen. Für mich klingt es nach einer mündlichen Absprache. Korrigiere wenn ich falsch liege. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, so ist der Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet die Mietsache im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, es sei denn er kann anderweitiges beweisen. Der Zustand war hier, so lese ich es, ohne die Tür. Korrigiere auch hier wen es anders ist.

Was du machen könntest, wäre die Zeugenaussage des alten Vermieters einholen, dass der Umbau genehmigt und gewollt war und damit als Rückgabezustand akzeptiert wird und das der Vertrag in der Form mündlich geschlossen wurde.

Also fragst du mich nun nur nach meiner Meinung, dann ist nach der Schilderung der neue Eigentümer bei der Schilderung etwas auf der besseren Seite. Der Sachverhalt kann sich aber schneller wenden. Eben je nach Absprachen und Beweisbarkeit.

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Das Medizinstudium umfasst auch Psychologie. Jeder hat im Medizinstudium zumindest den Grundkurs in Psychologie. Mediziner die sich dann auf den Bereich der Psychologie konzentrieren und dort Weiterbilden z.B. Psychotherapie sind ungleich "gebildeter", denn sie haben ein tiefes klinisch-medizinisches Grundverständnis.

Gerade um als Therapeut zu arbeiten sollte man klinische Psychologie kennen. Im Psychologiestudium umfasst das meist ein oder zwei Module; weit weniger als letztlich das der Mediziner. Ein Arzt kann psychische Erkrankungen behandeln.

Nur mal zum Verständnis, das Psychologiestudium dauert Regelstudienzeit sechs Semester. Das sind 3 Jahre. Dann schau dir an was alleine nötig ist um den Facharzt für Psychiatrie zu erhalten: https://de.wikipedia.org/wiki/Facharzt_f%C3%BCr_Psychosomatische_Medizin_und_Psychotherapie

Du brauchst Unmengen an praktischer Erfahrung, die Dauer steht dem Studium der Psychologie in nichts nach, im Gegenteil. Und dann nochmal, im Psychologiestudium von den 3 Jahren sind es nur ein zwei Module, also gerade mal ein Jahr bei vier Wochenstunden allein theoretische Erfahrung. Das ist gar nichts.

Wer da lieber zum "Psychologiestudenten" will ist selber Schuld.

Bewertungsportal jameda über den schlechten Therapeuten und dass es ihnen nach eigenem Abbruch der Therapie schlechter ging als zuvor.

Das spricht für sich.

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Was ist nun richtig - sind solche Videos ein zulässiges Beweismittel, oder nicht?

Ja und Nein. Es kommt auf den genauen Fall an. Die Regel geht eher zur Zulässigkeit, sie kann dennoch gleichzeitig rechtswidrig sein. Es folgt einfach nicht grundsätzlich ein Beweisverwertungsverbot.

Schon an der Umgangsweise der Autofirmen sieht man das. Mein BMW z.B. hat das eingebaut. Erkennt er einen Unfall dann speichert er 20 Sekunden vorher und 20 danach. Kameras sind alle die ohnehin im auto verbaut sind, mit Geschwindigkeit, GPS etc. Ich kann auch manuell eine Aufnahme starten.

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Ich verstehe die Frage nicht.

Man hat in Deutschland Hartz IV , Versicherungen, Geld, Jobs , Hotels, Escort-Sex.

Was hat das mit dem Mord und dem Suizid zu tun?

Was braucht man mehr?

Einiges.

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Doch die lebenslange Freiheitsstrafe ist in der Tat lebenslang. Es ist jedoch so, dass eine lebenslange Freiheitsstrafe auch der Menschenwürde entsprechen muss, dass heißt das Bundesverfassungsgericht hat hier Einschränkungen vorgenommen. Danach muss dem Straftäter zumindest die Möglichkeit offenstehen, dass er wieder frei kommen kann.

Bei der lebenslangen Freiheitsstrafe ist dies nach 15 Jahren der Fall. Dann entscheidet eine Kommission. Der Durchschnitt in Deutschland bei der lebenslangen Freiheitsstrafe sind in etwa 18 Jahre.

Es gibt aber keine Garantie auf Entlassung. Sie ist nur um laufe der Zeit immer schwerer an der Verfassungsgrenze zu begründen.

Davon abgesehen gibt es dann noch die anschließende Sicherungsverwahrung. Das ist keine Strafe. Sie schließt nach der Strafe an. Ein Mörder kann also z.B. nach 15 Jahren seine Tat strafrechtlich gesühnt haben. Damit ist die Freiheitsstrafe beendet. Weil er weiterhin gefährlich ist wird er dann aber in die Sicherheitsverwahrung gegeben, dort ist ihm mehr erlaubt als im Gefängnis. Das hat andere verfassungsrechtliche Vorgaben. Rausgelassen wird er dann wenn Ärzte bescheinigen, dass er nicht mehr gefährlich ist.

Sicherheitsverwahrung und lebenslange Freiheitsstrafe sind streng zu trennen. Beides kann - muss nicht - das gesamte Leben dauern. Bei Straftätern unter 21 Jahren ist das Höchstmaß 10 Jahre. Sicherungsverwahrung ist dennoch möglich.

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Das sieht in der Tat problematisch aus. Zunächst würde ich raten abwarten, da das Paket aber schon über eine Woche unterwegs sein soll halte ich eine Verzögerung des Versands schon fast für ausgeschlossen.

Was das einscannen betrifft, spätestens im Verteilzentrum wäre dies geschehen.

Man muss wohl tatsächlich davon ausgehen, dass der Postbote das Paket nicht sachgerecht behandelt hat. Sei es nun "eingesteckt" oder lediglich verloren.

Du kannst nur hoffen, dass Asos dir das durchgehen lässt. Ansonsten müsstest du praktisch die Ware bezahlen. In dem Fall würde ich an deiner stelle Strafanzeige gegen "zunächst" unbekannt stellen. Durch Datum und Urzeit ist dort evtl. der Zusteller ermittelbar.

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Joar, also ohne nun wirklich genau zu werden kann das wohl klappen. Die Frage die ich mir stellen würde ist die ob nicht evtl. in dem Fall berechtigte Gründe für die Ablehnung der Teilzeit bestehen wenn es so um den Betrieb steht und jeder Mitarbeiter Vollzeit gebraucht wird.

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Du hast dem Hotel eine Aufforderung zu einem Antrag gesendet. Diese haben dir ein Antrag zum Vertragsschluss gesendet, diesen kannst du nun ausdrücklich annehmen. oder es lassen, schweigen gilt nicht als Annahme, vgl. §§ 145 ff BGB.

Kurz, es besteht noch kein Vertrag. Erst mit einem "Ja" ich nehme an oder der Bezahlung gehst du einen solchen ein.

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Das kannst du natürlich machen, jegliche eMail die dich dann nicht erreicht geht dann allerdings fraglos zu deinen Lasten. Du bist verpflichtet die Erreichbarkeit deinerseits zu gewährleisten.

Was du natürlich machen kannst ist der Agentur für Arbeit eine Nachricht schreiben, dass sie deine persönlichen Daten nach der Archivierungsfrist löschen sollen. Ob und wie lang die besteht entscheidet dann der konkrete Sachverhalt. In der Regel sind es so um die zwei Jahre in welcher die Daten archiviert sind.

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Also allein diese Frage: "Haben Frauen Angst vor Augenkontakt?" zeigt mir eher, jemanden der im Umgang mit Frauen wenig bis gar keine Erfahrung hat. Selbstverständlich haben Frauen keine Angst vor Augenkontakt, woraus sollte denn diese biologische Komponente resultieren, dass es evolutionär so wirkt?

Das Frauen und dann in der Gesamtheit so auf dich reagieren hat dann in jedem Fall mit einer "Eigenart" vor dir zutun. Welche das im Einzelfall ist kann man unmöglich ohne in der Situation zu sein wissen.

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Das macht politisch wie auch wirtschaftlich überhaupt keinen Sinn. Dazu muss man sich angucken wofür Zölle gut sind. Ein wiederkehrendes Beispiel ist der inländische Protektionismus. Die Verminderung oder Abschaffung von Zöllen zwischen Staaten macht nur Sinn wenn sie ein gemeinsames Rechtsgefüge haben.

Hat ein Staat das nicht und lässt unter Missachtung von Menschenrechten z.B. durch Zwangsarbeit produzieren, dann sinken die Kosten und schlussendlich könnte inländische Produktion daran zugrunde gehen. Es ist damit praktisch ein Kampf in der Abwärtsspirale, wer kann weniger.

Genau deshalb funktionieren Handelabkommen so nicht. Es geht da nicht darum dass mehr (stückzahl) Handel getrieben wird, sondern sich Rechtssysteme angleichen. Wenn du mal eine solche Ausarbeitung ansiehst, dann wird dir auffallen, dass es dort um Standards (Rechtsvorschriften) geht. Man sucht gemeinsame Nenner. Sodass dann z.B. keine Menschenrechtsverletzungen erlaubt sind.

Zölle sind viel viel komplexer als einfach Wert X auf Produkt X. Dahinter steht ein Konstrukt aus Ethik und Moral gegossen in Rechtsregeln. Schau dir die EU an, der Binnenmarkt startete durch gemeinsame Normen und führt zu immer mehr europäischer Gesetzgebung und Angleichung.

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Nun, ich kann dir nur sagen was bei mir im Gesicht hilft.

Erstens ein vernünftiger Rasierer, dann gute Rasierklingen, empfehlen kann ich hier die Personna medical - sind scharf aber nicht zu scharf. Ich finde Personna-Klingen im allgemeinen sehr gut. Anschließend ist es eine Sache der Vorbereitung. Gute Rasierseife, damit das Haar aufquillt und dann gegen den Strich die Haut glatt ziehen, sodass das Haar weiter hinausragt.

z.B. https://www.wilkinsonsword.com/de-de/produkt/vintage-classic-rasierhobel/

Damit wechselst du häufig die Klingen, günstig und umweltschonend. Aber das beste du hast nicht diese blöden Mehrklingen, die wirklich absolut dämlich sind.

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Mal ganz abgesehen von der unmöglichen Form, besteht denn überhaupt ein Anspruch gegen dich?

Grundsätzlich hat eine Mahnung keine Formbedürftigkeit, in Textform ist ausreichend. Damit auch die SMS.

Sie können also schon mit der SMS Mahnen. Die Frage ist eher ob wirklich ein Anspruch besteht. Oder einfacher, schuldest du wirklich jemandem Geld?

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Mir ist klar, dass dies dann nicht bei schwerwiegenden Verstößen (Diebstahl oder ähnliches) greift.

Wie genau kommst du nun im einzelnen auf diesen Schluss?

Also erstmal, deine besagte Klausel wird eine Idividualabrede sein, damit wäre gar keine AGB Prüfung zulässig. Das Recht wie beschrieben müsste dann als Ausnahme aufgeführt werden.

Grundsätzlich reicht für dein Vorhaben, dass du in den Arbeitsvertrag aufnimmst, dass du als Arbeitgeber auf dein Kündigungsrecht i.S.v. § 623 BGB verzichtest - ihr Recht auf Kündigung darfst du selbstverständlich nicht in der Form beschneiden. Offen bleibt damit die Kündigung aus § 626 BGB, das wäre dann z.B. der Diebstahl.

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Nein die Rechtsschutzversicherung würde das nicht übernehmen. einfach aus dem Grund, dass es hierzu gar keiner solcher bedarf. Wird festgestellt, dass die Anklage durch die StA fehlerhaft oder unbegründet war und der Angeklagte wird durch Rechtsspruch freigesprochen, dann werden die Gerichtskosten und die Anwaltskosten aus der Staatskasse bezahlt.

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Was genau sollte "unnormal" sein? Offensichtlich gab es an die Polizei über die StA eine zusätzliche Weisung mit dem Inhalt deine Mutter zu befragen. Vermutlich aus dem Grund, dass für die Anklage für das Gericht noch etwas offen ist.

Also ja, es ist absolut normal.

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Was ist denn der Grund aus dem du den Arbeitgeber nicht mehr sehen willst? Wenn du nun über den Zeitraum krank geschrieben bist, dann entfällt natürlich deine Pflicht für die Arbeitsleistung. Die Arbeitsstelle ohne Einverständnis nicht mehr aufzusuchen geht natürlich nicht.

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Nun die deutsche Staatsbürgerschaft wird das Kind nicht bekommen. Es wird also vermutlich die russische Staatsbürgerschaft bekommen. Mit sicherheit kann ich das nicht sagen. Ich weiß nicht ob Russland nach dem Abstammungsprinzip ihre Staatsangehörigkeit vergibt, nehme es aber an. In Syrien bin ich ebenfalls überfragt, vermute aber das durch die fehlende Heirat nicht ohne weiteres die vaterschaft feststeht.

Daher meine Vermutung die russische. Die deutsche kann ich allerdings ausschließen.

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