Der Widerruf greift hier nicht. Du kannst aber immerhin sechs Monate eine neue Sprache lernen bzw. die bisherige vertiefen.

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Aus meinem Rechtsempfinden ist die Forderung gegenstandslos, weil ich mit dem neuen Besitzer kein Rechtsgeschäft eingegangen bin

Nun, beim Verkauf geht auch das Rechtsverhältnis der Mietsache über. Bedeutet, der neue Eigentümer ist - soweit der Vertrag noch besteht - der neue Vermieter. Der neue Eigentümer tritt in das Rechtsverhältnis des alten Vermieters/Eigentümers.

Nun muss man sich dann weiter Fragen ob der Rückbau zum Mietvertrag gehört. Das ist nun problematischer, denn grundsätzlich sollte man immer bei baulichen Veränderungen an Mietsachen eine schriftliche Genehmigung/Vertrag einholen.

Ich kann das aus der Schilderung nicht richtig lesen. Für mich klingt es nach einer mündlichen Absprache. Korrigiere wenn ich falsch liege. Gibt es keinen schriftlichen Vertrag, so ist der Mieter grundsätzlich dazu verpflichtet die Mietsache im ursprünglichen Zustand zurückzugeben, es sei denn er kann anderweitiges beweisen. Der Zustand war hier, so lese ich es, ohne die Tür. Korrigiere auch hier wen es anders ist.

Was du machen könntest, wäre die Zeugenaussage des alten Vermieters einholen, dass der Umbau genehmigt und gewollt war und damit als Rückgabezustand akzeptiert wird und das der Vertrag in der Form mündlich geschlossen wurde.

Also fragst du mich nun nur nach meiner Meinung, dann ist nach der Schilderung der neue Eigentümer bei der Schilderung etwas auf der besseren Seite. Der Sachverhalt kann sich aber schneller wenden. Eben je nach Absprachen und Beweisbarkeit.

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Das sieht in der Tat problematisch aus. Zunächst würde ich raten abwarten, da das Paket aber schon über eine Woche unterwegs sein soll halte ich eine Verzögerung des Versands schon fast für ausgeschlossen.

Was das einscannen betrifft, spätestens im Verteilzentrum wäre dies geschehen.

Man muss wohl tatsächlich davon ausgehen, dass der Postbote das Paket nicht sachgerecht behandelt hat. Sei es nun "eingesteckt" oder lediglich verloren.

Du kannst nur hoffen, dass Asos dir das durchgehen lässt. Ansonsten müsstest du praktisch die Ware bezahlen. In dem Fall würde ich an deiner stelle Strafanzeige gegen "zunächst" unbekannt stellen. Durch Datum und Urzeit ist dort evtl. der Zusteller ermittelbar.

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Du hast dem Hotel eine Aufforderung zu einem Antrag gesendet. Diese haben dir ein Antrag zum Vertragsschluss gesendet, diesen kannst du nun ausdrücklich annehmen. oder es lassen, schweigen gilt nicht als Annahme, vgl. §§ 145 ff BGB.

Kurz, es besteht noch kein Vertrag. Erst mit einem "Ja" ich nehme an oder der Bezahlung gehst du einen solchen ein.

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Was ist denn der Grund aus dem du den Arbeitgeber nicht mehr sehen willst? Wenn du nun über den Zeitraum krank geschrieben bist, dann entfällt natürlich deine Pflicht für die Arbeitsleistung. Die Arbeitsstelle ohne Einverständnis nicht mehr aufzusuchen geht natürlich nicht.

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Kann ich eine Mietminderung einfordern?

Du brauchst diese nicht einfordern. Ist die Mietsache von einem Mangel belastet, dann ist die Miete automatisch gemindert. Die komplizierte Frage ist dann eher um welchen Betrag. Die Periode für das heizen fängt gerade erst an, damit sollte der Betrag am unteren Ende der Prozentskala sein.

Er hat mir eine kleine Elektoheizung zur Verfügung gestellt die ich in jeden Raum stellen kann um zu heizen.

Damit hat der Vermieter Abhilfe geschaffen. Folglich können nur die Folgekosten in der Nebenabrechnung berücksichtigt werden. Die Stromkosten sind also entsprechend zu erstatten. Dazu solltest du ein Protokoll führen. Durch eine Steckdose die den Verbrauch protokolliert. Die gibt es günstig im Handel.

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und wenn ja muss ich meinem alten Vermieter meine neue Adresse mitteilen das ich z.B ab den 1.12 ( ein Monat nach der Kündigung) in der neuen Wohnung wohne?

Joar, du musst dem Vermieter zumindest Bescheid geben, dass du ausziehst und alle deine Sachen aus der Wohnung schaffst. In die Kündigung muss das nicht hinein.

Wenn du weiter die Miete zahlst kommt es da zwar nicht zu einem Zwischenfall, aber nun mal so ganz stumpf juristisch müsstest du es mitteilen.

In die neue Wohnung kannst du selbstverständlich einziehen.

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Das ist doch nun über zwei Jahr her wie du schreibst. Das kann dich doch nicht wirklich noch belasten oder? Klar wäre es nett gewesen, dazu ist es nun nicht gekommen. Ich würde es dabei belassen. Du schriebst in einem Kommentar schon wie du nun vorzugehen gedenkst.

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Grundsätzlich trägt jeder seine Schuldenlast erstmal alleine. Die Schulden können jedoch im Erbfall übergehen. Umgehen kann man dies dadurch, dass man das Erbe nicht antritt (Ausschlagung). Was das alter betrifft, so sind auch Kinder den Eltern unterhaltspflichtig. Dass betrifft nicht die Schulden sondern den Lebensunterhalt. Ab dem Jahr 2020 gilt dass jedoch erst ab einem Einkommen von über 100.000€.

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Was für eine blödsinnige Frage. Zeigt dann aber, dass man die Herausforderung des Strafen nicht versteht. Strafen ergeben sich aus Schuld und die Schuld ist höchstpersönlich und für den Einzelfall zu betrachten.

Eine Strafe allein und pauschal zu geben ist wirklich ein Zeichen davon, dass man juristisch ungebildet ist.

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Es gibt dafür eigentlich keinen plausiblen Grund. Die Anwaltschaft in Deutschland fordert das schon Jahrzehnte. Deutschlands Justizsystem ist noch sonderlich gut im Strafrecht. Genaugenommen würde Deutschland heute deswegen nicht mehr in die EU aufgenommen werden. Von allen Mitgliedsstaaten sind wir in dem Bereich ein Sonderfall.

Es gibt noch einige Richter (ü60) die sich wehren. Es wird aber irgendwann kommen. Die Frage ist nur wie viel Zeit sich Deutschland da lässt.

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Auf was muss er achten wenn er zurück kommt?

Das er niemanden umbringt. Im Ernst.

https://www.faz.net/agenturmeldungen/dpa/suv-unfall-hinweise-auf-epileptischen-anfall-16376054.html

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https://eur-lex.europa.eu/legal-content/DE/TXT/PDF/?uri=uriserv:OJ.L_.2003.066.01.0026.01.DEU

Das ist die EU Richtline die Tierversuche für Kosmetika in der EU verbietet. Dort steht auch am Anfang wie man dazu kommt etc. ist eine Primärquelle. Von da aus findest du sicher viele Sekundärquellen.

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Nehmen wir beispielsweise die bekannten "V-Männer" so beziehen diese Geld vom Staat. Was ein V-Mann ist, kannst du schnell hier nachlesen:

https://www.bpb.de/nachschlagen/lexika/recht-a-z/23073/v-mann

Die Praxis ist umstritten. Es gibt viele die genau mit diesem Geld dann die kriminellen Machenschaften weiter ausbauten.

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Auch wenn dir Gegenteiliges geschildert wird, es macht Sinn, die Tat zur Anzeige zu bringen. Es bringt dir dein Geld nicht wieder und vielleicht wird es eingestellt, jedoch wird dadurch das Dunkelfeld etwas mehr erhellt. Polizei und Justiz sind teilweise auf diese Zahlen bei der Personalberechnung angewiesen.

Eine solche Anzeige ist in vielen Fällen schnell über eine der Onlinewachen am Computer gemacht. Dazu kannst du nach Onlinewache + (dein Bundesland) suchen. Dort trägst du alles ein und nach fünf bis zehn Minuten ist es erledigt. Durch die Mobilfunknummer ist zumindest ein Anhaltspunkt gegeben.

Die 15 Euro sind aber wohl verloren.

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