Darf ALG2 komplett gestrichen werden, wenn jemand seinen Verpflichtungen nicht nachkommt? Frage an die Fachleute!--?
Darf ALG2 komplett gestrichen werden, wenn jemand seinen Mitwirkungspflichten nicht nachkommt? Ist es zulässig, das Existenzminimum bei fehlender Mitarbeit oder aus jedweden anderen Gründen einem ALG2-Empfänger komplett zu streichen oder ist das laut Verfassung nicht zulässig, weil Existenzminimum? Bitte auch das neue Urteil zu Hartz4-Sanktionen des Bundesverfassungsgerichtes von vor knapp 1 Woche berücksichtigen. Ich frage nach der rechtlichen Seite und nicht nach persönlichen Meinungen, wie ihr ALG2-Empfänger findet oder was sie sollten oder nicht sollten usw, das interessiert hier jetzt nicht.