Zahlen für eine Leistung die man Nicht in Anspruch nehmen kann?

Hallo. Es geht um folgendes, meine Freundin und ich sind zusammen gezogen in einen sogenannten Ferien Park oder wie man das nennen soll. In diesem Park ist mit inbegriffen ein großes Hallenbad und mehrere Saunen für die Einwohner im Gebäude die das nutzen können. Nun ist dies seit fast 2 Jahren also Anfang Corona geschlossen aufgrund der Auflagen (so die Information). Derzeit öffnen ja aber bei uns alle Bäder nur bei uns im Gebäude bleibt das noch geschlossen.. der Vermieter meinte zu Anfang das der natürlich keinen Einfluss darauf hat und dies eigentlich dieses Jahr wieder auf machen soll, wann genau weiß er selbst nicht da ihm nur die Wohnung gehört und nicht der ganze Block, es hieß September Rum. An sich alles ok das es mit im Mietpreis enthalten ist da es jeder zahlt und das immer so war jedoch kann man diese Leistung für die man mit zahlt nicht nutzen und da wollte ich nachfragen ob ich den Vermieter darauf ansprechen soll oder direkt zum Hausmeister oder sonst wem der mehr weiß und mich an den wenden ? Kumpel meinte ich solle zum Anwalt aber das finde ich etwas zu viel Vorallem da mein Vermieter ein sehr netter Mann ist und bisher nie genervt hat oder sonst etwas war. Bei paar Euros wäre es mir persönlich egal aber es sind doch mehr und das würde schon einen Unterschied bei der Warmmiete machen.

Hat jemand einen Vorschlag für mich ? Bin da nicht so "erfahren" oder wie man zu sagt da es wie erwähnt meine erste bzw unsere erste eigene Wohnung ist..

Danke vorab für hilfreiche Antworten und schönen Abend euch

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Euer VM legt nur die Kosten um, welche er an den Gesamtkomplex zu zahlen hat.

Er ist zwar Eigentümer der Wohnung, muss aber Kosten für NK, Hallenbad, Sauna etc. an die Investoren oder sonstigen Beteiligten zahlen. Die legt er um, in diesem Fall auf euch. Euer VM müsste sich darum kümmern, das bei Nichtnutzung der Anlagen keine Kosten anfallen. Das wird wohl nur bei einer Eigentümerversammlung geschehen und die Mehrheit muss zustimmen.

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Deine Frage ist unübersichtlich. Normalerweise hat man ein Kassensystem, wo jeder Tisch mit dem Umsatz registriert ist. Mit dem Begriff " das Verdiente " kann ich nichts anfangen.

Man kann folglich auch keinen Tisch vergessen.

Sollte kein Kassensystem vorhanden sein ( was ich mir nicht vorstellen kann ) und du einen Tisch in der Abrechnung vergisst, könnte das als Unterschlagung bzw. Betrug gewertet werden.

Das Trinkgeld geht niemanden etwas an, es ist dein persönlicher Verdienst für deinen Service und muss auch nicht abgerechnet werden. Dein Chef hat keinen Anspruch darauf.

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Die Forderung ist berechtigt und völlig legitim. Und wg. der Socken....was glaubst du was du täglich anfasst und weißt nichts darüber !! Türklinken im Haus, Treppenhandläufe, im Supermarkt Obst und Gemüse was vllt. schon 50 andere vor die angefasst haben. Du kannst beim Kauf dies zwar abwaschen, aber nicht desinfizieren.

In der Luft sind auch Coronaviren, welche dein Handy beim telefonieren auf der Straße überfallen....Müsstest du alle 2 Min. desinfizieren ( incl. dein Ohr oder besser noch, den ganzen Körper ).

Mach bitte halblang !

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Das sicherste ist, wenn beide Unterzeichner des MV kündigen. Mit dem verbleibendem Mieter einen neuen MV machen, wobei man ja evtl. Mieterhöhungen sowie Renovierung schriftlich vereinbaren kann. Notfalls können Vereinbarungen aus dem " alten " MV übernommen werden.

Für den Vermieter bleiben weiterhin beide Personen für die Pflichten aus dem Mietvertrag zuständig.

Das wird schwer umsetzbar sein. Sollte der Ausziehende auswandern oder arbeitslos werden, ist nichts zu holen bzw. zu vollstrecken. Letztendlich bleibst du auf den Kosten sitzen. Da nützt auch eine Vollmacht nichts.....über den Tellerrand sehen.

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Aufgrund deiner Frage gehe ich davon aus, dass du Vermieter*in bist.

Solch eine Liste ist gesetzeswidrig, da jemand diskriminiert wird.

Als Vermieter*in hast du ja die Möglichkeit, alles mögliche eines neuen Mieters zu erfragen. Da wären....Arbeitsbescheinigung, Verdienstnachweise der letzten Monate, evtl. Nachfrage des Arbeitgebers über das Verhalten an seinem Arbeitsplatz, Schufa - Auskunft.

Die Sympathie spielt auch eine Rolle sowie das Bauchgefühl. Wenn du jetzt auf einen Mietnomaden reingefallen bist, hast du wahrscheinlich etwas falsch gemacht, aber man ist ja lernfähig. Mehr kann ich zu deiner Frage nicht ausführen.

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Der VM ist Eigentümer und darf jederzeit sein Haus / Eigentum betreten, also hat er ein Recht für die Schlüssel.

Wahrscheinlich geht es dir um die Wohnung wo du meinst, dass der VM noch einen Schlüssel besitzt. Einfach das Zylinderschloss deiner Wohnungstür auswechseln und gut ist. Problem gelöst.

Die Adresse ist nicht wichtig, da der VM selbst nach Vertragsabschluss seine Wohnung wechseln kann. Der MV hat seine Gültigkeit.

Aber aufgrund deiner kleinen ungelösten Fälle gleich ein Haus bauen ???

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Wenn der Postbote überall klingelt, macht sicher irgendjemand auf. Somit kann er die Post in seinen Briefkasten werfen, da dieser beschriftet ist. Folglich gehen seine Briefe nicht zurück.

Meines Wissens nach ist er aber verpflichtet sein Klingelschild zu beschriften.

Denn sollte er einmal einen Notarzt für sich bestellen, müsste der überall klingeln und da können 2 - 3 Minuten Überlebenswichtig sein. Das gleiche gilt für die Polizei oder den Gerichtsvollzieher denn das wäre peinlich, sollten diese ihr Anliegen teilweise vortragen müssen.

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Wende dich an deinen VM. Der hat Sorge für Ruhe zu tragen was u.a. auch die Hausordnung betrifft. Vll. wohnt seine Mutter auch zur Miete.

Wie dem auch sei, die Mutter hat nichts zu melden da du den MV mit dem Sohn, also VM abgeschlossen hast. Der VM soll seine Mutter mal ins Gebet nehmen.

Es gibt aber auch Leute, dazu zähle ich die Mutter, welche um Aufmerksamkeit ringen weil sie allein sind oder im Leben nichts erreicht haben. So etwas kann man auch Minderwertigkeitskomplex nennen.

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Selbst bei 2 offenen Mietrückständen ist eine fristlose Kündigung wirksam. Es sei denn, am 30 zigsten des 2. Monats zahlst du alle Rückstände.

Dein VM hat schon viel Geduld mit dir, liegt vllt. daran, dass du schon 10 Jahre da wohnst.

Rede mit dem VM, erkläre ihm wieso du in so eine Situation geraten bist. Mit viel Glück zeigt er Menschlichkeit.

Empfehlen würde ich dir auch ihm anzubieten, dass das JC die Miete in Zukunft direkt an ihn überweist denn damit ist dein VM auf der sicheren Seite.

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Wie viel Kaution darf er jetzt einbehalten

Nicht einen Cent und du brauchst auch nichts zu zahlen. Wenn dein VM Geld haben möchte verstehe ich darunter, dass die Küche bei Einzug vorhanden war und die Nutzung wird mit dem monatlichen Mietzins verrechnet, selbst wenn es nur 20 € sind.

Somit haftet der VM für evtl. Schäden weil er von dir eine finanzielle Leistung erhält.

Dbzgl. hat der VM für die Instandhaltung der Mietsache zu sorgen ( BGB § 535 ).

Sicher haben schon diverse Vormieter die Küche genutzt und unterliegt einem gewissen Verschleiß. Hätte der VM den für ihn angemessenen Nutzungspreis zur Seite gelegt, könnte er alle 15 - 20 Jahre eine neue Küche einbauen lassen. Allerdings keine Designerküche. Bsp. bei nur 20,00 € pro Monat :

20,00 € x 12 Monate = 240,00 € im Jahr x 20 Jahre = 4,800 €.

Mach dir keinen Kopf deswegen, die Forderung ist unbegründet.

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Der Schaden ist VM - Sache ( BGB § 535 ). Es ist dir auch nicht deine Aufgabe, evtl. über Monate die Stellen mit Orangenreiniger einzusprühen.

Hat mit dieser Sache zwar nichts zu tun, deshalb auch nur nebenbei bemerkt : Mobiliar sollte man grundsätzlich nicht direkt an die Wand stellen ( 5 - 10 cm Abstand) um eine Luftzirkulation zu ermöglichen. Somit wird eine evtl. Schimmelbildung reduziert, falls man nicht ordnungsgemäß lüftet oder heißt.

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Für Schäden am Boiler hat der Mieter nicht aufzukommen. Das ist VM - Sache.

WW - Kosten liegen im Schnitt bei 6,00 - 8,00 € pro m³, ist Regional unterschiedlich. Kannst bei deinem zuständigem Wasserverband anrufen und dich erkundigen.

Je nach dem wie lange ihr dort schon wohnt, zieht die letzten NK - Abrechnungen heran und nehmt diese als Durchschnitt.

WICHTIG : die Nachzahlung betrifft 2019, der Schaden wurde im Frühjahr 2020 festgestellt, d.h. in der NK - Abrechnung für 2020 welche erst noch erstellt wird, zahlt ihr für einige Monate auch zu viel. Die Reparatur solltet ihr euch entsprechend nachweisen lassen, damit die evtl. zu viel gezahlten Abschläge berücksichtigt werden.

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Sonst geht es dir wohl gut. Wegen einem Tag sich gleich mit der Verwaltung anzulegen.

Ich würde an deiner Stelle da gar nicht erst einziehen ( Ironie pur ). Das JC freut sich, denn es gibt zig Tausend VM welche auf dich warten !!!!!!

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Versteh ich nicht. Antrag auf ALG gestellt, okay. Also beziehst du Geld vom JC.

Zusage worauf ? Wenn es die Wohnung betrifft sollte es egal sein ob 1. 01. oder 01.02. Sei froh dass du eine Wohnung bekommst. Nicht jeder VM nimmt Hartzer.

Wenn das dein einziges Problem in deiner Situation ist, brich den Vorgang ab. Wunder dich aber nicht, wenn das JC sich querstellt.

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Oh nein.....nicht der schon wieder !!!!!!

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Wenn du schon 4 Jahre Mieter der Halle bist, verstehe ich die Reaktion des VM nicht. Bislang hat er doch deine Tätigkeit geduldet.

Falls du kein Gewerbe betreibst, würde ich dies nachweisen und dem VM vorlegen.

Beim Gewerbeamt / Bürgeramt oder deiner Institution eine Bestätigung anfordern, beim FA eine Bestätigung anfordern dass du keine Steuernummer hast und du dort nicht als Gewerbetreibender eingetragen bist.

Wenn alles notwendige vorliegt noch mal mit dem VM reden. Vllt. nimmt er seine Kündigung zurück. Weiterhin gelten die Vertraglichen Bedingungen deines MV.

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Eine blödere Frage kann man wohl in diesem Forum nicht stellen.

Du bist Brauer und Mälzer, aber kein Gastronom. Lern erst mal die Basics vom Unternehmer. Du wärst ein Quereinsteiger wie zig andere Tausend auch die nach 1-2 Jahren nicht mehr weiter wissen.

Auch ein Rosin, Rach, Mälzer, Mario Koska, Zachl oder Henssler könnten dir nicht helfen da du noch

nicht einmal ein Restaurant hast bzw. betreibst !!!!!

Was soll also so ein Schwachsinn ???

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Was kann ein selbstständiges Gastro-Gewerbe bei Stromausfall tun? Und wer ist in dem Falle wem gegenüber verpflichtet?

Ein Bistro hat heute seit ca. 14.00 Uhr einen Stromausfall. Komischerweise aber auch nur das Haus, wo das Bistro drin ist und darin wiederum nur Küchengeräte, Ofen, Telefon und einzelne Lampen. Ein paar andere Lampen und das Radio hingegen funktionierten komischerweise. Seit 14.00 Uhr können also bis zur Stunde keine Speisen zubereitet werden. Die ganze Situation unverschuldet.

Seltsamerweise gab' es auch keine Straßenbauarbeiten oder Ähnliches. Auf Nachfrage woran es liegt bei den Mitarbeitern des Netzbetreibers, die vor Ort sind, gab' es keine konkrete Antwort. Man sagte mitunter nur etwas von "Altersschwäche". Im späteren Verlaufe rückte ein Messwagen an, der kurzzeitig vor Ort war und dann ein Bagger, der nun im Einsatz ist. Auf Nachfrage wie lange das dauerte (bis morgen?), lachte man und sagte, das wolle man nicht hoffen. Klang' also so, dass man im besten Falle dann noch 2 Stunden des Tages arbeiten kann, in der Hoffnung, dass Kunden dann überhaupt noch kommen.

Was ist nun eigentlich für den Selbstständigen/den Kleingewerbetreibenden zu tun?

Wie sollte er sich verhalten?

Muss nach Abschluss der Arbeiten seitens des Netzbetreibers eine Art Protokoll erstellt werden, welches dann übergeben wird an den Betreiber des Ladens? Oder wenigstens so eine Art "Bescheinigung" darüber, dass in dem und dem Zeitraum de facto ein Stromausfall war?

Der Tag ist ja so ziemlich, im schlimmsten Falle komplett, dahin. Die ganzen Einnahmen, der Verdienstausfall...

Wie ist das geregelt? Und wo ist das geregelt wem nun welche Rechte zustehen?

Ich würde spontan tippen: Haftpflichtversicherung? Also die Haftpflicht des Ladens...? Oder die Versicherung des Netzbetreibers?

Irgendetwas muss der Chef ja jetzt machen können. Oder?

Was sollte man beachten? Und was kann man und sollte man machen? Und vielleicht sogar auch in welchen Fristen? Morgen ist ja nun Samstag. Dann kommen schnell die Weihnachtsfeiertage. Ich stelle mir das ein bisschen stressig vor.

Entschuldigt bitte die Ausführlichkeit, aber das war notwendig. Bitte auch ebenso um ausführliche Antwort(en). Wäre sehr dankbar!

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Zuerst an den Eigentümer wenden. Der sollte entsprechende VS abgeschlossen haben. Evtl. verdorbenen Lebensmittel in Rechnung stellen.

Verdienstausfall ist fraglich.

Normalerweise hat ein Unternehmer eine Betriebsausfallversicherung. Diese würde für Schäden aufkommen sowie den Verdienstausfall. Man muss natürlich eine haben.

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Mieter aggressiv?

Hallo erstmal. Ich weiß nicht wer mir bei der sache helfen könnte aber ich dachte ich frage einfach mal hier nach, vielleicht gibt es ja gute Ratschläge.

Es geht um folgendes: Wir haben einen Mieter bei uns im Haus der ist 83 Jahre alt. Leider haben wir mit ihm keine guten Erfahrungen gemacht. Anfangs hat er sich ganz seltsam benommen, ständig an unserer tür geklingelt, rosen gebracht, uns belästigt und wollte ständig in die Wohnung. Er fragte sogar meine Mutter, ob er ihr den Bauch krault..Dann schreit er manchmal aus seiner Wohnung und ruft meine Großeltern die irgendwas für ihn machen müssen. Er hat sogar meine Mutter angeschrien sie soll für ihn den Pisseimer leeren. Meine Mutter ist sehr verzweifelt, vor allem weil es auch an die Gesundheit meiner Großeltern geht. Jetzt ist es so, dass er sehr aggressiv uns gegenüber ist und ich habe Angst das er irgendwem was tut. Er beleidigt einfach ohne Grund und hatte sogar meinen Opa gestern mit seinem rollator gedroht... dabei hatte er nur lieb um etwas gebeten. Jetzt sind wir bei dem Punkt angekommen und wollen und können ihn nicht mehr hier behalten. Er ist alt, deswegen meinte meine Mutter es sei nicht ganz so einfach ihn raus zu bekommen. Er hat übrigens gestern dreckige lappen über unseren Weihnachtsmann im Hof geworfen..

Hat jemand eine Idee und könnte uns weiterhelfen? Vielleicht mal mit dem Gesundheitsamt in Verbindung setzen? Oder ein Anwalt?

Danke für eure Hilfe und einen schönen Abend!

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Tja, gar nicht so einfach. Wenn ich das richtig verstanden habe, ist deine Mutter die VM. Sie hat Recht wenn sie sagt, den Mieter bekommt man nicht so einfach raus.

Der Mann scheint geistig verwirrt zu sein. Helfen könnte sein Hausarzt um weitere Schritte einzuleiten.

Wenn er keinen hat, wende dich mal an deine Krankenkasse, die weiß Rat. Der MdK ( medizinscher Dienst der Krankenkasse ) kann auch helfen.

Unterm Strich kann festgestellt werden, ob der Mieter in ein Pflegeheim eingewiesen werden soll / muss.

Wenn dem so ist, ist der Mieter innerhalb kürzester Zeit ( 1 - 2 Monate ) problemlos euer Mieter gewesen. Hört sich zwar herzlos an, aber man muss den Tatsachen ins Auge sehen.

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Ich würde dem VM folgendes vorschlagen : 1 DZ im Hotel kostet ca. 100 €. Habt ihr Kinder benötigt ihr ein größeres Zimmer / Apartment welches noch teurer wird.

Und nur mit dem Hotel / Übernachtungen ist es nicht getan. Wie sieht es mit der Verpflegung aus ? Wer bezahlt das ?? Das musst du im Vorfeld klären.

Deal : wie von dir vorgeschlagen vorübergehend bei den Eltern einziehen. Pauschale pro Tag 60 - 80 €. Die Eltern erstellen für die Zeit eine Rechnung.

Vorteil für den VM : er spart Geld und kann dies trotzdem steuerlich geltend machen.

Sollte der VM darauf eingehen, was für ihn vorteilhaft wäre, schriftlich formulieren lassen.

Noch eins.....da ihr die Miete spart wovon ich ausgehe, soll das anschließend verrechnet werden ? Also alles klären.

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