Bezahlen Versicherungen auch für Fahrräder ohne Rechnung?

Der Sachverhalt ist folgender:

Mir wurde heute mein Fahrrad geklaut. Ich staunte nicht schlecht, als es weg war. Ich war so in Gedanken, hatte es erst ganz vergessen, weil ich noch einkaufen wollte und so, war ja dann auch einkaufen. Dann kam ich zurück und mir fiel ein, dass mein Fahrrad noch vor dem Laden steht (Laden = gastronomische Einrichtung). Aber da hat niemand mitbekommen wer es geklaut haben könnte. Die waren am arbeiten.

Es war höchstens 15 Minuten lang ungesichert.

Da dies also ungesichert war und es auch schon alt war und ich keine Idee habe, wer es haben könnte... Machen eine Anzeige und eine Meldung bei der Versicherung überhaupt Sinn?

Ich habe die Polizei angetroffen vorhin und habe die mal angehalten und gefragt. Und die meinten nur, dass es mir frei steht und dass ich, wenn ich möchte, auch noch zu einem späteren Zeitpunkt Anzeige machen kann.

Nun denke ich eben, dass das für mich nur Sinn macht, wenn ich Aussicht darauf habe, dass die Versicherung mir was bezahlt, sodass ich mir ein neues, gleichwertiges Fahrrad kaufen kann.

Und dann dachte ich aber "hm, naja, wenn ich da anrufe oder hin schreibe, dann kommen die mir an mit "Haben Sie eine Rechnung?" und so und blaablaablaaa. Und am Ende finden die irgendeinen Grund, um bloß nichts für den Schadensfall zu bezahlen. Und da habe ich natürlich auch kein Bock drauf.

Das wäre mein erster Versicherungsfall überhaupt.

Insofern bitte ich um ein wenig Verständnis dafür, dass ich diesbezüglich nicht alles wissen kann und diese Fragen nun mal stelle.

Aber es ist schon sehr ärgerlich für mich, weil das Fahrrad trotz recht hohem Alter in einem guten Zustand war. Es war ein Marken-Fahrrad mit einer sehr guten Gangschaltung. Und ich hatte eben erst komplett neue Reifen drauf. Und eine neue Halterung dran. Ich hatte es von meiner Schwester gegen eine Kiste Radler bekommen. Und insofern gibt es eben keine Rechnung und niemand hat irgendeine Rahmennummer oder sowas. Es hat ja auch niemand "damals" daran gedacht, dass wir sowas alles jemals bräuchten.

Bei mir persönlich im Leben hat der Trend auch erst seit ca. 2 Jahren Einzug gehalten, dass ich für fast jeden Mist die Rechnung aufbewahre. Für größere Sachen ab 200 € aufwärts habe ich aber schon seit ca. 10 Jahren immer alles aufbewahrt. Aber darunter... naja... Inzwischen hebe ich fast jeden verdammten Kassenbon auf.

Was meint ihr? Was würdet ihr mir raten?

Gibt es eine reale Chance auf Erfolg bei der Versicherung was zu bekommen, damit ich mir ein neues Fahrrad kaufen kann? (Es muss ja auch nicht unbedingt neu sein. Es wäre auch ok für mich, wenn ich ein gebrauchtes Rad kaufen kann).

Versicherungstechnisch bin ich mit einer Privathaftpflichtversicherung (Premium) und einer Hausratversicherung (Basis) versichert. Die Hausratversicherung habe ich aber noch sehr neu. Das käme dann vielleicht noch unnötigerweise und für mich erschwerend hinzu.

Fahrrad, Versicherung, Anzeige, Diebstahl, Hausratversicherung, Wertgegenstände, Fahrraddiebstahl
Wie funktioniert bei euch die interne Vereinskommunikation? Muss man sich "WhatsApp"-Gruppen fügen?

Die Antwort auf die zweite Frage wird natürlich oft "Nein" lauten. "Nein, aber" ("Nein, aber dann musst du dich auch nicht beschweren, dass du nichts mitbekommst.")

Auf solche Antworten kann ich verzichten. So welche kann ich mir selbst geben.

Es ist so, dass ich in einem Mehrsparten-Verein (Sport) bin. Und in unserer Abteilung hat sich mit der Zeit eine "WhatsApp"-Gruppe etabliert, welche vorwiegend - eigentlich ausschließlich - zu Kommunikationszwecken betreffend der Abteilung benutzt wird.

Nun kenne ich mindestens 3 Personen, die nun mal kein WhatsApp haben. Einer von denen bin ich. Ich habe alles, was mit dem blauen Riesen zu tun hat gelöscht. Also auch den grünen Riesen, der schließlich zum blauen Riesen gehört. Ich will und wollte es einfach nicht mehr. Meine Privatsphäre und der Datenschutz sind mir zu wichtig, als dass ich weiter den grünen Datensammler verwenden wollen würde.

Jetzt machen sich logischerweise immer mehr und mehr Nachteile bemerkbar. Denn ich bekomme Informationen einfach gar nicht mehr bzw. nur verspätet über das Hören-sagen.

Die Mitbeteiligten so wie auch der Abteilungsvorstand setzen also stillschweigend voraus, dass jeder ein Smartphone und "WhatsApp" haben muss. Und jeder, der "WhatsApp" nicht hat/nicht will hat einfach "Pech gehabt".

Ich persönlich finde das nicht in Ordnung. Und ich möchte an dieser Stelle betonen, dass es nicht bloß um meinen eigenen Willen geht oder dass gar Andere "nach meiner Pfeife tanzen sollen". Sondern ich meine das wirklich ernst und weise bloß auf die Gefahren hin, denen alle Nutzer so bereitwillig und gedankenlos ausgesetzt sind.

Und daher lautet meine Fragestellung:

Wie läuft es bei euch?

Was würdet ihr in so einer Lage empfehlen?

Wie sollte ich mich verhalten?

Lässt sich an der Kommunikation überhaupt realistisch etwas ändern? Oder muss ich davon ausgehen, dass die Leute so extrem an den grünen Riesen gewöhnt und gebunden sind, dass die jeden anderen Vorschlag sofort im Keim ersticken und abwehren, weil sie einfach nichts verändern wollen?

(Und das Heftigste dabei ist ja, wie ich finde, dass die Leute nur aus Bequemlichkeitsgründen nichts ändern wollen, wenngleich auch diese Diagnose genau genommen völlig wahnsinnig ist. Denn worin bestünde die Schwierigkeit sich 5 Minuten Zeit für die Installation einer App zu nehmen und die andere App vielleicht sogar zu löschen? Man müsste weder seine Muskeln noch das eigene Gehirn großartig anstrengen. Und wenn das einfach mal ein paar Millionen Menschen machen würden, dann könnten sie alle Funktionen, die sie bei dem grünen Datensammler hatten, beispielsweise bei Signal genau so wieder und weiterverwenden. Nur mit dem wesentlichen und substanziellen Unterschied, dass die Daten wirklich verdammt gut geschützt sind und Jeder Einzelne selbst mehr Entscheidungsfreiheit betreffend seiner Daten hat.)

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Kann man als Mieter einen Handwerker auch dann bestellen, wenn man dem (Privat-)Vermieter nicht schriftlich zur Instandsetzung aufgefordert hat?

Achtung! Text komplett lesen und im Zusammenhang mit der Frage verstehen!

Achtung Achtung! Bitte keine Antworten wie "Geh' zum Rechtsanwalt/Mieterverein!".

Bitte entweder auf die Fragestellung konkret eingehen oder nichts schreiben!

Leider, weil es immer wieder vor kommt, dass irgendwelche Leute wirre Vermutungen und Anschuldigungen formulieren anstatt wirklich Antworten auf die Frage zu schreiben, gleich folgende Informationen vorsorglich vorweg (!):

Mir sind die Möglichkeiten der Mietminderung bekannt. Ich kenne auch einige Gerichtsurteile dazu. Ich bin im Besitz des Mieterlexikons! Ich war auch mal in einem Mieterverein! Ich weiß welche Pflichten der Vermieter hat.

Nun kommen wir aber zur realen Situation:

Der Vermieter ist ein Privatvermieter (Rentner, ein Haus, wohnt im selben Haus). Ich bin der einzige Mieter. Und aus diversen Gründen bin ich ein sehr pragmatischer Typ, der keine Lust auf großen Streit hat. Daher juristische Schritte nicht angedacht, auch weil das Mietverhältnis einige Vorteile hat.

Sowohl mein Mietvertrag als auch die übliche Rechtssprechung geben es her, dass ich einen Handwerker bestelle und ihn erst einmal bezahle, dann aber die Miete dafür einbehalte (verrechne).

Im Mieterlexikon steht jedenfalls: "Der Mieter kann selbst die Handwerker bestellen und Ersatz der Kosten verlangen. ... Dann kann er die Kosten des Handwerkers mit der Miete verrechnen... Achtung: Erst die Handwerker bestellen, wenn der Vermieter "in Verzug" ist, also ihn immer erst schriftlich auffordern die Wohnung umgehend in Ordnung zu bringen".

Hierbei stellt sich für mich die Frage, ob der Teil "also ihn immer erst schriftlich auffordern" eine glasklare Forderung/Handlungsdevise seitens der Rechtssprechung (vlt. auch des Gesetzgebers/Gesetzes?) an den Mieter ist, die man unbedingt immer einhalten muss oder ob es auch mündlich geht.

Denn (!), was man nun beachten muss in meinem Falle ist Folgendes (!): Dem Vermieter ist grundsätzlich alles, was schriftlich ist, zuwider. Er würde auf eine schriftliche Mängelanzeige extrem aggressiv reagieren. Er wohnt im selben Haus. Und ich als Mieter habe kein Interesse daran den Haussegen zu zerstören oder mich gar einer Gefahr einer Kündigung auszusetzen (auch wenn sie noch so unwahrscheinlich ist in diesem Falle). Ich kenne diesen Menschen. Er rastet wirklich extrem aus, wenn er irgendetwas schriftlich bekommt, was für ihn dann wie eine "Anordnung" wirkt.

Es ist nun so, dass der Mangel dem Vermieter absolut bekannt ist und ich ihm diesen Mangel auch mehrfach gemeldet habe - aber eben nur mündlich. Aber (!) es gibt auch Zeugen für das alles. Es ist praktisch allgemein bekannt, dass der Mangel vorhanden ist und dass der Vermieter das weiß. Immerhin ist auch eine Flickschusterei des Vermieters dokumentiert und der Vermieter hat mündlich mehrfach gesagt, er wolle das in Ordnung bringen. Bis heute, seit über 1 Jahr, nichts passiert.

Ich würde meinen, er ist so oder so "in Verzug". Oder etwa nicht?

Wie würdet ihr handeln?

Recht, Mietrecht, Vermietung, Gesetz, Mietvertrag, Jura, Mieterrecht, Mietsache, Wohnungsmängel