Behandeln Hausverwaltung mieteranliegen mit Schweigepflicht?
Hallo,
Ich habe eine Wohnung gefunden die neue Hausverwaltung möchte nun eine Bescheinigung das ich immer gezahlt habe. Meine Angst ist jetzt aber wenn ich das bei meiner Hausverwaltung Anfrage das die das dann an die Eigentümerin weitergibt. Hat die Hausverwaltung da eine Schweigepflicht?
4 Antworten
an wen zahlst du denn die Miete? Wenn es Konto Vermieter ist, ist nur der zuständig.
Du schreibst erst unten worum es dir geht.
Dafür gibt es andere Lösungsvorschläge 1.) du schreibst der neuen Hausverwaltung, dass du die Bescheinigung nicht anfordern kannst, da du erst kündigen kannst, wenn du einen neuen Mietvertrag hast und du daher nicht den jetztigen Vermieter anschreiben möchtest. 2.) Zusätzlich fügst du Belege bei, denn du kannst ja normalerweise für einige Monate deine Überweisungen belegen.
oder du machst nur 2.) und schreibst einfach dazu, das du derzeit im ungekündigen Mietverhältnis wohnst.
3.) manchmal ist es hilfreich zu schreiben, warum man eine neue Wohnung sucht.
4.) du bietest an, solche Beleg zu schicken. Manchmal reicht das schon für die erste Vertrauenswürdigkeit, vor allem, wenn es noch nicht um den Mietvertrag geht, sondern erst um eine engere Auswahl
ich glaub, das hat sich schon längstens erledigt......nach 7 Monaten....
Du meinst eine Mietschuldenfreiheitserklärung? Dafür ist eigentlich der Vermieter/Eigentümer zuständig. Du bezahlst die Miete ja nicht an die Hausverwaltung, oder?
Dieses Anliegen (Bescheinigung über die vollständige und pünktliche Mietzahlung) musst Du an den Vermieter richten. Nur der weiß ja über Dein Zahlungsverhalten Bescheid.
Allerdings ist man nicht verpflichtet, Dir eine solche Bescheinigung auszustellen.
nein, hat sie nicht, wenn du ausziehen willst, dann ist es doch egal ob dein jetziger Vermieter es erfährt oder nicht!
Ja aber wer weiß ob ich die bekomme. Hab Angst wenn nicht das die mich vorher iwie rauskocken oder so 🤣
zudem ist kein Vermieter oder HV verpflichtet eine derartige Erklärung zu schreiben.