Seit 2020 müssen Maklerverträge in Textform geschlossen werden, siehe https://www.gg-immobilien.de/maklerprovision/
Wenn der Maklervertrag außerhalb der Geschäftsräume des Maklers geschlossen wird, muss der Makler über das Widerrufsrecht des Verbrauchers/Interessenten belehren. Die 14-Tage Frist ist gesetzlich vorgegeben. Der Verzicht auf die Frist bedeutet nur, dass Du das Exposé sofort erhältst.
Letztendlich ist für Dich wichtig, dass Du, obwohl Du mit dem Makler einen Vertrag geschlossen hast, nur dann die verlangte Provision zahlen musst, wenn Du das betreffende Objekt kaufst.
Das ist übrigens das gleiche Procedere, das Du machst, wenn Du einen Artikel zum Beispiel bei Amazon kaufst. Nur fällt es da nicht so auf