Wenn das MFH nicht in Eigentumswohnungen aufgeteilt wurde, gibt es keine rechtlichen Probleme. Sicherheitshalber mit dem zuständigen Bauamt abklären.

Ob technische Probleme dagegen sprechen, kann hier ohne Pläne und Besichtigung vor Ort nicht geklärt werden.

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Ja, da passt etwas nicht. Der Abrechnungszeitraum 1.1.2023 bis 31.12.2023 ist in Ordnung. Warum sollte der Januar dann nochmals abgerechnet werden??

Kleinreparaturen haben nicht mit der Betriebskostenabrechnung zu tun. Im geschilderten Fall sind das auch keine vertraglich vereinbarte Kleinreparaturen, da der festgelegte Betrag überschritten wurde.

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Für die Berechnung des Pflichteils gilt der Wert eines Gutachtens zum Zeitpunkt des Erbfalls. Das Gutachten sollte von einem öffentlich bestelltem und vereidigtem Gutachter erstellt werden. Diese sind im Falle eines Gerichtsstreits eher anerkannt

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Ob Du selbst entkalken kannst, kommt darauf an, ob es sich um ein offenes System oder ein geschlossenes System handelt. Bei einem offenen System kannst Du selbst entkalken. Ein Blick in die Bedienungsanleitung hilft hier weiter

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Nur, wenn es vertraglich entsprechend vereinbart wurde. Ansonsten kannst Du Deinen eigenen Anbieter wählen. Ich gehe davon aus, dass es für Deine Wohnung einen eigenen Stromzähler gibt

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  1. Kaution einbehalten: Wenn keine anderen Forderungen vohanden sind, dann darf nicht die gesamte Kaution einbehalten. Erlaubt ist eine Sicherheitsleistung von ca. dem doppelten der letzten Betriebskostennachzahlung. Der Rest muss ausbezahlt werden
  2. Die Ablesung im Januar war vermutlich die Jahresablesung für 2023. Für diese Abrechnung hat der Vermieter 12 Monate Zeit. Also (noch) ist alles in Ordnung
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Schwierige Frage! Was macht Ihr, wenn ein Test ergibt, dass es Asbest ist?

Aber eines nach dem anderen. Habt Ihr von genau diesen Platten noch Ersatz? Dann nehmt davon ein Stück und lasst es testen. Diese Test sind nicht besonders teuer (ca. 70.-). Wir verwenden immer die Firma CRB GmbH

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Der, der den Entwurf beim Notar beauftragt hat, muss auch die Kosten bei Absage tragen. Wenn der Verkäufer allerdings dem Verkauf zugestimmt hat und auch über die Beauftragung des Notars informiert war, dann könnte er über vorvertragliche Pflichtverletzungen eventuell an den Kosten beteiligt werden

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Das wird in der nächsten Abrechnung berücksichtigt

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Es wird wahrscheinlich noch schlimmer, da...

Das Problem ist, dass die Mietpreisbremse (gilt nur in Gebieten mit angespanntem Wohnungsmarkt) nicht beachtet wird. Eine Kontrolle gibt es nicht. Mieter müssen sich selbst darum kümmern, dass die zu hohe Miete gerügt wird und die überzahlte Miete erstattet wird. Das machen leider die wenigsten, obwohl sie sich einige Tausend Euro sparen könnten

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  1. Wenn das Gemeinschafteigentum ist, dann ja
  2. Sollte es ein Sondernutzungsrecht für Dich geben, dann den Miteigentümer höflich darauf hinweisen.

In einem 2-Familienhaus sollte die Kommunikation doch einfach möglich sein.

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Ja, das ist nach den Regeln der DSGVO abgedeckt (Zweck: Abschluss eines Vertrages). Der Vermieter/Makler muss natürlich entsprechend aufklären.

Diese Infos dürfen natürlich nicht bereits vor oder bei einer Besichtigung gefordert werden. Das machen zwar viele Vermieter, ist aber nicht rechtskonform

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Dein Mieter muss mit Dir einen Vereinbarung abschließen, dass er Kabel-TV weiterhin über die Sammelvereinbarung von Dir abnimmt und bezahlt. Diese Gebühren solltest Du separat abrechnen.

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Beschlussanträge können nur Eigentümer stellen. Bist Du Eigentümer? Dann formlos Deinen Wunsch schriftlich mit allen notwendigen Details (was?wo?wieviel?) bei der Hausverwaltung zur Berücksichtigung bei der nächsten Eigentümerversammlung formulieren

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Du meinst eine Mietschuldenfreiheitserklärung? Dafür ist eigentlich der Vermieter/Eigentümer zuständig. Du bezahlst die Miete ja nicht an die Hausverwaltung, oder?

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Wenn der Makler die Bonitätsprüfung mit dem Vermieter vereinbart hat, dann klares JA!

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Das kommt auf die Ausgangslage an. Kaufst Du ein MFH und willst es in ETW aufteilen? Dann musst Du warten bis Du Eigentümer bist (Grundbucheintrag).

Eventuell kann das auch im gleichen Termin aufschiebend gemacht werden. Frage Deinen Notar

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