Pfändung der Mietkaution?

4 Antworten

Das ist juristisch etwas verzwickt, aber ich will mich vereinfacht ausdrücken.

  1. Solange das Mietverhältnis besteht, kann die Kaution nicht gepfändet werden.
  2. Endet das Mietverhältnis kann der Anspruch auf Rückzahlung der Kaution gepfändet werden.
  3. Da nicht die gesamte Kaution dem Schuldner zusteht, kann sie auch nicht insgesamt gepfändet werden
  4. Bei Beendigung des MV kannst Du aber den Vermieter auffordern, die Kaution in voller Höhe an Dich auszuzahlen (mit Nachweis, dass Du den Gesamtbetrag geleistet hast)

Wenn es soweit ist, solltest Du unbedingt rechtlichen Rat bei einem Fachanwalt einholen!

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – Wirtschaftsstudium, 25 Jahre in der Immobilienbranche tätig

Wirr.

Mich erreichte gerade ein Brief über eine Abgabe zur Vermögensauskunft.

An wen war der denn nun adressiert?

Meiner Freundin die teilte mir dann mit, dass sie zu ihrem Termin den Mietvertrag mitbringen muss.

Wenn die Abgabe der Vermögensauskunft die Mitbewohnerin betrifft, und ihr beide im MV steht, ist das nachvollziehbar.

jetzt aber folgendes die Kaution hab ich von meinem Konto überwiesen alleine
Wir stehen zwar zusammen im Mietvertrag, das ist richtig, aber die Miete sowie die Kaution zahle ich von meinem Konto

Das ist aber Dritten gegenüber irrelevant. Sofern die Kaution gesamtschuldnerisch für beie Mietparteien hinterlegt wurde, ist mindestens der hälftige Betrag bei Beendigung des MV in der Tat pfändbar. Die Aufteilung der Kaution im Innenverhältnis der beiden MieterInnen geht den Dritten nichts an, ebensowenig wie den Vermieter - der kann sich nämlich ebenfalls bei Beendigung des Mietverhältnisses frei aussuchen, an wen er die Kaution überweist. Die gepfändeten Beträge kann derjenige der beiden Mieter, welcher die tatsächliche Zahlung geleistet hat, dann vom Mitmieter zivilrechtlich einfordern.

Solange der Vermieter die KAution in seinen Klauen hat, kann da nichts gepfändet werden. Erst, wenn du sie zurückbekommst.


Gerhart  08.07.2025, 15:27

Das ist nicht richtig!

dass man die Kaution Pfänden kann. Das ist mir bewusst

Da ist Ihr Bewußtsein getrübt!

Lediglich der Rückgewähranspruh ist gegenüber dem Vermieter pfändbayr, soweit denn ein solcher bei Beendigung des Mietverhältnisses ensteht und der Vermieter die Kaution in berechtigter Weise nicht für sich beansprucht.


Tom056 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 15:09

D.h. die Kaution kann theoretisch nur am Ende des Mietvertrages an den Gläubiger überwiesen werden

Aber das Ding ist, ich bin gar nicht der Schuldner wir stehen alleine nur zusammen im Mietvertrag. Ich hab die Kaution alleine bezahlt und hab auch Nachweise dafür

schelm1  08.07.2025, 15:10
@Tom056

Letzteres sollte man dem Gerciht glaubaft anahnd Ihrer Unterlagen nachweisen.

Tom056 
Beitragsersteller
 08.07.2025, 15:11
@schelm1

Habe ich und zwar die Nachweise der Überweisung plus Konto Auszüge

Gerhart  08.07.2025, 15:29
@Tom056

Alles in Kopien, die Orignale behalten, Wenn die Belege bei Gericht bleiben sollen