Kann Vermieter bei fehlendem Einzugsprotokoll zum Auszug Forderungen stellen?

Folgende Situation:

Damals wurde in einem Mehrfamilienhaus eine Wohnung frei. Da ich zu der Zeit dringend auf der Suche nach einer Wohnung war habe ich diese durch einen privaten Kontakt im gleichen Haus in vorheriger telefonischer Absprache mit dem Vermieter einfach mal ohne dessen Beisein anschauen können. Die Schlüssel für die Wohnung wurden vom Vormieter bei dessen Auszug einfach bei der Nachbarin in den Briefkasten geschmissen, dieser hatte sich aus dem Staub gemacht und die Wohnung in einem Renovierungsbedürftigen und vermüllen Zustand hinterlassen.

Ich hatte mir damals also die Wohnung angeschaut und beim Vermieter trotz Zustand der Wohnung direkt Interesse gezeigt. Er hat mir nach einem längeren Telefonat, wo auch der Zustand der Wohnung Thema war, letztendlich per Post einen Mietvertrag zugeschickt, diesen sollte ich unterschreiben und zurückschicken, die Wohnung könne ich ab sofort bewohnen. Die Schlüssel wären ja schon da.

Lt. seiner damaligen Aussage wollte er die Wohnung eigentlich renovieren lassen, wenn ich aber sofort einziehen würde, und der Mietvertrag demnach auch ab sofort laufen würde, schiebt er diese Renovierung bis zu meinem Auszug auf. So die damalige Absprache. Eine ordentliche Übergabe hat nie stattgefunden. Ob dies der damaligen Corona-Situation oder dem Desinteresse des Vermieters für die Wohnung geschuldet war weiß ich nicht.

Nun bin ich seit einigen Monaten dort ausgezogen und das einzige was bislang noch ausbleibt ist die Rückzahlung der Kaution. Kürzlich meldete ich mich bei dem Vermieter bezüglich der Rückzahlung und bekam bloß die Antwort, dass das ganze noch geprüft wird da ich die Wohnung in einem stark Renovierungsbedürftigen Zustand übergeben hätte. Nach einer kurzen Diskussion wurde ich abgewimmelt mit den Worten man werde das Einzugsprotokoll mit dem Auszugsprotokoll abgleichen und dann eine Lösung bezüglich der gezahlten Kaution finden.

Da bei Auszug tatsächlich eine Ordnungsgemäße Übergabe (über eine Marklerin) stattgefunden hat, wo ich auch selbstverständlich per Unterschrift den Zustand der Wohnung auf dem Protokoll bestätigt habe, bei Einzug damals aber nicht, stellt sich jetzt für mich natürlich die Frage, was möchte er da eigentlich abgleichen? Kann er mir überhaupt etwas, wenn bei Einzug überhaupt keine Übergabe stattfand?

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Wer hat Recht meine Mama oder meine Freund?

Hallo han mal eine Frage, ich frage weil ich nicht wirklich weiß wer recht hat, oder auf welche Seite ich mich stellen soll, bin mit meinem Freund seit ca 2 Monaten zusammen gezogen, meine Mama war so nett und hat bei Freund günstig Mögen erworben ich fand die schön, mein Freund meinte das es ihm nicht so gefällt, aber das ist noch nicht das schlimmste mein Freund meinte das wen er eine Idee euzert sagt meine Mama woll in ihrem Worten das die scheiße wäre, und das mag mein Freund nicht und was mein Freund auch nicht mag ist wen mama irgendwas bestellt für unsere Wohnung, ist das von ihm undankbar oder hat er recht, das erste mal wo meine mama die wohnung betreten hatte wo teilweise alles schon stand ist sie einfach in jedem Raum oder Zimmer gegangen und hat sich um geschaut und in den schränken geschaut, und wo mein Freund sagte kannst du es bitte lassrn in jeden Raum zu schauen, da ist sie ausgerastet, und meinte wen er so weiter macht schmeißt sie ihn raus, aber ist doch meine Wohnung, eigentlich darf sie ohn nicht rausschmeißen oder? Oder nei einem Streit sagte sie weil sie so nett war und die Kaution betzahlt hatte, meinte sie es ist ihre Wohnung, also in den Vertrag steht drin das Frau... Die Wohnung hat mit meiner Unterschrift aber mama meinte das sie über mir auch einfach unterschrieben hat, mein Freund sagte was soll das? Ist dss normal? Und jetzt habe ich vom Amt Geld für die Erstausstattung bekommen und Mama meinte das steht ihr alles zu, stimmt das? Einmal sagte sie auch ich bin undankbar weil wir es arleine machen wollten und meine Eltern hinter unser Rücken schon alles geholt haben außer die einzigen Möbel wie wollte ich, aber mein Freund fand es nicht schön, uns seit dem sind die beide ist Streit und Mama ist sauer das er sich so benimmt, aber wer hat den recht?

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Was für Rechte hat man bei einer zeitlich schwer Nachweisbare Mietschaden der durch Täuschung bei Besichtigung vom Vermieter überdeckt wurde?

Hallo ich wohne in einer neuen Wohnung aber da ist etwas wie ein Kaminschacht da wo glaube die Abflussrohre durchlaufen und dieser Schacht riecht nach Gulli

Es wurde zur Besichtigung und bei der Wohnungsübergabe ein Geruch in der Wohnung oder in der Schadenstelle gesprüht.

Dieser Geruch ist nach einer Woche Lüften verschwunden und man nimmt den Gulli Geruch deutlicher war.

Geruchsbelästigung nach Täuschung mit anderen versprühten Geruch vor WohnungsBesichtigung und Wohnungsübergabe

Schacht stinkt nach Gulli an der Wand darin laufen wohl die wasserzulaufrohre durch Und keine Ahnung woher der Geruch aber die WC-Rohre laufen weiter vorne lang.

und sind vermutlich an mehreren nicht zugänglichen Stellen kaputt und die Mängel ohne grosse Bauarbeiten nicht zu beheben.

Auch soll das schwer Nachweisbar sein und wohl nur mit Proberiechern bei Gulli Geruch über ein Jahr zwecks Geruchsbelästigung

Omg>

https://www.daserste.de/information/wissen-kultur/w-wie-wissen/sendung/2009/krankmachender-gestank-100.html

und Gericht und Minderung wie mach ich das?

Ich war einmal unangekündigt in der Wohnung da hat es noch nicht nach dieser Chemie gerochen erst zu den Besichtigungstermin und der Wohnungsübergabe.

Der Vermieter hat mich wohl vor der Unterschrift getäuscht mit den Geruch mit dem er den Schaden vertuschen wollte. Und mir damit eine schadenfreie Wohnung vorgetäuscht hat.

Dazu hab ich später erst festgestellt das nirgendswo in der Wohnung man schnell hinter den Wänden kommt weil diese einbetoniert sind.

Rohrbruch und hinter der Wand weitere Schäden beseitigen auf der schnelle nicht möglich

Auch in einer anderen Wohnung war ich paar Eingänge weiter war ich auch mit Besichtigungstermin. Da hat er auch sowas versprüht. Genau das gleiche Zeug.

Und wollte mir nur diese Wohnung zeigen weil es angeblich die beste war. Obwohl mehrere frei sind und der Vermieter mir auch zusicherte mehrere zu sehen.

Zudem hab ich jetzt festgestellt das unter und über mir in Küche und Bad alle Fenster offen sind.

Wie komme ich daraus 2 1/2 Jahre KündigungsKlausel schon unterschrieben Mietvertrag Beginnt 1.7.24

Älteren trocknene Wasserfleck an Decke im Bad klobereich über mir auch erst nach Übergabe bemerkt..

Über mir Ukrainer Familie die keine Ahnung von ihren Rechten hat. Vermieter macht kaum was zudem kann er es bei den Wohnungsmangel auch scheinbar ausnutzen. Und kündigen und Ukrainer weiter geben

Was ist die beste Möglichkeit da raus zu kommen?

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Vermierter verlangt Zahlung der Maklergebühr?

Moin Moin, ich habe kürzlich eine Wohnung angemietet über Immonet.

Nach Bezahlung der Kaution rief mich die Maklerin des Vermieters an das der Eigentümer sich auf einen Mietvertrag einigen würde wenn ich die Hälfte der Maklerprovision mit ihm teilen würde (Privat Vermieter) laut ihrer Aussage wäre ihre Provision 3000€ also 1500€ je Partei.

Ich stimmte den erstmal mündlich während einem Telefongespräch zu da ich seit ca. 1 1/2 Jahren auf der Suche war, in Hamburg.

Da die Wohnungssituation in HH sehr schwierig ist stimmte ich den erstmal unbedacht zu. Nach Gesprächen mit Freunden und Familien und Recherchen im Netz fand ich die Aussage das die Provision Maximal 2 Netto Warmmieten betragen darf, und der Vermieter die kosten voll und ganz übernehmen müsse da er den Auftrag gestellt hat. Die Wohnung kostet jedoch 1000€ warm. Das würde heißen Das ich 3/4 der Provision bezahlen würde die der Vermieter ohnehin von der Steuer absetzen kann.

Ist das rechtlich irgendwie anfechtbar ? Die Aufforderung der geteilten Provision kam erst nach der Zusage der Wohnung und der Vorauszahlung der Kaution. Kann der Vermieter mir das Mietverhältnis verwehren wenn ich das im Nachhinein verneinen würde ?

Ich würde gerne wissen wo ich da rechtlich stehe kann ich das enfechten oder kann er mir den Vertrag streichen, wenn Ja würde ich dem mit Bauchschmerzen trotzdem zustimmen da ich drauf angewiesen bin, würde es aber gerne wenn dies nicht der Fall wäre.

Der Mietvertrag ist noch nicht unterschrieben, Kaution wurde bezahlt am 03.02 und den Termin zum unterzeichnen wäre am 12.02.

Ich bedanke mich für jeden Rat

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Tatenloser Vermieter?

Guten Tag,

Wir haben einige Schwierigkeiten mit unserem neuen Vermieter. Die Wohnung konnte nur unter schwierigen Bedingung und nur ca. 5min beim Vormieter durchgeführt werden. Dadurch war nur ein grobes Überfliegen des Objekts möglich. Wohnung war auch mit vielen Sachen vollgekramt, alles lag auf dem Boden oder hing rum oder war zugestellt mit Möbeln.Mietvertrag unterschrieben, Wohnung ohne Vermieter und Vormieter alleine übernommen, da keiner da war bei Übernahmetermin, Vermieter war lieber im Urlaub, Vormieter ist schon vorher weg. Schlüssel lagen vor Ort. Bei der ersten Begehung sehr schockiert gewesen, Wohnung und drumherum extrem schlechter Zustand. Vermieter zeigte sich auf Übermittlung hin schockiert, tat unwissend und sagte, er sei sicher wir machen uns das da schön. Die Wohnung ist überhaupt nicht im vertragsgerechten, ordnungsgemäßen Zustand.3 Monate lang keine Rückmeldung. Keine Besichtigung, was er versprach nichts gar nichts. Auf mehrere Nachfragen was nun passiert, für ihn kein Grund, irgendwie zu reagieren, und die Wohnung und alles in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen. Umziehen bei dem Wohn,-Markt keine Option. Mietminderung angedroht, da wir Kosten für alles von mindestens 7000-10000€ haben. keine Reaktion. Er erwartet Renovierung und Aussensanierung vom neuen Mieter.Bei Telefonaten herausgestellt, einige Schäden waren bekannt und schon beim Kauf vor 20 Jahren!!Wollten ihm mehrfach entgegenkommen. Immerhin sind das weder unsere Schäden, noch durch uns verursacht. Er findet unser Verhalten skandalös und will das nicht dulden. Erwartet aber, dass man als neuer Mieter so eine Wohnung bewohnen muss und dann renovieren soll. Haben überlegt, ihm eine Vorabaufstellung zu geben, über alles was bis jetzt von uns gemacht/bezahlt wurde und erste Arbeiten ca 250 Arbeitsstunden durch uns, Material noch nicht gerechnet. Würdet ihr auch eine Vorabrechnung über alles geleistete und Material senden und darauf bestehen dass das bezahlt wird?

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Vermieter überweißt Kaution auf ein anderes Konto wie angeben?

Hallo ihr lieben,

Ich bin seit über 1 jahr dabei gewesen meine Mietkoution meiner alten wohnung bekommen gestern war es dann mal soweit das ich es ,, geklommen hätte,,

Ich hab folgendes Problem:

Der Vermieter hat meine Koution auf mein bankverbindung überwiesen.

das konto ist aber alt und nicht mehr vergügtbar.

Im schreiben die ich in den einen Jahr geschrieben habe ( waren ca 5-6 Einschreiben) habe ich immer für die auszahlung das konto meines Freundes angeben.

Nun hat der Vermieter auf mein Altes Konto überwiesen.

Zudem habe ich dem Vermieter geschrieben das ich gerne die Koution zzgl Zinsen haben möchte. Ein Anwalt hat mir gesagt das der Gewinn der aud der Koution ervor gekommen ist mein eigentum ist. ( das hat er nicht ausgezahlt nur das was ich eingezahlt habe)

Davor kam natürlich mein vermieter immer auf ideen mit reparatur rechnungen ( ich hab direkt ein nachmieter gehabt ich bin raus er rein am selben tag ) um die Auszahlung vorherzuschieben oder Er müsste auf die Betriebskostenabrechnung warten, die war natürlich schon auf 0,00 Euro Bei mir.

Der Anwalt für Mietrecht meinte das sie die Kaution nur maximal 6 Monate einbehalten dürfen nach Auszug. nunja

Da ich langsam erschöpft mit mit Anwaltspauschalen zubegleichen für fragen wollte ich euch mal fragen ?

Der vermieter hat das Geld auf mein Altes Konto auszahlen lassen obwohl seit ein 1 Jahr die rede von dem Konto meines freundes die rede war. Kann ich dagegen vorgehen ?

( Meine alte bank meint das es still gelegt ist und das geld wahrscheinlich wieder zurück zum Vermieter geht, heißt ich muss noch länger warten).

Dann wie sieht es aus mit den zinsen wo der Vermieter die Koution ja gewinnbringend anlegen muss diese hat er mir nicht ausgezahlt, kann ich auch da gegen vor gehen ?

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Kaution in einer WG zurück bekommen?

Hallo zusammen,

ich wohne momentan mit meiner Mitbewohnerin in einer WG welche sie angemietet hat, also es läuft alles auf ihren Namen. Beim Einzug habe ich allerdings die Hälfte der Kaution dazu getan und will diese natürlich nach meinem Aufzug wieder zurück haben. 

Da meine Mitbewohnerin den Mietvertrag alleine unterschrieben hat, habe ich erst fast einen Monat nachdem wir eingezogen sind erfahren, dass wir eine Mindestmietdauer von 3 Jahren haben. Jetzt ziehe ich aber bereits nächsten Monat aus, 3 Monate vor Ablauf der mindestmietdauer, heißt meine Mitbewohnerin hätte 3 Monate alleine die Miete irgendwie stemmen müssen anders ging es aber nicht und das war auch okay.

Jetzt hat sie allerdings auch eine Wohnung für Oktober angemietet und hatte gehofft mit einem Nachmieter hier eher raus zu kommen. Bis jetzt wurden aber alle Nachmieter von unserer Vermieterin abgelehnt. Ich habe theoretisch mit der Sache nichts mehr am Hut aber jetzt heißt es, da meine Mitbewohnerin nicht zwei mieten gleichzeitig bezahlen kann für die nächsten 2 Monate, dass unsere Vermieterin die letzten beiden Mieten von der Kaution abziehen soll.

Damit bin ich aber natürlich nicht einverstanden. Die Hälfte davon gehört mir und ich kann nichts dafür, dass meine Mitbewohnerin doppelt Wohnungen anmietet und dies dann nicht bezahlen kann. Sie will bzw kann mir meinen Anteil aber auch nicht auszahlen. Jetzt ist meine Frage ist das rechtens? Gibt es eine Möglichkeit doch noch meinen Teil der Kaution zurück zu bekommen oder kann sie das einfach bestimmen. Wir haben damals es auch nicht schriftlich festgelegt wer wieviel Kaution bezahlt hat was im Nachhinein natürlich jetzt ärgerlich ist. 

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Auszahlung Mietkaution?

Liebe Community,

Ich stehe derzeit vor einer existenziellen Notlage. Folgender Sachverhalt:

Ich habe am 01.06.2022 gemeinsam mit meiner ehemaligen Ex Freundin einen Mietvertrag unterzeichnet und abschließend eine Wohnung bezogen. Aufgrund einer Trennung habe ich meinen Teil des Mietvertrags gekündigt worauf der Vermieter mir eine Kündigungsbestätigung ausgestellt hat, in diesem Zusammenhang habe ich mich auf die Wohnungssuche begeben, da es für mich von absoluter Wichtigkeit war, diese Umstände bis zum 01.09.2023 zu bereinigen, da ich in die Berufsausbildung bei einem sehr angesehen Arbeitgeber wechsle. Wichtig war es hierbei auch sicherzustellen die Mietkaution bis zum 01.09.2023 für die neue Wohnung übernehmen zu können, die Mietkaution habe ich eigenständig aufgebracht die entsprechenden Nachweise hierzu liegen vor. Meine Ex Freundin verbleibt mit unserem gemeinsamen Sohn in der Wohnung, allerdings möchte der Vermieter hierzu als Sicherheit meine Mietkaution einbehalten. Hierbei stellt sich die Problematik das ich bis vollständiger Hinterlegung der Mietkaution für die neue Wohnung den schlüssel nicht ausgehändigt bekomme.

Was kann ich tun?

Ich kann mir keinen Kredit nehmen, kein Geld leihen ich habe bereits versucht alle Karten zu ziehen, derzeit sehe ich mich von einer drohenden Obdachlosigkeit bedroht. Mein Vermieter hat hierzu kein Verständnis und ist auch nicht Kompromiss bereit.

Gibt es eine Gesetzliche Regelung die mir in dieser Notsituation weiterhelfen kann, ich befinde mich in einer immensen Notlage.

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Eltern können die Bürgschaft für die Wohnung nicht unterschreiben, was kann ich tun?

Hallo Leute! Ich habe ein ziemliches Problem.

Ich fange bald an zu studieren und suche deswegen zurzeit eine Wohnung oder ein Wg-Zimmer. Es scheitert jedoch immer daran, dass von meinen Eltern eine Bürgschaft zu der Kaution verlangt wird zusätzlich Gehaltsnachweise.

Im Arbeitsvertrag meines Stiefvaters steht, dass eine Bürgschaft für ihn ein Kündigungsgrund sein kann. Bei meiner Mutter ist es so, dass sie von ihrer Arbeitgeberin keinen Vertrag erhalten hat, obwohl sie dort bereits zwei Jahre arbeitet. Selbst wenn sie unterschreibt, das Einkommen für eine Bürgschaft hat nicht.

Bei zwei Wohnungen habe ich den Vermietern den Vorschlag gemacht, ob es auch mit der Bank ginge. Daraufhin wurde ich abgelehnt und sogar blockiert. Freunde und Verwandte habe ich nicht, die das Einkommen hätten, außerdem geht man damit auch ein Risiko ein und das will ich anderen nicht antun…

Während des Studiums besteht mein Einkommen aus Bafög, Kindergeld, Unterhalt und ggf. ein Mini-Job. Das Geld für eine Kaution habe ich auch bereits zur Seite gelegt.

Kann mir da jemand weiterhelfen? Ich bin momentan echt verwirrt, da ich ja zum ersten Mal ausziehe.

-Was kann ich anstelle von meinen Eltern als Bürge eintragen? (Kann ich einen Kredit bei einer Bank aufmachen und die Bank eintragen bzw. Eine Versicherung?

Ich muss mir sowieso einen Studienkredit anlegen. Könnte ich das vielleicht miteinander verbinden?

-Ich habe mich etwas hineingelesen und in beiden Fällen, wenn ich mich nicht täusche, ist es eine Übersicherung, weil ich doch bereits eine Kaution von drei Kaltmieten zahlen muss.

Welche Rechte habe ich als Mieter bei solchen Dingen?

Vielen vielen Dank, wer bis dahin gelesen hat <3

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