Türen lackiert ohne Zustimmung?

3 Antworten

Gibts im Mietvertrag eine Klausel über Schönheitsreparaturen, dann ist die Lackierung der Türen während der Mietzeit rechtens. Die Kaution darf nicht dem Vermieter zufallen. Den Einbau neuer Türen solltest du sofort widersprechen oder bist du schon ausgezogen?

Kann man so pauschal kaum beantworten, ohne die ganz expliziten Absprachen zu kennen. Ganz allgemein kann man aber eher davon ausgehen, dass das Lackieren der Türen nicht mehr zum "normalen" Renovieren gehört. Bei dem Thema Schadensersatz spielt aber auch immer der Zeitwert der beschädigten Sache ein Rolle, die veranschlagte Schadenssumme dürfte hier schon sehr wahrscheinlich viel zu hoch angesetzt sein.

Ja ist es, wenn ihr nicht schriftlich die Erlaubnis hattet.