Tatenloser Vermieter?

3 Antworten

Hallo HeuteKeineIdee,

ich habe jetzt nicht den ganzen Text gelesen, aber das

Der Vermieter hat ja wissentlich auch einige Mängel die schon Jahre bekannt waren verschwiegen.

könnte Dir helfen, aus dem Vertrag wieder heraus zu kommen, evtl. hilft da auch die Verbraucherzentrale oder ein Mieterverein!

Eine Wohnung ohne ordentliches Übernahmeprotokoll zu übernehmen, bzw. quasi blind einen Mietvertrag zu unterschreiben, nichts ahnend was noch alles zum Vorschein kommt, ist schon grob fahrlässig! Der Vermieter hat das schamlos ausgenutzt, dass Du die Wohnung anscheinend unbedingt haben wolltest! Leider musst Du nun damit klarkommen, mehr kann ich nicht dazu sagen!

HeuteKeineIdee 
Fragesteller
 04.11.2023, 10:31

Bitte den Text genau lesen, es wurde nichts blind unterschrieben und es geht auch nicht darum aus dem Mietvertrag rauszukommen. Es geht um die letzte Frage. Aber ich merke schon dass man hier keine hilfreiche Antworten bekommt, weil die Texte nicht richtig gelesen werden oder weil einfach keine qualifizierte Antwort möglich ist.

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Norina1603  04.11.2023, 16:50
@HeuteKeineIdee

Was willst Du hören/lesen?

Würdet ihr auch eine Vorabrechnung über alles geleistete und Material senden und darauf bestehen dass das bezahlt wird?

Das ist Deine anscheinend wichtigste Frage? Doch wenn der Vermieter auf nichts reagiert, wird es auf eine gerichtliche Auseinandersetzung hinauslaufen, Deine bereits entstandenen Kosten wieder zu bekommen, oder mit der Mietzahlung zu verrechnen!

Die Wohnung ist überhaupt nicht im vertragsgerechten, ordnungsgemäßen Zustand.3 Monate lang keine Rückmeldung. Keine Besichtigung, was er versprach nichts gar nichts. Auf mehrere Nachfragen was nun passiert, für ihn kein Grund, irgendwie zu reagieren, und die Wohnung und alles in ordnungsgemäßen Zustand zu bringen.

was sollen wir dann raten? Du hast Dich durch Blauäugikeit in diese Situation gebracht, weil Du anscheinend diese Wohnung wolltest, doch schon so wie Besichtigung und Übergabe ablief, hätten die Alarmglocken schrillen müssen, denn das ist höchst ungewöhnlich, wenn nicht sogar unseriös!

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Das ist alles recht unschön, aber Ihr habt den Mietvertrag unterschrieben. Es ist wie beim Gebrauchtwagenkauf, gekauft wie besehen. Ich hätte an Eurer Stelle niemals blind unterschrieben. Wende Dich an einen Anwalt.

HeuteKeineIdee 
Fragesteller
 03.11.2023, 22:31

Es wurde weder blind unterschrieben, noch ist es ein Gebrauchtwagenkauf. Sorry, Antwort hätte auch die vom Vermieter sein können!

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Vanaheim  03.11.2023, 22:37
@HeuteKeineIdee

Du hast einen gültigen Mietvertrag unterschrieben trotz des von Dir beschriebenen Zustands der Wohnung. Selber schuld. Du hast die Wohnung in diesem Zustand angemietet, ist das richtig ?

Nochmal : Nimm - und bezahle - einen Anwalt. Der Vermieter ist durch Deinen Vertragsabschluß aus dem Schneider.

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HeuteKeineIdee 
Fragesteller
 04.11.2023, 03:43
@Vanaheim

Wir lesen kann ist klar im Vorteil. Dort steht wann der Zustand der Wohnung sichtbar war. Und nicht von wegen selber Schuld, aber bitte, Sie brauchen nicht weiter kommentieren,das bringt hier nichts. Auch eine Mietwohnung muss in ordnungsgemäßen Zustand an den Mieter übergeben werden oder muss nachträglich in einen ordnungsgemäßen Zustand gebracht werden. Der Vermieter hat ja wissentlich auch einige Mängel die schon Jahre bekannt waren verschwiegen. Es ging um die Abschlussfrage, wo man hier vielleicht einen Tipp bekommen könnte, ohne direkt für sowas einen Anwalt bezahlen zu müssen Zum Anwalt kann ich auch so gehen....

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Du hast die Mietwohnung zum Mietbeginn übernommen ohne dass, wie es normal wäre, die Mietwohnung vom Vermieter übergeben bekommen zu haben. Wie hast du denn die Schlüssel erhalten?.

Hast du am Übernahmetag ein Protokoll erstellt, das alle Mängel auflistet? Hast du Zeugen herbei geholt, die den Zustand in Augenschein genommen haben? Wo war der Vermieter?

Sei es wie es sei. Letzte Frage: Hast du dem Vermieter nachweislich eine Frist zur Beseitigung dieser Vielzahl von Mängeln gestellt? Der Vermieter hat die Frist nicht eingehalten und befand sich seit Fristende im Verzug. Das berechtigt dich die Mängel selbst abzustellen (§ 536a BGB) und ab dem übernächsten Monat die Kosten gegen die Gesamtmiete aufzurechnen (§ 556b BGB).

Das Kostenmaß der Instandsetzung übersteigt hier wohl bei weitem eine Gesamtmiete. Daher ist mit einer gerichtlichen Auseinandersetzung zu rechnen, wenn du mehrere Monate keine Gesamtmiete bezahlst.

Ich empfehle dir einen Fachanwalt für Mietrecht zu mandatieren, wenn der Vermieter der Aufrechnung gegen die Miete nicht zustimmt.